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BlackMatrix

Abgegoltene Kapitalerträge bei Steuererklärung angeben?

Empfohlene Beiträge

BlackMatrix
· bearbeitet von BlackMatrix

Hallo,

 

muss man bei der Steuererklärung alle Kapitalerträge angeben, auch wenn diese bereits dem Steuerabzug der Abgeltungssteuer unterlegen haben? Die Frage wurde zwar schon in der ein oder anderen Form beantwortet, aber ich konnte noch nicht herauslesen, ob man das auch machen muss, wenn man Kapitalerträge hat, die noch nicht mittels Abgeltungssteuer oder Sparer-Pauschbetrag erfasst wurden und man zwar den Sparer-Pauschbetrag auch noch nicht aufgebraucht hat, aber in der Summe mit den noch nicht deklarierten Gewinnen in jedem Fall über die Freigrenze des Sparer-Pauschbetrag kommt.

Demnach hätte ich jetzt vermutet, man kann alle Beträge weglassen, die bereits dem ~25% Steuerabzug unterlegen haben und man gibt nur den noch nicht ausgereizten Sparer-Pauschbetrag an und die Kapitalerträge, die noch nicht unter den Abzug gefallen sind.

 

Sehe ich das richtig oder muss man dennoch alles gebündelt angeben?

 

Vielen Dank :)

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vanity
vor 28 Minuten von BlackMatrix:

muss man bei der Steuererklärung alle Kapitalerträge angeben, auch wenn diese bereits dem Steuerabzug der Abgeltungssteuer unterlegen haben?

Nein. Auch die, die (korrekt) freigestellt waren, müssen nicht mehr angegeben werden. Angegeben werden müssen nur die, die weder versteuert noch freigestellt sind (z. B. bei Anlage bei ausländischen Banken/Depots) sowie der bereits in Anspruch genommene Pauschbetrag.

 

Im Normalfall ist das so - anders wäre es z. B., wenn die Günstigerregelung beantragt wird.

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BlackMatrix
· bearbeitet von BlackMatrix

Danke für deine Antwort.

 

Ein Beispiel:
100 € Kapitalerträge ohne Freistellungsauftrag, welche bereits unter die Abgeltungssteuer gefallen sind -> keine Angabe in der Steuererklärung
500 € Kapitalerträge, die unter den Freistellungsauftrag gefallen sind -> 500 € als in Anspruch genommene Pauschbetrag angeben

500 € Kapitalerträge, die bei einem ausländischen Depot angefallen sind -> 500 € als noch unversteuerte Kapitalerträge angeben in der Steuererklärung

 

--> auf noch 199 € Abgeltungssteuer zahlen?

 

So habe ich es dann verstanden :)

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vanity

Korrekt.

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west263

nach deiner Rechnung sind doch noch 301€ FSA frei.

Also würde ich schon die unversteuerten 100€ angeben und mir meine gezahlte Steuer zurückholen. und das ausländische Depot muss Du auch noch verrechnen lassen.

 

So würde ich das sehen.

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vanity

Es gibt nichts zurückzuholen, wenn noch 500 zu versteuern sind, aber nur noch 300 Pauschbetrag übrig sind.

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BlackMatrix
vor 9 Minuten von west263:

nach deiner Rechnung sind doch noch 301€ FSA frei.

Also würde ich schon die unversteuerten 100€ angeben und mir meine gezahlte Steuer zurückholen. und das ausländische Depot muss Du auch noch verrechnen lassen.

 

So würde ich das sehen.

Das war eben das, wo ich mir nicht sicher war. In der Summe kommt man bei dem Beispiel über die 801 €, egal ob mit oder ohne den 100 €, die bereits abgegolten sind.
@vanity meinte, letzteres ist korrekt.

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west263
vor 9 Minuten von vanity:

Es gibt nichts zurückzuholen, wenn noch 500 zu versteuern sind, aber nur noch 300 Pauschbetrag übrig sind.

Du hattest natürlich recht mit deinem "korrekt".

ja, wenn man mal anfängt es aufzuschreiben und aufzudröseln merkt man dann doch schnell, das die 199€ der noch zu versteuernde Betrag richtig ist.

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BlackMatrix

Vielen Dank für eure Hilfe :)

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MeinNameIstHase
vor 2 Stunden von BlackMatrix:

... wenn man Kapitalerträge hat, die noch nicht mittels Abgeltungssteuer oder Sparer-Pauschbetrag erfasst wurden und man zwar den Sparer-Pauschbetrag auch noch nicht aufgebraucht hat, aber in der Summe mit den noch nicht deklarierten Gewinnen in jedem Fall über die Freigrenze des Sparer-Pauschbetrag kommt.

 

Die Frage ist auch, ob man die Anlage KAP ausfüllen muss, wenn unterm Strich keine Steuerzahlung fällig wird und was passiert, wenn man es nicht tut. Faktisch passiert dann auch nichts. Aber formal besteht die Pflicht, wenn man "unversteuerte Kapitalerträge"** hat, unabhängig davon, ob am Ende Steuern darauf bezahlt werden müssen oder Freibeträge etc. greifen und ein Nullbescheid heraus kommt.

 

Versteuerte Beträge kann man mit angeben. Da hält man sich dann aber an die Werte aus den bankseitigen Steuerbescheinigungen. Alles andere führt dazu, dass man im Falle einer Prüfung Rückfragen erhält.

Man muss alle Kapitalerträge angeben, wenn man die Günstigerprüfung beantragt.

 

** Was Kapitalerträge sind, steht in §20 EStG. Der beginnt mit "Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören ..." und in Absatz 2 dann mit ... gehören auch ...

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Stefaaan
Am 31.7.2020 um 17:33 von MeinNameIstHase:

 

Die Frage ist auch, ob man die Anlage KAP ausfüllen muss, wenn unterm Strich keine Steuerzahlung fällig wird und was passiert, wenn man es nicht tut. Faktisch passiert dann auch nichts. Aber formal besteht die Pflicht, wenn man "unversteuerte Kapitalerträge"** hat, unabhängig davon, ob am Ende Steuern darauf bezahlt werden müssen oder Freibeträge etc. greifen und ein Nullbescheid heraus kommt.

Interessant, mein Fall, Depot bei einem US-Anbieter: ich habe in diesem Jahr zahlreiche Trades mit einer neuen Strategie gemacht, am Ende mit einer roten Null. Die Aufbereitung für die Steuer wäre sehr aufwendig, Steuer wird keine fällig. Also Augen zu und nicht angeben, da faktisch dann auch nichts passiert?

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Taxadvisor
vor 27 Minuten von Stefaaan:

Interessant, mein Fall, Depot bei einem US-Anbieter: ich habe in diesem Jahr zahlreiche Trades mit einer neuen Strategie gemacht, am Ende mit einer roten Null. Die Aufbereitung für die Steuer wäre sehr aufwendig, Steuer wird keine fällig. Also Augen zu und nicht angeben, da faktisch dann auch nichts passiert?

§ 32d Abs. 3 EStG: 1Steuerpflichtige Kapitalerträge, die nicht der Kapitalertragsteuer unterlegen haben, hat der Steuerpflichtige in seiner Einkommensteuererklärung anzugeben.

 

Was machst Du, wenn du Gewinne machst? Ist die Aufbereitung dann auch zu aufwändig? Wenn das Konto weiter besteht, würde ich das mit einem Null-Ergebnis melden. Oder kannst Du ausschließen, dass aufgrund Verrechnungsverboten, nicht berücksichtigungsfähiger Kosten etc. nicht doch ein (steuerlicher) Gewinn rauskommt?

 

Gruß

Taxadvisor

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Stefaaan

Vielen Dank, Taxadvisor, für die hilfreiche Antwort: ich werde die Aufbereitung vornehmen.

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MeinNameIstHase

Stefaaan,

sauber raus kommt man aus der Nummer nur insgesamt mit einer NV-Bescheinigung. Aber die gibt es nur, wenn das Gesamteinkommen klein genug ist ... und nicht nur bestimmte Einkünfte.

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