Barqu Juli 25, 2020 Da das Thema fuer die DKB anscheinend leider zu schwierig ist, hoffe ich, dass mir hier jemand weiter helfen kann: Ich besitze Aktien (nach 2008 gekauft), die ich als Steuer-IN-laender gekauft habe und die aktuell einen Buchverlust aufweisen. Aktuell bin ich Steuer-AUS-laender. Es ist jedoch absehbar, dass ich in einigen Jahren wieder St.-IN-laender werde. Die Aktien moechte ich ich eigentlich gerne verkaufen. Mein Verstaendnis ist: Waere ich auch derzeit Steuer-IN-laender statt -Auslaender, wuerde DKB bei einem Verkauf einen Verlusttopf fuer mich anlegen, der die Moeglichkeit bietet mit etwaigen Gewinnen aus Aktienverkaeufen verrechnet zu werden. Deie Frage ist nun: legt DKB selbigen verlust auch fuer mich als Steuer-AUS-laender an und "friert" den sozusagen ein, bis ich wieder Steuer-IN-laender werde und ihn "nutzen" kann? In dem Fall wuerde ich dann naemlich jetzt verkaufen. Falls jedoch nur fuer Steuer-IN-laender ein verlusttopf angelegt wird, wuerde ich lieber warten, bis ich wieder Steuer-IN-laender bin und erst dann verkaufen. (Ich gehe davon aus, dass es dazu gesetzliche Vorgaben gibt und das Thema daher unabhaengig von Broker ist, ich in diesem Sub-Forum also richtig bin. Dass es sich bei mir um die DKB handelt, erwahne ich nur deshalb, weil ich es aergerlich finde von DKB mit einem standardisierten textbaustein (bitte an Steuerberater wenden) abgespeist werde und ich meinem Unmut teilen moechte) Dank vorab. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Life_in_the_sun Juli 25, 2020 · bearbeitet Juli 25, 2020 von Life_in_the_sun Aus eigener Erfahrung. So lange Du Steuerausländer bist, legt die Bank keinen Verlusttopf an, da Du ja auch grundsätzlich nicht in Deutschland steuerpflichtig bist. So meine Erfahrung mit Consorsbank. Wird bei anderen Banken nicht anders sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
monopolyspieler Juli 25, 2020 · bearbeitet Juli 25, 2020 von monopolyspieler Es gelten für Dich die Gesetze Deines steuerlichen Wohnsitzes. Du kriegst keinen Verlusttopf, weil Du ja mit An-und Verkaufsbelegen im Ausland bereits einen Verlust in Deiner dortigen Steuererklärung geltend machen könntest. Beispiel: Du wohnst in Österreich. Die Aktien wurden nach weniger als 12 Monaten Haltedauer wieder veräußert- Verluste sind mit Gewinnen verrechenbar. Du ziehst nach Deutschland und hättest dann die Verluste nochmals im Verlusttopf. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Barqu Juli 25, 2020 Danke euch, das war auch meine Vermutung und Befuerchtung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon Juli 25, 2020 vor 3 Stunden von monopolyspieler: Du kriegst keinen Verlusttopf, weil Du ja mit An-und Verkaufsbelegen im Ausland bereits einen Verlust in Deiner dortigen Steuererklärung geltend machen könntest. Die Begründung ist falsch, da es auch Länder gibt, wo überhaupt keine Kapitalerträge versteuert werden oder wo Gewinne versteuert aber Verluste nicht geltend gemacht werden können. Life_in_the_sun hat's fast richtig * erklärt - keine unbeschränkte Steuerpflicht, kein Verlusttopf. * Steuerausländer sind nicht grundsätzlich nicht in Deutschland steuerpflichtig, sie können auch unter die beschränkte Steuerpflicht fallen. Siehe Einkommensteuergesetz (EStG) § 49 Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
monopolyspieler Juli 25, 2020 · bearbeitet Juli 25, 2020 von monopolyspieler Mir schon klar- da ich selber unter beschränkte Steuerpflicht fiel. (Einkommen in D steuerpflichtig- der Rest im Wohnsitzland)... Das war mal die singemässe Begründung meines Finanzamtes, die mehrere Jahre eine spanische Steuererklärung von mir zur Folge hatte. ("Sie könnten ja in Spanien die Freibeträge nutzen und sich in D alles nochmal wiederholen"). In Ländern, in denen keine Verluste angerechnet werden können, werden auch üblicherweise Gewinne nicht besteuert. Niederlande, Schweiz..... Wobei - wenn man in der Schweiz als professioneller Trader eingestuft wird (was einem recht flott passieren kann), dann werden Gewinne steuerpflichtig- andererseits sind dann auch Verluste absetzbar. Luxemburg - 6monatige Spekulationsfrist (wie bis 1999 in D). vor einer Stunde von Raccoon: oder wo Gewinne versteuert aber Verluste nicht geltend gemacht werden können. Ja- ab 1.1.21 auch in diesem Theater. für Derivate über 10.000 Euro Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Barqu Juli 25, 2020 In meinem Fall zahle ich Steuern auf die Dividende der erwaehnten Aktie, da es sich um eine deutsche AG handelt. Mein Wohnsitz versteuert keine auslaendischen Einkuenfte, worunter mein deutsches Depot faellt. Aber auch inlaendische Kursgewinne, Dividenden, etc sind m. W. n. steuerfrei. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
oscarello Juli 25, 2020 vor 1 Stunde von Raccoon: Die Begründung ist falsch, da es auch Länder gibt, wo überhaupt keine Kapitalerträge versteuert werden oder wo Gewinne versteuert aber Verluste nicht geltend gemacht werden können. Life_in_the_sun hat's fast richtig * erklärt - keine unbeschränkte Steuerpflicht, kein Verlusttopf. * Steuerausländer sind nicht grundsätzlich nicht in Deutschland steuerpflichtig, sie können auch unter die beschränkte Steuerpflicht fallen. Siehe Einkommensteuergesetz (EStG) § 49 Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte genau i.V.m. §1 Abs.4 EStG Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Barqu August 1, 2020 Nur der Vollstaendigkeit halber: Auf nochmalige Nachfrage hat auch nun doch auch noch DKB bestaetigt, dass fuer Steuerauslaender kein Verlusttopf angelegt wird. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag