1Newbie Juli 21, 2020 Hallo zusammen, ich habe Fragen zur Besteuerung von (Bonus-)Aktien, die ich von meinem Arbeitgeber im Rahmen eines Aktienerwerbprogramms erhalte. Ausgangssituation ist: 6 Monate Anspar-Phase (Arbeitgeber behält gewissen Betrag von meinem Netto ein) --> Erwerb der Anteile zum Kurs a an einem fixen Stichtag --> Halten der Anteile für weitere 6 Monate --> Erhalt von 50% Bonusanteile auf die zuvor gekauften. Im Rahmen des geldwerten Vorteils trage ich die Steuerlast der Bonusanteile i.H.v. : Bonus-Anteile * Kurs b. Nun die Fragen, was ich bei der STR-Erklärung angeben muss, wenn: ich die eigen gekauften Anteile zu einen Kurs c < Kurs a veräußere (ich vermute keine Kapitalertragsteuer von 25%) ich die eigen gekauften Anteile zu einen Kurs y > Kurs a veräußere ich meine Bonusanteile zu einen Kurs d < Kurs b (Kurs zu dem ich ja bereits STR gezahlt hatte) ich meine Bonusanteile zu einen Kurs d > Kurs b Da ich die Bonusanteile ja "geschenkt" bekommen habe, ist ja quasi jeder Kurs > 0 ein Kapitalertrag, allerdings hatte ich ja schon STR hierauf bezahlt?! Danke für Eure Hilfe. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Juli 21, 2020 Hallo, Zitat Da ich die Bonusanteile ja "geschenkt" bekommen habe, Hast du nicht. Der geldwerte Vorteil ist dein Kaufpreis. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
1Newbie Juli 21, 2020 vor 3 Minuten von reckoner: Hallo, Hast du nicht. Der geldwerte Vorteil ist dein Kaufpreis. Stefan Danke...d.h. meine Kapitalerträge sind die, die den Kaufpreis übersteigen? Der Kaufpreis wiederum lässt sich nur schwer ermitteln, da ich auf meiner Abrechnung unter "STR, Soz aus Einmalzahlung" nicht nur die Bonusaktien habe ?! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
beamter97 Juli 21, 2020 Entweder hat dein AG die Bonusaktien für dich an der Börse gekauft und in dein Depot einbuchen lassen, oder er hat aus eigenen Beständen eine Umbuchung in dein Depot vorgenommen. In beiden Fällen hat deine Depotbank einen steuerlichen Einstandskurs, den sie bei einem evtl. Verkauf der Versteuerung zugrundelegt. P.S. Denk an FIFO bei deiner Gewinnrealisierung: solange die Papiere im gleichen Depot sind, werden die von dir selbst bezahlten, zuerst angeschafften, auch zuerst veräußert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Juli 21, 2020 Hallo, Zitat In beiden Fällen hat deine Depotbank einen steuerlichen Einstandskurs, den sie bei einem evtl. Verkauf der Versteuerung zugrundelegt. Ja, bei einem inländischen(!) Depot - ob es ein solches ist wissen wir ja nicht - wäre es vielleicht einfach (wobei auch dort manchmal die Ersatzbemessungsgrundlage herhalten muss - genau für solche Fälle gibt es die doch). Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
1Newbie Juli 21, 2020 vor 34 Minuten von beamter97: Entweder hat dein AG die Bonusaktien für dich an der Börse gekauft und in dein Depot einbuchen lassen, oder er hat aus eigenen Beständen eine Umbuchung in dein Depot vorgenommen. In beiden Fällen hat deine Depotbank einen steuerlichen Einstandskurs, den sie bei einem evtl. Verkauf der Versteuerung zugrundelegt. P.S. Denk an FIFO bei deiner Gewinnrealisierung: solange die Papiere im gleichen Depot sind, werden die von dir selbst bezahlten, zuerst angeschafften, auch zuerst veräußert. Danke. Also die Bonusaktien werden zu einem bestimmten fixen Stichtag zu dem dann herrschenden Kurs im Rahmen des geldwerten Vorteils besteuert. Ansonsten sehe ich in meinem Depot zu den jeweiligen Zeiträumen getrennt aufgegliedert die eigenen+Bonusanteile. Einen Einstandskurs kann ich nicht finden. Zu FIFO: Bei meinem Depot kann ich gezielt Anteile je Zeitraum "kündigen/abrufen"... vor 9 Minuten von reckoner: Hallo, Ja, bei einem inländischen(!) Depot - ob es ein solches ist wissen wir ja nicht - wäre es vielleicht einfach (wobei auch dort manchmal die Ersatzbemessungsgrundlage herhalten muss - genau für solche Fälle gibt es die doch). Stefan Die Muttergesellschaft ist in den Niederlanden ansässig. Das Depot ist für mich kostenfrei eingerichtet worden. Ich vermute auch in den Niederlanden. Genau kann ich das aber nicht sagen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Juli 21, 2020 Hallo, Zitat Zu FIFO: Bei meinem Depot kann ich gezielt Anteile je Zeitraum "kündigen/abrufen"... Das dürfte bei der Versteuerung in Deutschland keine Relevanz haben, FIFO gilt imho trotzdem. Zitat Ich vermute auch in den Niederlanden. Dann bist du auf dich selbst gestellt. Irgendwie sollte doch aus den Lohnabrechnungen oder sonstigen Dokumenten hervorgehen, wie sich der geldwerte Vorteil zusammensetzt. Alternativ würde ich den Kurs bei Einbuchung der Aktien nehmen. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
1Newbie Juli 21, 2020 Danke für die Antworten, ich werde nun den Kurs nehmen, zu dem mir die Bonusanteile als geldwerter Vorteil die Steuerbelastung etc. weitergegeben wurde. Wenn ich nun so darüber nachdenke (Geldwerter Vorteil + Kapitalertragssteuer auf Kursgewinne) lässt die Bonusaktien und das Erwerbsprogramm schon weniger lukrativ wirken. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor Juli 21, 2020 vor 6 Minuten von 1Newbie: Danke für die Antworten, ich werde nun den Kurs nehmen, zu dem mir die Bonusanteile als geldwerter Vorteil die Steuerbelastung etc. weitergegeben wurde. Wenn ich nun so darüber nachdenke (Geldwerter Vorteil + Kapitalertragssteuer auf Kursgewinne) lässt die Bonusaktien und das Erwerbsprogramm schon weniger lukrativ wirken. ??? Du zahlst den normalen Kaufpreis für 1,222 Aktien und bekommst ca. 0,278 Aktien "geschenkt" hinzu, hast also danach 1,5 Aktien. Und von den Wertsteigerungen musst Du ca. 26,5% abgeben. Das ist wahrlich ein "schlechtes" Geschäft, die Aktien können ja auch fallen. Das ist in jedem Fall deutlich günstiger als der normale Aktienkauf... Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bondholder Juli 21, 2020 vor einer Stunde von 1Newbie: Wenn ich nun so darüber nachdenke (Geldwerter Vorteil + Kapitalertragssteuer auf Kursgewinne) lässt die Bonusaktien und das Erwerbsprogramm schon weniger lukrativ wirken. Voll fies: Auf Einkünfte muß man auch noch Steuern zahlen! Danke, Frau Merkel! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
1Newbie Juli 21, 2020 vor 1 Stunde von Taxadvisor: ??? Du zahlst den normalen Kaufpreis für 1,222 Aktien und bekommst ca. 0,278 Aktien "geschenkt" hinzu, hast also danach 1,5 Aktien. Und von den Wertsteigerungen musst Du ca. 26,5% abgeben. Das ist wahrlich ein "schlechtes" Geschäft, die Aktien können ja auch fallen. Das ist in jedem Fall deutlich günstiger als der normale Aktienkauf... Gruß Taxadvisor Du hast schon Recht..ich sag ja nicht, dass es ein schlechtes Geschäft ist, die Frage, die sich mir hieraus vielmehr stellt, ist, ob ich nicht mein Geld lukrativer investieren kann. Aber das sind Rendite-Betrachtungen, die ich hier nicht zum Thema machen möchte. Nochmals Danke für Euren Input. Meine Frage hat sich geklärt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
beamter97 Juli 21, 2020 · bearbeitet Juli 21, 2020 von beamter97 vor 1 Stunde von bondholder: Voll fies: Auf Einkünfte muß man auch noch Steuern zahlen! Danke, Frau Merkel! Da kann Angie aber nix für, die Gesetzeslage hat sie so von ihrem Vorgänger übernommen. Und die FDP wollte nicht in die Koalition um das zu ändern Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
west263 Juli 21, 2020 vor 54 Minuten von 1Newbie: die Frage, die sich mir hieraus vielmehr stellt, ist, ob ich nicht mein Geld lukrativer investieren kann. Da hättest Du dann vielleicht doch mal sagen müssen, um welche Aktie es sich handelt. Ich wollte dieses Jahr auch nicht am Mitarbeiteraktienprogramm vom Daimler teilnehmen. Allerdings war es zu verlockend. 20 +2 Bonus Aktien und bezahlt habe ich ~263€. Sie sind gesperrt bis Ende nächsten Jahres. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag