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BarbarossaII

Frage zu Steuerbescheid: was darf mit "meinem" Verlustvortrag verrechnet werden

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chirlu
vor 4 Minuten von cloying:

Einkünfte aus Kapitalvermögen (ohne Veräußerung von Aktien)

 

Also „sonstige“ Verluste. Die kannst du mit allen Gewinn-Kapitalerträgen verrechnen; allerdings bei Termingeschäften eben nur bis jährlich 20000 Euro.

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