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WerPinguin

Nachzahlung von GRV-Beiträgen für Schulzeiten

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WerPinguin
· bearbeitet von WerPinguin
vor 3 Stunden von chirlu:

 

Das endgültige Durchschnittsentgelt für 2020 liegt bei 39167 Euro. Somit gab es 2,1140 Entgeltpunkte; 3,53% mehr.

woopdidoo ;-)

:smoke:

(Ach nee, ich hab ja erst 2021 gezahlt. Aber vielleicht kommt das ja auch noch ein niedrigerer endgültiger Wert raus)

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Bolanger
· bearbeitet von Bolanger

ich glaube nicht so recht daran, dass nochmal neu gerechnet wird.

 

Wann wurde denn der Wert für 2020 festgelegt? das passiert doch normalerweise erst zum Jahresende.

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WerPinguin
vor 3 Minuten von Bolanger:

ich glaube nicht so recht daran, dass nochmal neu gerechnet wird.

 

Wann wurde denn der Wert für 2020 festgelegt? das passiert doch normalerweise erst zum Jahresende.

Das wird definitiv "neu" festgelegt.

Der vorläufige Wert für 2020 wurde Ende 2019 festgelegt.
Der endgültige Wert für 2020 wird Ende 2021 festgelegt. Und das hier ist der Entwurf dazu:
https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/sozialversicherungs-rechengroessenverordnung-2022.html

Zitat

(1) Das Durchschnittsentgelt für das Jahr 2020 beträgt 39 167 Euro.
(2) Das vorläufige Durchschnittsentgelt für das Jahr 2022 beträgt 38 901 Euro.

 

 

Das passiert jedes Jahr so.

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Bolanger

ja klar, die rechengrößen werden jedes jahr angepasst und vorläufige Werte werden ggf. zu endgültigen Werten korrigiert.

 

Die Berechnung der RV wird aber meines Wissens nach nicht korrigiert, sondern rechnet mit den vorläufigen Größen und bleibt dann dabei. Man möge mich korrigieren.

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WerPinguin
vor 8 Minuten von Bolanger:

ja klar, die rechengrößen werden jedes jahr angepasst und vorläufige Werte werden ggf. zu endgültigen Werten korrigiert.

 

Die Berechnung der RV wird aber meines Wissens nach nicht korrigiert, sondern rechnet mit den vorläufigen Größen und bleibt dann dabei. Man möge mich korrigieren.

Ich korrigiere dich hiermit ;-)
Was du meinst stimmt nur für Zeiten kurz vor dem tatsächlichen Renteneintritt. Wenn ich jetzt einen Rentenantrag stellen würde, würde z.B. das Jahr 2021 für meine Rente dauerhaft mit dem vorläufigen Wert berechnet; der Rentenbescheid ist dann endgültig und wird auch nicht mehr geändert, wenn der endgültige Wert des Durchschnittstentgelts feststeht.

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chirlu
vor 1 Stunde von WerPinguin:

ich hab ja erst 2021 gezahlt. Aber vielleicht kommt das ja auch noch ein niedrigerer endgültiger Wert raus

 

Ich gehe davon aus:

vor 6 Stunden von chirlu:

Für 2022 wurde als vorläufiges Durchschnittsentgelt 38901 Euro bestimmt; das für 2021, das schon vor einem Jahr festgelegt wurde auf Grund der Zahlen für 2019, beträgt 41541 Euro. Da kann man also auch mit heftigen Korrekturen rechnen – 2021 nach unten, 2022 mutmaßlich nach oben.

 

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wertpapiertiger
· bearbeitet von wertpapiertiger
Am 21.7.2020 um 19:14 von chirlu:

 

Notfalls kann man auch zahlen, bevor man den Bescheid hat. ;) Dann muß man aber selbst alles richtig berechnet haben und auch das passende Konto herausfinden. Habe ich schon einmal gemacht. Mit rechtzeitigem Bescheid ist es allerdings bequemer.

Hab grade den Kontenklärungsbogen hier. Ist ein Fehler drin, vermutlich falsche AG Jahresmeldung. Das wird den Bescheid zum Antrag auf Nachzahlung für 16-17 Lebensjahr vermutlich bis in 2022 verzögern. Ich schicke morgen alles (also auch den Nachzahlungsantrag V0080) ab.

Zahle einfach den max Betrag für 2021. Du schreibst man muss alles richtig berechnet haben. In diesem Fall dann doch irrelevant, oder ? Nur, wie finde ich sicher das passende Konto raus ? Einfach hier mein Bundesland auswählen und diese Bankverbindung ? Und meine SVersicherungsnummer als Referenz ?

 

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chirlu

Ja, die Nummer sollte auf jeden Fall in den Verwendungszweck, außerdem der Zweck „Nachzahlung Ausbildungszeiten“ o.ä. und der Zeitraum (z.B. „07/2006–06/2007“, falls du im Juli 1990 geboren wärst). Und Zahlung an den Rentenversicherer, der dein Versichertenkonto führt.

 

Für 12 Monate Höchstbeitrag wären es 1320,60×12 = 15847,20 Euro.

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wertpapiertiger
vor 50 Minuten von chirlu:

Und Zahlung an den Rentenversicherer, der dein Versichertenkonto führt.

Danke erstmal für die schnelle Antwort. Grade nochmal zu obigem Punkt. Da bin ich weiter unsicher. Finde grade auch wenig im Netz oder suche falsch.

Wie finde ich das raus ? Steht die IBAN irgendwo auf einem Dokument von der GRV was mir vorliegen sollte ?

 

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chirlu
vor 14 Minuten von wertpapiertiger:

Steht die IBAN irgendwo auf einem Dokument von der GRV was mir vorliegen sollte ?

 

Nein, wahrscheinlich nicht, aber du hattest du Webseite ja schon gefunden. Der zuständige Rentenversicherer (z.B. Deutsche Rentenversicherung Bund, Deutsche Rentenversicherung Bayern-Süd) sollte auf jeden Fall draufstehen, z.B. auf dem Anschreiben zum Versicherungsverlauf.

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Pfennigfuchser

Du kannst auch einfach dort anrufen und Dir die IBAN geben lassen oder auf der Seite zeigen lassen. Habe ich letztes Jahr zwischen Weihnachten und Neujahr gemacht, hat bestens geklappt.

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wertpapiertiger
· bearbeitet von wertpapiertiger
vor 27 Minuten von chirlu:

 

Nein, wahrscheinlich nicht, aber du hattest du Webseite ja schon gefunden. Der zuständige Rentenversicherer (z.B. Deutsche Rentenversicherung Bund, Deutsche Rentenversicherung Bayern-Süd) sollte auf jeden Fall draufstehen, z.B. auf dem Anschreiben zum Versicherungsverlauf.

Auf den Jahresmitteilungen steht Stralsund, auf dem Kontenklärungsbogen Berlin. Ist aber beides Dt. RV Bund. Mein Link war wohl der allgemeine. Habe jetzt nochmal hier über die Bund Webseite geschaut. Dann wird ob Berlin oder Stralsund keinen Unterschied machen. Zentrale ist in Berlin. Ich nehme einfach die mir am sympathischsten erscheinende aus den 10 dort gelisteten Banken. Wird schon schief gehen, Hauptsache das Geld bleibt dort damit ich es noch für 2021 in die Steuer bekomme ;)

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chirlu

Ja, entscheidend ist der Träger (hier die Deutsche Rentenversicherung Bund), nicht der konkrete Ort. Zum Beispiel wird auch die Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg einen Standort in Berlin haben und die Deutsche Rentenversicherung Nord zumindest eine Beratungsstelle in Stralsund.

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Pfennigfuchser
· bearbeitet von Pfennigfuchser

So, habe gerade mit der Rentenversicherung telefoniert und den diesjährigen Beitrag angepasst. Im Gegensatz zu Ende Dezember keine lange Warteschleife :D

 

Nun bleiben dieses Jahr aber noch ein paar steuerliche Fragen, die ich noch klären möchte:

 

Normalerweise würde ich die gewünschte Summe im Dezember 2021 einzahlen. Das würde dann zu den 2021er Konditionen eingehen (i.e. auf 2021er Durchschnittsverdienst gerechnet). Steuerlich würden 92% der Einzahlung als Altersvorsorgeaufwendung in der Steuererklärung 2021 berücksichtigt.

 

Nun hat mein Mann fast das ganze Jahr über Krankengeld bezogen, d.h. unser Grenzsteuersatz wird wohl deutlich geringer ausfallen als sonst (ganz verstanden habe ich das mit dem Krankengeld nicht, es wirkt progressionserhöhend, aber die Summe ist ja deutlich geringer, d.h. die Auswirkung kleiner), somit auch die Erstattung. Man kann die Einzahlung für das Jahr 2021 ja bis März 2022 leisten. Dann würde das, auch wenn es sich um eine Zahlung für 2021 handelt, da das Geld erst im März geflossen ist, erst in die StE für 2022 eingehen, dann zu 94%, richtig? Da ich auch für 2022 plane, in die GRV einzuzahlen, kämen diese Summen dann auch noch dazu, evtl. noch Nachzahlungen meines Mannes, aber außer, dass man unter der jährlich steuerlich maximal möglichen Summe bleiben sollte ist da nicht Besonderes zu beachten, oder?

 

D.h. Vorteil Einzahlung erst 2022: höherer persönlicher Grenzsteuersatz, höherer Anteil (94% statt 92%).

Nachteil: Steuererstattung fliesst erst ein Jahr später. Ansonsten keiner, da die Rentengrundlagen bleiben. Anders wäre es, wenn ich erst im April einzahlte, dann offiziell für das Jahr 2022, da dann der Entgeltpunkt Dank gestiegenem Durchschnittseinkommen mehr kosten dürfte.

 

Habe ich irgendetwas übersehen?

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chirlu
vor 36 Minuten von Pfennigfuchser:

den diesjährigen Beitrag angepasst.

 

Ist das jetzt eine Nachzahlung für Ausbildungszeiten oder eine normale laufende freiwillige Versicherung?

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Pfennigfuchser
· bearbeitet von Pfennigfuchser

@chirlu

 

laufend freiwillig.

 

Ich bin Beamtin und nutze die GRV um meine jährlich schwankende Teilzeitlücke in der Pension auszugleichen.

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chirlu
vor einer Stunde von Pfennigfuchser:

laufend freiwillig.

 

OK, ich war nur durch das Threadthema verunsichert. ;)

 

Ja, dann ist alles so richtig, denke ich. Ich bin nicht ganz sicher, was passieren würde, wenn sich zum nächsten Jahr der Beitragssatz verändern würde; aber danach sieht es ja nicht aus.

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asche
vor 5 Stunden von Pfennigfuchser:

Habe ich irgendetwas übersehen?

Allenfalls die steuerlichen Höchstgrenzen - aber bei Deiner Konstellation (Beamte + krank) sollte das keine Rolle spielen.

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Pfennigfuchser

@asche doch, das spielt natürlich eine Rolle, da nächstes Jahr (hoffentlich) kein Krankengeld mehr angesagt ist. Daher nächstes Jahr dann auch wieder der höhere Grenzsteuersatz, so dass das Verschieben nach 2022 überhaupt sinnvoll ist. Und für die Beamten wird ja auch eine Pauschale abgezogen. Aber es sollte hinhauen, auch wenn dann zwei Jahresbeitrag gleichzeitig fällig werden. 

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satgar

In der aktuellen Finanztest wird das für die Berechnung der Rentenansprüche relevante Durchschnittgehalt benannt. Dieses liegt für 2021 bei 41.541 EUR. Für 2022 soll es bei voraussichtlich nur 38.901 EUR liegen.

 

Meines Wissens hat das Durchschnittsgehalt Auswirkungen auf die Nachzahlung von Beiträgen zur GRV z.B. für die Schulzeit 16-17 Lebensjahr, richtig? Falls ja, was ist dann vorteilhafter für die Nachzahlung? 2021 oder 2022?  Den Zusammenhang habe ich noch nicht ganz verstanden.

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chirlu
vor 1 Minute von satgar:

was ist dann vorteilhafter für die Nachzahlung? 2021 oder 2022?

 

Wenn es so bleiben würde, wäre 2022 besser: Entgeltpunkte = fiktiver Verdienst (Zahlbetrag durch Beitragssatz) geteilt durch Durchschnittsentgelt. Das sind aber nur provisorische Werte, die aus der Entwicklung der vergangenen Jahre schematisch hochgerechnet werden, und wird daher ganz sicher nicht so bleiben.

 

In der Wirklichkeit wird 2021 wahrscheinlich besser sein. Sicher kannst du es nur mit Kristallkugel erfahren.

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Pfennigfuchser
· bearbeitet von Pfennigfuchser

Hmm, doofe Frage, aber ich war bisher immer davon ausgegangen, dass eine Zahlung im März 2022 für 2021 dann auch die 2021er Konditionen bekommt? Dir, @satgar geht es jetzt darum, zu entscheiden, ob die 2021er Konditionen oder die 2022er besser sind, oder?

 

Hmm ja, schwierig. Chirlu hat Recht, wenn die Durchschnittsverdienste so blieben, wäre 2022 natürlich viel besser, Du bekommst mehr Entgeltpunkte für Dein Geld (allerdings einen Hauch weniger Steuerabzug, je nach Zahlzeitpunkt). Aber ob sie so bleiben...

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chirlu
vor 5 Stunden von Pfennigfuchser:

Hmm, doofe Frage, aber ich war bisher immer davon ausgegangen, dass eine Zahlung im März 2022 für 2021 dann auch die 2021er Konditionen bekommt?

 

Bei einer Nachzahlung für Ausbildungszeiten gelten andere Regeln. Da kommt es darauf an, daß man sie noch im alten Jahr beantragt hat; ab Erlaß des Bescheids über die Zulassung zur Nachzahlung hat man im Normalfall drei Monate Zeit für die Zahlung.

 

vor 5 Stunden von Pfennigfuchser:

Aber ob sie so bleiben...

 

Ganz sicher nicht. Der vorläufige Wert für 2021 ist dadurch entstanden, daß man die sehr gute Entwicklung von 2018 auf 2019 fortgeschrieben hat (also unterstellt, daß von 2019 auf 2020 und von 2020 auf 2021 es ebenso gut läuft). In Wirklichkeit kam bekanntlich Corona dazwischen. Beim vorläufigen Wert für 2022 ist es umgekehrt, man hat bei dem Corona-geprägten Basisjahr 2020 angefangen und den Absturz gegenüber 2019 noch einmal doppelt draufgepackt.

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OceanCloud
· bearbeitet von OceanCloud

hier ein aktuelles Video vom Rentenfuchs (bezieht sich aber auf den Ausgleich, wenn man eher in Rente gehen will):

 

 

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Pfennigfuchser
· bearbeitet von Pfennigfuchser

Wieder etwas dazugelernt, dann also noch einmal "Zurück auf Los":

 

Durch den Effekt, dass die Ausgleichzahlungen besonders günstig sind, muss ich meine Einzahlungen ("nur" freiwillige Einzahlungen, ich nehm mal beispielhaft 3000,-) noch einmal überdenken. Denn das Sinnvollste wäre es dann, wenn mein Mann seine Ausgleichzahlung in steuerlich maximaler Höhe im Jahr 2022 reinbuttert. D.h. ich würde 2021 die der GRV schon mitgeteilten 3000 einzahlen und die deutlich schlechtere Steuererstattung in Kauf nehmen und 2023 dann bis März für 2022 einzahlen, um wenigstens den geringeren Beitragssatz noch mitzunehmen.

 

Alternativ zahle ich wie geplant in 3000 im Jahr 2022 und er dann entsprechend 3000 weniger, was er dann erst 2023 einzahlen könnte.

 

Muss mal rechnen, aber nicht mehr heute *gähn*

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