satgar August 5, 2023 Gerade eben von Bolanger: Ich argumentiere dagegen, denn zeiten, die man in jungen Jahren ggf. mit dem Minimalstbetrag belegt hat später nicht bis zum Höchstbetrag aufgefüllt werden könnne. Wer heute mit 16 Zeiten belegt, kann sie später mit 44 uns anderen finanziellen Möglichkeiten nicht höher belegn Du argumentierst nur gegen die Höhe der Einzahlung, und nicht gegen die Zahlung für das Jahr an sich, oder ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Glory_Days August 5, 2023 · bearbeitet August 5, 2023 von Glory_Days Das ist sicherlich ein valider Punkt @Bolanger für Arbeitnehmer, die zu Beginn noch nicht den finanziellen Spielraum besitzen, um die mögliche Höhe der Nachzahlungen voll auszureizen. Aber was ist mit solchen Fällen, die diese Einschränkung nicht haben? Lohnt es sich für diese ANs, Nachzahlung zu leisten und falls ja in welcher Höhe und wann sollten diese vorgenommen werden (wenn dauerhaft eine hohe ESt-Belastung vorliegt)? Ich kann das einfach intuitiv schwer quantifizieren, und vermute, dass das schon einmal jemand anhand einer Vergleichsrechnung z.B. mit einer ETF-Anlage oder anderen Anlagemöglichkeiten verglichen hat (inklusive erwarteter zukünftiger Renditen und steuerlicher Vorteile bei der GRV-Nachzahlung). Man sollte einen möglichen Vorteil unter vorgebenen Bedingungen schon quantifizieren können, ansonsten wäre ich persönlich eher skeptisch. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
satgar August 5, 2023 vor 2 Minuten von Glory_Days: Das ist sicherlich ein valider Punkt @Bolanger für Arbeitnehmer, die zu Beginn noch nicht den finanziellen Spielraum besitzen, um die mögliche Höhe der Nachzahlungen voll auszureizen. Aber was ist mit solchen Fällen, die diese Einschränkung nicht haben? Lohnt es sich für diese ANs, Nachzahlung zu leisten und falls ja in welcher Höhe und wann sollten diese vorgenommen werden? Ich kann das einfach intuitiv schwer quantifizieren, und vermute, dass das schon einmal jemand anhand einer Vergleichsrechnung z.B. mit einer ETF-Anlage verglichen hat (inklusive erwarteter zukünftiger Renditen und steuerlicher Vorteile bei der GRV-Nachzahlung). Ich glaube, dass das schwer bis unmöglich ist. Denn man kennt dort die weitere Entwicklung der Rentensteigerung über die Jahre ja auch nicht. Wie wird sich der Wert eines jeden Entgeltpunktes weiter entwickeln? Ich hab das für mich mit der Systemfrage beantwortet: glaube ich mehr an die Kapitaldeckung durch ETF oder mehr an die Umlage im Sinne der GRV? Da ich eher an die Kapitaldeckung glaube, trotzdem aber das Jahr als Zeit nicht verschwenden will, entschied/entscheide ich mich für den Mindestbetrag. Ganz ohne Rechnen ^^ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu August 5, 2023 vor 7 Minuten von Glory_Days: Für die Wartezeit der Rente für besonders langjährige Versicherte (=45 Jahre) zählen diese Zeiten mit freiwilligen Beiträge grundsätzlich aber nur mit, wenn mind. 18 Jahre (216 Monate) Beitragszeiten mit Pflichtbeiträgen geleistet wurden Richtig (werde ich mit Januar 2024 erreicht haben). Eine andere Frage ist, ob es die Rente für besonders langjährig Versicherte noch ewig geben wird. vor 2 Minuten von satgar: ich glaube, jedes Jahr an Zeit, dass man gesammelt hat, wird nützlich sein. Würde ich leicht abändern: kann nützlich sein. Letztlich weiß man nicht, was in der Zukunft gelten wird. vor 11 Minuten von Glory_Days: für die Rente von langjährigen Versicherten gelten freiwillige Zeiten uneingeschränkt? Ja, für die Wartezeit von 35 Jahren zählen alle rentenrechtlichen Zeiten; auch beitragsfreie Zeiten (z.B. Schulausbildung). vor 13 Minuten von Glory_Days: Dann würde man optimalerweise - wenn man nachzahlen möchte - am besten zuerst mit dem Zeitraum anfangen, in dem man zwischen 16 und 17 Jahre alt war In dem man 16 war. Tatsächlich würde ich die aber als letzte belegen, wegen der Wirkung auf den Gesamtleistungswert und damit auf die Höhe einer Erwerbsminderungsrente, falls man die relativ früh benötigen sollte. Das ist auch ein Aspekt bei der Frage, wann man nachzahlt. Je nach Situation kann man mit einer frühen Zahlung u.U. (vorübergehend) die Erwerbsminderungsrente mit einem großen Hebel erhöhen. Die steuerliche Situation (auch bezüglich Rürup) wird dann völlig individuell. Man muss auch die Auszahlungsphase bedenken – hohe Renten führen dann wiederum zu hohen Steuersätzen. Anzumerken wäre noch, dass man die Nachzahlung vor dem 45. Geburtstag beantragt, aber nicht geleistet haben muss. Man kann Teilzahlung beantragen und noch bis 50 zahlen, ist allerdings weniger flexibel mit der Höhe in diesen Jahren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Glory_Days August 5, 2023 Gerade eben von satgar: Ich glaube, dass das schwer bis unmöglich ist. Denn man kennt dort die weitere Entwicklung der Rentensteigerung über die Jahre ja auch nicht. Wie wird sich der Wert eines jeden Entgeltpunktes weiter entwickeln? Ich hab das für mich mit der Systemfrage beantwortet: glaube ich mehr an die Kapitaldeckung durch ETF oder mehr an die Umlage im Sinne der GRV? Da ich eher an die Kapitaldeckung glaube, trotzdem aber das Jahr als Zeit nicht verschwenden will, entschied/entscheide ich mich für den Mindestbetrag. Ganz ohne Rechnen ^^ Natürlich wird das Ergebnis stark von der Einschätzung der zukünftigen Entwicklung abhängen - aber man kann hier in meinen Augen doch schon einigermaßen fundierte Annahmen basierend auf der Vergangenheit treffen. D.h. du hast nur dieses eine Jahr nachbezahlt mit dem Mindestbeitrag. Das ist sozusagen der Minimalkompromiss Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation August 5, 2023 · bearbeitet August 5, 2023 von stagflation vor 12 Minuten von Glory_Days: Lohnt es sich für diese ANs, Nachzahlung zu leisten und falls ja in welcher Höhe und wann sollten diese vorgenommen werden (wenn dauerhaft eine hohe ESt-Belastung vorliegt)? Ich kann das einfach intuitiv schwer quantifizieren, und vermute, dass das schon einmal jemand anhand einer Vergleichsrechnung z.B. mit einer ETF-Anlage verglichen hat (inklusive erwarteter zukünftiger Renditen und steuerlicher Vorteile bei der GRV-Nachzahlung). Man sollte einen möglichen Vorteil schon quantifizieren können, ansonsten wäre ich persönlich eher skeptisch. Oh ja! Wir haben schon mehrfach darüber gesprochen... Die Antwort ist: es kommt darauf an, was man erreichen will und wie man rechnet... Für mich ist es beispielsweise vorteilhaft, freiwillig in die GRV einzuzahlen. Deshalb überweise ich jährlich den Höchstbetrag. Und wenn ich Nachzahlungen leisten dürfte, würde ich das auch machen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Glory_Days August 5, 2023 · bearbeitet August 5, 2023 von Glory_Days vor 31 Minuten von chirlu: Richtig (werde ich mit Januar 2024 erreicht haben). Eine andere Frage ist, ob es die Rente für besonders langjährig Versicherte noch ewig geben wird. Daran könnte man, ob der aktuellen politischen Diskussion, durchaus Zweifel anmelden. Zitat In dem man 16 war. Tatsächlich würde ich die aber als letzte belegen, wegen der Wirkung auf den Gesamtleistungswert und damit auf die Höhe einer Erwerbsminderungsrente, falls man die relativ früh benötigen sollte. Du hast natürlich Recht, da wollte ich wohl erst was mit "zwischen" schreiben. Achso, weil man dort dann effektiv mehr Rentenpunkte bekommt, da ein Rentenpunkt zu einem späteren Zeitpunkt relativ gesehen noch günstiger war? D.h. man kann den heutigen max. Nachzahlungsbeitrag für die damaligen Kosten eines Rentenpunktes nutzen? Das würde dann eher für den Maximalbeitrag sprechen, zumindest wenn man grsl. neben der zusätzlichen Anrechnungszeit an eine zukünftig akzeptable Rendite der GRV glaubt (trotz des offenkundigen Demografieproblems in Deutschland). Zitat Das ist auch ein Aspekt bei der Frage, wann man nachzahlt. Je nach Situation kann man mit einer frühen Zahlung u.U. (vorübergehend) die Erwerbsminderungsrente mit einem großen Hebel erhöhen. Die steuerliche Situation (auch bezüglich Rürup) wird dann völlig individuell. Man muss auch die Auszahlungsphase bedenken – hohe Renten führen dann wiederum zu hohen Steuersätzen. Anzumerken wäre noch, dass man die Nachzahlung vor dem 45. Geburtstag beantragt, aber nicht geleistet haben muss. Man kann Teilzahlung beantragen und noch bis 50 zahlen, ist allerdings weniger flexibel mit der Höhe in diesen Jahren. Man müsste neben einigen anderen Parametern die individuelle steuerliche Situation über Ein- und Auszahlungsphase abschätzen, was natürlich eine hohe Unsicherheit mit sich bringt. vor 29 Minuten von stagflation: Oh ja! Wir haben schon mehrfach darüber gesprochen... Kann ich mir vorstellen vor 29 Minuten von stagflation: Die Antwort ist: es kommt darauf an, was man erreichen will und wie man rechnet... Kann ich nachvollziehen, hilft leider für die Beantwortung der Frage nicht wirklich weiter (bzw. eine Art tabellarische Übersicht unter welchen Voraussetzungen es sich denn rechnen würde und wann nicht, wäre gut). Dann würde ich mich im Zweifel eher an diese Philosophie halten, die in @satgars Richtung geht: vor 36 Minuten von Glory_Days: Man sollte einen möglichen Vorteil unter vorgebenen Bedingungen schon quantifizieren können, ansonsten wäre ich persönlich eher skeptisch. vor 29 Minuten von stagflation: Für mich ist es beispielsweise vorteilhaft, freiwillig in die GRV einzuzahlen. Deshalb überweise ich jährlich den Höchstbetrag. Und wenn ich Nachzahlungen leisten dürfte, würde ich das auch machen. Man sollte bei möglichen Alternativen natürlich auch nur vergleichbare Risiken für einen Vergleich in Betracht ziehen - auch dieser Punkt ist mit Blick auf die Zukunft schwierig einzuschätzen. Möglicherweise ist die Volkswirtschaft Deutschland bzw. das deutsche gesetzliche Rentensystem trotz Demografieproblems hinreichend gut diversifiziert mit Blick auf die Zukunft, möglicherweise wird es zukünftig Kröten zu schlucken geben - das ist nicht zuletzt eine politische Frage, und wer kann schon die zukünftige Politik abschätzen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu August 5, 2023 vor 5 Minuten von Glory_Days: Achso, weil man dort dann effektiv mehr Rentenpunkte bekommt, da ein Rentenpunkt noch günstiger war? D.h. man kann den heutigen max. Nachzahlungsbeitrag für die damaligen Kosten eines Rentenpunktes nutzen? Nein, für die Berechnung der Entgeltpunkte wird wiederum das Durchschnittsentgelt im Zahljahr herangezogen. Es geht darum, dass für die Erwerbsminderungsrente (sehr vereinfacht) ein arithmetisches Mittel aus den Entgeltpunkten errechnet wird, also Entgeltpunkte geteilt durch Monate. Der Nenner besteht dabei aus den sogenannten belegungsfähigen Monaten, die normalerweise mit dem Monat des 17. Geburtstags beginnen; aber bei einer Nachzahlung für das 17. Lebensjahr (= das Jahr, in dem man 16 ist) erhöht sich die Zahl der belegungsfähigen Monate entsprechend. Heißt: Bisher hast du x Entgeltpunkte und n Monate, folglich Durchschnitt x/n. Bei einer Nachzahlung von 2 Entgeltpunkten für (z.B.) das 26. Lebensjahr ist der neue Durchschnitt (x+2)/n. Zahlst du stattdessen für das 17. Lebensjahr, ist der neue Durchschnitt (x+2)/(n+12), also weniger. Daraus ergibt sich tendenziell eine niedrigere Erwerbsminderungsrente. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Glory_Days August 5, 2023 · bearbeitet August 5, 2023 von Glory_Days vor 16 Minuten von chirlu: Nein, für die Berechnung der Entgeltpunkte wird wiederum das Durchschnittsentgelt im Zahljahr herangezogen. Schade, wäre auch zu schön gewesen, um wahr zu sein vor 16 Minuten von chirlu: Es geht darum, dass für die Erwerbsminderungsrente (sehr vereinfacht) ein arithmetisches Mittel aus den Entgeltpunkten errechnet wird, also Entgeltpunkte geteilt durch Monate. Der Nenner besteht dabei aus den sogenannten belegungsfähigen Monaten, die normalerweise mit dem Monat des 17. Geburtstags beginnen; aber bei einer Nachzahlung für das 17. Lebensjahr (= das Jahr, in dem man 16 ist) erhöht sich die Zahl der belegungsfähigen Monate entsprechend. Heißt: Bisher hast du x Entgeltpunkte und n Monate, folglich Durchschnitt x/n. Bei einer Nachzahlung von 2 Entgeltpunkten für (z.B.) das 26. Lebensjahr ist der neue Durchschnitt (x+2)/n. Zahlst du stattdessen für das 17. Lebensjahr, ist der neue Durchschnitt (x+2)/(n+12), also weniger. Daraus ergibt sich tendenziell eine niedrigere Erwerbsminderungsrente. Verstehe, danke erneut für die Erklärung. vor 39 Minuten von chirlu: Richtig (werde ich mit Januar 2024 erreicht haben). Wie weit bist du interessehalber durch deine bisherigen Nachzahlungen denn dann noch von den 45 Jahren entfernt? Optimalerweise könnte man nach meinem Verständnis die 45 Jahre dann mit 61 Jahren frühestens erreichen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation August 5, 2023 · bearbeitet August 5, 2023 von stagflation vor 58 Minuten von Glory_Days: (bzw. eine Art tabellarische Übersicht unter welchen Voraussetzungen es sich denn rechnen würde und wann nicht, wäre gut). Ja, das wünscht sich jeder! Albert Einstein soll mal gesagt haben: "Man soll die Dinge so einfach wie möglich machen - aber nicht einfacher". Also, diese tabellarische Übersicht wirst Du nicht finden (außer natürlich bei den Anbietern von Finanzdienstleistungen, die für ihre Produkte werben). Es gibt zu viele Parameter und es hängt zu viel von den persönlichen Verhältnissen ab. Und, wie gesagt: die Leute rechnen unterschiedlich. Nimm einen 40-jährigen, der 100.000 € in einem ETF-Depot anlegt. Wenn der mit 8% Rendite pro Jahr und 0% Volatilität rechnet, dann schlägt de alle anderen Anlageformen und Versicherungen. Ganz egal, ob er mit oder ohne Steuern rechnet. Wenn er hingegen mit 8% Rendite UND 14% Volatilität UND einem Confidence Level von 90% rechnet, kommt etwas ganz anderes heraus. Das hatten wir in diesem Thread besprochen: "Erwartete Lebenslänge und Auswirkungen auf das Entnahmedepot". Eine generelle Empfehlung kann ich aber trotzdem aussprechen. Ich glaube, dass es nicht verkehrt ist, wenn man bis zum Rentenbeginn die durchschnittliche Anzahl von Rentenpunkten (oder etwas mehr) angesammelt hat. Das ist vor allem für Selbständige wichtig. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Glory_Days August 5, 2023 · bearbeitet August 5, 2023 von Glory_Days vor 18 Minuten von stagflation: Ja, das wünscht sich jeder! [Kursiv hinzugefügt] Das glaube ich zum Glück eher nicht vor 18 Minuten von stagflation: Albert Einstein soll mal gesagt haben: "Man soll die Dinge so einfach wie möglich machen - aber nicht einfacher". Dieser Einstein hat angeblich ziemlich viel gesagt, muss also eine ziemliche Labertasche gewesen sein - ein Wunder, dass er dann noch Zeit für seine Theorien und die Wissenschaft hatte. vor 18 Minuten von stagflation: Also, diese tabellarische Übersicht wirst Du nicht finden (außer natürlich bei den Anbietern von Finanzdienstleistungen, die für ihre Produkte werben). Es gibt zu viele Parameter und es hängt zu viel von den persönlichen Verhältnissen ab. Ich hätte es zumindest nicht ausgeschlossen, dass es eine derartige Übersicht bereits gibt. Aber vielleicht auch nicht, das war nur eine Hoffnung. vor 18 Minuten von stagflation: Und, wie gesagt: die Leute rechnen unterschiedlich. Nimm einen 40-jährigen, der 100.000 € in einem ETF-Depot anlegt. Wenn der mit 8% Rendite pro Jahr und 0% Volatilität rechnet, dann schlägt de alle anderen Anlageformen und Versicherungen. Ganz egal, ob er mit oder ohne Steuern rechnet. Wenn er hingegen mit 8% Rendite UND 14% Volatilität UND einem Confidence Level von 90% rechnet, kommt etwas ganz anderes heraus. Das hatten wir in diesem Thread besprochen: "Erwartete Lebenslänge und Auswirkungen auf das Entnahmedepot". Richtig, daher hatte ich angemerkt: vor einer Stunde von Glory_Days: Man sollte bei möglichen Alternativen natürlich auch nur vergleichbare Risiken für einen Vergleich in Betracht ziehen vor 18 Minuten von stagflation: Eine generelle Empfehlung kann ich aber trotzdem aussprechen. Ich glaube, dass es nicht verkehrt ist, wenn man bis zum Rentenbeginn die durchschnittliche Anzahl von Rentenpunkten (oder etwas mehr) angesammelt hat. Das ist vor allem für Selbständige wichtig. Bevor man sein Geld unverzinst auf dem Girokonto liegen lässt, auf jeden Fall! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine August 5, 2023 Meine Erfahrung sagt mir, dass die Bedingungen der GRV sich permanent ändern. Im Jahr 2004 (für mich das letzte Jahr wo ich für Ausbildungszeiten hätte nachzahlen können) hat noch kein Mensch von Renten für langjährig Versicherte und besonders langjährig Versicherte gesprochen. Ok zu 100 % kann ich es nicht sagen, ob uns die Rentenversicherung über die Nachzahlungsmöglichkeiten informiert hatte. Selbst wenn es eine Info gab, war die Tragweite dieser Möglichkeit sicher nicht transparent dargelegt. Anfang der 90er hat man mir noch mitgeteilt, dass eine freiwillige Zahlung nicht ginge. Also haben wir uns bis 2003 um die Schuldentilgung gekümmert und anschließend um den Vermögensaufbau. 2004 war uns die Tragweite der Entscheidung nicht bewusst und ich bezweifle, dass die Rentenversicherung die entsprechenden Jahrgänge dahingehend informiert hat. Mir ist diesbezüglich jedenfalls nichts in Erinnerung und da wir genügend Pflichtbeiträge zusammen hatten für eine Altersrente haben wir keinen großen Vorteil darin gesehen. Warum ich das erzähle? Wenn du noch mehr als zwanzig Jahre zur Rente hast, kann noch sehr viel passieren und egal wie du dich entscheidest, kann es gut oder falsch sein. Ich würde nicht davon ausgehen, dass es in 20 Jahren noch eine Rente für besonders langjährig Versicherte unter den heutigen Konditionen gibt. Vielleicht wirst du dann 47 oder 50 Jahre brauchen oder man hat sich ganz was anderes ausgedacht. Es ist auch nicht gesagt, dass zukünftige Renten oder Erwerbsunfähigkeitsrenten sich nach der gleichen Systematik berechnen wie heute. Ich würde daher nicht alles auf ein Pferd setzen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bolanger August 6, 2023 Ich habe noch zwei Kommentare, die ich interessant und wichtig finde. Vor vielen Jahren, als ich das WPF noch nicht entdeckt hatte und ahnte, dass ich mich mit Finanzen beschäftigen sollte, fragte mich ein zu diesem Thema konsultierter freie Rentenberater eine sehr gut Frage: Berater: "Herr B., wie sieht denn Ihre finanzielle Situation im Gesamten aus? Verdienen Sie so gut, dass Sie glauben, bis zum Rentenalter so viel ansparen zu können, um ordentlich zu leben?" Bolanger: "Öhm, jo, denke das sollte passen" Berater: "Dann zahlen Sie freiwilig in die gesetzliche Rente ein." Bolanger: "Öhm... warum? Sie sagten doch gerade, dass ich privat vorsorgen sollte und fragten explizit, ob ich mir das finanziell leisten könne." Berater: " Genau, Und gerade weil Sie es sich leisten können, privat vorzusorgen, sollten Sie zur verbesserten Diversifikation Ihrer privaten Vorsorge in die gesetzliche Rente einzahlen." Bolanger: " Öhm..... Ööööhhhhmmmmm?????" Berater: "Die Wertentwicklung Ihrer privaten Vorsorgebausteine geht in Maßen immer parallel. Läuft die Wirtschaft gut, dann steigen Ihre Wertpapiere, dann erhöhen sich die Dividenden, dann behalten Immobilien an Wert, dann steigen Mieteinnahmen. Egal wie Sie anlegen, makroskopisch betrachtet befinden sich typischerweise alle Anlageformen zu gleichen Zeit im Aufwärts- oder Abwärtstrend. Die Entwicklung der gesetzlichen Rente hingegen hat zwar den Einfluss der Lohnentwicklung, welcer ebenfalls makrospokisch betrachtet dem Auf und Ab der Anlageformen folgt, es gibt aber auch einen stark politisch geprägten Einfluss, den es bei den anderen Anlageformen nicht gibt. Wenn die Regierung möchte, dass die Renten steigen, dann wird das von einem Jahr auf das andere umgesetzt. Sollen die Renten sich schlechter entwickeln, dann wird auch das umgesetzt. Das ist in Maßen eine Abkopplung von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und damit eine Diversifizierung, wie man sie mit keiner anderen Anlageform bekommt." Ein großes Lob auf den Rentenberater, denn dieses Gespräch war als telefonische Erstberatung kostenlos. Das gespräch ging dann noch weiter: Bolanger: "Also zahle ich jetzt für Schulzeiten nach?! Berater: "Nein, nicht jetzt. Kommen Sie kurz nach Ihrem 44. Geburtstag nochmal zurück, dann unterhalten wir uns ernsthaft. Sie wissen doch jetzt noch gar nicht, was in den nächsten Jahren passiert. Vielleicht bekommen Sie die Diagnose eines frühen Todes, wollen auswandern oder aus anderen Gründen aus dem deutschen Sozialsystem ausscheiden etc. Je später Sie nachzahlen, desto mehr Gewissheit über den weiteren Verlauf Ihres Lebens haben Sie. Warum sollten Sie diesen Wissensvorteil vorschnell aufgeben?" So, jetzt habe ich noch eine andere Anmerkung zur Nachzahlung. Wir alle kennen nur die heutige Gesetzeslage. Ein Großteil dürfte auch erwarten, dass es in den nächsten Jahrzehnten Änderungen, wahrscheinlich sogar tiefgreifende, geben wird. Ich könnte mir nachteilig z.B. Auswirkungen auf die KVdR vorstellen. Heute iste s so, dass man >90% der zweiten Erwerbslebenshälfte in der GRV sein muss, um diesen vorteilhaften Status als Rentner zu bekommen. Je später man ins Erwerbsleben startet, was man heute (glaube ich) an der ersten Einzahlung ausmacht, desto kürzer ist die zweite Erwerbslebenshälfte und desto einfacher ist das zu erreichen. Ich könnte mir vorstellen, dass man zur Bemessung irgendwann auch den ersten Belegunsgzeitraum mit Renten heranzieht. Wer dann schon mit 16 zeiten belegt hat anstatt z.B. erst mit 26 als ins Erwerbsleben startender Student, hat einen Nachteil. Freilich kann es auch Vorteile geben, z.B. für den Status der besonders langjährigen Versicherten. Wir wissen es eben nicht, ob eine Einzahlung abgesehen vom Kapitalabfluss vom eigenen Bankkonto unterm Strich in einigen jahrzehnten, wenn amn ins Rentenalter kommt, vorteilig oder nachteilig ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
A832jka August 6, 2023 Ich glaube eher, dass der Status KVdR abgeschafft wird und Krankenkassenbeiträge auf alle Einkommensformen erhoben werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MonacoFranzl August 6, 2023 ... und man weiß nicht wie lange es noch die Nachzahlungsmöglichkeit bis zum 45. gibt ... wird sie abgeschafft? wird die Altersgrenze gesenkt? Ich bin am überlegen, ob ich für meine 16 Jahre alt werdenden Kindern (Schüler) neben ETFs auch anfangen soll in die GRV den Mindestbeitrag (mehr geht finanziell nicht) zu zahlen oder ob ich damit nicht zu viele Optionen verbaue und die 16er-Falle für die Erwerbsminderungsrente auslöse. Ich denke, ich werde am besten wachsam bleiben und erstmal nicht einzahlen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cjdenver August 6, 2023 · bearbeitet August 6, 2023 von cjdenver vor 3 Stunden von Bolanger: Die Entwicklung der gesetzlichen Rente hingegen hat zwar den Einfluss der Lohnentwicklung, welcer ebenfalls makrospokisch betrachtet dem Auf und Ab der Anlageformen folgt, es gibt aber auch einen stark politisch geprägten Einfluss, den es bei den anderen Anlageformen nicht gibt. Wenn die Regierung möchte, dass die Renten steigen, dann wird das von einem Jahr auf das andere umgesetzt. Sollen die Renten sich schlechter entwickeln, dann wird auch das umgesetzt. Das ist in Maßen eine Abkopplung von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und damit eine Diversifizierung, wie man sie mit keiner anderen Anlageform bekommt." Auf der Basis kann ich auch diversifizieren indem ich Lotto spiele. Und ob ich der Wahrscheinlichkeit beim Lotto mehr vertraue als der Wahrscheinlichkeit dass die Politik sinnvolle Entscheidungen trifft, vermag ich gerade nicht wirklich zu sagen. Aber ich weiß, hier gibt es immer noch erstaunlich viele Nobby Blüm Verfechter also meine Meinung ist bestimmt nicht die Mehrheitsmeinung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Glory_Days August 6, 2023 · bearbeitet August 6, 2023 von Glory_Days vor 4 Stunden von Bolanger: Die Entwicklung der gesetzlichen Rente hingegen hat zwar den Einfluss der Lohnentwicklung, welcer ebenfalls makrospokisch betrachtet dem Auf und Ab der Anlageformen folgt, es gibt aber auch einen stark politisch geprägten Einfluss, den es bei den anderen Anlageformen nicht gibt. Wenn die Regierung möchte, dass die Renten steigen, dann wird das von einem Jahr auf das andere umgesetzt. Sollen die Renten sich schlechter entwickeln, dann wird auch das umgesetzt. Das ist in Maßen eine Abkopplung von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und damit eine Diversifizierung, wie man sie mit keiner anderen Anlageform bekommt. Das Problem ist, dass die Politik just in dem Moment, in dem die gesamtwirtschaftliche Entwicklung negativ ist, wenig Spielraum für Rentenerhöhungen haben wird und eher Rentenkürzungen/Stagnation im Raum stehen dürfte. Daher halte ich das Argument dieses Beraters für falsch und eher naiv. Da bin ich dann bei @cjdenver, da ich, was die Zukunft der GRV angeht, auch eher skeptisch bin. Daher müsste ich für freiwillige Zahlungen positive Effekte klar quantifizieren können - was ob der notwendig erscheinenden tiefgreifenden zukünftigen Eingriffe in das System selbst aus heutiger Sicht wahrscheinlich gar nicht sinnvoll möglich ist. Hinzu kommt eine mögliche Verstärkung des Home Bias, wenn Wohl und Wehe stärker von der deutschen Volkswirtschaft abhängig sind. An dieser hängt in aller Regel der Fälle bereits das Humankapital, das für lange Zeit noch vor der gesetzlichen Rente den mit Abstand größten Vermögenswert in einer True Total Wealth Betrachtung - wie ich sie verfolge - darstellt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bolanger August 6, 2023 vor 1 Stunde von MonacoFranzl: ob ich damit nicht zu viele Optionen verbaue und die 16er-Falle für die Erwerbsminderungsrente auslöse. Was ist denn die 16er-Falle? Deine prinzipiellen Überlegungen kann ich völlig nachvollziehen und wüsste aktuell auch nicht, ob man den Kindern mit dem Belegen von zeiten etwas gutes tut oder nicht. Ich wäre wohl ziemlich sicher, dass ich derzeit nichts für das jahr von 16-17 einzahlen würde, da man das noch bis 45 jahren nachholen kann. Man würde den Kindern zumindest für dieses eine jahr die Gestaltungsoptionen nehmen. Aber ab 17 müsste man sich dann entscheiden, mit all den Vor- und Nachteilen, die es gibt. Kleine themenfremde Randnotiz: Ich glaube man sollte sich für alles, was man für sich und seine Liebsten mit dauerhafter Wirkung entscheided, ein paar Notizen über die Entscheidungsfindung machen. gerne mit den Vor- und Nachteilen und kurzer Erwähnung anderer Optionen. Dann kann man dem nachwuchs auch jahre später noch erklären, warum die getätigte Entscheidung damals mit bestem Willen getätigt wurde. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cjdenver August 6, 2023 · bearbeitet August 6, 2023 von cjdenver vor 37 Minuten von Glory_Days: Da bin ich dann bei @cjdenver, da ich, was die Zukunft der GRV angeht, auch eher skeptisch bin. Ich finde es schon lustig wie hier bei privaten Renten um jede Nachkommastelle beim Rentenfaktor gekämpft wird, während der (derzeitig zwar attraktive aber halt nicht zugesicherte) Rentenfaktor der GRV als quasi unveränderliche Mindestgröße angesehen wird. Man muss nur das nächste Renteneintrittsverzögerungsgesetz abwarten und zack ist der Rentenfaktor entwertet. Aber das wird nicht vorkommen... darf nicht. Kann nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Glory_Days August 6, 2023 · bearbeitet August 6, 2023 von Glory_Days vor 22 Minuten von cjdenver: Ich finde es schon lustig wie hier bei privaten Renten um jede Nachkommastelle beim Rentenfaktor gekämpft wird, während der (derzeitig zwar attraktive aber halt nicht zugesicherte) Rentenfaktor der GRV als quasi unveränderliche Mindestgröße angesehen wird. Man muss nur das nächste Renteneintrittsverzögerungsgesetz abwarten und zack ist der Rentenfaktor entwertet. Aber das wird nicht vorkommen... darf nicht. Kann nicht. Rentenkürzungen müssen sich noch nicht einmal zwangsweise in einem sinkenden Rentenfaktor äußern. Es gibt sehr viele Möglichkeiten, die Leistungsseite anzupassen und insbesondere auch solche, sodass es die übergroße Mehrheit der zukünftig Betroffenen heute gar nicht mitbekommt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu August 6, 2023 vor 17 Stunden von Glory_Days: Wie weit bist du interessehalber durch deine bisherigen Nachzahlungen denn dann noch von den 45 Jahren entfernt? Optimalerweise könnte man nach meinem Verständnis die 45 Jahre dann mit 61 Jahren frühestens erreichen. Da ich nicht beim Optimalfall liege, sondern 59 Monate beitragsfreie (Anrechnungs-)Zeiten habe, kann ich die Wartezeit von 45 Jahren zum Monat vor meinem 66. Geburtstag erreichen. Die Wartezeit von 35 Jahren kann ich dagegen tatsächlich bis zum Monat meines 51. Geburtstags erreicht haben, da (bisher) jeder Monat ab dem 16. Geburtstag belegt ist. vor 14 Stunden von Sapine: Im Jahr 2004 (für mich das letzte Jahr wo ich für Ausbildungszeiten hätte nachzahlen können) hat noch kein Mensch von Renten für langjährig Versicherte und besonders langjährig Versicherte gesprochen Die Rente für langjährig Versicherte gibt es allerdings schon seit der Rentenreform von 1992 … Ansonsten bestätigst du ja die Ansicht weiter oben, dass man immer besser mehr Zeiten sammelt, denn man weiß nie, wofür es mal gut ist. vor 5 Stunden von Bolanger: "Also zahle ich jetzt für Schulzeiten nach?! Berater: "Nein, nicht jetzt. Kommen Sie kurz nach Ihrem 44. Geburtstag nochmal zurück, dann unterhalten wir uns ernsthaft. Sie wissen doch jetzt noch gar nicht, was in den nächsten Jahren passiert. Vielleicht bekommen Sie die Diagnose eines frühen Todes, wollen auswandern oder aus anderen Gründen aus dem deutschen Sozialsystem ausscheiden etc. Je später Sie nachzahlen, desto mehr Gewissheit über den weiteren Verlauf Ihres Lebens haben Sie. Warum sollten Sie diesen Wissensvorteil vorschnell aufgeben?" Dem würde ich mich nicht uneingeschränkt anschließen. Rein aus Sicht der Altersrente ist es natürlich richtig. Schon steuerlich ist es allerdings nicht unbedingt optimal (vielleicht verdient man mit Mitte dreißig zeitweise außergewöhnlich viel, und es wäre gut, gerade dann Einzahlungen vorzunehmen statt erst mit Mitte vierzig). Ganz schlecht ist es aber in Bezug auf Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrente, falls man das Pech hat, sie in jungem Alter zu brauchen. vor einer Stunde von Bolanger: Was ist denn die 16er-Falle? vor 17 Stunden von chirlu: Bei einer Nachzahlung von 2 Entgeltpunkten für (z.B.) das 26. Lebensjahr ist der neue Durchschnitt (x+2)/n. Zahlst du stattdessen für das 17. Lebensjahr, ist der neue Durchschnitt (x+2)/(n+12), also weniger. Daraus ergibt sich tendenziell eine niedrigere Erwerbsminderungsrente. vor einer Stunde von Bolanger: Ich wäre wohl ziemlich sicher, dass ich derzeit nichts für das jahr von 16-17 einzahlen würde, da man das noch bis 45 jahren nachholen kann. Man würde den Kindern zumindest für dieses eine jahr die Gestaltungsoptionen nehmen. Aber ab 17 müsste man sich dann entscheiden, mit all den Vor- und Nachteilen, die es gibt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bolanger August 6, 2023 Wie sieht es eigentlich bei einem Minijob vgl. zu einer freiwilligen Zahlung aus? Fall A: Ein Minijobber lässt sich nicht von der Beitragspflicht befreien und erwirbt entsprechende Monate für die Wartezeit. Wenn ich das richtig verstanden habe, dann werden diese Monate genau so bewertet wie die Zeiten einer regulären Beschäftigung. Die Höhe des Beitrages sei hirfür nebensächlich. Fall B. Ein Minijobber lässt sich von der Beitragspflicht befreien und zahlt losgelöst vom Minijob freiwillig in die GRV ein. Der Vorteil wäre die freie Wahl der Einzahlungshöhe (zwischen Minimal- und Maximalbeitrag). Diese Zeiten werden aber nicht wie Zeiten einer regulären Beschäftigung gewertet. Welchen Vorteil haben dann diese Zeiten, unabhängig von der Rentenhöhe? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu August 6, 2023 Für jede zeitliche Voraussetzung ist gesondert geregelt, welche Zeiten berücksichtigt werden. Zeiten mit freiwilligen Beiträgen zählen beispielsweise für die allgemeine Wartezeit, aber nicht für den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente (erforderlich sind 36 Monate mit Pflichtbeitragszeiten in den letzten fünf Jahren). Für die Rente für besonders langjährig Versicherte zählen sie nur – wie oben bereits erwähnt wurde –, falls auch 18 Jahre an Pflichtbeitragszeiten vorliegen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cfbdsir August 6, 2023 Das dt. Rentenniveau ist im internationalen Vergleich bescheiden. Ich gehe davon aus, dass man die BBG zukünftig anheben wird, da sonst der rentenversicherungspflichtige Teil des BIPs immer weiter verkleinert werden würde. Der Mindestlohn wird das Rentenniveau ebenso stabilisieren. Eine sicherere Geldanlage als gesetzliche Rentenansprüche und Pensionen gab es historisch nicht. Die Kopplung an das Gehaltsniveau sorgt für eine gute Korrelation der Rückflüsse mit den Kosten der Lebenshaltung. Somit bin ich "long" bei der Rente ;-) Ich habe daher für Studien- und Schulzeiten jeweils den Höchstbeitrag nachgezahlt obwohl es steuerlich subobtimal war. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Mayard August 26, 2023 · bearbeitet August 26, 2023 von Mayard Am 6.8.2023 um 10:22 von MonacoFranzl: ... und man weiß nicht wie lange es noch die Nachzahlungsmöglichkeit bis zum 45. gibt ... wird sie abgeschafft? wird die Altersgrenze gesenkt? Ich bin am überlegen, ob ich für meine 16 Jahre alt werdenden Kindern (Schüler) neben ETFs auch anfangen soll in die GRV den Mindestbeitrag (mehr geht finanziell nicht) zu zahlen oder ob ich damit nicht zu viele Optionen verbaue und die 16er-Falle für die Erwerbsminderungsrente auslöse. Ich denke, ich werde am besten wachsam bleiben und erstmal nicht einzahlen. Wenn Du nur den Mindestbetrag einzahlst verschlechtert sich der Durchschnitt der Beitragszahlungen. Das kann dann die Höhe einer möglichen Erwerbsminderungsrente reduzieren. Meinst Du das mit der 16-er Falle? P.S. Sehe gerade chirlu hat das weiter oben auch schon geschrieben Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag