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swante

Absicherung eines Kindes

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swante

Hi


da hier auch immer mal wieder über den Tellerrand geschaut wird, mal eine etwas spezielles Problem.

 

Ausgangslage:

Kind im Grundschulalter. Diagnostizierter Autist seit dem 4ten Lebensjahr. Keine weiteren Krankheiten. Pflegegrad 4 & Schwerbehindertenausweis 70% Merkzeichen GBH. IQ durchschnittlich. Schulbesuch nur mit Schulbegleiter möglich.

 

Wie sich das Kind entwickelt ist noch völlig offen. Von „Lebenslang signifikant auf fremde Hilfe angewiesen“ bis „er kann einer Arbeit mehr oder weniger ohne Probleme nachgehen“ ist alles möglich.

 

Was würde euch beim Thema "(langfristige) Absicherung des Kindes" einfallen?

 

Was wir gerade auf dem Schirm haben.

  • Krankenhauszusatzversicherung
    Für den Fall der Fälle suchen wir gerade nach einer Krankenhauszusatzversicherung, um ihn ein möglichen Kranhausaufenthalt erträglich zu gestalten.
    Wichtig wäre Einzelzimmer und möglichst langes Rooming-in. Bislang haben ich hier nur DVK UZ1 und UZ2 gefunden. Gibt es andere Vorschläge?
  • 10 Jahre in die Zukunft gedacht; Berufsunfähigkeitsversicherung
    Kann man davon ausgehen, dass selbst wenn er in die Arbeitswelt findet, es praktisch unmöglich ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen?
    Auch wenn es noch lange hin ist, gibt es irgendwas, wie man diese Thematik kompensieren kann? (Außer genügend Geld auf dem Konto haben, was ggf. in Kombination mit Sozialleistungen schwierig wird)

 

Was bereits als Absicherung im weitesten Sinne existiert:

  • Risikolebensversicherung für die Eltern existiert
  • Haftpflichtversicherung
  • Rechtsschutzversicherung inkl. Sozial und Verwaltungsrecht
  • Behindertentestament (in Arbeit)

 

Vielen lieben Dank.

 

Gruß,

 Swante

 

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chirlu

Grundsätzlich ist das halt ein Fall von „schon brennendes Haus“. Sinnvolle Kranken- und Pflegezusatzversicherung wären im Vorhinein möglich gewesen (Eltern versichert, dann Neugeborenennachversicherung), aber jetzt nicht mehr.

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Ozymandias

Bundesteilhabegesetz verfolgen.

 

Mehr Kinder machen die sich später drum kümmern können, auch finanziell vom direkten Erbe.

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Anleger Klein
vor 9 Stunden von Ozymandias:

Mehr Kinder machen die sich später drum kümmern können

Du schlägst tatsächlich vor, Kinder als "Pflegekräfte" zu zeugen und ihnen jegliches selbstbestimmte Leben zu verwehren, weil ihr Existenzzweck von vorneherein feststeht? Hast du auch nur eine Sekunde nachgedacht, bevor du den Post abgeschickt hast? 

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Badurad
· bearbeitet von Badurad
vor 1 Stunde von Anleger Klein:

Du schlägst tatsächlich vor, Kinder als "Pflegekräfte" zu zeugen und ihnen jegliches selbstbestimmte Leben zu verwehren, weil ihr Existenzzweck von vorneherein feststeht? Hast du auch nur eine Sekunde nachgedacht, bevor du den Post abgeschickt hast? 

Ich glaube, Du hast hier eine etwas eigenwillige Interpretation von "kümmern". "Kümmern" bedeutet nicht zwangsläufig pflegen, sonder heißt u.a. Finanz- und Behördenangelegenheiten im Sinne des Betroffenen regeln und vermeiden, daß das irgendwann ein gerichtlich bestellter (fremder) Betreuer macht.

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Anleger Klein

Ich möchte hierzu in keine große Diskussion einsteigen, du beschreibst ja ein Szenario, das durchaus eintreten kann, kann aber auch anders ausgehen. Im erweiterten Bekanntenkreis gibt es einen derartigen Fall und die Eltern haben tatsächlich genau das getan. Kind 2 ist mittlerweile 16 und wird komplett auf "pflege Kind 1 wenn wir tot sind" getrimmt, vielleicht bin ich auch deshalb so darauf angesprungen. Es ist eher unwahrscheinlich, dass es bei höherer Bedürftigkeit ausschließlich bei Finanz- und Behördenangelegenheiten bleibt. "Kümmert" sich dann das eine Kind intensiv um das andere, geht das eigene Leben bis hin zu Familiengründung, Wohnort oder beruflichen Tätigkeiten möglicherweise/teilweise drauf. "Kümmert" sich das eine Kind nicht so intensiv darum, hat es am Ende eine emotionale Belastung oder ein permanent schlechtes Gewissen eben weil es nicht "mehr" macht. Nachdem das alles aber nicht zur Ursprungsfrage gehört, würde ich es hier gerne gut sein lassen. 

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HnsPtr

Oder:

es wächst an der Herausforderung,

hat große Lebensfreude, durch die sinnstiftende Tätigkeit für des Geschwisterchen,

gründet einen Selbsthilfeverein für Angehörige von Autisten,

schließt sein Studium rasch und erfolgreich ab, da es ein Leben lang gelernt hat verantwortlich und zielorientiert zu handeln,

gründet eine eigene Familie, die bei der Betreuung des Geschwisterchens hilft und große Freude daran hat,

ist beruflich enorma erfolgreich, da es priorisieren kann, zuverlässig ist usw.,

 

Ist aber nun tatsächlich sehr weit vom Ausgangsthema entfernt.

Sorry.

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Ozymandias
vor 4 Stunden von Anleger Klein:

Du schlägst tatsächlich vor, Kinder als "Pflegekräfte" zu zeugen und ihnen jegliches selbstbestimmte Leben zu verwehren, weil ihr Existenzzweck von vorneherein feststeht? Hast du auch nur eine Sekunde nachgedacht, bevor du den Post abgeschickt hast? 

Ein Testament hat eine Wirkung von maximal 30 Jahre über den Tod hinaus.

Ein Behindertentestament hat die Absicht, die maximale Summe vom Sozialstaat abzugreifen.

Hat man nur ein Kind, kommen irgendwann die rechtlichen Probleme auf.

 

Hat man mehrere Kinder, kann man andere Gestaltungen wählen. Es wird auch zwangsläufig sehr langweilig und einsam, wenn ein behindertes Einzelkind in einer Einrichtung lebt und irgendwann ohne Eltern und nahe Familie dasteht.

 

Kinder als Pflegekräfte zu zeugen ist dein Hirngespinst und zeugt nur von Ahnungslosigkeit.

 

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Anleger Klein
vor 17 Minuten von Ozymandias:

Kinder als Pflegekräfte zu zeugen ist dein Hirngespinst und zeugt nur von Ahnungslosigkeit.

Hast du meinen zweiten Text zum Hintergrund gelesen? Ansonsten "danke" dir für deinen wertvollen und wertschätzenden Beitrag, der mehr über dich sagt als über irgendjemanden sonst. 

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swante
· bearbeitet von swante
vor 52 Minuten von Ozymandias:

Ein Testament hat eine Wirkung von maximal 30 Jahre über den Tod hinaus.

 

Stimmt in dieser Darstellung so nicht. Siehe BGB §2210.

 

Bzgl. Kinder: Selbst wenn ein zweites Kind dar wäre, würden wir diesem Kind die Verantwortung nicht aufbürden wollen.

 

Es würde mich sehr freuen, wenn ihr zum ursprünglichen Thema zurückkommen könntet.

 

 

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Ozymandias
vor 3 Stunden von Anleger Klein:

Hast du meinen zweiten Text zum Hintergrund gelesen? Ansonsten "danke" dir für deinen wertvollen und wertschätzenden Beitrag, der mehr über dich sagt als über irgendjemanden sonst. 

Dann diskutiert mal schön weiter wie man brennende Häuser versichert.

 

Das Thema war die Absicherung des Kindes und es ist überhaupt nicht abgesichert, wenn die Eltern 2m unter dem Boden liegen.

 

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HalloAktie
· bearbeitet von HalloAktie

@swante Ich habe mal eine Weile als eine Art Einzelfall-Betreuung gearbeitet mit solchen Kindern. Da waren tolle, kreative Leute dabei. Einer war bei sämtlichen Brettspielen und Memory so gut, dass nie jemand gegen ihn gewinnen konnte :-) Idealerweise schafft man es diesen "anderen Blick" auf die Dinge bzw. die besonderen Fähigkeiten irgendwie nutzbar zu machen. Die besten Möglichkeiten hatten die, wenn die Eltern/Großeltern sich super viel eingemischt haben und moderiert/angebahnt haben. Es gibt auch links und rechts viele Hilfsangebote, Stiftungen etc. (nicht nur staatlicherseits)- darauf würde ich eher setzen als auf Versicherungen. Es stehen da genügend Gelder bereit. Die Geschwister waren immer erst ab 15/16 involviert, vorher braucht man da bei normaler Entwicklung (Ausnahmen bestätigen die Regel) nichts erwarten- die machen ihr eigenes Ding und sind mit sich selbst beschäftigt.

Ich wünsche dir viel Kraft und Freude bei der Begleitung des Kindes. An brennende Häuser ist eher zu denken, wenn man hier manchen Diskutanten beim Stigmatisieren zuhört ;-)

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Mimiku
· bearbeitet von Mimiku

@swanteNeben den beiden von dir genannten Tarifen, bietet die DKV auch noch ein Tarif für ein Krankenhaustagegeld bis 65€ sowie ein Tagegeld für Kur-/Rehaaufenthalte bis 40€ ohne Gesundheitsfragen.

(Merkblatt zum Thema "Ab wann gilt ein Versicherungsfall als eingetreten?" ansehen!)

 

Daneben gibt es als KrankenhausZV von der hansemerkur den Tarif 'clinic U' ohne Gesundheitsfragen, der nach 10 Jahren Wartezeit 'nur bei Unfällen' in einen regulären Tarif umgestellt wird.

 

Ob das Ganze im Einzelfall sinnvoll ist, ob man sich die Tarife im auch auf Dauer leisten kann und ggf. die notwendige Bürokratie erledigen kann, sind dann wieder andere Themen...

 

Nicht mehr ganz druckfrisch, aber ggf. gibt's hier noch den ein oder anderen Hinweis: https://www.google.com/search?tbm=bks&q=3844288511

Dort sind u.a. noch ambulante Tarife ohne Gesundheitsfragen von Gothaer, Inter und ErgoDirekt genannt.

 

Und ansonsten der übliche Hinweis, sich professionell beraten zu lassen.

 

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yuser
vor 39 Minuten von Mimiku:

Daneben gibt es als KrankenhausZV von der hansemerkur den Tarif 'clinic U' ohne Gesundheitsfragen, der nach 10 Jahren Wartezeit 'nur bei Unfällen' in einen regulären Tarif umgestellt wird.

Ich glaube mit 100% Risikozuschlag (maximal). Gibt es Erfahrungswerte ob das klappt oder hab ich was überlesen? Ich habe nicht recherchiert seit wann der Tarif am Markt ist... 

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Mimiku

@yuser Du hast recht. Die bis zu 100% Risikozuschlag sollte man natürlich miterwähnen und auch in seine Überlegungen miteinbeziehen.

Erfahrungswerte habe ich keine. Ich bin lediglich auch mal über dieses Konstrukt gestolpert, habe mich aber nicht im Detail mit dem Tarif auseinandergesetzt.

Da diese Option in den Vertragsbedingungen steht, habe ich eigentlich keine Zweifel, dass es klappt (sofern man sich an die Fristen und Formalitäten hält, Gesundheitsfragen für die Umstellung wahrheitsgemäß beantwortet), aber den Risikoaufschlag, wir man in so einem Fall sicherlich ausschöpfen...

Seit wann es den Tarif gibt, kann ich auch nicht sagen.

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chocobo

Bei der Conti gibt es die "Start Linie". U.a. der StartS. Leistet für stationären Aufenthalt nach Unfall

Es muss aber dann auch das Elternteil versichert werden, welches das Kind als familienversichertes Mitglied unter sich hat.

Die Startlinie hat keine Gesundheitsfragen.

 

Dann gibt es dort noch die die Juniorpolice. 

Die einzigen Gesundheitsfragen sind nach einer Kieferorthopädischen Behandlung -  notwendig oder angeraten.

In diesem Tarif gibt es wiederum ein Optionsrecht. Zum 21. Lebensjahr. Da könnte man bspw. in ambulante Zusatztarife "reinrutschen", die sonst mit den normalen Gesundheitsfragen geprüft werden.

 

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