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Valueanalyst

Verrechnung/Angabe von ausschüttungsgleichen Erträgen bei der Steuererklärung bei vorhandenen KANAM-Verlustvorträgen und Abrechnung der Kinder?

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Valueanalyst
· bearbeitet von Valueanalyst

Hallo zusammen,
vielleicht kann hier jemand den Sachverhalt etwas besser erläutern bzw. meine Annahmen Bestätigen/Widerlegen:

 

1.) Es sind Verlustvorträge vom KANAM Grundinvest bei der Fonds führenden Bank vorhanden die über die nächsten Perioden gegengerechnet werden sollen. Gegenüber dem Steuerpflichtigen wurde nach§44b EstG die Ausschüttung anfallenden Steuererträge erstattet. In Summe hat die Bank jedoch für Zeile 7,9,48,50 NULL Eur ausgewiesen.

2.) Bei der Veräußerung von vor dem 01.01.18 erworbenen Anteile die noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen ausschüttungsgleichen Erträgen steht jedoch eine Betrag der in der Summe der Anlage KAP enthalten ist und abzuziehen ist. Die Summe KAP ist jedoch Null, da man ja noch Verlustvorträge hat. Negative Beträge kann man in der Anlage KAP nicht eintragen.

3.) Wenn der Freibetrag des Kindes nicht ausgeschöpft ist der Restbetrag nicht für die Eltern nutzbar, aber eine Steuererklärung muss man für das Kind nicht erstellen, da die Bank die Freibeträge berücksichtigt und Steuern ggf. über den Freibetrag abführt. Die Kapitalerträge sind bis zu einem Betrag von 5460eur unkritisch (Stichwort Krankenversichgerung/Versteuerung). Die Beträge über 801 werden von der Bank abgeführt, wobei man dann für die volle Erstattung eine Steuererklärung ausfüllen muss.

 

Frage:

Wie zieht man den Betrag aus Pkt. 2 ab, wenn die Erträge in Anlage KAP NULL sind oder sollte man ggf. die Verlustvorträge steuerlich für die EST-Erklärung realisieren und bei der Steuererklärung angeben, um zukünftig besser verrechnen zu lassen, wenn man bei mehreren Banken ist? Wie kann man den Betrag in der Anlage KAP angeben/abziehen oder ist der Steuerbetrag verloren. Ich hatte diesen Betrag mal als Verlust aus Aktienverkäufen angegeben und die Erstattung stieg lediglich um 5% des Eingabebetrages, der doch eigenlich bei 25% liegen sollte? Ist die Annahme unter Pkt.3 richtig oder kann man eine Steuererklärung bei Erträgen über 801eur verhindern ohen dass automatisch Steuern anfallen. Freibeträge erhöhen geht ja nicht oder kann man hier einfach bei mehrene Banken 801eur angeben ohne dass es ärger gibt. Steuern zahlen müsste man ja ohnehin nicht, also ist dies auch keine Hinterziehung?

 

Über eine Erläuterung der Zusammenhänge und mein Verständnis würde ich mich sehr freuen.
Viele Grüße und besten Dank.

 

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Taxadvisor

Die agE müssen in der Spalte Korrektur Verlustvortrag im Formular KAP eingetragen werden (wenn die erträge in Vorjahren versteuert wurden oder unterhalb der Freibeträge lagen), auf Finanzamtsebene wird dann ein Verlustvortrag festgestellt.

 

Gruß

Taxadvisor

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kleinerfisch
vor einer Stunde von Valueanalyst:

sollte man ggf. die Verlustvorträge steuerlich für die EST-Erklärung realisieren und bei der Steuererklärung angeben, um zukünftig besser verrechnen zu lassen, wenn man bei mehreren Banken ist?

Unter Umständen verliert man so den Freibetrag von 801/1602 EUR/Jahr, da die Verluste zuerst ausgeglichen werden.

vor einer Stunde von Valueanalyst:

kann man eine Steuererklärung bei Erträgen über 801eur verhindern ohen dass automatisch Steuern anfallen

Bei einem nicht verdienenden Kind sollte das über eine NV-Bescheinigung gehen

vor einer Stunde von Valueanalyst:

kann man hier einfach bei mehrene Banken 801eur angeben ohne dass es ärger gibt

Definitiv nicht

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Valueanalyst
· bearbeitet von Valueanalyst

Hallo und super vielen Dank für die Rückmeldung!

das mit der NV-Bescheinigung ist genau das ich suchte und nicht wusste und hier gut beschrieben:

https://www.sparkonto.org/nichtveranlagungsbescheinigung-fuer-kind-was-ist-zu-beachten/

 

Nochmals ein paar Folgefragen zu Euren Antworten:

1.) Eine Freistellung über eine NV-Bescheimigung gilt für 3Jahre, aber wenn hier in der Tat mehrere Banken betroffen sind, ist mir noch nicht klar, ob man dann hier die neue Bank nur mittels Kopie informiert oder verlangt die Bank die Original NV-Bescheinigung. Das Formular habe ich gefunden https://www.formulare-bfinv.de/ffw/content.do?%24csrf=CEZ5GK6D1XOSO66M3UDHDP6OI , aber kann bzw. wie kann ich dies online dem FA zusenden, wenn ich bereits eine zertifizierte Zusendungsmöglichkeit eingerichtet habe. Bekomme ich dann die originale per Post zugesendet oder geht dies auch alles online. Man kann ja dort die Anzahl der Bescheinigungen anklicken. Liest sich alles so, als ob hier alles nur in Papierform geht? 

 

2.)Mit der neuen Reform werden die Vorabgewinne ermittelt und teilweise über Fondsverkäufe abgeführt oder mit den Freibeträgen verechnet!? Was ist mit den Verlustmonaten und bei einem Wechsel der Bank? Wie kann man hier prüfen, den Verkauf an Fondsanteilen verhindern? Der Wust an Papier ist ja Wahnsinn. Was ist, wenn man bspw. in einem Jahr jeden Monat nur Verluste bei Fonds/Aktien hat mit den Vorträgen und der Nutzung der Verluste über den Jahreszeitraum hinaus? Läuft dies in allen Konstellationen Steuerunschädlich? Wo sind die Fallstricke?

 

@kleiner Fisch:
Welches Beispiel meist du mit: "Unter Umständen verliert man so den Freibetrag von 801/1602 EUR/Jahr, da die Verluste zuerst ausgeglichen werden." Einkommensgleiche Arten können doch nur gegengerechnet und werden immer fortgeschrieben!?
Eigenlich sollte doch nie was passieren, auch beim Bankenwechsel und Mitgabe der Töpfe (nur was passiert wenn die Überträge unterwegs sind)!? Wo sind auch hier die Fallstricke?

 

@Taxadvisor:

was mache ich damit wenn sie noch nicht veräüßert sind, ich kann sie ja nicht abziehen wenn dort NULL steht und sie bereits enthalten sind?
"Die agE müssen in der Spalte Korrektur Verlustvortrag im Formular KAP eingetragen werden (wenn die erträge in Vorjahren versteuert wurden oder unterhalb der Freibeträge lagen), auf Finanzamtsebene wird dann ein Verlustvortrag festgestellt."

 

 

 

 

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Taxadvisor
vor 22 Minuten von Valueanalyst:

@Taxadvisor:

was mache ich damit wenn sie noch nicht veräüßert sind, ich kann sie ja nicht abziehen wenn dort NULL steht und sie bereits enthalten sind?
"Die agE müssen in der Spalte Korrektur Verlustvortrag im Formular KAP eingetragen werden (wenn die erträge in Vorjahren versteuert wurden oder unterhalb der Freibeträge lagen), auf Finanzamtsebene wird dann ein Verlustvortrag festgestellt."

 

 

Wenn nix veräußert wurde, kann da im Somderausweis auch nix stehen. Die Null kann sich ja auch so ergeben: Verlust aus Veräußerung 100, Erträge aus agE 80 => ohne Verlustbescheinigung wird Null ausgewiesen, auf Bankebene stehen aber nur 20 als Verlustvortag, dann müssen die 80 auf FA-Ebene festgestellt werden.

 

Gruß

Taxadvisor

 

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kleinerfisch
vor 3 Stunden von Valueanalyst:

Liest sich alles so, als ob hier alles nur in Papierform geht? 

Hast Du keinen Drucker?

 

vor 3 Stunden von Valueanalyst:

2.)Mit der neuen Reform werden die Vorabgewinne ermittelt und teilweise über Fondsverkäufe abgeführt oder mit den Freibeträgen verechnet!? Was ist mit den Verlustmonaten und bei einem Wechsel der Bank? Wie kann man hier prüfen, den Verkauf an Fondsanteilen verhindern? Der Wust an Papier ist ja Wahnsinn. Was ist, wenn man bspw. in einem Jahr jeden Monat nur Verluste bei Fonds/Aktien hat mit den Vorträgen und der Nutzung der Verluste über den Jahreszeitraum hinaus? Läuft dies in allen Konstellationen Steuerunschädlich? Wo sind die Fallstricke?

Leider verstehe ich das Problem/die Frage überhaupt nicht. Es gibt keine "Vorabgewinne". Wieso sollte man den Verkauf von Fondsanteilen verhindern müssen? Was hast Du denn für ein (steuerliches) Problem mit Verlustmonaten, bei offenbar unrealisierten Verlusten?

 

vor 3 Stunden von Valueanalyst:

Welches Beispiel meist du mit: "Unter Umständen verliert man so den Freibetrag von 801/1602 EUR/Jahr, da die Verluste zuerst ausgeglichen werden."

Beispiel: Du hast einen Verlustvortrag von 1.000 EUR beim Finanzamt. Du reichst JStBen mit Erträgen von 1.100 EUR ein.

Folge: Der Verlustvortrag wird aufgebraucht, die restlichen 100 EUR werden über den FB steuerfrei gestellt, gezahlte Steuern werden komplett erstattet.

Abwandlung: Der Verlust liegt bei Bank A. Du erzielst Erträge bei Bank B in Höhe von 1.100 EUR und reichst die JStBen ein.

Folge: Die 1.100 EUR werden über den FB steuerfrei gestellt (verheiratet vorausgesetzt), gezahlte Steuern werden komplett erstattet, der Verlust bei Bank A bleibt unangetastet.

 

Bei Erträgen über 1.602 EUR wird es allerdings arbeitsintensiv, die Steuern zu optimieren. Dann müsstest Du es hinbekommen, dass bei Bank B genau diese 1.602 EUR an Erträgen anfallen und der Rest bei Bank A.

Sonst bleiben die Verluste bei Bank A stehen, Du zahlst aber trotzdem Steuern auf die überschießenden Erträge von Bank B.

Ein Nachteil, wenn Du den Verlust beim FA liegen hast, ist, dass Du eine Steuererklärung machen musst, um ihn zu verwenden. Macht ja nicht jeder.

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Valueanalyst

Drucker habe ich und es ist raus. Dachte grundsätzlich, dass man mit einem zertifizierter Mail mittlerweile beim FA fast alles online erledigen kann...

 

zu 2.)
Es geht es mir um den Abzug der Vorabpauschale bei denen die Fondsanteile belastet werden (gem. §19 InvStG, Gewinne/Verluste aus Anteilen mit Erwerb vor 2009 abzüglich Teilfreistellung gem. § 20 InvStG, Bemessungsgrundlage aus fiktiver Veräußerung 31.12.2017 gem. § 56 InvStG). Ist es nicht so, dass fiktive Gewinne versteuert werden und im Verlustperiode wird nichts erstattet sondern erst am Ende gegengerechnet oder wie setzen sich die Abbuchungen und Verkäufe zusammen?

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