Zum Inhalt springen
WerPinguin

Nachzahlung von GRV-Beiträgen für Schulzeiten

Empfohlene Beiträge

chirlu
vor 6 Stunden von asche:

Meine taggenaue Online-Information berücksichtigt die Einzahlungen bis 31.12.2019 ...

 

Für Arbeitnehmer müßten die Daten von 2020 schon (länger) vorliegen. Hast du eine Meldebestätigung vom Arbeitgeber bekommen?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
tobi444
vor 20 Stunden von jensebluemchen:

Falls du den Online-Service deines Personalausweises aktiviert hast, kannst du dir taggenau selbst eine Renteninformation ziehen. Sehr praktisch! Gerade für den hier beschriebenen Fall. Mittlerweile braucht man auch nicht mal mehr einen Kartenleser dafür, einfach das iPhone mit dem Computer koppeln und es funktioniert! Wirklich richtig gut!

Ist tatsächlich sehr praktisch - aber wenn das Konto in Klärung ist, dann bekommt man auch nur eine Fehlermeldung und keine Renteninformation. So zumindest meine Erfahrung, nachdem ich selbst online eine Kontenklärung angestoßen hatte und danach monatelang bis zum Austausch der Dokumente per Post blockiert war.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
jensebluemchen
vor 10 Stunden von asche:

Meine taggenaue Online-Information berücksichtigt die Einzahlungen bis 31.12.2019 ...


Meine Nachzahlung war ratzfatz drin

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
asche
vor 20 Stunden von chirlu:

 

Für Arbeitnehmer müßten die Daten von 2020 schon (länger) vorliegen. Hast du eine Meldebestätigung vom Arbeitgeber bekommen?

Bin freiwillig versichert, nicht über den Arbeitgeber. Und dir DRV Bund braucht mW meist deutlich länger als die lokalen DRV Dienststellen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
lanale

Liebe Forumsmitglieder,

 

ich hoffe, dass meine Frage in diesem Thread erlaubt ist, auch wenn es sich um Beitragszahlungen zum Ausgleich einer Rentenminderung handelt und nicht um Nachzahlungen für Schulzeiten. Meine Frage bezieht sich auf die freiwillige Zahlung allgemein, also unabhängig vom Grund.

 

Da ich gerade 50 Jahre alt geworden bin, habe ich gleich einen „Antrag auf Auskunft über die Höhe der Beitragszahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters“ (V0210 ) gestellt. Ich könnte bis zu ca. 57.800 € einzahlen, um später ca. 225 € mehr Rente pro Monat zu erhalten.

 

Meine Frage bezieht sich auf die Steuerabzugsfähigkeit der zusätzlichen Rentenzahlungen. Derzeit (Jahr 2021) zahle ich regulär (AN+AG zusammen) den Maximalbetrag von 1.320,60 € pro Monat, also 15.847,20 € pro Jahr in die GRV ein.

 

Laut Google kann ich für 2021 bis zu 23.724 € steuerlich geltend machen. Davon verbrauchen die regulären Zahlungen 15.847,20 * 92% = 14.579,42 €. Bleiben noch 9.144,58 €. Durch Hochrechnen von 92% auf 100% ergibt das 9.939,76 €.

 

Habe ich es richtig verstanden, dass ich bis zu ca. 9.940 € freiwillig nachzahlen kann und davon 92% steuerlich geltend machen kann?

 

Vielen Dank schon mal für eure Mühe!

Lanale

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Themack
vor 6 Stunden von lanale:

Habe ich es richtig verstanden, dass ich bis zu ca. 9.940 € freiwillig nachzahlen kann und davon 92% steuerlich geltend machen kann?

Hallo Lanale,

 

sehe ich auch so. Herleitung (m.E. einfacher):

Vorsorgehöchstbetrag 2021 (Einzelveranlagung): 25.787

-15.847,20 (AG+AN-Beiträge).

Verbleiben bis zu 9.939,80 ,die zu 92% das zu versteuernde Einkommen drücken.

 

Finde ich bei finanztip ganz nachvollziehbar beschrieben: https://www.finanztip.de/vorsorgeaufwendungen/


Nachzahlungen würde ich frühzeitig planen, im Herbst ist bei der DRV gerne viel los. Falls man doch noch Beratungsbedarf hat oder Antragsformulare Schwierigkeiten machen, ist zeitlicher Puffer nicht verkehrt. 

 

Viele Grüße

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
vor 11 Stunden von Themack:

Nachzahlungen würde ich frühzeitig planen

 

Na ja, wenn @lanale schon die spezielle Auskunft hat, fehlt ja nur noch ein Schritt: die Überweisung. Von daher würde ich sagen, keine Gefahr in diesem Fall. :P

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
lanale
vor 13 Stunden von Themack:

sehe ich auch so. Herleitung (m.E. einfacher):

Vorsorgehöchstbetrag 2021 (Einzelveranlagung): 25.787

-15.847,20 (AG+AN-Beiträge).

Verbleiben bis zu 9.939,80 ,die zu 92% das zu versteuernde Einkommen drücken.

 

Finde ich bei finanztip ganz nachvollziehbar beschrieben: https://www.finanztip.de/vorsorgeaufwendungen/


Nachzahlungen würde ich frühzeitig planen, im Herbst ist bei der DRV gerne viel los.

Hallo Themack,

 

danke für vereinfachte Darstellung. Auch der Link zu Finanztip war sehr hilfreich! Dann werde ich mal loslegen, d.h. die Überweisung auf den Weg bringen...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Themack
vor 18 Stunden von chirlu:

 

Na ja, wenn @lanale schon die spezielle Auskunft hat, fehlt ja nur noch ein Schritt: die Überweisung. Von daher würde ich sagen, keine Gefahr in diesem Fall. :P

In der Tat :)

 

Hatte (ausgerechnet bei meiner ersten Sonderzahlung) den Fall, dass sich die DRV nach Dezember-Überweisung im neuen Jahr gemeldet hat, weil sie die Beträge nicht zuordnen könne. Auch das lies sich klären, aber es blieb trotzdem unklar, warum es die Extrarunde brauchte.
Und falls aus irgendeinem Grund das Geld  zurückgekommen bzw. steuerlich nicht im alten Jahr berücksichtigt worden wäre, wäre es schon ärgerlich gewesen.

Also falls die Entscheidung klar ist und  das Geld in der Zwischenzeit keine andere sinnvolle Verwendung hat, würde ich es überweisen und damit einen zeitlichen Puffer für eventuelle Klärungen schaffen.

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
WerPinguin

Jetzt ist bei mir alles erfolgreich und korrekt abgeschlossen. Ich habe jetzt insgesamt

- für 13 Monate insgesamt 17 016€ gezahlt

- und dafür (nach vorläufigen Werten der Durchschnittsentgelte) 2.2188 Entgeltpunkte (entspricht derzeit 75.86€/Monat) bekommen.
Das entspricht auch exakt meiner eigenen Berechnung, insofern bin ich jetzt zufrieden ;-)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
fgk

Wieso 13 Monate? Kann man nicht nur für ein Jahr nachzahlen?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
vor 6 Stunden von fgk:

Wieso 13 Monate? Kann man nicht nur für ein Jahr nachzahlen?

 

Nachzahlen kann man für Zeiten der schulischen Ausbildung ab dem 16. Geburtstag, soweit sie nicht als Anrechnungszeit berücksichtigt werden. Das ist typischerweise zum einen das Jahr von 16 bis 17 (macht 12 Monate), zum anderen Zeiten, für die die Höchst-Anrechnungszeit von acht Jahren überschritten ist (kann prinzipiell beliebig viel sein bei entsprechend langem Studium o.ä.).

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
WerPinguin
vor 12 Stunden von chirlu:

 

Nachzahlen kann man für Zeiten der schulischen Ausbildung ab dem 16. Geburtstag, soweit sie nicht als Anrechnungszeit berücksichtigt werden. Das ist typischerweise zum einen das Jahr von 16 bis 17 (macht 12 Monate), zum anderen Zeiten, für die die Höchst-Anrechnungszeit von acht Jahren überschritten ist (kann prinzipiell beliebig viel sein bei entsprechend langem Studium o.ä.).

Genau. Und die 8 Jahre habe ich nämlich um genau einen Monat überschritten ;-)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Mayard

Zur steuerlichen Betrachtung würde mich nur interessieren, ob ich es richtig verstanden habe:

 

Im Jahr 2020 kann man maximal 25.046 Euro absetzen. Zur Berechnung des Höchstbetrags werden die normalen Rentenversicherungsbeiträge von Arbeitnehmer und Arbeitgeber herangezogen, sowie Beiträge zu Riester, Rürup und Eichel Rente. Aber nicht z.B. Krankenversicherungsbeiträge, ist das korrekt?

 

Vielen Dank im Voraus!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu

Ja, das ist ein Höchstbetrag für Altersvorsorge, der nichts mit Krankenversicherungsbeiträgen zu tun hat.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Mayard

Danke chirlu!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
cjdenver
vor 12 Stunden von Mayard:

Im Jahr 2020 kann man maximal 25.046 Euro absetzen. 

 

Etwas OT aber kann man durch Sonderausgaben negative Einkuenfte und dadurch Verlustvortraege erzeugen, oder reduzieren diese die Einkuenfte auf max. 0€? 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
odensee
vor 11 Minuten von cjdenver:

 

Etwas OT aber kann man durch Sonderausgaben negative Einkuenfte und dadurch Verlustvortraege erzeugen, oder reduzieren diese die Einkuenfte auf max. 0€? 

Zitat

Zudem können Sonderausgaben immer nur in dem Jahr ihres Entstehens steuerlich verrechnet werden. Ein Verlustvortrag wie bei Werbungskosten ist damit nicht möglich.

https://studentensteuererklaerung.de/was-sind-sonderausgaben/

keine offizielle Quelle, aber erster Treffer bei der Googlesuche.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
cjdenver
vor 25 Minuten von odensee:

https://studentensteuererklaerung.de/was-sind-sonderausgaben/

keine offizielle Quelle, aber erster Treffer bei der Googlesuche.

 

Ach immer dieses google, weiß aber auch alles. Mir wäre trotzdem lieber wenn das jemand aus eigener Kenntnis gesagt hätte  :D 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
asche
· bearbeitet von asche
Am 10.7.2021 um 10:47 von Mayard:

Im Jahr 2020 kann man maximal 25.046 Euro absetzen. Zur Berechnung des Höchstbetrags werden die normalen Rentenversicherungsbeiträge von Arbeitnehmer und Arbeitgeber herangezogen, sowie Beiträge zu Riester, Rürup und Eichel Rente. Aber nicht z.B. Krankenversicherungsbeiträge, ist das korrekt?

Riester hat einen eigenen Freibetrag und zählt nicht in die 25.046 Euro AV-Aufwendungen rein. Gleiches für bAV.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
Am 14.7.2020 um 11:18 von chirlu:
Am 14.7.2020 um 10:09 von WerPinguin:

Wenn ich das einzahle, bekomme ich dafür 82800€/40551€ = 2,04 Entgeltpunkte (entspricht aktuell 69,81€ monatlicher Rente). Korrekt so?

 

Ungefähr. Zum einen werden Entgeltpunkte mit vier Nachkommastellen berechnet, es wären hier also 2,0419; wichtiger ist aber: Das Durchschnittsentgelt für 2020 wird erst im nachhinein ermittelt – die 40551 sind nur ein vorläufiger hochgerechneter Wert, und tatsächlich wird es wohl niedriger ausfallen (d.h. die Zahl der Entgeltpunkte höher).

 

Das endgültige Durchschnittsentgelt für 2020 liegt bei 39167 Euro. Somit gab es 2,1140 Entgeltpunkte; 3,53% mehr.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
fgk
vor einer Stunde von chirlu:

 

Das endgültige Durchschnittsentgelt für 2020 liegt bei 39167 Euro. Somit gab es 2,1140 Entgeltpunkte; 3,53% mehr.

Die DRV hat bei meiner Einzahlung 2020 mit einem Durchschnittsentgelt von €40.551 gerechnet und mir 2,0418 Punkte für €82.800 Entgeltwert berechnet.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
vor 9 Minuten von fgk:

Die DRV hat bei meiner Einzahlung 2020 vorläufig mit einem Durchschnittsentgelt von €40.551 gerechnet

 

Ich habe das wesentliche Wort ergänzt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
fgk

Der Kontoauszug ist von letzter Woche - wann würde die Berechnung denn ggf. aktualisiert werden?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
stagflation

Jetzt warte halt noch mal ein paar Wochen. Das wird schon!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...