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jny

Brokerwechsel ausstehende Rückzahlung insolvente Anleihe

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jny

Ich habe ein Depot mit "Solar-Millenium"-Anleihen geerbt, die natürlich nix mehr wert sind.

Aufgrund vorhandener Insolvenzmasse wird es jedoch noch zu nachträglichen Auszahlungen kommen, vgl. https://www.energate-messenger.de/news/193715/solar-millennium-glaeubiger-erhalten-weitere-zahlung.

Es ist natürlich unklar, wann diese Zahlungen kommen werden.

 

Das Depot selbst möchte und kann ich nicht übernehmen, d.h. ich werde die Anteile in ein anderes Depot bei einem anderen Broker übertragen müssen. Da ich mit diesem Thema sonst nichts zu tun hatte: was muss ich im Anschluss tun, um die mögliche noch ausstehende Zahlung zu bekommen? Muss ich jemanden benachrichtigen - Schlagworte: Eigentümerwechsel, Depotwechsel, ...?

 

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Aktie

Lass es doch einfach so wie es ist bestehen, bis alles abgeschlossen ist?

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jny
vor 6 Stunden von Aktie:

Lass es doch einfach so wie es ist bestehen, bis alles abgeschlossen ist?

Geht leider nicht. Der Broker ist schon über den Todesfall informiert, und zusätzlich ist leider nicht absehbar, wann die letzte Zahlung erfolgen wird.

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Aktie
vor 45 Minuten von jny:

Geht leider nicht. Der Broker ist schon über den Todesfall informiert, und zusätzlich ist leider nicht absehbar, wann die letzte Zahlung erfolgen wird.

Ich sehe trotzdem das Problem nicht. Theoretisch kann das Depot ewig bestehen bleiben, wenn die AGB des Brokers nichts anderes vorsehen. Die hätten das zwar manchmal gerne anders, aber danach geht es zum Glück nicht.

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alsuna
vor 48 Minuten von jny:

Geht leider nicht. Der Broker ist schon über den Todesfall informiert, und zusätzlich ist leider nicht absehbar, wann die letzte Zahlung erfolgen wird.

Das ändert doch erstmal nur, dass der Eigentümer des Depot jetzt der Erbe ist. 

Oder ist das ein speziellerer Broker, bei dem du (egal aus welchen Gründen) kein Kunde sein darfst? 

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Aktie
vor 4 Minuten von alsuna:

Das ändert doch erstmal nur, dass der Eigentümer des Depot jetzt der Erbe ist. 

Oder ist das ein speziellerer Broker, bei dem du (egal aus welchen Gründen) kein Kunde sein darfst? 

Ich würde sogar darauf bestehen, dass der Erblasser weiterhin Depotinhaber ist und der Erbe nur Verfügungsberechtigter. Auch Erbengemeinschaften können ewig bestehen. Hängt aber auch von der genauen Konstellation ab, z.B. ob es eine Erbengemeinschaft oder ein Alleinerbe ist...

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alsuna
vor 2 Stunden von Aktie:

Ich würde sogar darauf bestehen, dass der Erblasser weiterhin Depotinhaber ist und der Erbe nur Verfügungsberechtigter. Auch Erbengemeinschaften können ewig bestehen. Hängt aber auch von der genauen Konstellation ab, z.B. ob es eine Erbengemeinschaft oder ein Alleinerbe ist...

Ok, ist mir neu, dass ein Verstorbener weiterhin Eigentümer von irgendwas sein kann. Ich dachte bisher, dass mit Eintritt des Erbfalls das Eigentum auf den Erben bzw. die Erbengemeinschaft übergeht.

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vor 1 Stunde von alsuna:

Ok, ist mir neu, dass ein Verstorbener weiterhin Eigentümer von irgendwas sein kann. Ich dachte bisher, dass mit Eintritt des Erbfalls das Eigentum auf den Erben bzw. die Erbengemeinschaft übergeht.

Hm, vermutlich haben wir beide irgendwo recht. Juristisch mag das sein bzw. füllen Juristen Bücher damit. Vermutlich wird der Alleinerbe wirklich Eigentümer des Depots und die Erbengemeinschaft ist eine Bruchteilsgemeinschaft.

 

Aber darauf wollte ich gar nicht hinaus, sondern eher auf die praktische Führung bei der Bank. Dort macht es unter Umständen schon einen Unterschied, ob der Erbe selbst neuer Kunde zu aktuellen Konditionen und mit aktuell angebotenen Produkten wird oder ob er schlicht und ergreifend alles lässt wie es ist und in die Stellung des Rechtsvorgängers eintritt. Ggf. sperrt die Bank dann zwar z.B. das Onlinebanking und versucht, einen zur Auflösung zu bewegen, aber damit kann man sich Zeit lassen. Erbengemeinschaften nach Vermietern oder Unternehmern bestehen teilweise über Jahre/Jahrzehnte, weil sie entweder keinen Grund sehen etwas zu ändern oder sich nicht grün sind. So würde ich es hier auch versuchen, wenn nicht z.B. Gebühren dagegen sprechen oder die Bank (berechtigt) kündigt. Übrigens liegen auch Millionen auf Konten, wo sich die Erben nicht melden, wenn ich mich nicht täusche werden die 30 Jahre lang für den Verstorbenen weitergeführt und dann von der Bank vereinnahmt.

 

Aber ich drifte immer weiter ab. Vielleicht hat ja jemand einen Tipp wohin man solche Anleihen übertragen kann, falls es doch gewünscht wird.

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bondholder
· bearbeitet von bondholder
vor 36 Minuten von Aktie:

Aber ich drifte immer weiter ab. Vielleicht hat ja jemand einen Tipp wohin man solche Anleihen übertragen kann, falls es doch gewünscht wird.

Zu irgendeiner deutschen Bank, die Wertpapierdepots anbietet? (Ich würde eine Bank, die keine Depotkosten berechnet, auswählen. Ganz übel wäre es, wenn Depotkosten auf den Anleihen-Nennwert berechnet würden!)

Ich verstehe das Problem sowieso nicht – die Insolvenzanleihe kann meiner Meinung nach ganz einfach inklusive der Anschaffungskosten übertragen werden, wie jedes andere Wertpapier auch. Falls irgendwann noch eine weitere Zahlung erfolgen sollte, wird diese an die Besitzer der Anleihe gezahlt, wie man das von Zinszahlungen her kennt.

Komplizierter wird es nur dann, wenn Ansprüche bestehen, zu denen kein Wertpapier mehr im Depot liegt, das sich übertragen ließe (konkret: Nachbesserungsansprüche nach Squeeze-Out).

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jny
vor 13 Stunden von alsuna:

Das ändert doch erstmal nur, dass der Eigentümer des Depot jetzt der Erbe ist. 

Oder ist das ein speziellerer Broker, bei dem du (egal aus welchen Gründen) kein Kunde sein darfst? 

Das ist ein stinknormale deutscher Broker/Bank, der mir mitgeteilt hat, dass dieses Depot nicht auf mich umgeschrieben werden kann. Ich kann nur ein neues dort eröffnen, oder verkaufen, oder extern übertragen.

 

vor 8 Stunden von bondholder:

...

Ich verstehe das Problem sowieso nicht – die Insolvenzanleihe kann meiner Meinung nach ganz einfach inklusive der Anschaffungskosten übertragen werden, wie jedes andere Wertpapier auch. Falls irgendwann noch eine weitere Zahlung erfolgen sollte, wird diese an die Besitzer der Anleihe gezahlt, wie man das von Zinszahlungen her kennt.

...

Mir ist der Prozess hinter der möglichen Zahlung nicht klar. Übertrage ich die Anleihen nun in ein fremdes Depot (Eigentümer-, Bank- und "Depotnummer"-Wechsel), muss ich dann die auszahlende Stelle benachrichtigen? Wer ist das? Oder geht das alles vollautomatisch?

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Al Bondy
vor 2 Stunden von jny:

Das ist ein stinknormale deutscher Broker/Bank, der mir mitgeteilt hat, dass dieses Depot nicht auf mich umgeschrieben werden kann. Ich kann nur ein neues dort eröffnen, oder verkaufen, oder extern übertragen.

... korrekt.

Da Verstorbene keine Konten und Depots mehr führen können, muss ein Gläubigerwechsel stattfinden.

Einen Depotsbestand können Erben oder Erbengemeinschaften beliebig lange unangetastet lassen, das Depot selbst endet quasi schon mit dem Todestag, auch wenn die Abwicklung erst danach erfolgt. Darum macht es bei größeren Erbschaften Sinn, den jeweils tiefsten Geldkurs eines Handelsplatzes per Stichtag selbst zu suchen und zu dokumentieren.

vor 2 Stunden von jny:

Mir ist der Prozess hinter der möglichen Zahlung nicht klar. Übertrage ich die Anleihen nun in ein fremdes Depot (Eigentümer-, Bank- und "Depotnummer"-Wechsel), muss ich dann die auszahlende Stelle benachrichtigen? Wer ist das? Oder geht das alles vollautomatisch?

... steht alles in der (bis dato ungelesenen) PN=Forennachricht von gestern - Lesen hilft :)

Im Prinzip hier "vollautomatisch", da für alle SMAG-Anleihen gemeinsame Vertreter gewählt wurden - nur ist der überwiegende Teil der Quote bereits ausgeschüttet worden, der Rest wird noch Jahre dauern.

vor 11 Stunden von bondholder:

Ich verstehe das Problem sowieso nicht – die Insolvenzanleihe kann meiner Meinung nach ganz einfach inklusive der Anschaffungskosten übertragen werden, wie jedes andere Wertpapier auch. Falls irgendwann noch eine weitere Zahlung erfolgen sollte, wird diese an die Besitzer der Anleihe gezahlt, wie man das von Zinszahlungen her kennt.

... im Prinzip ja - nur nicht "wie jedes beliebige Wertpapier" weil es seit Ende 2017 keinen Kurs mehr gibt und die Position im Bestand als "wertlos" geführt und ohne Übertragungskurs sowie ggf via Clearstream TaxBox mit "Anschaffungsdaten nicht vorhanden" übertragen wird. Da muss man bei der depotführenden Bank vorher nachhaken, ob Anschaffungsdaten fortgeführt noch vorhanden sind sowie korrekt übertragen werden und ggf selbst mit Kaufabrechnungen dokumentieren.

vor 11 Stunden von bondholder:

Komplizierter wird es nur dann, wenn Ansprüche bestehen

... hier kann man zu 99.99% davon ausgehen, dass die Anleihen gezeichnet oder weit über Insolvenzquote teuer erworben wurden. Bin kein Steuerberater, aber da inzwischen genug Halbwissen verbreitet wurde:

 

Ein entgeltlicher Übertrag (Verkauf) mit Gläubigerwechsel löst Abgeltungssteuer aus.

Ein unentgeltlicher Übertrag (Schenkung,oder Erbschaft) mit Gläubigerwechsel löst Schenkungs- oder Erbschaftssteuer aus, aber eben keine AbgSt.

 

Der eigentliche "Innere Wert" der Position besteht nicht in der kleinen finalen Schlussauskehrung in einigen Jahren, sondern in der Steuergutschrift auf den bis dato nicht festgestellten also unrealisierten Verlust. Da wirds dann doch kompliziert, zumal seit zweieinhalb Jahren kein Börsenhandel mehr stattfindet und zumal Olaf Scholz dabei ist, die Verlustverrechnung von "wertlosen" Insolvenzpapieren zwar zähneknirschend zu akzeptieren aber steuerrechtlich möglichst fragwürdig weiter zu verkomplizieren. Verlustvorträge eines Erblassers sind höchstrichterlich festgestellt nicht vererbbar. Hier hängen alle Rechte aber m.E. weiterhin am Papier und müssten von der Erbschafts- auf die AbgSt-Ebene gezogen werden - durch jahrelanges Abwarten der Schlussrechnung oder außerbörslichen Verkauf mit zuvor sauber geklärter Anschaffungsdatenübertragung und Verlustverrechnung.

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bondholder
vor 10 Stunden von Al Bondy:

... steht alles in der (bis dato ungelesenen) PN=Forennachricht von gestern - Lesen hilft :)

@jny Al Bondy kennt sich mit deutschen Insolvenzanleihen wirklich aus!

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