chirlu Mai 5, 2021 vor 6 Stunden von asche: Meine taggenaue Online-Information berücksichtigt die Einzahlungen bis 31.12.2019 ... Für Arbeitnehmer müßten die Daten von 2020 schon (länger) vorliegen. Hast du eine Meldebestätigung vom Arbeitgeber bekommen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tobi444 Mai 5, 2021 vor 20 Stunden von jensebluemchen: Falls du den Online-Service deines Personalausweises aktiviert hast, kannst du dir taggenau selbst eine Renteninformation ziehen. Sehr praktisch! Gerade für den hier beschriebenen Fall. Mittlerweile braucht man auch nicht mal mehr einen Kartenleser dafür, einfach das iPhone mit dem Computer koppeln und es funktioniert! Wirklich richtig gut! Ist tatsächlich sehr praktisch - aber wenn das Konto in Klärung ist, dann bekommt man auch nur eine Fehlermeldung und keine Renteninformation. So zumindest meine Erfahrung, nachdem ich selbst online eine Kontenklärung angestoßen hatte und danach monatelang bis zum Austausch der Dokumente per Post blockiert war. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
jensebluemchen Mai 5, 2021 vor 10 Stunden von asche: Meine taggenaue Online-Information berücksichtigt die Einzahlungen bis 31.12.2019 ... Meine Nachzahlung war ratzfatz drin Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
asche Mai 6, 2021 vor 20 Stunden von chirlu: Für Arbeitnehmer müßten die Daten von 2020 schon (länger) vorliegen. Hast du eine Meldebestätigung vom Arbeitgeber bekommen? Bin freiwillig versichert, nicht über den Arbeitgeber. Und dir DRV Bund braucht mW meist deutlich länger als die lokalen DRV Dienststellen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
lanale Mai 6, 2021 Liebe Forumsmitglieder, ich hoffe, dass meine Frage in diesem Thread erlaubt ist, auch wenn es sich um Beitragszahlungen zum Ausgleich einer Rentenminderung handelt und nicht um Nachzahlungen für Schulzeiten. Meine Frage bezieht sich auf die freiwillige Zahlung allgemein, also unabhängig vom Grund. Da ich gerade 50 Jahre alt geworden bin, habe ich gleich einen „Antrag auf Auskunft über die Höhe der Beitragszahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters“ (V0210 ) gestellt. Ich könnte bis zu ca. 57.800 € einzahlen, um später ca. 225 € mehr Rente pro Monat zu erhalten. Meine Frage bezieht sich auf die Steuerabzugsfähigkeit der zusätzlichen Rentenzahlungen. Derzeit (Jahr 2021) zahle ich regulär (AN+AG zusammen) den Maximalbetrag von 1.320,60 € pro Monat, also 15.847,20 € pro Jahr in die GRV ein. Laut Google kann ich für 2021 bis zu 23.724 € steuerlich geltend machen. Davon verbrauchen die regulären Zahlungen 15.847,20 * 92% = 14.579,42 €. Bleiben noch 9.144,58 €. Durch Hochrechnen von 92% auf 100% ergibt das 9.939,76 €. Habe ich es richtig verstanden, dass ich bis zu ca. 9.940 € freiwillig nachzahlen kann und davon 92% steuerlich geltend machen kann? Vielen Dank schon mal für eure Mühe! Lanale Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Themack Mai 7, 2021 vor 6 Stunden von lanale: Habe ich es richtig verstanden, dass ich bis zu ca. 9.940 € freiwillig nachzahlen kann und davon 92% steuerlich geltend machen kann? Hallo Lanale, sehe ich auch so. Herleitung (m.E. einfacher): Vorsorgehöchstbetrag 2021 (Einzelveranlagung): 25.787 -15.847,20 (AG+AN-Beiträge). Verbleiben bis zu 9.939,80 ,die zu 92% das zu versteuernde Einkommen drücken. Finde ich bei finanztip ganz nachvollziehbar beschrieben: https://www.finanztip.de/vorsorgeaufwendungen/ Nachzahlungen würde ich frühzeitig planen, im Herbst ist bei der DRV gerne viel los. Falls man doch noch Beratungsbedarf hat oder Antragsformulare Schwierigkeiten machen, ist zeitlicher Puffer nicht verkehrt. Viele Grüße Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Mai 7, 2021 vor 11 Stunden von Themack: Nachzahlungen würde ich frühzeitig planen Na ja, wenn @lanale schon die spezielle Auskunft hat, fehlt ja nur noch ein Schritt: die Überweisung. Von daher würde ich sagen, keine Gefahr in diesem Fall. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
lanale Mai 7, 2021 vor 13 Stunden von Themack: sehe ich auch so. Herleitung (m.E. einfacher): Vorsorgehöchstbetrag 2021 (Einzelveranlagung): 25.787 -15.847,20 (AG+AN-Beiträge). Verbleiben bis zu 9.939,80 ,die zu 92% das zu versteuernde Einkommen drücken. Finde ich bei finanztip ganz nachvollziehbar beschrieben: https://www.finanztip.de/vorsorgeaufwendungen/ Nachzahlungen würde ich frühzeitig planen, im Herbst ist bei der DRV gerne viel los. Hallo Themack, danke für vereinfachte Darstellung. Auch der Link zu Finanztip war sehr hilfreich! Dann werde ich mal loslegen, d.h. die Überweisung auf den Weg bringen... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Themack Mai 8, 2021 vor 18 Stunden von chirlu: Na ja, wenn @lanale schon die spezielle Auskunft hat, fehlt ja nur noch ein Schritt: die Überweisung. Von daher würde ich sagen, keine Gefahr in diesem Fall. In der Tat Hatte (ausgerechnet bei meiner ersten Sonderzahlung) den Fall, dass sich die DRV nach Dezember-Überweisung im neuen Jahr gemeldet hat, weil sie die Beträge nicht zuordnen könne. Auch das lies sich klären, aber es blieb trotzdem unklar, warum es die Extrarunde brauchte. Und falls aus irgendeinem Grund das Geld zurückgekommen bzw. steuerlich nicht im alten Jahr berücksichtigt worden wäre, wäre es schon ärgerlich gewesen. Also falls die Entscheidung klar ist und das Geld in der Zwischenzeit keine andere sinnvolle Verwendung hat, würde ich es überweisen und damit einen zeitlichen Puffer für eventuelle Klärungen schaffen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
WerPinguin Juni 17, 2021 Jetzt ist bei mir alles erfolgreich und korrekt abgeschlossen. Ich habe jetzt insgesamt - für 13 Monate insgesamt 17 016€ gezahlt - und dafür (nach vorläufigen Werten der Durchschnittsentgelte) 2.2188 Entgeltpunkte (entspricht derzeit 75.86€/Monat) bekommen. Das entspricht auch exakt meiner eigenen Berechnung, insofern bin ich jetzt zufrieden ;-) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fgk Juni 17, 2021 Wieso 13 Monate? Kann man nicht nur für ein Jahr nachzahlen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Juni 18, 2021 vor 6 Stunden von fgk: Wieso 13 Monate? Kann man nicht nur für ein Jahr nachzahlen? Nachzahlen kann man für Zeiten der schulischen Ausbildung ab dem 16. Geburtstag, soweit sie nicht als Anrechnungszeit berücksichtigt werden. Das ist typischerweise zum einen das Jahr von 16 bis 17 (macht 12 Monate), zum anderen Zeiten, für die die Höchst-Anrechnungszeit von acht Jahren überschritten ist (kann prinzipiell beliebig viel sein bei entsprechend langem Studium o.ä.). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
WerPinguin Juni 18, 2021 vor 12 Stunden von chirlu: Nachzahlen kann man für Zeiten der schulischen Ausbildung ab dem 16. Geburtstag, soweit sie nicht als Anrechnungszeit berücksichtigt werden. Das ist typischerweise zum einen das Jahr von 16 bis 17 (macht 12 Monate), zum anderen Zeiten, für die die Höchst-Anrechnungszeit von acht Jahren überschritten ist (kann prinzipiell beliebig viel sein bei entsprechend langem Studium o.ä.). Genau. Und die 8 Jahre habe ich nämlich um genau einen Monat überschritten ;-) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Mayard Juli 10, 2021 Zur steuerlichen Betrachtung würde mich nur interessieren, ob ich es richtig verstanden habe: Im Jahr 2020 kann man maximal 25.046 Euro absetzen. Zur Berechnung des Höchstbetrags werden die normalen Rentenversicherungsbeiträge von Arbeitnehmer und Arbeitgeber herangezogen, sowie Beiträge zu Riester, Rürup und Eichel Rente. Aber nicht z.B. Krankenversicherungsbeiträge, ist das korrekt? Vielen Dank im Voraus! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Juli 10, 2021 Ja, das ist ein Höchstbetrag für Altersvorsorge, der nichts mit Krankenversicherungsbeiträgen zu tun hat. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cjdenver Juli 10, 2021 vor 12 Stunden von Mayard: Im Jahr 2020 kann man maximal 25.046 Euro absetzen. Etwas OT aber kann man durch Sonderausgaben negative Einkuenfte und dadurch Verlustvortraege erzeugen, oder reduzieren diese die Einkuenfte auf max. 0€? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee Juli 10, 2021 vor 11 Minuten von cjdenver: Etwas OT aber kann man durch Sonderausgaben negative Einkuenfte und dadurch Verlustvortraege erzeugen, oder reduzieren diese die Einkuenfte auf max. 0€? Zitat Zudem können Sonderausgaben immer nur in dem Jahr ihres Entstehens steuerlich verrechnet werden. Ein Verlustvortrag wie bei Werbungskosten ist damit nicht möglich. https://studentensteuererklaerung.de/was-sind-sonderausgaben/ keine offizielle Quelle, aber erster Treffer bei der Googlesuche. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cjdenver Juli 10, 2021 vor 25 Minuten von odensee: https://studentensteuererklaerung.de/was-sind-sonderausgaben/ keine offizielle Quelle, aber erster Treffer bei der Googlesuche. Ach immer dieses google, weiß aber auch alles. Mir wäre trotzdem lieber wenn das jemand aus eigener Kenntnis gesagt hätte Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
asche Juli 12, 2021 · bearbeitet September 8, 2021 von asche Am 10.7.2021 um 10:47 von Mayard: Im Jahr 2020 kann man maximal 25.046 Euro absetzen. Zur Berechnung des Höchstbetrags werden die normalen Rentenversicherungsbeiträge von Arbeitnehmer und Arbeitgeber herangezogen, sowie Beiträge zu Riester, Rürup und Eichel Rente. Aber nicht z.B. Krankenversicherungsbeiträge, ist das korrekt? Riester hat einen eigenen Freibetrag und zählt nicht in die 25.046 Euro AV-Aufwendungen rein. Gleiches für bAV. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu September 8, 2021 Am 14.7.2020 um 11:18 von chirlu: Am 14.7.2020 um 10:09 von WerPinguin: Wenn ich das einzahle, bekomme ich dafür 82800€/40551€ = 2,04 Entgeltpunkte (entspricht aktuell 69,81€ monatlicher Rente). Korrekt so? Ungefähr. Zum einen werden Entgeltpunkte mit vier Nachkommastellen berechnet, es wären hier also 2,0419; wichtiger ist aber: Das Durchschnittsentgelt für 2020 wird erst im nachhinein ermittelt – die 40551 sind nur ein vorläufiger hochgerechneter Wert, und tatsächlich wird es wohl niedriger ausfallen (d.h. die Zahl der Entgeltpunkte höher). Das endgültige Durchschnittsentgelt für 2020 liegt bei 39167 Euro. Somit gab es 2,1140 Entgeltpunkte; 3,53% mehr. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fgk September 8, 2021 vor einer Stunde von chirlu: Das endgültige Durchschnittsentgelt für 2020 liegt bei 39167 Euro. Somit gab es 2,1140 Entgeltpunkte; 3,53% mehr. Die DRV hat bei meiner Einzahlung 2020 mit einem Durchschnittsentgelt von €40.551 gerechnet und mir 2,0418 Punkte für €82.800 Entgeltwert berechnet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu September 8, 2021 vor 9 Minuten von fgk: Die DRV hat bei meiner Einzahlung 2020 vorläufig mit einem Durchschnittsentgelt von €40.551 gerechnet Ich habe das wesentliche Wort ergänzt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fgk September 8, 2021 Der Kontoauszug ist von letzter Woche - wann würde die Berechnung denn ggf. aktualisiert werden? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation September 8, 2021 Jetzt warte halt noch mal ein paar Wochen. Das wird schon! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag