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Caipo

Zeitpunkt Einzug Abgeltungssteuer

Empfohlene Beiträge

Caipo
· bearbeitet von Caipo

Ich habe gerade meine Steuererklärung für 2019 fertig gestellt und würde gerne wissen, wann die Abgeltungssteuer eingezogen wird.

Verstehe ich es richtig, dass sie erst beim Verkauf der Fonds erhoben wird und nicht jährlich auf den Buchgewinn?

Wird sie auch bei der Umschichtung von Fonds erhoben, d.h. wenn ich einen Fonds verkaufe und den Erlös dazu verwende, einen anderen einzukaufen?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Daniel

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west263
vor einer Stunde von Caipo:

Verstehe ich es richtig, dass sie erst beim Verkauf der Fonds erhoben

richtig, erst bei Verkauf.

 

vor einer Stunde von Caipo:

und nicht jährlich auf den Buchgewinn?

Buchgewinne sind keine Gewinne, die besteuert werden.

vor einer Stunde von Caipo:

Wird sie auch bei der Umschichtung von Fonds erhoben, d.h. wenn ich einen Fonds verkaufe und den Erlös dazu verwende, einen anderen einzukaufen?

es ist egal wie Du es nennst. Ein Verkauf mit Gewinn wird besteuert. Was Du danach mit dem Geld machst, interessiert erstmal niemanden.

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Bassinus
vor 15 Stunden von west263:

Buchgewinne sind keine Gewinne, die besteuert werden.

Seit der letzten Steuerreform geistert noch die Vorabpauschale im Raum. Die ist aber äußerst gering durch den niedrigen Basiszinssatz. Aber es wird damit eine Teil-Besteuerung der Buchgewinne vorgenommen. Meistens erledigt sich das mit dem Sparerpauschbetrag und bei ausschüttenden Fonds wird die Vorabpauschale gegen gerechnet.

https://www.test.de/Fondsbesteuerung-ab-2018-Das-muessen-Sie-ueber-die-Fondssteuer-wissen-5124267-0/

Je nach Größenordnung ist das aber verschwindend gering. Könnte mit zunehmender Positionsgröße und höheren Zins aber noch an Bedeutung gewinnen. 

Einfach das man es Mal gehört hat! Den Rest macht die Bank automatisch.

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Hobbit

Als Ergänzung zum Thema Vorabpauschale:

Für die Berechnung ist der Anfangswert und Endwert der Fondsanteile in einem Kalenderjahr ausschlaggebend.

Deshalb kann sie erst nach dem 31.12. berechnet werden, man wird also in der Regel am Anfang eines Jahres damit konfrontiert.

 

Es ist richtig, die Bank zieht das automatisch von deinem Verrechnungskonto ein.

Man selbst muss halt zusehen, dass das Verrechnungskonto ausreichend gedeckt ist.

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase

Hobbit,

vor 5 Stunden von Hobbit:

Für die Berechnung ist der Anfangswert und Endwert der Fondsanteile in einem Kalenderjahr ausschlaggebend.

Die Wertsteigerung, die du beschreibst, bildet nur eine obere Grenze für die Vorabpauschale. Berechnet wird sie über Basisertrag=Jahresanfangswert*Basiszinssatz*0,7, höchstens jedoch die Wertsteigerung. Und sie kürzt sich zudem um die Ausschüttungen bis auf null. (Einzelheiten siehe §18 InvStG). Steuerpflichtig ist der Anteil nach Teilfreistellung.

 

... und ...

Die Begründung für die nachgelagerte Zuflussfiktion der Vorabpauschale per 1.1. des Folgejahrs ist eher, dass sie so auf den Sparerpauschbetrag des Folgejahrs angerechnet werden kann, der zum 1.1. eines jeden Jahres im Regelfall noch voll verfügbar ist und das Ganze so die Anlegerliquidität minimal belastet. Immerhin wird da eine Steuer fällig ohne dass Geld auf's Konto geflossen ist.

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