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Waldläufer

Einbezug von Sparverträgen und Altersvorsorge in die Asset Allocation

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Waldläufer
· bearbeitet von Waldläufer

Guten Tag,

 

ich beschäftige mich gerade mit meiner Finanzplanung und daher auch mit dem Thema Asset Allocation.

 

Bisher habe ich dazu einfach nur mein Tagesgeld und Aktiendepot (ETF) betrachtet und versucht meine Zielsetzung (ca. 30/70) einzuhalten.

Nun frage ich mich gerade, in wie weit ich Sparverträge, v.a. solche die für die Altersvorsorge gedacht sind, einbeziehen sollte.

 

Kurz ein paar Angaben zu mir:

Berufliche Situation: Angesteller Bruttojahreseinkommen: 55k

Alter 28, ledig

 

Selbst angelegtes Kapital:

-ETF Depot (MSCI World/Emerging): ca. 15.000 €

-Tagesgeld: ca. 5.000 €

 

Sparvertrag:

-Bausparvertrag mit 1,5 %: 8500€ (von 10.000 € angespart)

 

Altersvorsorge:

-Steuerfreie Lebensversicherung mit 90€ Beitrag (Stand 13.500 €)

-VWL über Arbeitgeber mit 50€ Beitrag (Stand 1.500 €)

-Riester mit World ETF mit 170€ mtl. Beitrag (Stand 2.000 €)

 

Macht es Sinn die Altersvorsorge komplett getrennt vom restlichen Vermögen zu betrachten? Da man meist nicht ständig Einblick in den aktuellen Bewertungsstand hat und diese sehr langfristig ausgelegt ist, wird man ja etwas verleitet diese außen vor zu lassen. Aber prinzipiell macht das ja keinen Sinn, oder? Im Alter sollte ja schließlich mein ganzes Vermögen meine Altersvorsorge sein, nicht nur die Verträge auf denen es auch draufsteht, oder?

Aber wo zieht man hier die Grenze? Beispielsweise die gesetzliche Rente würde ich jetzt auf jeden Fall mal außen vor lassen.

 

Kennt jemand vielleicht ein gutes (Excel) Tool, um die Asset Allocation schnell und einfach nebenbei zu tracken? :)

 

Vielen Dank schon mal!

Viele Grüße

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odensee
vor 1 Minute von Waldläufer:

Macht es Sinn die Altersvorsorge komplett getrennt vom restlichen Vermögen zu betrachten?

Meine Meinung: nein! Undich halte es so auch für mich. Einmal jährlich trage ich die Bewertung nach.

 

vor 1 Minute von Waldläufer:

Beispielsweise die gesetzliche Rente würde ich jetzt auf jeden Fall mal außen vor lassen.

Auch das sehen manche anders. Gibt es auch Threads dazu hier im Forum. https://www.google.com/search?client=gesetzliche+rente+asset+allokation+site%3Awww.wertpapier-forum.de

 

vor 1 Minute von Waldläufer:

Kennt jemand vielleicht ein gutes (Excel) Tool, um die Asset Allocation schnell und einfach nebenbei zu tracken? :)

Selbst ist der Mann.:rolleyes:

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Doso
· bearbeitet von Doso

Ich habe sowas in meiner Vermögensaufstellung drin, vor allem wenn man es so einfach ablesen kann.

 

Wo ich noch nicht so ganz dahinter gestiegen bin, ist mit welchem Wert man zukünftige Rentenansprüche ansetzen sollte, die nur mit so Punktesystem arbeiten wie meine betriebliche Altersvorsorge und die gesetzliche Rentenversicherung. Beides steht mit 0 Euro in meiner Excel Liste. Letztlich sollte das aber auch einen Wert von einigen zehntausend Euronen haben.

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odensee
vor 2 Minuten von Doso:

Wo ich noch nicht so ganz dahinter gestiegen bin, ist mit welchem Wert man zukünftige Rentenansprüche ansetzen sollte, die nur mit so Punktesystem arbeiten wie meine betriebliche Altersvorsorge und die gesetzliche Rentenversicherung.

Falls du vergleichbar alt bist, wie @Waldläufer : ich würde in der Situation die gesetzliche Rente und auch die baV aus jeglichen Betrachtungen heraushalten. Da gibt es noch viel zu viele Änderungen. Kurz vor der Rente sieht die Situation anders aus.

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chirlu
vor 24 Minuten von Doso:

Wo ich noch nicht so ganz dahinter gestiegen bin, ist mit welchem Wert man zukünftige Rentenansprüche ansetzen sollte, die nur mit so Punktesystem arbeiten wie meine betriebliche Altersvorsorge und die gesetzliche Rentenversicherung.

 

Meine Lösung für die gesetzliche Rentenversicherung:

 

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Totti3004
vor 1 Stunde von Waldläufer:

 

Macht es Sinn die Altersvorsorge komplett getrennt vom restlichen Vermögen zu betrachten?

Nein. Du hast ein Vermögen, nicht zwei. 

 

vor 1 Stunde von Waldläufer:

Da man meist nicht ständig Einblick in den aktuellen Bewertungsstand hat und diese sehr langfristig ausgelegt ist, wird man ja etwas verleitet diese außen vor zu lassen. Aber prinzipiell macht das ja keinen Sinn, oder?

Nein, macht es nicht. 

 

vor 1 Stunde von Waldläufer:

Im Alter sollte ja schließlich mein ganzes Vermögen meine Altersvorsorge sein, nicht nur die Verträge auf denen es auch draufsteht, oder?

exakt!

 

vor 1 Stunde von Waldläufer:

Kennt jemand vielleicht ein gutes (Excel) Tool, um die Asset Allocation schnell und einfach nebenbei zu tracken?

Ich mache das mit Portfolio Performance. Auch wenn es eigentlich nicht dafür gedacht ist, kann man auch so etwas wie Bausparverträge oder Rentenversicherungen damit abbilden. Ich erfasse damit mein gesamtes Vermögen und sehe dadurch meine Asset Allocation.

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Bolanger
vor 9 Stunden von odensee:

ich würde in der Situation die gesetzliche Rente und auch die baV aus jeglichen Betrachtungen heraushalten. Da gibt es noch viel zu viele Änderungen. Kurz vor der Rente sieht die Situation anders aus.

 dann sollte er aber auch den aktuellen Wert von Wertpapieren nicht berücksichtigen, denn da gibt es bis zur Rente noch viel mehr unvorhersehbare Schwankungen und Wertänderungen als bei der gesetzlichen Rente.

 

Ich persönlich betrachte in meiner Finanzplanung zwei Posten parallel. Das eine ist die Ansammlung von Kapital, über das ich verfügen kann. Das andere ist die Ansammlung von monatlichen Rentenzahlungen. Mein Ziel ist es, bis zum Renteneintritt mit den monatlichen Zahlungen so gerade eben über die Runden zu kommen. Alles, was an Kapital zur verfügung steht bedient dann den Luxus oder kann vererbt werden. Damit habe ich dann auch kein Problem mit der sicheren Entnahmerate. Wahrscheinlich muss ich aber zum Rentenbeginn noch mit einer Sofortrente einen Teil meines Kapitals in eine Rente umwandeln. Zusätzlich zum aktuellen Stand der Rentenanwartschaften setze ich mir 1x pro jahr ein Zeil, wie hoch die renten sein sollen und ich tracke auch die erwarteten Rentenzahlungen, wenn alles so wie bisher läuft (weiter im Job und weiter Einzahlung in die gesetzliche und betriebliche Rente)

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odensee
vor 41 Minuten von Bolanger:

 dann sollte er aber auch den aktuellen Wert von Wertpapieren nicht berücksichtigen, denn da gibt es bis zur Rente noch viel mehr unvorhersehbare Schwankungen und Wertänderungen als bei der gesetzlichen Rente.

Die Asset-Allokation betrachtet die Gegenwart. Die Schwankungen in der Zukunft werden beim Rebalancing ausgeglichen. So die Theorie.

 

vor 43 Minuten von Bolanger:

Das andere ist die Ansammlung von monatlichen Rentenzahlungen. Mein Ziel ist es, bis zum Renteneintritt mit den monatlichen Zahlungen so gerade eben über die Runden zu kommen.

Kann man so machen, mache ich auch so (kurz vor der Rente...), halte ich aber bei einem 28jährigen für überflüssig, da, wie du richtig schreibst, sowohl die zu erwartenden Zahlunge der GRV, der baV als auch der Stand des Vermögens (aus dem dann ebenfalls monatliche Zahlungen kommen können), noch völlig unbekannt sind.

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Bassinus
· bearbeitet von Bassinus

In diesem Bereich gibt es kein richtig oder falsch - siehe alle oberen Beiträge und verlinkte Themen.

Grundsatz - du hast nur ein Vermögen.

Aber die Darstellung wird natürlich umso komplexer und die Frage ist, was es dir jetzt aussagt über 10 verschiedene Anlageformen in 40 Jahren. Was sein könnte? Hilft dir das mehr oder weniger Geld zur Seite zu legen? 

 

Viele begnügen sich daher mit der Darstellung des Portfolios des eigenen freien verfügbaren Kapital. Dazu zähle ich persönlich alles was kurz und Mittelfristig zur freien Entscheidung zur Verfügung steht. In deinem Fall wäre das somit deine Sparrate, VWL und der Bausparvertrag. Die Lebensversicherung, Riester und Rente würde ich nicht ins Portfolio mit einrechnen, aber regelmäßig (alle 2-3 Jahre) auf den Prüfstand stellen. 

 

Also mach es einfach, wie du es für richtig und wichtig hältst. Verlier dich nicht im kleinklein, dann könnten viele die Lust verlieren. Und mach dich dadurch nicht reicher als du bist - weil wer weiß, was nach der 17. Reform in 40 Jahren noch, von all dem ausgerechneten, dann Netto übrig bleibt.

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whister
vor 13 Stunden von odensee:

Falls du vergleichbar alt bist, wie @Waldläufer : ich würde in der Situation die gesetzliche Rente und auch die baV aus jeglichen Betrachtungen heraushalten. Da gibt es noch viel zu viele Änderungen. Kurz vor der Rente sieht die Situation anders aus.

Da habe ich eine andere Meinung. Bei Angestellten wird die gesetzliche Rente einen nicht zu vernachlässigen Anteil an der Asset-Allokation haben und daher halte ich es für umso wichtiger diese mit zuerfassen. Unsicherheiten gibt es sowohl bei der gesetzliches Rente als auch bei anderen risikobehafteten Anlagen.

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odensee
vor 7 Minuten von whister:

Da habe ich eine andere Meinung. Bei Angestellten wird die gesetzliche Rente einen nicht zu vernachlässigen Anteil an der Asset-Allokation haben und daher halte ich es für umso wichtiger diese mit zuerfassen. Unsicherheiten gibt es sowohl bei der gesetzliches Rente als auch bei anderen risikobehafteten Anlagen.

Kommt halt darauf an, was man mit der Aufstellung einer Assetallokation erreichen möchte. Wenn es darum geht, irgendwelche "RK1" vs "RK3" Verhältnisse, die dem persönlichen Risikobedürfnis entsprechen (z:B "30 / 70", dann weiß ich nicht, wie ich Ansprüche an eine GRV (die in 40 Jahren vielleicht durch eine Grundrente ersetzt wird) mit berücksichtigen kann.

 

Wenn es darum geht, die "Rentenlücke" abzuschätzen, muss man ganz klar die GRV mitnehmen. Aber das halte ich erst ab ca. 50 Jahren für sinnvoll.

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Nachdenklich
vor 41 Minuten von odensee:

Kommt halt darauf an, was man mit der Aufstellung einer Assetallokation erreichen möchte. Wenn es darum geht, irgendwelche "RK1" vs "RK3" Verhältnisse, die dem persönlichen Risikobedürfnis entsprechen (z:B "30 / 70", dann weiß ich nicht, wie ich Ansprüche an eine GRV (die in 40 Jahren vielleicht durch eine Grundrente ersetzt wird) mit berücksichtigen kann.

Diesen Gedanken verstehe ich nicht. Gerade wenn es darum geht, das Verhältnis zwischen RK1 und RK3 an der persönlichen Risikotragfähigkeit auszurichten und die eigene Risikotragfähigkeit abzuschätzen, spielt es doch eine entscheidende Rolle, ob mein Grundbedürfnisse im Alter durch eine Rente (oder andere regelmäßig lebenslang eingehende Zahlungsströme) gesichert sind oder ob ich auf die Verfügbarkeit des angesparten Vermögens angewiesen bin.

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Bolanger
· bearbeitet von Bolanger
vor 1 Stunde von odensee:
vor 1 Stunde von whister:

Da habe ich eine andere Meinung. Bei Angestellten wird die gesetzliche Rente einen nicht zu vernachlässigen Anteil an der Asset-Allokation haben und daher halte ich es für umso wichtiger diese mit zuerfassen. Unsicherheiten gibt es sowohl bei der gesetzliches Rente als auch bei anderen risikobehafteten Anlagen.

Kommt halt darauf an, was man mit der Aufstellung einer Assetallokation erreichen möchte. Wenn es darum geht, irgendwelche "RK1" vs "RK3" Verhältnisse, die dem persönlichen Risikobedürfnis entsprechen (z:B "30 / 70", dann weiß ich nicht, wie ich Ansprüche an eine GRV (die in 40 Jahren vielleicht durch eine Grundrente ersetzt wird) mit berücksichtigen kann.

Diese Ausführung kann ich auch nicht verstehen. Den Wert der GRV soll man in jungen Jahren vernachlässigen, weil ihre Zukunft und damit auch die Werterfassung ungewiss sind. Anlagen in Aktien hingegen könnte ich sehr wohl erfassen, obwohl gerade deren Wert in vielen Jahren ungewiss ist. Selbiges für Geldkonten, deren Kaufkraft in einigen Jahrzehnten ich auch nicht mit Sicherheit bestimmen kann. Ich könnte sogar behaupten, dass meine Ansprüche ggü. der GRV die verlässlichste Anlage sind, die ich habe. Keine meiner weiteren Anlageformen hat einen so langen erfolgreichen track record:

- 3 Jahrhunderte

- 2 Jahrtausende

- 2 Weltkriege

- Hyperinflation

- Weltwirtschaftskrise

- Währungdsreformen und -union

 

Leider kann man die Ansprüche nicht so richtig vererben oder frei darüber verfügen.

 

Klar ist außerdem nur, dass eine Werterfassung stets eine Momentaufnahme ist, deren Wahrscheinlichkeit, ein exaktes Abbild zu sein, mit steigendem Alter größer wird. 

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odensee
vor 2 Stunden von Bolanger:

Anlagen in Aktien hingegen könnte ich sehr wohl erfassen, obwohl gerade deren Wert in vielen Jahren ungewiss ist. Selbiges für Geldkonten, deren Kaufkraft in einigen Jahrzehnten ich auch nicht mit Sicherheit bestimmen kann.

Du gibst dir die Antwort selber...

vor 2 Stunden von Bolanger:

Klar ist außerdem nur, dass eine Werterfassung stets eine Momentaufnahme ist,

Den Wert deines Depots (mal incl. Bausparer und Festgeld...) kannst du Stand "jetzt" auf den Euro genau bestimmen. (Und heute abend sieht er marginal anders aus). Du kannst "heute" deine Aufteilung in die leidigen RK mehr oder weniger exakt so treffen, wie du es gerne hättest. Das geht mit der GRV aber nicht. Meine ich...

vor 3 Stunden von Nachdenklich:

Diesen Gedanken verstehe ich nicht. Gerade wenn es darum geht, das Verhältnis zwischen RK1 und RK3 an der persönlichen Risikotragfähigkeit auszurichten und die eigene Risikotragfähigkeit abzuschätzen, spielt es doch eine entscheidende Rolle, ob mein Grundbedürfnisse im Alter durch eine Rente (oder andere regelmäßig lebenslang eingehende Zahlungsströme) gesichert sind oder ob ich auf die Verfügbarkeit des angesparten Vermögens angewiesen bin.

Was das Abschätzen der Risikotragfähigkeit angeht, bin ich bei dir. Aber wie will man Rentenansprüche, die man noch gar nicht kennt, berücksichtigen bei einer Aufteilung in "RK"? Ich weiß nur, was mir versprochen wird. Aber, dafür sind wir beide alt genug um das zu wissen, diese Versprechen sind schon x-mal geändert worden. Und ganz klar: was aus meinem ETF-Sparplan wird, wenn ich den noch 30 Jahre weiter bespare, weiß ich selbtverständlich auch nicht. Ich kenne da aber einen aktuellen Stand. Also ich habe große Probleme damit, meine Rentenansprüche irgendwie mit meinem Aktienanteil im Depot zu "verrechnen".

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whister
vor 5 Minuten von odensee:

Den Wert deines Depots (mal incl. Bausparer und Festgeld...) kannst du Stand "jetzt" auf den Euro genau bestimmen. (Und heute abend sieht er marginal anders aus). Du kannst "heute" deine Aufteilung in die leidigen RK mehr oder weniger exakt so treffen, wie du es gerne hättest. Das geht mit der GRV aber nicht. Meine ich...

Wieso nicht? Du kannst online bei der Deutschen Rentenversicherung deine bisher erworbenen Rentenpunkte einsehen. Jeder Rentenpunkt steht für eine monatliche Rentenzahlung ab Regelbeginn der Altersrente. Um den Barwert zu ermitteln muss man nun noch festlegen mit welcher durchschnittlichen Rentendauer man rechnet (die Deutsche Rentenversicherung rechnet mit 18 Jahre). Das ist alles kein Hexenwerk.

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Bolanger
vor 45 Minuten von whister:

Du kannst online bei der Deutschen Rentenversicherung deine bisher erworbenen Rentenpunkte einsehen.

Hast Du einen Link dazu?

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chirlu

Wenn man keinen Kartenleser für den Personalausweis hat, kann man die Entgeltpunkte auch der jährlich versandten Renteninformation entnehmen. Oder notfalls eine aktuelle Renteninformation anfordern.

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niemals!
· bearbeitet von niemals!
Am 15.6.2020 um 12:41 von Nachdenklich:

Diesen Gedanken verstehe ich nicht. Gerade wenn es darum geht, das Verhältnis zwischen RK1 und RK3 an der persönlichen Risikotragfähigkeit auszurichten und die eigene Risikotragfähigkeit abzuschätzen, spielt es doch eine entscheidende Rolle, ob mein Grundbedürfnisse im Alter durch eine Rente (oder andere regelmäßig lebenslang eingehende Zahlungsströme) gesichert sind oder ob ich auf die Verfügbarkeit des angesparten Vermögens angewiesen bin.

 

Am 15.6.2020 um 16:15 von odensee:

Was das Abschätzen der Risikotragfähigkeit angeht, bin ich bei dir. Aber wie will man Rentenansprüche, die man noch gar nicht kennt, berücksichtigen bei einer Aufteilung in "RK"? Ich weiß nur, was mir versprochen wird. Aber, dafür sind wir beide alt genug um das zu wissen, diese Versprechen sind schon x-mal geändert worden. Und ganz klar: was aus meinem ETF-Sparplan wird, wenn ich den noch 30 Jahre weiter bespare, weiß ich selbtverständlich auch nicht. Ich kenne da aber einen aktuellen Stand. Also ich habe große Probleme damit, meine Rentenansprüche irgendwie mit meinem Aktienanteil im Depot zu "verrechnen".

 

Ich beobachte die Entwicklung meiner Rentenansprüche ebenfalls schon länger. Tatsächlich wandelt sich das Verhältnis zwischen RK1 und RK3 enorm, wenn man die Rentenansprüche als RK1 berücksichtigt. Diese nicht einzubeziehen würde aber auch bedeuten, dass man etwaige Betriebsrenten auch nicht berücksichtigt. Das führt wiederrum dazu, dass der RK3-Anteil künstlich zu niedrig gehalten wird.

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Bolanger

Ich behaupte kühn, dass Rentenansprüche und Notgroschen bei einem Großteil der Sparer das gesetze Ziel von RK1 in der Asset allocation bereits erfüllen. Beim Thema Anlage kann man daher die zur Verfügumg stehenden Mittel ko plett in andere Risikoklassen packen.

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Totti3004
vor 2 Stunden von Bolanger:

Ich behaupte kühn, dass Rentenansprüche und Notgroschen bei einem Großteil der Sparer das gesetze Ziel von RK1 in der Asset allocation bereits erfüllen.

Ich behaupte ebenfalls kühn, dass ein Großteil ihr Vermögen gedanklich immer noch in unterschiedliche Vermögen aufteilen und dadurch komplett an ihr Asset Allocation vorbeischießen. 

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odensee
vor 2 Stunden von Bolanger:

Ich behaupte kühn, dass Rentenansprüche und Notgroschen bei einem Großteil der Sparer das gesetze Ziel von RK1 in der Asset allocation bereits erfüllen. Beim Thema Anlage kann man daher die zur Verfügumg stehenden Mittel ko plett in andere Risikoklassen packen.

Nun ja, du bist Mitte 40. Da mag das passen. Bei den hier regelmäßig aufschlagenden Studenten sehen die Rentenansprüche anders aus.

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sparfux

Private und betriebliche Altersvorsorge hatte ich schon immer in meine Assetallokation einbezogen. Die Verträge, die ich da hatte/habe, haben sowieso alle eine Wahloption für eine Einmalauszahlung. Bewerten tue ich, wenn immer möglich, an Hand der aktuellen Rückkaufwerte. Falls die nicht automatisch mit den Standmitteilungen kommen, fordere ich sie einmal im Jahr an. Wenn es keinen Rückkaufwert gibt, nehme ich die Kapitalabfindung bei sofortiger Beitragsfreistellung und zinse das ganze mit 2,5% p.a. ab.

 

Bei den gesetzlichen Rentenansprüchen habe ich lange gezögert. Mittlerweile berücksichte ich sie aber auch in meiner Assetallokation. Bei der Bewertung habe ich es mir hier einfach gemacht: Ich bewerte sie einfach nach der Formel "Anzahl der Rentenpunkte" * "Anschaffungswert eines Rentenpunktes im aktuellen Jahr".

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Nachdenklich

 

vor 2 Stunden von Bolanger:

Ich behaupte kühn, dass Rentenansprüche und Notgroschen bei einem Großteil der Sparer das gesetze Ziel von RK1 in der Asset allocation bereits erfüllen. Beim Thema Anlage kann man daher die zur Verfügumg stehenden Mittel ko plett in andere Risikoklassen packen.

Irgendwie denken wir da unterschiedlich.

Wenn ich mich zu einer Asset Allocation entscheide, dann lege ich den RK1 Anteil unter Berücksichtigung meiner Rentenanwartschaften (und sonstiger zuverlässiger Bezüge) fest.

Rentenanwartschaften sind in meinen Augen aber kein der Anlageklasse RK1 zuzuordnendes Vermögen.

Rentenanwartschaften führen nur unter bestimmten Bedingungen zu Zahlungen (ich erreiche das Rentenalter). Damit sind sie für mich kein Vermögen und damit auch kein Teil von RK1. Was ich nicht vererben kann ist kein Vermögensbestandteil.

Hohe Rentenanwartschaften sollten aber ein Faktor der Überlegungen sein, die ich bei der Entscheidung über meine Asset Allocation anstelle.

Wenn ich hohe Rentenanwartschaften habe (und ein stabiles Nervenkostüm), dann brauche ich vielleicht nur wenig RK1.

[Ich persönlich habe zum Beispiel überhaupt keinen prozentualen RK1-Anteil festgelegt. Statt dessen mache ich eine Liquiditätsplanung. Was kostet die neue Gasheizung? Wann brauche ich ein neues Auto? Was kostet der Urlaub im Jahr? Alles andere ist RK3. ]

 

Andererseits: Wenn ich keine Rentenanwartschaften habe und noch kein hohes Vermögen, dann kann ich mir vielleicht keinen großen Anteil RK1 leisten?

(Wer arm ist muß spekulieren?)

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Bolanger
· bearbeitet von Bolanger
vor 9 Stunden von odensee:

Nun ja, du bist Mitte 40. Da mag das passen. Bei den hier regelmäßig aufschlagenden Studenten sehen die Rentenansprüche anders aus.

Studenten haben aber typischerweise weder ein großes Vermögen, noch ein hohes Einkommen, aus dem man Sparraten bestreiten kann oder Rentenansprüche. Typischerwwiese besteht das Vermögen aus einem Notgroschen. Aufgrund der Vorausahl durch Teilnahme hier am Forum sollte man vorsichtig sein, von der Zusammensetzung der Forenteilnehmer auf den Durchschnitt der Bevölkerung zu schließen.

 

vor 8 Stunden von Nachdenklich:

Irgendwie denken wir da unterschiedlich.

Wenn ich mich zu einer Asset Allocation entscheide, dann lege ich den RK1 Anteil unter Berücksichtigung meiner Rentenanwartschaften (und sonstiger zuverlässiger Bezüge) fest.

Genau so mache ich es auch. Ich rechne meine Anwartschaften nicht in einen Kapitalbetrag um, den ich dann einer Risikoklasse zurechne. Ich betrachte monatliche Renten als komplett separaten Posten mit der zu erwartenden monatlichen Rentenzahlung. Ich bin aber auch eher gelassen bei der Aufteilung meines Vermögens in Risikoklassen, Zielsetzungen etc.

 

vor 8 Stunden von Nachdenklich:

Was ich nicht vererben kann ist kein Vermögensbestandteil.

Die Sichtweise teile ich nur bedingt, denn das hängt ganz davon ab, wofür man spart und sein Vermögen verwenden will. Alleine schon die Tatsache, dass Du aus den monatlichen Rentenzahlungen ein Vermögen aufbauen kannst, das Du vererben könntest, widerlegt Deinen Ansatz. Unter normalen Umständen besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass Du aus Deinen Rentenzahlungen (wenn Du es willst) vererbbares Vermögen bilden kannst. Rentenanwartschaft und Erbe hängen doch zusammen.

Du könntest auch nicht argumentieren, dass Du nicht sicher bist, ob Du überhaupt je in den Genuss einer Rente kommst, da Du auch früher sterben könntest. Das stimmt zwar. Im Gegenzug dürftest Du aber auch den Rest Deines Eigentums nicht in EUR bewerten, da Aktienkurse morgen ins Bodenlose fallen könnten, alle Banken pleite gehen könnten, Enteignungen von Immobilien stattfinden könnten etc. Nichts ist 100%ig sicher und bei der monetären Bewertung jedes Eigentums muss man mit Ausfallwahrscheinlichkeiten rechnen. Die Ausfallwahrscheinlichkeit gibt ers auch bei der Rente. Die Statistik zeigt aber, dass sie (überraschend) gering ist (  https://www.welt.de/wissenschaft/article146863943/So-wahrscheinlich-ist-ein-langes-Leben.html)

 

 

 

 

 

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