Ingo_I 2. März Hallo in die Runde, gesetzt den Fall ich beantrage jetzt vor meinem 45. Geburtstag noch schnell die Nachzahlung der Schulzeiten und Strecke die Zahlungen auf 5 Jahre. Muss ich dann auch alles beantragte zahlen oder kann ich nach beispielsweise 3 Jahren entscheiden, dass ich doch nicht mehr möchte und die restlichen Zahlungen einfach weglasse? Also ist ein einmal gestellter Antrag verbindlich? Danke schon mal Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 2. März Du bist nicht verpflichtet, tatsächlich zu zahlen. Aber wenn du nicht zahlst und dein 45. Geburtstag vorbei ist, bleibt die Zeit dauerhaft unbelegt, weil du keinen neuen Antrag stellen kannst. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Lazaros 2. März · bearbeitet 2. März von Lazaros vor 21 Minuten von chirlu: Du bist nicht verpflichtet, tatsächlich zu zahlen. Aber wenn du nicht zahlst und dein 45. Geburtstag vorbei ist, bleibt die Zeit dauerhaft unbelegt, weil du keinen neuen Antrag stellen kannst. Zwei Fragen zur 45-Jahres-Altersschranke: 1. Grund für diese Regelung? 2. Gibt es erfolgsversprechende Klagen, die die Rechtmäßigkeit dieser willkürlichen Altersgrenze anzweifeln? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 2. März vor 8 Minuten von Lazaros: Gibt es erfolgsversprechende Klagen, die die Rechtmäßigkeit dieser willkürlichen Altersgrenze anzweifeln? Alle Altersgrenzen sind irgendwie willkürlich, sei es nun die Volljährigkeit (heute mit 18, früher mit 21), die Grenzen für die Kostenübernahme bei Verhütungsmitteln, das Mindestalter für den Bundespräsidenten oder die Regelaltersgrenze für die Rente. Von Klagen hört man wenig, von erfolgversprechenden noch weniger. Es gab hier auch eine Übergangsfrist: Als die Nachzahlungsmöglichkeit neu eingeführt wurde (weil diese Zeiten nicht mehr bewertet wurden), war für einige Zeit eine Nachzahlung unabhängig vom Alter möglich. Das galt bis Ende 2004. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Phobos 26. September Guten Morgen zusammen! Ich hatte gestern einen Video-Beratungstermin bei der DRV, da bzgl. Nachzahlung für Ausbildungszeiten doch noch einige Fragen offen waren. Für mich kommt nur das Jahr vor dem 17. Geburtstag in Frage. Da ich vor kurzem 41 wurde, könnte man die Zahlungen jetzt auf vier Jahre strecken. Hat hierzu von euch jemand Erfahrungen gemacht? Bei mir spielt im Hintergrund auch der steuerliche Aspekt eine Rolle. Würde z. B. dieses Jahr gerne noch einen Teil nachzahlen, u. a. weil meine Frau kurzzeitig das AV erhöht hat um Überstunden abzubauen. Muss ich mich aber jetzt sofort bei Anstragstellung festlegen für wieviele Monate ich den Max.betrag pro Jahr aufsplitte? (z. B. 4x 4212,90 € ab 2024 - 2027) Oder kann ich dann noch etwas steuern und z. B. für 2025 dann 5 Monate (also 5 x 1404,30 €) "einzahlen"? Je nachdem wie hoch das zu erwartende Bruttoeinkommen ist? Mir gehts also um den Antrag bzgl. die Durchführung der Zahlungen an sich - was mir erst im Nachgang an das Gespräch beim Ausfüllen des Antrags kam. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 26. September vor 6 Minuten von Phobos: Hat hierzu von euch jemand Erfahrungen gemacht? Wie wäre es damit, diesen Thread zu lesen? Du musst noch nicht einmal weit kommen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag