Xeronas Juli 14, 2020 Was spricht denn dagegen für den Einwurf kleiner Münzen mit dem Anliegen zu einem Rentenberater (nicht die von der DRV, sondern die "richtigen" Rentenberater die vom Landgericht zugelassen sind) zu gehen? Der haftet auch für seine Beratung und kann dir den optimalen Ablauf/Zeitpunkt inkl notwendiger Unterlagen erläutern. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bolanger Juli 15, 2020 Hallo, ich habe gerade nochmal die Tabellenkalkulation angeworfen und gerechnet zum Maximalbetrag im Zeitraum zwischen 1959 und 2018: - im Jahr 1974 konnte man sich maximal 1,4720 Rentenpunkte kaufen (BMG: 15.339 EUR, Durchschnittsgehalt: 10.421 EUR) - im Jahr 2005 konnte man sich maximal 2,1368 Rentenpunkte kaufen (BMG: 62.400 EUR, Durchschnittsgehalt: 29.202 EUR) - im gesamten Zeitraum beträgt der Mittelwert der kaufbaren Rentenpunkte 1,8192 - der Einfachheit halber mit den Werten für West-Deutschland gerechnet Ich hätte nicht gedacht, dass der Unterschied so groß ist. Ein in 2018 45-jähriger, der mit 25 angefangen hat zu arbeiten und stets über der BMG verdient hätte, hätte im Schnitt 2,0411 Rentenpunkte pro Jahr erworben. Hätte er in 2018 maximale Rentenpunkte für die Schulzeit erworben, so hätte für das Jahr nochmal 2,0412 Punkte erworben. Das läge also gut im Schnitt, mit einem leichten Vorteil durch die Nachzahlung des maximalen Beitrages. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Juli 15, 2020 vor 9 Minuten von Bolanger: Ich hätte nicht gedacht, dass der Unterschied so groß ist. Wobei man da allerdings in ein „bis 2002“ und „ab 2003“ trennen muß, denn damals wurde die Bemessungsgrenze außer der Reihe stark angehoben, um zusätzliche Beitragseinnahmen zu erzeugen. In neuerer Zeit folgen Beitragsbemessungsgrenze und Durchschnittsentgelt gleichermaßen der Lohnentwicklung. Schwankungen in ihrem Verhältnis ergeben sich nur daraus, daß die Bemessungsgrenze im voraus festgelegt und, im Gegensatz zum (endgültigen) Durchschnittsentgelt, nicht mehr verändert wird, wenn die finalen Zahlen vorliegen. Langfristig gleichen sie sich wieder an. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
WerPinguin Juli 15, 2020 · bearbeitet Juli 15, 2020 von WerPinguin Vielen Dank nochmal für die weiteren Antworten :-) Speziell an BarbarossaII für den umfangreichen Erfahrungsbericht. Ich antworte jetzt nicht nochmal einzeln, nur ein bisschen zusammengefasst: Gegen einen professionellen Rentenberater spricht aus meiner Sicht nicht unbedingt was, aber für mich individuell erstmal auch nichts dafür. Mit dem Wertpapierforum habe ich ja schon einen hochkompetenten allgemeinen Finanzberater (und meistens musste ich nicht mal was fragen, sondern nur die Suchfunktion nutzen). Und ich verstehe und mache Sachen einfach gerne selber. Die Kontenklärung habe ich jetzt erstmal im unpersönlichen Verfahren angestoßen (Brief mit diversen Nachweisen heute früh zur Post gebracht). Und jetzt warte ich mal, was die daraus machen. Falls das problematisch wird, würde ich dann auch einnen persönlichen Termin bei der DRV in Betracht ziehen. Das unpersönliche Verfahren ist nur für mich erstmal niederschwelliger und ich kann das gut so zwischendurch machen. Ich werde hier dann mal berichten, wie das weiterlief. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Columbus83 Juli 15, 2020 vor 15 Stunden von Xeronas: Was spricht denn dagegen für den Einwurf kleiner Münzen mit dem Anliegen zu einem Rentenberater (nicht die von der DRV, sondern die "richtigen" Rentenberater die vom Landgericht zugelassen sind) zu gehen? Der haftet auch für seine Beratung und kann dir den optimalen Ablauf/Zeitpunkt inkl notwendiger Unterlagen erläutern. Also mein Rentenberater wollte mit mir nach der Kontenklärung, z.B. die Thematik mit der Einzahlung in die GRV erläutern. Eine sachliche Frage, was machen denn die Rentenberater vom Landgericht besser im Bezug auf die GRV? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Columbus83 Juli 15, 2020 vor 4 Stunden von WerPinguin: Die Kontenklärung habe ich jetzt erstmal im unpersönlichen Verfahren angestoßen (Brief mit diversen Nachweisen heute früh zur Post gebracht). Und jetzt warte ich mal, was die daraus machen. Falls das problematisch wird, würde ich dann auch einnen persönlichen Termin bei der DRV in Betracht ziehen. Das unpersönliche Verfahren ist nur für mich erstmal niederschwelliger und ich kann das gut so zwischendurch machen. Bezüglich der Kontenklärung solltest du Geduld haben, denn teilweise braucht die Post derzeit mehrere Wochen, bis bei den zuständigen Sachbearbeitern landet. Ich hatte vor 6 Wochen die Nachweise bzgl. Zeiten an die GRV geschickt und erst heute die positive Rückmeldung erhalten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
WerPinguin Juli 15, 2020 vor 12 Minuten von Columbus83: Bezüglich der Kontenklärung solltest du Geduld haben, denn teilweise braucht die Post derzeit mehrere Wochen, bis bei den zuständigen Sachbearbeitern landet. Ich hatte vor 6 Wochen die Nachweise bzgl. Zeiten an die GRV geschickt und erst heute die positive Rückmeldung erhalten. 6 Wochen ist kein Problem. Ich habe ja eh noch fast 8 Jahre Zeit bis ich den Antrag wirklich stellen muss. Insofern ist mir das relativ egal Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
WerPinguin Juli 16, 2020 Am 14.7.2020 um 11:18 von chirlu: Das Verfahren dauert auch ohne Kontenklärung eine Weile (keine Priorität …). Zeit zum Zahlen hast du dann drei Monate lang ab Bescheid, ggf. bis ins nächste Jahr hinein. Aber Achtung, steuerlich gilt das tatsächliche Jahr der Zahlung. Nachdem ich den Thread jetzt nochmal in Ruhe durchgelesen habe, ist mir noch eine Frage dazu gekommen: Steuerlich ist klar. Aber welches Datum ist für die sozialversichungsrechtlichen Rechengrößen wichtig? Datum der Antragstellung, der Antragsbewilligung oder der Zahlung? Wenn ich also z.B. im Oktober 2020 noch den Antrag auf eine Nachzahlung stelle, der im November bewilligt wird und ich im Januar 2021 zahle: Ist dann das Durchschnittsentgelt (und BBG) 2020 oder 2021 maßgeblich? Falls es 2020 ist, ergibt sich ja noch eine vielleicht nützliche Gestaltungsmöglichkeit, weil ich das niedrigere Durchschnittsentgelt aus 2020 nutzen kann, aber die steuerliche Auswirkung nach 2021 schiebe, wo ich vss. mehr verdienen werde als 2020 (ich bin nämlich auch gerade in Kurzarbeit). @chirlu, du warst dir ja auch recht sicher, dass das endgültige Durchschnittsentgelt 2020 niedriger ausfallen wird als das vorläufige. Ist das unter Anderem wegen der gerade weit verbreiteten Kurzarbeit? Allgemeiner gefragt: Wie wird das Durchschnittsentgelt eigentlich genau berechnet (Verweis auf eine genaue Berechnungsvorschrift würde mir genügen). Grundidee ist mir klar, auch dass es am Ende die Bundesregierung per Rechtsverordnung festlegt. Was ich mich spezifisch frage: Werden Teilzeitarbeitnehmer und Leute in Kurzarbeit da irgendwie rausgerechnet, oder einfach mitgezählt? Dass es rausgerechnet wird, hatte ich nämlich intuitiv immer angenommen; denke jetzt aber, dass es evtl. gar nicht stimmt (denn das SGB stellt von seinem Wortlaut tatsächlich immer einfach auf Bruttolöhne ab). Beispiele: Es gibt 100 AN, alle arbeiten Vollzeit, niemand ist in Kurzarbeit. Alle verdienen genau 40k€ im Jahr. Durchschnittsentgelt ist 40k€; das ist klar. Von den 100 gehen jetzt 50 In Teilzeit 50% und verdienen nur noch 20k€. Was ist das Durchschnittsentgelt? 40k€ oder 30k€? Ich würde jetzt auf 30k€ tippen Jetzt sind die 100 zwar arbeitsvertraglich alle wieder in Vollzeit, aber müssen alle in Kurzarbeit 50%. Ist das Durchschnittsentgelt 40k€, 20k€ oder etwas dazwischen (ca. 36k€, weil das Arbeitsamt ja 80% der Rentenbeiträge weiterzahlt)? Ich tippe auf 20k€. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Juli 16, 2020 vor 1 Stunde von WerPinguin: Aber welches Datum ist für die sozialversichungsrechtlichen Rechengrößen wichtig? Datum der Antragstellung, der Antragsbewilligung oder der Zahlung? Grundsätzlich das der Antragstellung, mit einer Ausnahme: wenn das Verfahren mutwillig verzögert wurde (z.B. eventuell angeforderte Unterlagen erst sehr spät eingereicht). Allerdings gilt der Beitragssatz der tatsächlichen Zahlung. Deshalb wäre eine Zahlung 2020 und 2021 vielleicht besser. vor 1 Stunde von WerPinguin: @chirlu, du warst dir ja auch recht sicher, dass das endgültige Durchschnittsentgelt 2020 niedriger ausfallen wird als das vorläufige. Ist das unter Anderem wegen der gerade weit verbreiteten Kurzarbeit? Zunächst einmal einfach deshalb, weil der vorläufige Wert sehr hoch liegt. Von 2017 auf 2018 waren die Löhne um 3,06% gestiegen, ein eher hoher Wert; entsprechend der gesetzlichen Vorgabe wurde daher das vorläufige Durchschnittsentgelt für 2020 um 6,12% (das Doppelte von 3,06%) höher angesetzt als 2018. Das war von vornherein unrealistisch. Die Corona-Krise kommt noch hinzu – jetzt ist einfach nicht der Moment, in dem flächendeckend große Gehaltserhöhungen ausgehandelt werden. vor 1 Stunde von WerPinguin: Werden Teilzeitarbeitnehmer und Leute in Kurzarbeit da irgendwie rausgerechnet, oder einfach mitgezählt? Leute in Teilzeit werden ganz normal mitgerechnet und drücken also den Durchschnitt. Wie das mit Kurzarbeit ist, weiß ich nicht. Wahrscheinlich gibt es irgendwo auf der sehr unübersichtlichen Website des Statistischen Bundesamts eine detaillierte Erläuterung, was wie in ihre volkswirtschaftliche Gesamtrechnung eingeht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
WerPinguin Juli 16, 2020 vor 40 Minuten von chirlu: Grundsätzlich das der Antragstellung, mit einer Ausnahme: wenn das Verfahren mutwillig verzögert wurde (z.B. eventuell angeforderte Unterlagen erst sehr spät eingereicht). Allerdings gilt der Beitragssatz der tatsächlichen Zahlung. Deshalb wäre eine Zahlung 2020 und 2021 vielleicht besser. Zunächst einmal einfach deshalb, weil der vorläufige Wert sehr hoch liegt. Von 2017 auf 2018 waren die Löhne um 3,06% gestiegen, ein eher hoher Wert; entsprechend der gesetzlichen Vorgabe wurde daher das vorläufige Durchschnittsentgelt für 2020 um 6,12% (das Doppelte von 3,06%) höher angesetzt als 2018. Das war von vornherein unrealistisch. Die Corona-Krise kommt noch hinzu – jetzt ist einfach nicht der Moment, in dem flächendeckend große Gehaltserhöhungen ausgehandelt werden. Leute in Teilzeit werden ganz normal mitgerechnet und drücken also den Durchschnitt. Wie das mit Kurzarbeit ist, weiß ich nicht. Wahrscheinlich gibt es irgendwo auf der sehr unübersichtlichen Website des Statistischen Bundesamts eine detaillierte Erläuterung, was wie in ihre volkswirtschaftliche Gesamtrechnung eingeht. OK, danke. Aber gleich nochmal genau nachgefragt: D.h. es zählt theoretisch das Durchschnittsentgelt zum Zeitpunkt der Antragstellung, aber der Beitragssatz zum Zeitpunkt der Zahlung? Wobei: Man könnte jetzt natürlich dran glauben, dass es auch 2021 keine grandiosen Lohnsteigerungen geben wird (Kurzarbeit aber zum großen Teil enden). Aber alles Kristallkugel. Das ist dann jetzt vielleicht eh in übermäßiger Versuch, den letzten Prozentpunkt zu optimieren. Da werde ich es jetzt nicht drauf ankommen lassen. Sondern einfach das Verfahren dann anstoßen, wenn die Kontenklärung erledigt ist (und ich das Geld parat habe ) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Juli 16, 2020 vor einer Stunde von WerPinguin: D.h. es zählt theoretisch das Durchschnittsentgelt zum Zeitpunkt der Antragstellung, aber der Beitragssatz zum Zeitpunkt der Zahlung? Ja. Da die Prognosen im Moment davon ausgehen, daß der Beitragssatz 2022 auf 20% steigen könnte (d.h. um 1,4 Prozentpunkte bzw. um 7,5%), werde ich meine Nachzahlungen vorher abschließen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
WerPinguin Juli 16, 2020 vor 19 Minuten von chirlu: Ja. Da die Prognosen im Moment davon ausgehen, daß der Beitragssatz 2022 auf 20% steigen könnte (d.h. um 1,4 Prozentpunkte bzw. um 7,5%), werde ich meine Nachzahlungen vorher abschließen. Alles klar, ich denke so mache ich das dann auch, denke ich. Ob noch in 2020 oder 2021 entscheide ich dann, je nachdem wie schnell die Kontenklärung geht und meine Kassenlage ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Shonsu Juli 16, 2020 Oh Mist, ich bin zu alt. Schade, dass ich von dieser Möglichkeit nicht vor 4 Jahren erfahren habe. Da es aber noch für meinen kleinen Bruder relevant werden könnte: Wisst Ihr, ob es diese Möglichkeit auch für das Studium gibt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bolanger Juli 16, 2020 Beim Studium nur, wenn man 96 Monate schon anders vertüddelt hat. Die ersten 96 Monate (Hoch-)Schulausbildung nach dem 17. Geburtstag kann man nicht nachzahlen. ewige Studenten können die darübergehende zeit nachzahlen, wenn sie in der zeit nicht schon andere beiträge geleistet haben Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Juli 16, 2020 vor 11 Stunden von Shonsu: Oh Mist, ich bin zu alt. Schade, dass ich von dieser Möglichkeit nicht vor 4 Jahren erfahren habe. Da du dann ja bald 50 wirst: Ab 50 kannst du nach einer anderen Regelung Einzahlungen leisten (Vorab-Ausgleich von möglichen Rentenabschlägen). Die Auswirkungen auf die Rentenhöhe und die steuerliche Behandlung sind gleich, jedoch erwirbst du dadurch keine zusätzlichen Beitragszeiten. vor 11 Stunden von Bolanger: ewige Studenten So ewig muß das gar nicht sein: Bei 13 Jahren Schulzeit, später Einschulung (mit sieben Jahren) und eventuell noch ein paar Monaten Übergangszeit hat man bei Studienbeginn ohne weiteres schon mehr als drei Jahre von den acht Jahren „verbraucht“. Also bleiben nur noch vier bis fünf Jahre für das Studium, bevor die Grenze erreicht ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation Juli 16, 2020 vor 46 Minuten von chirlu: Da du dann ja bald 50 wirst: Ab 50 kannst du nach einer anderen Regelung Einzahlungen leisten (Vorab-Ausgleich von möglichen Rentenabschlägen). Wenn ich es richtig verstehe, geht das aber nur, wenn man zum Einzahlungszeitpunkt zumindest theoretisch noch die 35-jährige Mindestversicherungszeit erfüllen kann. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Juli 16, 2020 Gerade eben von stagflation: Wenn ich es richtig verstehe, geht das aber nur, wenn man zum Einzahlungszeitpunkt zumindest theoretisch noch die 35-jährige Mindestversicherungszeit erfüllen kann. Das stimmt, ja. Für die Wartezeit von 35 Jahren zählen allerdings sämtliche rentenrechtlichen Zeiten mit (auch Anrechnungs- und Berücksichtigungszeiten), so daß sie leicht zu erfüllen ist. Ausnahme ist eigentlich nur, wenn man als Selbständiger oder Beamter ganz außerhalb steht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BarbarossaII Juli 18, 2020 Am 16.7.2020 um 06:25 von WerPinguin: Aber welches Datum ist für die sozialversichungsrechtlichen Rechengrößen wichtig? Datum der Antragstellung, der Antragsbewilligung oder der Zahlung? Wenn ich also z.B. im Oktober 2020 noch den Antrag auf eine Nachzahlung stelle, der im November bewilligt wird und ich im Januar 2021 zahle: Ist dann das Durchschnittsentgelt (und BBG) 2020 oder 2021 maßgeblich? Falls es 2020 ist, ergibt sich ja noch eine vielleicht nützliche Gestaltungsmöglichkeit, weil ich das niedrigere Durchschnittsentgelt aus 2020 nutzen kann, aber die steuerliche Auswirkung nach 2021 schiebe, wo ich vss. mehr verdienen werde als 2020 (ich bin nämlich auch gerade in Kurzarbeit). Am 16.7.2020 um 08:27 von chirlu: Grundsätzlich das der Antragstellung, mit einer Ausnahme: wenn das Verfahren mutwillig verzögert wurde (z.B. eventuell angeforderte Unterlagen erst sehr spät eingereicht). Allerdings gilt der Beitragssatz der tatsächlichen Zahlung. Deshalb wäre eine Zahlung 2020 und 2021 vielleicht besser. Erfahrungsbericht zum von mir unterstrichenen Text im Zitat aus Post von chirlu: Hatte die Zahlung in 2 Raten beantragt: Zahlung 1 im Antragsjahr und Zahlung 2 im Folgejahr; die selben Rentenpunkte hatten unterschiedliche Kosten, da sich der Überweisungsbetrag nach den am Ist-Überweisungsdatum geltenden Rechengrößen der Sozialversicherung richtet - welche sich alle 6 Monate ändern; siehe mein Erfahrungsbericht neunter "Bullet-Point". Steuerlich war das Jahr relevant, wo die Überweisung von meinem Giro wegging Am 16.7.2020 um 06:25 von WerPinguin: (ich bin nämlich auch gerade in Kurzarbeit). Andere Sichtweise / Vorbereitung für das Undenkbare: Jobverlust: je nachdem wie es da weitergeht, brauchst Du einen großen Notgroschen: reicht Dein Notgroschen auch ohne den Zahlbetrag an die Rentenversicherung ? (Progressionsvorbehalt Kurzarbeitergelt für Steuererklärung 2020 berücksichtigen) evtl. interessant mit der jetzigen Freizeit auch in deine "Employability" zu investieren & das "Pulver trocken zu halten" bis die Auswirkung der Kurzarbeit klarer sind andererseits sind Zahlungen an die GRV aus dem Geldvermögen weg und bei Jobverlust bei einer Diskussion um Schonvermögen raus. Barbarossa II Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Juli 18, 2020 vor 22 Minuten von BarbarossaII: Hatte die Zahlung in 2 Raten beantragt: Zahlung 1 im Antragsjahr und Zahlung 2 im Folgejahr; die selben Rentenpunkte hatten unterschiedliche Kosten, da sich der Überweisungsbetrag nach den am Ist-Überweisungsdatum geltenden Rechengrößen der Sozialversicherung richtet Da möchte ich klarstellen, daß ich nicht Teilzahlung meinte – da ist das tatsächlich so, wie du beschreibst. Ich meinte den Fall, daß man z.B. im November den Bescheid für eine einmalige Zahlung bekommt und die erst im Januar vornimmt. In dem Fall betrachtet die Rentenversicherung grundsätzlich noch als im alten Jahr eingegangen, mit dessen Durchschnittsentgelt; aber falls sich der Beitragssatz geändert hat, dann gilt nur für den schon der neue. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ozymandias Juli 19, 2020 Zitat Selten war das Preis-Leistungs-Verhältnis von Beitrag zu Rente so attraktiv wie zurzeit. Für einen zusätzlichen lebenslangen Rentenanspruch von monatlich 34,19 € im Westen muss man lediglich rund 7.542,– € zahlen. Das bringt auf das Jahr bezogen immerhin 5,44 % Rendite. https://www.steuertipps.de/altersvorsorge-rente/rentner-pensionaere/freiwillige-rentenbeitraege-lohnen-sich-weiterhin Hört sich zwar gut an, bei 20 Jahren Dauer bis zum Rentenbezug ist es aber weiterhin für jeden der rechnen kann ein absolutes Losergeschäft. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
WerPinguin Juli 20, 2020 Am 18.7.2020 um 21:50 von BarbarossaII: Andere Sichtweise / Vorbereitung für das Undenkbare: Jobverlust: je nachdem wie es da weitergeht, brauchst Du einen großen Notgroschen: reicht Dein Notgroschen auch ohne den Zahlbetrag an die Rentenversicherung ? (Progressionsvorbehalt Kurzarbeitergelt für Steuererklärung 2020 berücksichtigen) evtl. interessant mit der jetzigen Freizeit auch in deine "Employability" zu investieren & das "Pulver trocken zu halten" bis die Auswirkung der Kurzarbeit klarer sind andererseits sind Zahlungen an die GRV aus dem Geldvermögen weg und bei Jobverlust bei einer Diskussion um Schonvermögen raus. Barbarossa II Pulver ist genug da Wie gesagt, der Großteil unserer Anlagen sind Index-ETFs und dann gibt es noch eine gewisse Geld-Komponente. Letztlich geht es bei den Summen, die wir nachzahlen können, um keinen allzugroßen Teil des Gesamtvermögens. vor 17 Stunden von Ozymandias: https://www.steuertipps.de/altersvorsorge-rente/rentner-pensionaere/freiwillige-rentenbeitraege-lohnen-sich-weiterhin Hört sich zwar gut an, bei 20 Jahren Dauer bis zum Rentenbezug ist es aber weiterhin für jeden der rechnen kann ein absolutes Losergeschäft. Da ignorierst du aber ein paar Sachen: Rente steigt grob gesagt mit Lohnentwicklung. Einfach nur anzunehmen, dass die Auszahlung dann in 20 Jahren 5.44% der Einzahlung pro Jahr beträgt, greift zu kurz. GRV beinhaltet auch eine (wenn auch relativ schlechte) Erwerbsminderungsrente und eine Hinterbliebenenrente Zumindest im Vergleich zu klassischen Rentenversicherung sieht die GRV durch diese beiden Punkte nicht schlecht aus. Ein ETF-Depot wird tatsächlich vermutlich die bessere Rendite liefern. Aber die Diversifizierung weg von der Kapitalmarktabhängigkeit ist auch etwas wert (und das ist ja mein primärer Beweggrund). Sieh es auch als Absicherung gegen politische Risiken: Was, wenn eine hohe Vermögensteuer kommt? Wetten, dass die Barwerte der GRV-Ansprüche da nicht zum Vermögen gerechnet werden? Oder eine ganz ungünstige steuerliche Behandlung von Kapitalerträgen eingeführt wird? (Nur 15% der Deutschen investieren in Aktien oder Aktienfonds und ich garantiere dir, dass viele der anderen 85% es total geil finden werden, wenn es uns "dreckigen Spekulanten" mal so richtig an den Kragen geht). Ich kann übrigens definitiv sehr gut rechnen. Ist eine der Fertigkeiten, derer ich mir sehr sicher bin. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Diddi Juli 20, 2020 Die Rendite ist miserabel: die ganze Zeit bis zum Rentenbeginn gibt es null Auszahlungen, und nach dem eigenen Tod ist das Geld bei einem Unverheirateten einfach weg - völlig anders als bei einer klassischen Anlage. Aber: diversifizieren ist nie verkehrt, ich (Mitte 50) habe nur minimale Ansprüche aus der gesetzlichen RV und alles rein auf den Kapitalmarkt zu setzen ist vielleicht doch keine vernünftige Strategie. Zudem: die Rente ist ein einfaches, pflegeleichtes Produkt, die Zahlungen kommen automatisch, ohne dass man sich intensiv darum kümmern muss. Wer weiß, ob er z.B. mit über 70 noch geistig so fit ist, sich mit diversen Onlinekonten, Anlageformenn, Steuerfragen, Auszahlplänen etc. zu beschäftigen? Das hat dann nichts mit Zahlen oder Rendite zu tun, einfach eine Frage aus der Praxis wenn keine sachkundige Unterstützung vorhanden ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ozymandias Juli 21, 2020 Am 20.7.2020 um 10:08 von Diddi: Aber: diversifizieren ist nie verkehrt, ich (Mitte 50) habe nur minimale Ansprüche aus der gesetzlichen RV und alles rein auf den Kapitalmarkt zu setzen ist vielleicht doch keine vernünftige Strategie. https://en.wikipedia.org/wiki/Stocks_for_the_Long_Run Könnte deine Meinung eventuell ändern. Siehe Bild. Am 20.7.2020 um 07:46 von WerPinguin: Pulver ist genug da Wie gesagt, der Großteil unserer Anlagen sind Index-ETFs und dann gibt es noch eine gewisse Geld-Komponente. Letztlich geht es bei den Summen, die wir nachzahlen können, um keinen allzugroßen Teil des Gesamtvermögens. Da ignorierst du aber ein paar Sachen: Rente steigt grob gesagt mit Lohnentwicklung. Einfach nur anzunehmen, dass die Auszahlung dann in 20 Jahren 5.44% der Einzahlung pro Jahr beträgt, greift zu kurz. GRV beinhaltet auch eine (wenn auch relativ schlechte) Erwerbsminderungsrente und eine Hinterbliebenenrente Zumindest im Vergleich zu klassischen Rentenversicherung sieht die GRV durch diese beiden Punkte nicht schlecht aus. Ein ETF-Depot wird tatsächlich vermutlich die bessere Rendite liefern. Aber die Diversifizierung weg von der Kapitalmarktabhängigkeit ist auch etwas wert (und das ist ja mein primärer Beweggrund). Sieh es auch als Absicherung gegen politische Risiken: Was, wenn eine hohe Vermögensteuer kommt? Wetten, dass die Barwerte der GRV-Ansprüche da nicht zum Vermögen gerechnet werden? Oder eine ganz ungünstige steuerliche Behandlung von Kapitalerträgen eingeführt wird? (Nur 15% der Deutschen investieren in Aktien oder Aktienfonds und ich garantiere dir, dass viele der anderen 85% es total geil finden werden, wenn es uns "dreckigen Spekulanten" mal so richtig an den Kragen geht). Ich kann übrigens definitiv sehr gut rechnen. Ist eine der Fertigkeiten, derer ich mir sehr sicher bin. Zitat Für einen zusätzlichen lebenslangen Rentenanspruch von monatlich 34,19 € im Westen muss man lediglich rund 7.542,– € zahlen. Das bringt auf das Jahr bezogen immerhin 5,44 % Rendite. 1. Rentenwert aufzinsen, letzte 18 Jahre waren es 1,7% Rentensteigerungen. Nächstes Jahr sind es schon mal 0%. Großzügig kann man auch mal mit 2% rechnen. 34,19*1,02^30 = 61,93 Euro Rententwert pro Entgeltpunkt. Für privatversicherte und Leute mit jüngerer Ehefrau wäre es übrigens rentabler. Das größte Problem ist aber das Renteneintrittsalter. Die Bundesbank hat auch schon 69 Jahre gefordert. Es ist nur eine Frage der Zeit. Ist halt auch dummes Produkt, wo die "Vertragsbedingungen" einfach einseitig ohne gefragt zu werden angepasst werden können. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Allesverwerter Juli 21, 2020 Ich nur empfehlen das Thema (fürs laufende Jahr) rechtzeitig anzugehen. Es dauert lange, einen Termin zu bekommen und noch länger, den Zahlungsbescheid zu erhalten. Wer in 2020 die Nachzahlung noch tätigen will, sollte jetzt sich drum kümmern. Je nach Einkommen, sollte man den Nachzahlungsbetrag in Raten zahlen, um nach Abzug der ansetzbaren Vorsorgeaufwendungen über dem Höchst-Grenzsteuersatz zu bleiben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Juli 21, 2020 vor einer Stunde von Allesverwerter: Es dauert lange, einen Termin zu bekommen und noch länger, den Zahlungsbescheid zu erhalten. Wer in 2020 die Nachzahlung noch tätigen will, sollte jetzt sich drum kümmern. Notfalls kann man auch zahlen, bevor man den Bescheid hat. Dann muß man aber selbst alles richtig berechnet haben und auch das passende Konto herausfinden. Habe ich schon einmal gemacht. Mit rechtzeitigem Bescheid ist es allerdings bequemer. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag