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Benni82

Riester vor Rentenbegin kündigen - wie erhaltene Steuerersparnis berechnen die zurückgezahlt werden muss?

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Benni82
· bearbeitet von Benni82

Servus zusammen,

ich habe nen Reister laufen den ich plane irgendwann förderschädlich zu kündigen (bitte nicht fragen warum, anderes Thema).

 

Wenn ich ihn vorzeitig kündige muss ich ja sämtliche Förderung sowie Steuerersparnisse zurückzahlen, Einzahlungen und Rendite darf ich behalten (vorruasgesetzt er ist nicht im minus, dann gibts keine Rendite und wahrscheinlich auch keine Garantie der Einzahlungen).

Die Höhe der Förderungen lässt sich ja leicht errechnen, ist ja nen fester Betrag.

 

Wie sieht es jedoch mit der Steuerersparnis aus? Ist das der Betrag der im Steuerbescheid ausgewisen wird? Also der hier:

 

1.jpg.d4703a7bc6f0ef51130968bac586fdab.jpg

Hintergrund meiner Frage:

Ich habe meine Steuererklärung ohne den Riester komplett in WISO eingetickert gehabt. Danach habe ich den/die Riestervertäge hinzugefügt. Die errechnete (und auch erfolgte) Rückzahlung ist dabei um wesentlich mehr gestiegen als im Bescheid dann ausgewiesen wurde.

Sagen wir mal meine Rückzahlung stieg um 200€ im Bescheid stehen aber an diesem Punkt nur 100€.

 

Welcher Betrag ist der den ich bei einer förderschädlichen Kündigung nun zurückzahlen müsste?

 

 

 

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bondholder
vor 34 Minuten von Benni82:

Wenn ich ihn vorzeitig kündige muss ich ja sämtliche Förderung sowie Steuerersparnisse zurückzahlen, Einzahlungen und Rendite darf ich behalten (vorruasgesetzt er ist nicht im minus, dann gibts keine Rendite und wahrscheinlich auch keine Garantie der Einzahlungen).

Die Rendite darfst du auch dann "behalten", wenn sie negativ (Verlust) ist.

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Benni82

bitte nur antworten die etwas sinnvolles zum thema beitragen

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SVN14
vor 53 Minuten von Benni82:

bitte nur antworten die etwas sinnvolles zum thema beitragen

:lol:

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chirlu
vor 57 Minuten von Benni82:

bitte nur antworten die etwas sinnvolles zum thema beitragen

 

So vergraulst du Leute, die vielleicht etwas Sinnvolles beitragen würden.

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whister
vor 1 Stunde von Benni82:

Hintergrund meiner Frage:

Ich habe meine Steuererklärung ohne den Riester komplett in WISO eingetickert gehabt. Danach habe ich den/die Riestervertäge hinzugefügt. Die errechnete (und auch erfolgte) Rückzahlung ist dabei um wesentlich mehr gestiegen als im Bescheid dann ausgewiesen wurde.

Sagen wir mal meine Rückzahlung stieg um 200€ im Bescheid stehen aber an diesem Punkt nur 100€.

 

Welcher Betrag ist der den ich bei einer förderschädlichen Kündigung nun zurückzahlen müsste?

Das liegt daran dass du zusätzlich noch den Soli sparst. Soweit ich weiß muss man beim förderschädlichen Kündigen nur den Betrag aus der Tabelle (+ Zulagen) zurückzahlen. Das ist aber nur eine Spekulation meinerseits.

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Benni82
vor 12 Minuten von SVN14:

:lol:

?

vor 9 Minuten von chirlu:

 

So vergraulst du Leute, die vielleicht etwas Sinnvolles beitragen würden.

Warum? Sollte doch auch in deren interesse sein wenn ein Thread mit sinnhaftem gefüllt wird.

vor 8 Minuten von whister:

Das liegt daran dass du zusätzlich noch den Soli sparst. Soweit ich weiß muss man beim förderschädlichen Kündigen nur den Betrag aus der Tabelle (+ Zulagen) zurückzahlen. Das ist aber nur eine Spekulation meinerseits.

Danke! Damit kann ich doch was anfangen.

Wäre super wenn das noch jemand bestätigen könnte.

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Merol Rolod
vor 1 Stunde von Benni82:

Wäre super wenn das noch jemand bestätigen könnte.

Ich finde die Spekulation plausibel.

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Benni82
· bearbeitet von Benni82

plausibel find ich es auch, hätte aber gern gewissheit ;)

bei mir unterscheidet es sich immerhin um 200€, also reelle steuerersparnis durch den riester und was in der tabelle steht.

auf 30 jahre immerhin 6000. zwecks planung schon nicht uninteressant

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moonraker
· bearbeitet von moonraker
vor 4 Stunden von Benni82:

Ich habe meine Steuererklärung ohne den Riester komplett in WISO eingetickert gehabt. Danach habe ich den/die Riestervertäge hinzugefügt. Die errechnete (und auch erfolgte) Rückzahlung ist dabei um wesentlich mehr gestiegen als im Bescheid dann ausgewiesen wurde.

Sagen wir mal meine Rückzahlung stieg um 200€ im Bescheid stehen aber an diesem Punkt nur 100€.

 

Welcher Betrag ist der den ich bei einer förderschädlichen Kündigung nun zurückzahlen müsste?

Von der ausgewiesenen edit: errechneten gesamten Steuerermäßigung geht die Zulage wieder ab. Die reelle Erstattung ist also um die 175€ kleiner, die hast Du schon separat erhalten.

Bei der Kündigung musst Du beides wieder zurückzahlen, also genau den Betrag auf dem Steuerbescheid. edit: wird doch getrennt angegeben

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Benni82
· bearbeitet von Benni82
vor 22 Minuten von moonraker:

Von der ausgewiesenen Steuerermäßigung geht die Zulage wieder ab. Die reelle Erstattung ist also um die 175€ kleiner, die hast Du schon separat erhalten.

Bei der Kündigung musst Du beides wieder zurückzahlen, also genau den Betrag auf dem Steuerbescheid.

 

leider liegst du falsch. meine reelle Gesamtsteuererstattung ist 200€ höher als der im Bescheid an der oben dargestellten Position ausgewiesene Betrag.

aber ich weiß was du meinst: meine Gesamtsteuerersparnis durch den Riester war um die 585. dann habe ich aber die Zulage in Höhe von 475 angegeben. dadurch reduzierte sich die Ersparnis wieder um 343. bleiben somit ca 240 reelle Steuerersparnis durch den Riester (warum nach Eingabe der Zulage nur 343 anstatt 475 wieder abgezogen wurden versteh ich auch nicht so ganz).

Ich habe also insgesamt 240€ mehr Steuerrückzahlung erhalten, an der Stelle im Bescheid stehen aber nur 40€.

 

Die Zulage ging unabhängig davon direkt an das vertragsführende Unternehmen und dort in mein Riester.

 

Ich nehme mal an, dass es so ist wie bereits weiter oben geschrieben wurde, dass durch das Hinzufügen des Riestervertrages noch an anderen Stellen "Steuern gespart" wurden. Die Frage ist halt nur: müssen diese später auch zurückgezahlt werden oder nur der Betrag, der explizit an der von mir gezeigten Position ausgewiesen ist?

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beamter97
· bearbeitet von beamter97
vor 20 Minuten von moonraker:

Von der ausgewiesenen Steuerermäßigung geht die Zulage wieder ab.

Glaub ich nicht!

 

Steuerbescheide sind imho rechtssicher formuliert. Und da steht:

 

"Über die Altersvorsorgezulage hinausgehende Steuerermäßigung:"

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moonraker
vor 14 Minuten von beamter97:

Steuerbescheide sind imho rechtssicher formuliert. Und da steht:

"Über die Altersvorsorgezulage hinausgehende Steuerermäßigung:"

Ja, ganz ruhig, hatte es anders in Erinnerung... Text oben wurde korrigiert

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Knacker

 

Am 22.7.2020 um 11:37 von Benni82:

Hintergrund meiner Frage:

Ich habe meine Steuererklärung ohne den Riester komplett in WISO eingetickert gehabt. Danach habe ich den/die Riestervertäge hinzugefügt. Die errechnete (und auch erfolgte) Rückzahlung ist dabei um wesentlich mehr gestiegen als im Bescheid dann ausgewiesen wurde.

Sagen wir mal meine Rückzahlung stieg um 200€ im Bescheid stehen aber an diesem Punkt nur 100€.

Du argumentierst sehr widersprüchlich. Wenn die errechnete Rückzahlung auch erfolgt ist, dann passt es doch. Und was im Bescheid steht wird auch ausgezahlt.

 

Am 22.7.2020 um 16:16 von Benni82:

 

leider liegst du falsch. meine reelle Gesamtsteuererstattung ist 200€ höher als der im Bescheid an der oben dargestellten Position ausgewiesene Betrag.

 

Hat sich vielleicht an anderen - nicht riesterrelevanten - Positionen etwas verändert?

 

Am 22.7.2020 um 16:16 von Benni82:

aber ich weiß was du meinst: meine Gesamtsteuerersparnis durch den Riester war um die 585. dann habe ich aber die Zulage in Höhe von 475 angegeben. dadurch reduzierte sich die Ersparnis wieder um 343.

Das ist unlogisch. Die Zulage muss nicht extra erwähnt werden. Sie wird immer als gezahlt unterstellt, ob man sie tatsächlich bekommt oder nicht.

 

Am 22.7.2020 um 16:16 von Benni82:

dann habe ich aber die Zulage in Höhe von 475 angegeben. dadurch reduzierte sich die Ersparnis wieder um 343. bleiben somit ca 240 reelle Steuerersparnis durch den Riester (warum nach Eingabe der Zulage nur 343 anstatt 475 wieder abgezogen wurden versteh ich auch nicht so ganz).

Eine geringere Zulage wird ausgewiesen, wenn weniger als 4 % (abzüglich der Zulage) angespart wurden.

 

Am 22.7.2020 um 16:16 von Benni82:

Ich habe also insgesamt 240€ mehr Steuerrückzahlung erhalten, an der Stelle im Bescheid stehen aber nur 40€.

Das dürfte weniger aus dem Riester resultieren.

 

Am 22.7.2020 um 16:16 von Benni82:

Ich nehme mal an, dass es so ist wie bereits weiter oben geschrieben wurde, dass durch das Hinzufügen des Riestervertrages noch an anderen Stellen "Steuern gespart" wurden. Die Frage ist halt nur: müssen diese später auch zurückgezahlt werden oder nur der Betrag, der explizit an der von mir gezeigten Position ausgewiesen ist?

Unrealistisch. Soli- und KSt-Ersparnis infolge der Riesterförderung ergeben keine Ersparnis in der genannten Höhe, in Relation allenfalls Peanuts-Beträge und an anderen Stellen führt Riester nicht zu Steuerersparnissen.

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Benni82
· bearbeitet von Benni82
vor 34 Minuten von Knacker:

...

 

Tja, was soll ich dir sagen. Ob du es glaubst oder nicht es ist eben so gewesen, warum sollte ich mir sowas ausdenken?!

Nochmal: Ich habe alles in WISO eingetragen gehabt, außer den Reister. Sagen wir mal das ergab eine prognostizierte Rückzahung von 2000€.

Dann habe ich den Riester eingetragen, ergab eine prognostizierte Rückzahlung von 2585€ (also +585).

Dann habe ich die Zulage (475€) eingetragen, ergab eine prognostizierte Rückzahlung von 2242 (also -343€).

Und so kam dann auch die Rückzahlung vom Finanzamt.

Ich habe also durch Eintragen aller Riesterinfos 242€ mehr Rückzahlung als ich ohne erhalten hätte.

An der Stelle im Bescheid stehen aber nur ~40€.

 

Glaub es oder nicht, es war eben so.

 

Wie auch immer, kommen wir mal zur Kernfrage zurück:

Kann ich davon ausgehen, dass wenn ich den Rietser irgendwann förderschädlich kündigen sollte, ich, außer den erhaltenen Zulagen, nur die Summe der Steuern zurückzahlen muss, die im Bescheid jeweils unter "gesonderte und einheitliche Feststellung nach § 10a Abs 4 EStG", im Beispiel des jetzigen Bescheides z.B. 40€, angegeben ist, unabhängig der wirklich durch den Riester resultierenden Steuerrückzahlung?

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 7 Stunden von Benni82:

Kann ich davon ausgehen, dass wenn ich den Rietser irgendwann förderschädlich kündigen sollte, ich, außer den erhaltenen Zulagen, nur die Summe der Steuern zurückzahlen muss, die im Bescheid jeweils unter "gesonderte und einheitliche Feststellung nach § 10a Abs 4 EStG", im Beispiel des jetzigen Bescheides z.B. 40€, angegeben ist, unabhängig der wirklich durch den Riester resultierenden Steuerrückzahlung?

 

Ja – egal wie der Betrag nun zustandegekommen ist.

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