JohnnyB.Goode August 25, 2020 Danke für diesen Faden und die Erklärungen. Eine Frage dazu. Wie sieht es denn aus mit der Zeit zwischen Zivi und Ausbildung. Das war bei mir ein Monat faulenzen, ich war auch nicht beim AA als "Arbeitssuchend" gemeldet. Kann man da auch noch was machen oder ist das verloren? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
WerPinguin August 25, 2020 · bearbeitet August 25, 2020 von WerPinguin vor einer Stunde von JohnnyB.Goode: Danke für diesen Faden und die Erklärungen. Eine Frage dazu. Wie sieht es denn aus mit der Zeit zwischen Zivi und Ausbildung. Das war bei mir ein Monat faulenzen, ich war auch nicht beim AA als "Arbeitssuchend" gemeldet. Kann man da auch noch was machen oder ist das verloren? Warst du denn da zwischen 16 und 17? Das ist für eine Nachzahlung auf jeden Fall erforderlich (wobei ich es jetzt so verstehe, dass diese Zeit auch dann für Nachzahlung nicht in Frage kommt, weil keine Schulzeit). Als Anrechnungszeit kann es offenbar unter Umständen aber auch sonst anerkannt werden:https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachliteratur_Kommentare_Gesetzestexte/Studientexte/Rentenrecht/20_rentenrechtliche_zeiten.pdf (Kapitel 9.4) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bolanger August 25, 2020 Naja, das könnte etwas ähnliches sein wie zeiten zwischen Abitur und Studienbeginn. Das sind meist auch wenige Monate ohne Tätigkeit, die dennoch durchgehend bewertet werden, auch ganz ohne jeden Nachweis. Es ist einfach bekannt, dass die Schule zu den Sommerferien endet, das Wintersemester damals zumindest erst im Oktober los ging. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
WerPinguin August 28, 2020 Weiterer Nachtrag: Mein aktualisierter Versicherungsverlauf enthielt die Schulzeit jetzt tatsächlich schon. Genau wie bei meiner Frau beginnt die eingetragene Zeit genau an den Tag an dem ich 17 wurde. Habe daher meinen ersten Nachzahlungsantrag eingereicht (und angekreuzt, die relevante Schulzeit sei schon bekannt, obwohl sie nicht im Versicherungsverlauf steht. Ich weiß ja, dass sie den Nachweis darüber jetzt schon haben). Bestätigte Kopien waren im Bürgerbüro zwar nur mit Termin aber dafür ohne Wartezeit, problemlos und kostenlos zu kriegen (die sollten einfach auch nach Corona nur noch mit Terminen arbeiten...). Die gehen ebenso heute mit dem selben Brief an die DRV. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
WerPinguin September 1, 2020 Nächster Nachtrag: 8 Tage nach der Zahlung für meine Frau kam ein Versicherungsverlauf, in dem die Zahlung auftaucht. Leider falsch: Im Zeitraum für den wir nachzahlen, gab es noch die DM. Und es wurde nicht umgerechnet, sondern einfach der Zahlenwert übernommen (also: aus 1283.40 € wurden 1283.40 DM). Ich habe jetzt noch eine Renteninformation bestellt, um zu sehen, wie sich das genau auf die Rente auswirkt (vielleicht rechnen die das ja hintenrum doch wieder richtig), habe aber einen Widerspruchsbrief schon vorbereitet; gehe mal davon aus, dass das erforderlich ist. Keine Ahnung ob ein Widerspruch hier das formell richtige ist (Versicherungsverlauf enthält keine Belehrung), aber da lege ich es dann einfach drauf an. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu September 1, 2020 vor 4 Minuten von WerPinguin: Im Zeitraum für den wir nachzahlen, gab es noch die DM. Und es wurde nicht umgerechnet, sondern einfach der Zahlenwert übernommen (also: aus 1283.40 € wurden 1283.40 DM). Eigentlich sollte da gar nichts umgerechnet werden, sondern da sollten 6900 Euro als Einkommen stehen, auf das Beiträge (von 1283,40 Euro) gezahlt wurden. Die 6900 Euro werden dann durch das Durchschnittsentgelt für 2020 (in Euro) geteilt, um die Entgeltpunkte zu ermitteln; das erkennt man aus einem einfachen Versicherungsverlauf aber nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
WerPinguin September 1, 2020 vor 12 Minuten von chirlu: Eigentlich sollte da gar nichts umgerechnet werden, sondern da sollten 6900 Euro als Einkommen stehen, auf das Beiträge (von 1283,40 Euro) gezahlt wurden. Die 6900 Euro werden dann durch das Durchschnittsentgelt für 2020 (in Euro) geteilt, um die Entgeltpunkte zu ermitteln; das erkennt man aus einem einfachen Versicherungsverlauf aber nicht. Ja, so wäre es auch logisch korrekt (und in der Denkweise der DRV vermutlich konsistenter als meine Idee, weil das relevante Durchschnittsentgelt ja wie du sagst in EUR ist). So wie sie es gemacht haben, ist es aber auf jeden Fall falsch ;-) Naja, immerhin entwickelt sich dieser Thread ja zu einer schönen Sammlung von potentiellen Problemen, die man beachten muss. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
asche September 8, 2020 · bearbeitet September 10, 2020 von asche Am 1.9.2020 um 16:15 von WerPinguin: Nächster Nachtrag: 8 Tage nach der Zahlung für meine Frau kam ein Versicherungsverlauf, in dem die Zahlung auftaucht. Leider falsch: Im Zeitraum für den wir nachzahlen, gab es noch die DM. Und es wurde nicht umgerechnet, sondern einfach der Zahlenwert übernommen (also: aus 1283.40 € wurden 1283.40 DM). Das scheint Methode oder eine innere Logik zu haben, denn bei mir ist es das gleiche: Nachzahlung für 1993 1999 von 6000 € in 2019 geleistet. Im neuesten Versicherungsverlauf wird das als ca. 32.400 DM Einkommen und 6000 DM Beitrag gezeigt. Aber letztlich könnte das (grob) schon stimmig sein, denn es kommt ja auf die Rentenpunkte an, nicht auf die absolute Höhe der Einzahlungen? Und angenommen, man zahlt den heutigen Höchstbetrag ein, läge der ja um ein Vielfaches über dem damaligen Höchstbetrag, dh man könnte rückwirkend mehr einzahlen als man damals original gekonnt hätte. Aber auch dann wäre ich bei chirlu, klarer wäre die Darstellung der Euro Beträge (Nachzahlung vs aktuellem Höchstbetrag) und dann daraus die Rentenpunkte ermitteln. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation September 8, 2020 Am 1.9.2020 um 14:15 von WerPinguin: habe aber einen Widerspruchsbrief schon vorbereitet; gehe mal davon aus, dass das erforderlich ist. Keine Ahnung ob ein Widerspruch hier das formell richtige ist (Versicherungsverlauf enthält keine Belehrung), aber da lege ich es dann einfach drauf an. Wenn Dir etwas unklar ist: warum rufst Du nicht einfach dort an und fragst nach??? Einen Widerspruch kannst Du dann schreiben, wenn Du verstanden hast, was die DRV gemacht hast - und wenn Du damit nicht einverstanden bist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
WerPinguin September 9, 2020 · bearbeitet September 9, 2020 von WerPinguin vor 7 Stunden von asche: Das scheint Methode oder eine innere Logik zu haben, denn bei mir ist es das gleiche: Nachzahlung für 1999 von 6000 € in 2019 geleistet. Im Versicherungsverlauf wird das als ca. 32.400 DM Einkommen und 6000 DM Beitrag gezeigt. Aber letztlich könnte das (grob) schon stimmig sein, denn es kommt ja auf die Rentenpunkte an, nicht auf die absolute Höhe der Einzahlungen? Und angenommen, man zahlt den heutigen Höchstbetrag ein, läge der ja um ein Vielfaches über dem damaligen Höchstbetrag, dh man könnte rückwirkend mehr einzahlen als man damals original gekonnt hätte. Aber auch dann wäre ich bei chirlu, klarer wäre die Darstellung der Euro Beträge (Nachzahlung vs aktuellem Höchstbetrag) und dann daraus die Rentenpunkte ermitteln. Es kommt schon auf die Entgeltpunkte an, aber eine heute erfolgte Nachzahlung für das Jahr 2001 wird für die Berechnung der Punkte nicht ins Verhältnis zum damaligen Durchschnittsentgelt gesetzt, sondern zum heutigen. Und damit macht eine Darstellung in DM wenig Sinn. Zumal es so wie es jetzt dasteht auch einfach falsch ist (und bei dir auch), denn 1€ ist nicht gleich 1DM. Theoretisch könnte es halt schon sein, dass sie bei der Entgeltpunktberechnung dann den gegensätzlichen Fehler absichtlich nochmal machen. Also bei dir dann praktisch rechnen: 32.400DM/38.901DM = 0.8329 Entgeltpunkte (die 38.901DM für 2019 sind auch falsch, weil es EUR sein müssen, aber das würde den ursprünglichen Fehler wegheben). Aber das wäre maximal dilettantisch und da will ich mich absolut nicht drauf verlassen.@chirlu: Hast du selber tatsächlich schon Nachzahlungen durchgeführt. Auch für DM-Zeiten? Wie tauchen die denn tatsächlich bei dir auf? vor 7 Stunden von stagflation: Wenn Dir etwas unklar ist: warum rufst Du nicht einfach dort an und fragst nach??? Einen Widerspruch kannst Du dann schreiben, wenn Du verstanden hast, was die DRV gemacht hast - und wenn Du damit nicht einverstanden bist. Ein Fragezeichen hätte es auch getan. Drei Fragezeichen empfinde ich in der schriftlichen Kommunikation als recht aggressives Auftreten (so als wenn du mein Vorhaben als etwas völlig absurdes empfindest, dass absolut nicht nachvollziehbar ist). Aber ich spring mal drauf an: [rant] Grundsätzlich zunächst weil ich fundamental nicht die Liebesbeziehung verstehe, die manche Menschen zu Telefonen haben. Ich weiß nicht, warum manche ständig irgendwo anrufen wollen, um andere unplanbar bei ihrer Arbeit zu stören. E-Mail und notfalls Brief (denn eine E-Mail-Adresse gibt die DRV leider nicht an) sind oft weit überlegen, weil der Bearbeiter sich ihnen dann widmen kann, wenn es ihm in seinen Ablauf passt. Das hier ist ja kein dringendes Thema das der heutigen Lösung bedarf. Außerdem kann ich mir dann auch vorher gut überlegen, wie ich es formulieren will. Und ich gebe dem Bearbeiter damit auch die Chance, dass er es sich in Ruhe anschauen kann und mir nicht spontan (und dann möglicherweise unfundiert, weil er eben keine Zeit für Vorbereitung hatte, sondern das einfach so dazwischenkam) antworten muss. [/rant] Dazu kommt: Ich bin introvertiert, und finde spontane Kommunikation mit Fremden so schon anstrengend, und am Telefon (das z.B. einen Gesichtsausdruck nicht transportiert) ganz besonders. Zweitens will ich die Antwort eh schriftlich haben. Ich habe nämlich keine Lust, dass mir jetzt jemand erklärt, das hätte schon irgendwie seine Richtigkeit, um dann in 30 Jahren, wenn ich meinen endgültigen Rentenbescheid in den Händen halte und die Nachzahlung womöglich falsch berücksichtigt wurde, nachweisen zu müssen, dass ja aber 2020, vor 30 Jahren, der Herr Müller-Mayer von DRV Bund mir ja am Telefon erklärt hatte, dass das schon so stimme. Und der Sachbearbeiter dann diese sogenannte "DM" auch nur noch aus Geschichtsbüchern kennt. Drittens habe ich zumindest an einer Stelle durchaus verstanden, was die DRV gemacht hat. Ich habe 5133.60€ gezahlt und sie hat 5133.60DM in den Versicherungsverlauf eingetragen, was nur ca. die Hälfte ist. Das ist definitiv nicht korrekt. Daher bedarf es entweder der Korrektur oder einer schriftlichen Bestätigung, dass ich aber wirklich 5133.60€ gezahlt habe. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee September 9, 2020 vor 16 Minuten von WerPinguin: Ich weiß nicht, warum manche ständig irgendwo anrufen wollen, um andere unplanbar bei ihrer Arbeit zu stören. off-topic... Unplanbar? Bei einer Telefon-Hotline? Unplanbar bei der Arbeit störst du wohl eher durch einen Widerspruchsbrief, der gar nicht sein muss (was telefonisch zu klären ist). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
WerPinguin September 9, 2020 · bearbeitet September 9, 2020 von WerPinguin vor 36 Minuten von odensee: off-topic... Unplanbar? Bei einer Telefon-Hotline? Unplanbar bei der Arbeit störst du wohl eher durch einen Widerspruchsbrief, der gar nicht sein muss (was telefonisch zu klären ist). Auf dem Versicherungsverlauf steht keine Hotline(*), sondern die Nummer von einem Sachbearbeiter (interpretiere ich jedenfall so), der mutmaßlich Sachen zu bearbeiten hat Ich kann da nur von mir ausgehen. Ich finde es total unpraktisch, auf der Arbeit spontan angerufen zu werden weil jemand eine Auskunft zu <Random Topic> will. In den meisten Fällen weiß ich dann nämlich höchstens sehr grob, worum es ging, selbst wenn ich es selber bearbeitet habe. Muss also erstmal die jetzige Arbeit unterbrechen, mich wieder in das angefragte Thema einlesen, dann antworten(**). Dann wieder in Ursprungsaufgabe einlesen. Viel Zeit vertan. Bei Brief und Mail kann der Bearbeiter selber voll planen, wann er den gut bearbeiten kann. Zudem habe ich ja auch gesagt, warum ich die Antwort eh schriftlich haben will. Ist aber tatsächlich Off-Topic. Da es ein Pet-Peeve von mir ist, diskutiere ich es aber gerne im Off-Topic-Bereich weiter, falls jemand ernsthaft will Im Übrigen ist meine Ansicht in Kapitel 11 "The Telephone" des großartigen Buchs "Peopleware" schön abgebildet. (*) Und lasst mich jetzt bloß nicht von Hotlines anfangen. Da erwarte ich zu nicht-Standard-Themen eh keine Kompetenzen. (**) Mache ich so inzwischen eh nicht mehr. Ich sage den Leuten, dass ich mich drum kümmern werde, mache momentane Aufgabe weiter und kümmere mich danach drum. Ich sehe keinen Grund, warum Anrufe Vorrang kriegen sollten, außer etwas brennt. Bei der aktuellen Aufgabe unterbrochen wurde ich aber trotzdem. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu September 9, 2020 vor 4 Stunden von WerPinguin: @chirlu: Hast du selber tatsächlich schon Nachzahlungen durchgeführt. Auch für DM-Zeiten? Wie tauchen die denn tatsächlich bei dir auf? Ich habe nachgezahlt, aber bisher nicht für DM-Zeiten (in meinem Fall wäre das 17. Lebensjahr DM). Ich halte es für relativ plausibel, daß DRV-intern das fiktive Einkommen einfach als nackte Zahl gespeichert wird und dann beim Ausdruck je nach Jahr die Heuristik „vor 1999: DM“ zum Einsatz kommt, die bei Nachzahlungen dann versagt. vor 5 Stunden von WerPinguin: Und der Sachbearbeiter dann diese sogenannte "DM" auch nur noch aus Geschichtsbüchern kennt. Die DRV hantiert auch heute immer noch mit RM, da würde ich mir keine Sorgen machen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
WerPinguin September 10, 2020 vor 18 Stunden von chirlu: Ich halte es für relativ plausibel, daß DRV-intern das fiktive Einkommen einfach als nackte Zahl gespeichert wird und dann beim Ausdruck je nach Jahr die Heuristik „vor 1999: DM“ zum Einsatz kommt, die bei Nachzahlungen dann versagt. Vorstellen kann ich es mir auch (auch wenn ich es dilettantisch fände), aber ich würde es schon gerne wissen. Warten wir mal ab, was DRV dazu sagt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
asche September 10, 2020 · bearbeitet September 10, 2020 von asche Am 9.9.2020 um 13:00 von chirlu: Ich halte es für relativ plausibel, daß DRV-intern das fiktive Einkommen einfach als nackte Zahl gespeichert wird und dann beim Ausdruck je nach Jahr die Heuristik „vor 1999: DM“ zum Einsatz kommt, die bei Nachzahlungen dann versagt. Dem ist nicht so: Gerade habe ich noch mal in meine Unterlagen geschaut. Mein Versicherungsverlauf vom xx.5.2020 zeigt die freiwillige Nachzahlung für 1993 korrekt als "6.000 EUR" und weist auch das entsprechend errechnete Einkommen mit "32.258,06 EUR" aus. Der Versicherungsverlauf im Feststellungsbescheid vom xx.9.2020 spricht dann plötzlich von "6.000 DM" bzw. "32.258,06 DM". Ich habe daher vorsorglich Widerspruch eingelegt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
WerPinguin September 18, 2020 Weiterer Nachtrag: Meine Ausbildungszeiten wurden jetzt vollständig anerkannt (inklusive jeweils 3 Monate Übergangszeit zwischen Schule/Wehrdienst/Studium). Insgesamt ergeben sich dadurch 8 Jahre und 1 Monat Schul, Hochschul- und Übergangszeiten; für den einen übrigen Monat (über 8 Jahre) müsste ich also sogar auch noch nachzahlen können. Das steht dann aber erst nächstes Jahr an. Zu meinem Widerspruch wegen DM/EUR gab es noch keine Antwort. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Musketier78 September 18, 2020 Kurze Ziwschenfrage: Weiter vorn stand, dass es nachteilig ist, wenn man die Schulzeit sich anrechnen lässt, aber nur den Mindestbeitrag einzahlt, weil dann der Durchschnittsbetrag der eingezahlten Beiträge fällt und damit eine eventuelle Erwerbsminderungsrente kleiner ausfällt. Soweit verstanden. Wie ist das mit Anrechnung von Studienzeiten <8Jahre, wenn man die sich anerkennen lassen möchte? Wenn ich es richtig gelesen habe, kann man unterhalb der 8 Jahre sich die Zeiten anerkennen lassen. Beiträge wurden in der Zeit aber keine abgeführt. Würde der Effekt dort genauso eintreten, so dass man sich die Zeiten bestätigen, aber so spät wie möglich anerkennen lässt? Wie ist das für Zeiten mit Auslandssemestern (Studium und Praxissemester). Werden die ebenfalls anerkannt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
WerPinguin September 18, 2020 vor einer Stunde von Musketier78: Wie ist das mit Anrechnung von Studienzeiten <8Jahre, wenn man die sich anerkennen lassen möchte? Wenn ich es richtig gelesen habe, kann man unterhalb der 8 Jahre sich die Zeiten anerkennen lassen. Beiträge wurden in der Zeit aber keine abgeführt. Würde der Effekt dort genauso eintreten, so dass man sich die Zeiten bestätigen, aber so spät wie möglich anerkennen lässt? Nein, umgekehrt. Die Erwerbsminderungsrente basiert auf dem Durchschnittsbeitrag der "belegungsfähigen" Monate (nicht etwa nur der Monate für die tatsächlich Beiträge gezahlt wurden). Das sind zunächst mal alle Monate seit Vollendung des 17. Lebensjahres. Aber davon abgezogen werden unter Anderem die (Hoch)Schulzeiten bis zu 8 Jahre. Durch die Anerkennung dieser Zeiten steigt die Erwerbsminderungsrente also. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu September 18, 2020 vor einer Stunde von Musketier78: Wie ist das für Zeiten mit Auslandssemestern (Studium und Praxissemester). Werden die ebenfalls anerkannt? Studium auf jeden Fall. Bei Praxissemestern müßte man schauen, was das genau war. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
WerPinguin September 23, 2020 Update zur DM/EUR-Problematik. Die DRV anwortet: Zitat Der von Ihnen eingezahlte Betrag für <Zeitraum> wurde von uns korrekt mit Euro gespeichert. Bei einer Rentenberechnung wird der Betrag ebenfalls als Euro Betrag berücksichtigt. Aufgrund eines Programmfehlers wird der Betrag im Versicherungsverlauf jedoch als DM Betrag ausgewiesen. Sobald der Programmfehler behoben ist erhalten Sie von uns einen neuen Versicherungsverlauf. (Deppenleerzeichen und fehlendes Komma im Original, also hat das wohl tatsächlich ein Mensch geschrieben, vermute ich). Und die IT-Systeme der DRV stinken ;-) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
WerPinguin Oktober 13, 2020 Ein langweiliges Update: 6 Wochen nach dem Einreichen meines Antrags auf Nachzahlung hat DRV Bund immer noch nicht reagiert. DRV BaWü war da schneller (gut 4 Wochen). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
titan1981 Oktober 15, 2020 Für mich ist das Thema auch sehr interessant. Da ich auch noch ein paar Monate aus der Schul- und Studienzeit nachzahlen kann/muss. Die Frage ob es sich rentenhöhentechnisch lohnt ist auch für mich eher zweitrangig. Mir geht es auch wie WerPinguin einfach um die Möglichkeit Beiträge nach zu zahlen um Zeiten für den Versicherungsverlauf hinzu zu bekommen. Ich gehe nicht davon aus, dass es bei den 35 Jahren bleiben wird die werden, meiner Meinung nach, sicher auch bald nach oben angepasst werden. z.B. 40 Jahre und dann wäre es knapp, das mit wirklich "bezahlten" Beiträgen in die GRV abzudecken. Da ich im Moment deutlich über BBG GRV liege und jedes Jahr die maximalen Rentenpunkte bekomme. Jedes Jahr würden auch bei Mindestbeiträgen für 12 Monate Nachzahlung die Reduktion der EU immer kleiner bis verschwindend gering werden. Ich hoffe ja nicht das ich jemals EU werden würde. Somit könnte ich auf die Einbusen bei der Erwerbsminderungsrente verkraften, da ausreichend BU versichert. Oder habe ich noch einen Denkfehler? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bolanger Oktober 15, 2020 der Denkfehler ist, dass freiwillig nachgezahlte Zeiten nicht als Pflichtbeitragszeiten bewertet werden. Diese Grenzen von 35 und 40 Jahren beziehen derzeit (meines Wiossens nach) auch die freiwillig gezahlten Zeiten mit ein. Das kann sich in Zukunft aber schnell ändern. Noch kurz meine Sichtweise dazu. Wenn Du jetzt über der BMG verdienst, dann sollte es Dir möglich sein, ausreichend fürs Alter vorzusorgen. dann ist ein Pimpen der gesetzlichen rente eine wunderbare Art der Diversifizierung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Oktober 15, 2020 Für die Wartezeit von 35 Jahren („langjährig versichert“, vorzeitige Rente mit Abschlägen, ab 63) zählen alle rentenrechtlichen Zeiten, nicht einmal nur Beitragszeiten. Für die Wartezeit von 45 Jahren („besonders langjährig versichert“, vorzeitige Rente ohne Abschläge, ab 65) zählen nur bestimmte Zeiten; Zeiten mit freiwilligen Beiträgen auch, aber nur, wenn daneben mindestens 18 Jahre Pflichtbeitragszeiten vorliegen. Das ist zunächst einmal für selbständige Handwerker gedacht, deren Versicherungspflicht nach 18 Jahre endet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
titan1981 Oktober 15, 2020 Genau das meinte ich. Ich bin überzeugt, dass die Wartezeit von 35 Jahren auf beispielsweise 40 Jahre angehoben wird. Und im Worst Case gehe ich davon aus, dass nur die Monate in dem auch Beiträge an die GRV geflossen sind zählen werden. Da bekanntlich Änderungen nicht planbar sind muss man annahmen treffen. Ich denke auch nicht, dass ich vor 70 Rente aus der GRV bekommen werde..... oder dass die Beiträge hierzu bei 20% bleiben werden. Es ist wie schon gesagt nur eine Säule der Altersvorsorge, neben der Basisabsicherung, Riester, PRV, BAV, Immobilien und Fondsdepot. Bisher habe ich das sehr ausgewogen behandelt. Ich gehe davon aus,dass ich 2 Altersvorsorgen abschreiben muss bis zu meiner Rente. Somit müssen die anderen Säulen dann meine Rente stemmenakra Mit dem Immobilienkauf (Eigennutz+Vermietung) hat sich aber mein Klumpenrisiko erhöht. Das versuche ich nun wieder Stück für Stück auszugleichen. Da fand ich die GRV an der ich jetzt nicht mehr einzahlen kann wegen BBG RV recht interessant, da ich da Zeiten bekommen kann die sonst mit 45 verloren wären und man mit einem kleinen Obulus bekommen könnte, die vielleicht irgendwann doch mal mehr Wert sein könnten als jetzt, da ich beruflich spät eingestiegen bin.... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag