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jazzguitar91

Berufs-/Dienstunfähigkeitsversicherung als Beamter auf Widerruf

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jazzguitar91

Liebes Forum,

 

Ich werde im August als Beamter auf Widerruf anfangen. Gerne würde ich wissen, ob eine Dienst-/Berufsunfähigkeitsversicherung notwendig ist und wenn ja, welche?

ich freue mich über Rückmeldungen. 

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Allesverwerter

Ja, ist m.E. notwendig. Solltest Du vor der Lebenszeit dienstunfähig werden, wirst Du entlassen und es gibt es nichts.

Auch später reichen die die Renten Zahlungen des Dienstherrn erstmal nicht. Daher solltest Du eine fallende DU-Rente vereinbaren bzw. die Summe in der Zukunft teilkündigen.

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Nachdenklich
vor 56 Minuten von Allesverwerter:

Solltest Du vor der Lebenszeit dienstunfähig werden, wirst Du entlassen

Vor der Lebenszeit?

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Madame_Q

Vor der Lebenszeit-Verbeamtung meinte er (Beamter auf Lebenszeit).

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Framal
· bearbeitet von Framal

@jazzguitar91,

a) In welchem Bereich wirst Du (später) verbeamtet? Feuerwehr, Polizei, Lehrer .....

b) Hast Du aktuell eine BU? Wenn ja, für welchen Risikobereich? Student, Angestellte(r) ohne körperliche Tätigkeit, ... schwere körperl. Tätigkeit. Bis zu welchem Endalter ist die abgeschlossen? Wie hoch ist die vers. Rente? Wie teuer ist die?

c) Ich gehe ja davon aus, Du wurdest erst "kürzlich" gesundheitlich geprüft und es ist "alles okay", so dass von der Annahme einer DU auszugehen ist. Oder?     

 

LG

Framal

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monopolyspieler
· bearbeitet von monopolyspieler
vor 5 Stunden von Allesverwerter:

Ja, ist m.E. notwendig. Solltest Du vor der Lebenszeit dienstunfähig werden, wirst Du entlassen und es gibt es nichts.

Auch später reichen die die Renten Zahlungen des Dienstherrn erstmal nicht. Daher solltest Du eine fallende DU-Rente vereinbaren bzw. die Summe in der Zukunft teilkündigen.

Welche Renten?

Bei Dienstunfähigkeit kommt es auf Dienstalter und Besoldungsstufe an und den Grund, welcher über die Höhe der Pension entscheidet.

Im Zweifel gibt es die Mindestversorgung. Wieviel das wäre, kann man nachlesen.

Dazu gibt es einen steuerlichen Freibetrag, der aber abgeschmolzen wird und in ca 10-20 Jahren bei 0 liegt.

 

Bei BU muss man berùcksichtigen, das es Versicherungen gibt, die nur anteilig nach Grad der Behinderung leisten.

Hast Du einen GdB von 20%, dann gibt es auch nur 20% der Leistung.

Des weiteren sind Berufs und Dienstunfähigkeit zwei verschiedene Paar Schuhe.

 

https://www.test.de/thema/berufsunfaehigkeitsversicherung/

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Madame_Q
vor 33 Minuten von monopolyspieler:

Dazu gibt es einen steuerlichen Freibetrag, der aber abgeschmolzen wird und in ca 10-20 Jahren bei 0 liegt.

Diesen gibt es bei Pensionen nicht soweit mir bekannt.

Pensionen sind wie Gehalt zu versteuern.

Meine Tochter macht gerade auch Ausbildung zur Beamtin.

 

Der Rest stimmt aber.

Man sammelt Pensionspunkte Jahr für Jahr. Scheidet man wegen Dienstunfähigkeit aus, tritt entweder die Mindestversorgung (ich glaube ein gewisser Prozentsatz A3 Endsufe) in Kraft oder sofern höher das bisher angesammelte Pensionspunktekonto.

Man steht in jedem Fall natürlich besser da als in der freien Wirtschaft vom gesetzlichen System her.

Eine kleine BU-Versicherung schadet trotzdem nie.

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monopolyspieler
· bearbeitet von monopolyspieler

Wird/(wurde?) aber ausgerechnet, was für den Beamten besser ist- 35% amtsbezogenes Ruhegehalt oder 65% der Endstufe A4.

Wenn die Dienstunfähigkeit auf einer Verletzung im Dienst beruht, sieht es wieder anders aus.

 

Das Gehalt eines Beamten ist ja auch zu versteuern- aber es gibt noch einen steuerlichen Freibetrag für Pensionen.

Das waren vor 20 Jahren mal 3000 Euro- hier sieht man das Abschmelzen:

https://www.steuerklassen.com/beruf/rente/besteuerung-pension/

 

Richtig- eine Versicherung schadet nie-

https://www.finanztip.de/berufsunfaehigkeitsversicherung/erwerbsunfaehigkeitsversicherung/

 

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Madame_Q
· bearbeitet von Madame_Q
vor 24 Minuten von monopolyspieler:

Wenn die Dienstunfähigkeit auf einer Verletzung im Dienst beruht, sieht es wieder anders aus.

Das stimmt, aber das ist sehr selten der Fall. 

 

vor 24 Minuten von monopolyspieler:

Wird/(wurde?) aber ausgerechnet, was für den Beamten besser ist- 35% amtsbezogenes Ruhegehalt oder 65% der Endstufe A4.

Letzteres ist besser, sofern man nicht sehr spät und hochbesoldet ausscheidet. 

66,5% von A4 Endstufe sind in Bayern aktuell ca. 1800 Euro brutto => ca. 1600 Euro netto minus 30% PKV => ca. 1400 Euro. Daran kann man dich orientieren beim Abschluss einer BU.

 

vor 24 Minuten von monopolyspieler:

Das Gehalt eines Beamten ist ja auch zu versteuern- aber es gibt noch einen steuerlichen Freibetrag für Pensionen.

Das waren vor 20 Jahren mal 3000 Euro- hier sieht man das Abschmelzen:

https://www.steuerklassen.com/beruf/rente/besteuerung-pension/

Das ist mir neu. Gilt das bundesweit?

Meine Berechnung oben ist ohne Freibetrag!

Hier steht recht weit unten, dass Pensionen voll versteuert wrrdwerden en müssen:

https://www.seniorenbedarf.info/beamtenpension

 

Wenn das stimmt mit dem Versorgungsfreibetrag, kann man bei der 66% von A4-Variante fast von brutto=netto ausgehen. Letztendlich wird man wie geschätzt bei ca. 1500 Euro landen, die man in jedem Fall bekommt als Mindestpension + Kosten für die PKV. So hat meine Tochter es übrigens rein betragsmäßig auch aufgeschnappt bei Kollegen.

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monopolyspieler

Werden sie ja auch.

Normaler Arbeitslohn wird ja auch voll versteuert- es gibt aber trotzdem Freibeträge.(Werbungskostenpauschale 1000 Euro...).

Bei Pensionären hast Du 102 Euro Werbungskosten-Freibetrag.https://dejure.org/gesetze/EStG/9a.html

 

Endstufe A4 sind so 1700 -1800 Euro Brutto- davon geht der Pflegebeitrag nach §50f Beamtenversorgungsgesetz ab, das ist dann das Gesamtbrutto.

Davon gehen dann Lohnsteuer und Soli ab- dürften grob 100 Euro sein und die Krankenkasse.

Ich denke, mit Deiner Rechnung kommst Du hin.

https://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/beruf/was-beamte-von-der-steuer-absetzen-koennen.html

Der Freibetrag ist zumindest bei Bundesbeamten- eigentlich schon immer gewesen und früher auch auf der Papp-Lohnsteuerkarte vermerkt gewesen.

Würde mich wundern, wenn das auf Länder-Ebene anders wäre.

Man muss ja in der Steuererklärung nicht umsonst das Jahr der Zurruhesetzung angeben- danach berechnet das Finanzamt den Freibetrag.

Übrigens gilt da Bestandsschutz- wer also mal 3000 Euro Freibetrag hatte, der behält diesen.

 

 

 

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Peter Wolnitza
· bearbeitet von Peter Wolnitza
Am 29.7.2020 um 16:22 von monopolyspieler:

Bei BU muss man berùcksichtigen, das es Versicherungen gibt, die nur anteilig nach Grad der Behinderung leisten.

Hast Du einen GdB von 20%, dann gibt es auch nur 20% der Leistung.

Wo hast Du denn den Quatsch her?

 

Bei manchen Postings fällt einem grad gar nix mehr ein ... 

aktuell tobt hier und in anderen Threads wohl gerade ein Niveau Limbo - da weiss man gar nicht mehr, wo man zuerst korrigieren soll... :wallbash:

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monopolyspieler
· bearbeitet von monopolyspieler

Den Vertragsbestandteil hatte meine eigene Versicherung aus dem Jahr 1981 - ehemalige KPV. Ersatzweise Gliedertaxe.

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Xeronas
vor einer Stunde von monopolyspieler:

Den Vertragsbestandteil hatte meine eigene Versicherung aus dem Jahr 1981 - ehemalige KPV. Ersatzweise Gliedertaxe.

Alleine die Tatsache das du eine Gliedertqxe erwähnst, spricht gegen eine SBU. Das war was anderes. SEU oder vllt noch eher FIV.

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Peter Wolnitza
vor 2 Stunden von monopolyspieler:

Den Vertragsbestandteil hatte meine eigene Versicherung aus dem Jahr 1981 - ehemalige KPV. Ersatzweise Gliedertaxe.

Bitte mal Bedingungen hoch laden.

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monopolyspieler

Der Vertrag lief letztes Jahr aus- daher habe ich keine Unterlagen mehr.

Es wurde jedenfalls gekürzt im Kleingedruckten.

Dabei war es zur damaligen Zeit nicht so einfach, für Dienstunfähig erklärt zu werden.

Das hatte mal ein Bekannter versucht und war gescheitert. :-)

 

 

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Peter Wolnitza

Dann bitte ersatzweise mal letzte Beitragsrechnung oder irgendwas, wo man ggfls. die Tarifbezeichnung erkennen kann.

 

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monopolyspieler
· bearbeitet von monopolyspieler

Von 1981 das war eine Lebensversicherung Tarif K2 (Gemischte Versicherung auf Todes- und Erlebensfall) mit Invaliditätszusatzversicherung bei Erwerbsunfähigleit nach Tarif IRB.- das andere war von 1992-da habe ich wirklich nichts mehr von.

 

Zitat:

Die Leistung einer Zusatzversicherung unabhängig von einer möglichen beamtenrechtlichen Versorgung bezüglich der Versicherungssumme, Rentenhöhe oder bei Nachversicherung nach RVO, wird schon ab einer Teilinvalidität von 50% gezahlt.

 

Das, was ich meinte, war im Vetrag von 1992.

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