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n00bpro

Aktien-Verlusttopf nutzen oder nicht?

Empfohlene Beiträge

n00bpro
vor 6 Minuten von Aktie:

Sollte so sein, ja. Du hast ja dann nur  den (um die Dividende höheren) Veräußerungsgewinn.
 

Liste:

https://boersengefluester.de/aktien-mit-steuerfreier-dividende-fur-die-hv-saison-2020/

Perfekt, danke. Dann gehe ich mit ein bißchen auch mal in die Post. Die hat ja Corona-bedingt auch viel zu tun und die Analysen sind durchweg positiv. Dann noch knapp 4% Dividende die auf den Verlusttopf geht - hört sich grundsätzlich ganz gut an.

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MeinNameIstHase

Dividenden gehen gegen den allg. Topf - nicht, dass du das jetzt falsch verstehst.

Der Aktientopf betrifft nur Aktiengewinne/-verluste aus Veräußerungsgeschäften.

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n00bpro
vor 15 Minuten von MeinNameIstHase:

Dividenden gehen gegen den allg. Topf - nicht, dass du das jetzt falsch verstehst.

Der Aktientopf betrifft nur Aktiengewinne/-verluste aus Veräußerungsgeschäften.

Aber es geht doch um die speziellen rechtlichen Windungen bei der Deutschen Post und den anderen Firmen, die die Dividende aus EK zahlen!?

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DST

Im Prinzip betreibt man mit solchen Aktien doch (Dividenden-)Steuerstundung oder?

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beamter97
vor 3 Stunden von n00bpro:

Aber es geht doch um die speziellen rechtlichen Windungen bei der Deutschen Post und den anderen Firmen, die die Dividende aus EK zahlen!?

Der Begriff "Dividende" ist in diesem Zusammenhang falsch und irritiert. Du erhältst eine Ausschüttung aus dem EK.

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Tithonos
· bearbeitet von Tithonos
vor 20 Stunden von beamter97:

Der Begriff "Dividende" ist in diesem Zusammenhang falsch und irritiert. Du erhältst eine Ausschüttung aus dem EK.

Dividenden werden immer als Entnahmen aus dem Eigenkapital gezahlt, wie auch die Rückzahlung über das steuerliche Einlagekonto. Die Deutsche Post spricht z.B. auch vom Dividendenvorschlag, auch wenn sie die Zahlung über das steuerliche Einlagekonto vornimmt. Das ist reiner Formalismus und ohne praktische Relevanz (bis auf die Steuerstundungsmöglichkeit für den Aktionär und für Alt-Aktionäre eine Steuerfreiheit).

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MeinNameIstHase

Hi Tithonos,

es gibt zwei Arten von Dividenden. 

a) aus dem Jahresergebnis (was ja technisch auch zum Eigenkapital gehört): man spricht hier von Gewinnausschüttung

b) aus dem steuerlichen Einlagenkonto. Man spricht von Kapitalrückzahlung

 

Die Gewinnausschüttung ist der klassische Fall des lfd. Kapitalertrags. Die Kapitalrückzahlung ist zunächst erst mal steuerfrei, mindert aber die Anschaffungskosten, was im Veräußerungsfall dann relevant wird.
 

Am Rande notiert:

Du hast Recht, wenn du "beamter97" hinsichtlich des Dividendenbegriffs kritisierst. Aber Deine Beschreibung mit dem "immer als Entnahme aus dem Eigenkapital" trifft das Problem nicht und ist auch so nicht ganz richtig. Es gibt eine Variante beim Bilanzieren, in der Dividenden im Jahresabschluss als "Fremdkapital" erscheinen, nämlich als Verbindlichkeit gegenüber den Gesellschaftern, wenn der Dividendenbeschluss bei Erstellung des Jahresabschluss schon vorliegt (z.B. aufgrund eines Gewinnabführungsvertrags).

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Tithonos
vor 30 Minuten von MeinNameIstHase:

Hi Tithonos,

es gibt zwei Arten von Dividenden. 

a) aus dem Jahresergebnis (was ja technisch auch zum Eigenkapital gehört): man spricht hier von Gewinnausschüttung

b) aus dem steuerlichen Einlagenkonto. Man spricht von Kapitalrückzahlung

 

Die Gewinnausschüttung ist der klassische Fall des lfd. Kapitalertrags. Die Kapitalrückzahlung ist zunächst erst mal steuerfrei, mindert aber die Anschaffungskosten, was im Veräußerungsfall dann relevant wird.
 

Am Rande notiert:

Du hast Recht, wenn du "beamter97" hinsichtlich des Dividendenbegriffs kritisierst. Aber Deine Beschreibung mit dem "immer als Entnahme aus dem Eigenkapital" trifft das Problem nicht und ist auch so nicht ganz richtig. Es gibt eine Variante beim Bilanzieren, in der Dividenden im Jahresabschluss als "Fremdkapital" erscheinen, nämlich als Verbindlichkeit gegenüber den Gesellschaftern, wenn der Dividendenbeschluss bei Erstellung des Jahresabschluss schon vorliegt (z.B. aufgrund eines Gewinnabführungsvertrags).

Ok, ich rede nicht von Sonderfällen wie beherrschte AGs. Aber insofern ist natürlich "alle Dividenden" falsch, "der überwiegende Teil der Dividenden wird aus dem Eigenkapital gezahlt", richtig. Das Übrige habe ich doch bereits beschrieben (Steuerstundung, Steuerfreiheit nur bei Alt-Aktionären vor 2009). Es gibt für heutige Investoren keine Möglichkeit mehr, der Steuerpflicht zu entkommen, außer ich verrechne sie mit Kursverlusten.

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TWP17

Finde aktuell nicht eindeutig, wie lange der Verlusttopf Aktien nach vorne (in die Zukunft) schiebbar ist. In den einen Quellen wird bis einschließlich Folgejahr geschrieben, in den anderen Quellen "unendlich". Wie geschrieben, habe das Thema leider nicht eindeutig gefunden. Geht auch nur um den Normalfall (1 Bank, Einzelkonto)

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chirlu
vor 10 Minuten von TWP17:

Finde aktuell nicht eindeutig, wie lange der Verlusttopf Aktien nach vorne (in die Zukunft) schiebbar ist.

 

Unendlich oder bis zu einer entsprechenden Rechtsänderung.

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Bast
vor 2 Stunden von chirlu:

Unendlich oder bis zu einer entsprechenden Rechtsänderung.

Gilt das auch für den allgemeinen Verlustverrechnungstopf?

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MeinNameIstHase
vor 5 Stunden von Bast:

Gilt das auch für den allgemeinen Verlustverrechnungstopf?

Ja, 

die Verlusttöpfe sind nach aktueller Rechtslage unbegrenzt vortragsfähig.

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Ramstein

Nur zur Ergänzung: anrechenbare ausländische Quellensteuer wird nicht vorgetragen, sondern verfällt am Jahresende.

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