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InactiveGrowth

Überschreitung Freibetrag NV-Bescheinigung

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InactiveGrowth

Guten Abend zusammen,

 

ich bin Student und habe bis auf Kapitalerträge keinerlei Einkünfte. Aus diesem Grund habe ich Anfang diesen Jahres eine NV-Bescheinigung beantragt und bekommen. Ich bin bisher nicht davon ausgegangen, dass ich den Freibetrag überschreiten muss, daher habe ich mich vorher nicht über diese Möglichkeit informiert. Leider finde ich sonstwo auch keine Antworten auf meine Fragen.

Was muss ich nun tun, wenn ich Ende des Jahres gezwungenermaßen z.B. 20.000€ Gewinne realisiert habe?

 

Muss ich

a) 20.000€-9.489€ = 10.511€ versteuern

b) Die vollen 20.000 versteuern? 

 

Was passiert mit meiner Bescheinigung? Muss ich die Bescheinigung

1.) Abgeben

2.) Behalten, da keine wiederkehrenden Einkünfte vorliegen und ich voraussichtlich nächstes Jahr wieder unter dem Freibetrag liege, somit würde ich die Voraussetzung für die Bescheinigung weiterhin erfüllen

 

Vielen Dank schon mal für eure Antworten:lol:

 

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chirlu
vor 13 Minuten von InactiveGrowth:

Muss ich

a) 20.000€-9.489€ = 10.511€ versteuern

b) Die vollen 20.000 versteuern?

c) 20000–801 = 19199 Euro versteuern, wobei du sinnvollerweise die Günstigerprüfung beantragst. Der Grundfreibetrag (von 9408 Euro, nicht 9489) ist im Steuertarif eingearbeitet.

 

vor 18 Minuten von InactiveGrowth:

Muss ich die Bescheinigung

1.) Abgeben

2.) Behalten, da keine wiederkehrenden Einkünfte vorliegen und ich voraussichtlich nächstes Jahr wieder unter dem Freibetrag liege, somit würde ich die Voraussetzung für die Bescheinigung weiterhin erfüllen

 

Zurückgeben. (Übrigens hast du mit dem Antrag unterschrieben, daß dir das bekannt ist.) Gegebenenfalls kannst du für nächstes Jahr eine neue beantragen.

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InactiveGrowth

Danke @chirlu für deine Antworten! 

Also muss man ab dem Moment, in dem Der Freibetrag um 1€ überschritten wird die gesamte Steuer zahlen.. Macht wieder mal viel Sinn..

Im Bereich von 9.409-11.000€ wäre es ja fast sinnvoller noch extra den überschüssigen Betrag zu verzocken um wieder unter die Grenze zu kommen

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 5 Minuten von InactiveGrowth:

Also muss man ab dem Moment, in dem Der Freibetrag um 1€ überschritten wird die gesamte Steuer zahlen..

 

Nein. Für 9409 Euro bezahlst du 0,14 Euro Steuer.

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bondholder
· bearbeitet von bondholder
vor einer Stunde von InactiveGrowth:

Also muss man ab dem Moment, in dem Der Freibetrag um 1€ überschritten wird die gesamte Steuer zahlen..

Nein – das wäre nur bei einer Freigrenze so.

Ein Freibetrag funktioniert anders.

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whister
vor 11 Stunden von InactiveGrowth:

Danke @chirlu für deine Antworten! 

Also muss man ab dem Moment, in dem Der Freibetrag um 1€ überschritten wird die gesamte Steuer zahlen.. Macht wieder mal viel Sinn..

Im Bereich von 9.409-11.000€ wäre es ja fast sinnvoller noch extra den überschüssigen Betrag zu verzocken um wieder unter die Grenze zu kommen

Du musst immer alles versteuern, aber der Steuersatz auf die ersten 9408 Euro beträgt halt 0%.

vor 11 Stunden von chirlu:

Nein. Für 9409 Euro bezahlst du 0,14 Euro Steuer.

Auch das stimmt nicht. Es wären 0 Euro Steuern, da diese immer auf volle Euro abgerundet werden. :P

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stolper
· bearbeitet von stolper
Am ‎12‎.‎07‎.‎2020 um 22:45 von InactiveGrowth:

ich bin Student und habe bis auf Kapitalerträge keinerlei Einkünfte. Aus diesem Grund habe ich Anfang diesen Jahres eine NV-Bescheinigung beantragt und bekommen. Ich bin bisher nicht davon ausgegangen, dass ich den Freibetrag überschreiten muss, daher habe ich mich vorher nicht über diese Möglichkeit informiert. Leider finde ich sonstwo auch keine Antworten auf meine Fragen.

Was muss ich nun tun, wenn ich Ende des Jahres gezwungenermaßen z.B. 20.000€ Gewinne realisiert habe?

 

...ich hoffe, dir ist bewusst, dass trotz einer NV alle Kapitalerträge (von NV-Inhabern) seit ein paar Jahren automatisch an das Bundeszentralamt für Steuern gemeldet werden.

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InactiveGrowth
Am 13.7.2020 um 11:21 von whister:

Du musst immer alles versteuern, aber der Steuersatz auf die ersten 9408 Euro beträgt halt 0%.

Das heißt, am Ende zahle ich auf insgesamt 19.199€ Steuern, davon 9.408€ 0% und auf die restlichen 9.791€ die üblichen 26,xx% ? 

 

Am 24.7.2020 um 09:53 von stolper:

...ich hoffe, dir ist bewusst, dass trotz einer NV alle Kapitalerträge (von NV-Inhabern) seit ein paar Jahren automatisch an das Bundeszentralamt für Steuern gemeldet werden.

Ist mir bewusst, daher frage ich hier doch schließlich nach

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odensee
vor 3 Minuten von InactiveGrowth:

Das heißt, am Ende zahle ich auf insgesamt 19.199€ Steuern, davon 9.408€ 0% und auf die restlichen 9.791€ die üblichen 26,xx% ?

Nein. Weniger als 26,xx. Stichwort: Günstigerprüfung.

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Bassinus

Fiktiv hättest du bei 20.000€ zVE eine Steuerlast von 2.346€ Einkommenssteuer. Fiktiv - weil du bei 20.000€ Kapitalerträge eben noch kein zVE von 20.000€ hast. Aber das entspräche deutlich einer Steuerlast von unter 25%. Also wirkt sich die Günstigerprüfung aus und wird angewendet. Beantragen nicht vergessen.

 

(Fiktiv, weil alle Pauschbeträge und ne KV fehlt)

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InactiveGrowth
vor 6 Minuten von Bassinus:

Fiktiv hättest du bei 20.000€ zVE eine Steuerlast von 2.346€ Einkommenssteuer. Fiktiv - weil du bei 20.000€ Kapitalerträge eben noch kein zVE von 20.000€ hast. Aber das entspräche deutlich einer Steuerlast von unter 25%. Also wirkt sich die Günstigerprüfung aus und wird angewendet.

Okay, verstehe, danke.

vor 7 Minuten von Bassinus:

Beantragen nicht vergessen.

Sorry für die Fragen, habe noch nie eine Steuererklärung gemacht und daher auch noch überhaupt keine Ahnung davon.

Also muss ich die Erklärung diesen Jahres bis 31.07.21 abgeben, in der ich die Günstigerprüfung beantrage. 

Wann muss ich die NV-Bescheinigung bei Überschreitung abgeben? Ende 2020 oder zum Zeitpunkt der Abgabe der Steuererklärung? 

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Bassinus
· bearbeitet von Bassinus

Wenn du nur Arbeitseinkommen hast und Kapitalerträge die dem Kapitalertragsteuerabzug unterlegen haben, musst du keine Steuererklärung abgeben. Wenn du nicht verpflichtet bist eine abzugeben, gilt für dich der 31.07.2021 nicht für die Erklärung 2020. Du kannst freiwillig bis zur Festsetzungsverjährung abgeben. Normalerweise 4 Jahre (169 Abgabenordnung).

 

Wenn du eine NV Bescheinigung abgeben hast und du kommst über den Freibetrag, musst du eine Steuererklärung bis zum 31.07. des Folgejahres abgeben. Die NV erlischt. Solltest du im Jahr wieder darunter liegen, musst du die NV neu beantragen.

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InactiveGrowth
vor 5 Minuten von Bassinus:

Wenn du nur Arbeitseinkommen hast und Kapitalerträge die dem Kapitalertragsteuerabzug unterlegen haben, musst du keine Steuererklärung abgeben. Wenn du nicht verpflichtet bist eine abzugeben, gilt für dich der 31.07.2021 nicht für die Erklärung 2020. Du kannst freiwillig bis zur Festsetzungsverjährung abgeben. Normalerweise 4 Jahre (169 Abgabenordnung)

Ich bin Student und habe bis auf meine Kapitalerträge kein Einkommen aus anderen Quellen. Seit diesem Jahr habe ich eine NV Bescheinigung und bin bei Überschreitung des Freibetrags doch dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, da ich auf meine ganzen Kapitalerträge noch keine Steuern gezahlt habe, oder? 

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Bassinus

Ja, habe ich unter meinem Beitrag ergänzt mit der NV.

 

Ich gehe davon aus das du kein Bafög bekommst und deine Eltern dich unterstützen + familienversichert in der Krankenversicherung. Darüber würde ich mir mehr Sorgen machen als um die paar Prozent Steuern hin oder her ;)

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chirlu
vor 49 Minuten von InactiveGrowth:

Wann muss ich die NV-Bescheinigung bei Überschreitung abgeben?

 

Sofort.

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InactiveGrowth
vor 17 Minuten von Bassinus:

Darüber würde ich mir mehr Sorgen machen als um die paar Prozent Steuern hin oder her

Mir geht es eigentlich einfach nur darum herauszufinden was ich wann machen muss um nicht zu hinterziehen oder andere Probleme zu bekommen:wacko:

vor 6 Minuten von chirlu:

Sofort.

Selbst wenn ich jetzt schon z.B. 15.000€ realisiert hätte, heißt das noch nicht dass ich dieses Jahr über dem Freibetrag abschließe. Kann doch sein dass ich bis Ende das Jahres durch Realisierung von Verlusten wieder unter dem Freibetrag bin und somit kein Grund einer Abgabe der Bescheinigung besteht. Dann wäre ja auch keine Steuererklärung nötig

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oscarello

wenn ich hier  dieses thema so durchlese, ist es kein wunder, dass es in deutschland bergab geht.

nicjht mal imstande selbst zu googeln,

kein wissen über die grundzüge des deutschen steuerrechts..

was sind einkünfte... gesamtbetrag der einkünfte....einkommen.. und zu versteuerndes einkommen

das bildungsniveau geht drastisch  zurück.

warten wir mal die nächste pisa-studie ab, wo deutschland  rangmäßig liegt

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odensee
vor 1 Minute von oscarello:

wenn ich hier  dieses thema so durchlese, ist es kein wunder, dass es in deutschland bergab geht.

nicjht mal imstande selbst zu googeln,

kein wissen über die grundzüge des deutschen steuerrechts..

was sind einkünfte... gesamtbetrag der einkünfte....einkommen.. und zu versteuerndes einkommen

das bildungsniveau geht drastisch  zurück.

warten wir mal die nächste pisa-studie ab, wo deutschland  rangmäßig liegt

Mit Zeichensetzung und Rechtschreibung geht es auch rapide bergab. Schlimm ist das... :lol:

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Bassinus
vor 1 Minute von oscarello:

was sind einkünfte... gesamtbetrag der einkünfte....einkommen.. und zu versteuerndes einkommen

Leider war das noch nie schulisch vermitteltes Wissen bis zu Realschule. Genauso wenig wie Verträge (Mietvertrag, Kredite, etc)...

Was ich persönlich für sehr falsch halte.

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permabull
vor 5 Stunden von Bassinus:

Leider war das noch nie schulisch vermitteltes Wissen bis zu Realschule. Genauso wenig wie Verträge (Mietvertrag, Kredite, etc)...

Was ich persönlich für sehr falsch halte.

Die Schule vermittelt aber die Kompetenzen, sich dieses Wissen zum "Start ins Erwachsenenleben" eigenständig zu erarbeiten. Jedenfalls sollte sie das tun...

Nie waren die Möglichkeiten zur Recherche besser als heute. Im Prinzip genügt eine Handvoll Websites (mietrecht.org, finanztip.de etc.), wenn grundlegendes Interesse und basale Motivation vorhanden sind.

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Aktie

Der 31.07.2021 ist übrigens ein Samstag, daher verlängert sich die Frist auf den 02.08.2021. Nur schonmal prophylaktisch, falls jemand spät dran ist :vintage:

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