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ron2020

Frage zur Versicherungspflicht / JAEG

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ron2020

Hallo zusammen,

 

folgender hypothetischer Fall:

 

Es gibt ein durchgehendes Beschäftigungsverhältnis, mit

  • Gehalt 2017: 48.000 EUR (4.000 monatlich)
  • Gehalt 2018: 60.000 EUR (5.000 monatlich)
  • Im Juni 2019 gibt es eine Gehaltserhöhung auf 6.000 monatlich, die rückwirend ab Januar 2019 bezahlt wird. Davon war im Januar noch nichts bekannt. Gehalt 2019 ist somit insgesamt 72.000 EUR.
  • Für 2020 bleibt das Gehalt.

 

Mit den bekannten Werten der JAEG (2017: 57.600 EUR; 2018: 59.400; 2019: 60.750; 2020: 62.550):

 

Ab wann darf diese Person zur PKV wechseln?

 

Zusatzfrage: Was wäre die Antwort, wenn die JAEG in 2020 bei 73.000 EUR liegen würde?

 

Nach meiner laienhaften Interpretation von §5 SGB, müsste im Juni 2019 festgestellt worden sein, dass die Versicherungspflicht zum 31.12.2018 geendet hat:

"(4) Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten, endet die Versicherungspflicht mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie überschritten wird. Dies gilt nicht, wenn das Entgelt die vom Beginn des nächsten Kalenderjahres an geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt. Rückwirkende Erhöhungen des Entgelts werden dem Kalenderjahr zugerechnet, in dem der Anspruch auf das erhöhte Entgelt entstanden ist."

 

Danke für eure Antworten!

 

Ron

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whister
vor 59 Minuten von ron2020:

Ab wann darf diese Person zur PKV wechseln?

Ab dem 01.01.2020

vor einer Stunde von ron2020:

Zusatzfrage: Was wäre die Antwort, wenn die JAEG in 2020 bei 73.000 EUR liegen würde?

Überhaupt nicht.

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ron2020

Danke! :)

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ron2020

Hallo,

 

noch eine kurze Nachfrage zu meinem besseren Verständnis:

 

Wäre die Gehaltserhöhung auf 6.000 p.m. im Januar 2019 erfolgt, wäre die Versicherungsfreiheit dann ab 01.01.2019 gegeben? Wenn nicht, was wäre der Grund?

 

Danke,

ron

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whister
· bearbeitet von whister
vor 3 Stunden von ron2020:

Wäre die Gehaltserhöhung auf 6.000 p.m. im Januar 2019 erfolgt, wäre die Versicherungsfreiheit dann ab 01.01.2019 gegeben? Wenn nicht, was wäre der Grund?

Nein, da die Versicherungspflicht erst mit Ablauf des Jahres ended in dem die JAEG überschritten wird. Eine Gehaltserhöhung auf 6.000 p.m. ab Dez 2018 hätte zur Versicherungsfreiheit ab dem 01.01.2019 geführt.

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ron2020

Hi,

 

vielen Dank nochmal für deine Antwort.

 

Bei meinem Beispiel war doch die JAEG auch 2018 schon überschritten, wenn auch nur sehr knapp. Da sie in 2019 ebenfalls überschritten wird, hätte ich deswegen angenommen, dass die Versicherungsfreiheit dann ab 01.01.2019 gilt. Wo ist mein Denkfehler?

 

Das Beispiel ist nur hypothetisch, trotzdem würde ich es gerne besser verstehen können.

 

Danke!

ron

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whister
Am 6.8.2020 um 14:45 von ron2020:

Bei meinem Beispiel war doch die JAEG auch 2018 schon überschritten, wenn auch nur sehr knapp. Da sie in 2019 ebenfalls überschritten wird, hätte ich deswegen angenommen, dass die Versicherungsfreiheit dann ab 01.01.2019 gilt. Wo ist mein Denkfehler?

Nirgends. Dann lag ich falsch. In diesem Fall endet natürlich am 01.01.2019 Versicherungspflicht.

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