Paca1986 Juni 14, 2020 Hallo zusammen auf meine Frage bekomm ich nicht mal bei der Bank eine saubere Erklärung folgende Situation ohne FSA Berücksichtigung ich habe Gewinne erzielt und darauf meine Kapsteuer bezahlt soweit so gut. Wenn ich nun Aktien neu erwerbe und diese schnell mit Verlust wieder veräußere....wird der Verlust mit den gezahlten Steuern ausgeglichen (sprich kein Verlust real wenn mehr Steuern gezahlt wurden als Verlust veräußert) oder gibt es dann parallel einen neuen Verlustverrechnungstopf!? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor Juni 14, 2020 Verluste werden nie mit Steuern ausgeglichen, nur Gewinne mit Verlusten verrechnet. Je nach Bank wird die unterjährige Verrechnung sofort, am Wochen-/Monatsende spätestens aber am Jahresende vorgenommen. Dann wird die Steuer erstattet, (wenn die Gewinne aus AKTIENveräußerungen stammen), aber natürlich nur die gezahlte Steuer, darüber hinaus erfolgt keine Erstattung (keine negative Steuer). Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Paca1986 Juni 14, 2020 Danke schon mal! Die Kapsteuer wird sofort vom Gewinn bei mir abgezogen bevor es als Gutschrift auf meinem Verrechnungskonto landet. Was ich aber noch nicht verstehe (sorry) ist, wenn ich in diesem Monat bis heut wäre 5.000€ Kapsteuer bezahlt und morgen eine Aktie veräußern würde mit 3.000 Euro Verlust.....wird hier am Monatsende etwas verrechnet? Wenn nicht, könnte ich diesen Verlust ja nie mehr gegen rechnen (wie bei einem VVT)...... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
beamter97 Juni 14, 2020 · bearbeitet Juni 14, 2020 von beamter97 @https://www.wertpapier-forum.de/profile/44624-paca1986/ Zitat Verluste werden nie mit Steuern ausgeglichen, nur Gewinne mit Verlusten verrechnet Das hast Du nicht gelesen oder nicht verstanden! In deiner Antwort vor 2 Stunden von Paca1986: Was ich aber noch nicht verstehe (sorry) ist, wenn ich in diesem Monat bis heut wäre 5.000€ Kapsteuer bezahlt und morgen eine Aktie veräußern würde mit 3.000 Euro Verlust.... wirfst Du wieder Äpfel und Birnen munter durcheinander: konkret "steuerliche Bemessungsgrundlagen(Gewinne/Verluste)" und darauf zu zahlende Steuer. Auf deine Frage Zitat ....wird hier am Monatsende etwas verrechnet? ja, irgendwann im Laufe des Steuerjahres, wie schon geschrieben, wenn die dem Steuerabzug von € 5.000 zugrundeliegenden Gewinne von ca. € 20.000 ebenfalls AKTIEN-Gewinne waren. Dann verrechnet die Bank die 20.000 € Gewinn mit den 3.000 € Verlust, errechnet auf den verbleibenden Gewinn von 17.000 € eine Steuerlast von 25% = 4.250 € und schreibt dir die zuviel einbehaltenen 750 € gut. - Steuersätze vereinfacht ohne Soli + Ki-Steuer - Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MeinNameIstHase Juni 14, 2020 Ist es nicht so, dass die Banken bei den hier in Frage stehenden Beträgen die Steuer unverzüglich verrechnen müssen. Immerhin wird die Steuer mit Zufluss fällig und muss bis zum 10. des Folgemonats abgeführt werden. (§44 Abs. 1 Satz 2 und Satz 5 EStG)? Müsste ja dann auch für "negative" Steuern gelten. Wenn ich das in Verbindung mit §156 AO lese, dass man eine Änderung der Steuerfestsetzung bis zu einem Steuerbetrag von 25 Euro nicht unbedingt vornehmen muss, würde das bei "kleinen" Beträgen auch erklären, dass die Verrechnung nicht sofort erfolgt. Ich kenne da die bankinternen Regeln nicht, die auf Erlassebene da vielleicht definiert wurden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kleinerfisch Juni 15, 2020 Ich lese hier auch immer wieder von Steuererstattungen am Monats-, Quartals- oder Jahresende. Persönlich habe ich das nie erlebt - die Steuern wurden bei mir nach Verlusten immer entweder sofort oder innerhalb weniger Tage erstattet. Beteiligte Banken in den letzten fünf Jahren waren Comdirect, Flatex, Postbank, Consors, Maxblue. Hat jemand ein konkretes Beispiel für eine Bank, die mit der Erstattung länger wartet? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Aktie Juni 15, 2020 · bearbeitet Juni 15, 2020 von Aktie vor 11 Stunden von kleinerfisch: Hat jemand ein konkretes Beispiel für eine Bank, die mit der Erstattung länger wartet? Ich erhöhe meistens im letzten Quartal noch einmal den FSA des (inzwischen ehemaligen) Flatex-Depots, wenn absehbar ist, wie viel ich an anderer Stelle verbrauche. Dort wird dann auf den 31.12. eine Steueroptimierungsbuchung durchgeführt und mir die KapESt aus dem nachträglich erteilten FSA erstattet. Steht auch so in der Kundeninformation zum Jahresende (zuletzt 28.11.2019): Zitat Zum 31. Dezember 2019 wird eine so genannte Steueroptimierungsbuchung über Ihre steuerlich gleich zu behandelnden Konten durchführt. Dabei wird automatisch ein noch vorhandener Freistellungsauftrag sowie vorhandene anrechenbare Verluste mit bereits gezahlter Kapitalertragsteuer verrechnet. Ob das jetzt bei Veräußerungsverlusten anders wäre oder ob das zu jedem Quartalsende (Steuerreport gibt es ja quartalsweise) durchgeführt wird, kann ich nicht sagen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MeinNameIstHase Juni 16, 2020 Ich hab' noch mal nachgeschaut. Im BMF-Schreiben "Einzelfragen zur Abgeltungssteuer" steht: Textziffer 212 Im Steuerabzugsverfahren hat das Kreditinstitut im Kalenderjahr negative Kapitalerträge einschließlich gezahlter Stückzinsen bis zur Höhe der positiven Kapitalerträge auszugleichen (§ 43a Absatz 3 Satz 2 EStG). Unterjährig kann das Kreditinstitut die Erträge allerdings nur in der Reihenfolge ihres Zuflusses abarbeiten. Dies kann zu einem unterschiedlichen Kapitalertragsteuerabzug führen, je nach Reihenfolge von positiven und negativen Erträgen. Um dem Erfordernis des Verlustausgleichs über das Kalenderjahr hinweg gerecht zu werden, kann das Kreditinstitut dem Steuerpflichtigen eine Steuergutschrift aus einer nachträglichen Verrechnung mit dem Verlusttopf erteilen. Der Ausgleich kann technisch über ein vom Kreditinstitut intern für jeden Steuerpflichtigen geführtes Steuerverrechnungskonto vorgenommen werden. Im Hinblick auf dieses Steuerverrechnungskonto und das skizzierte Ausgleichserfordernis wird es nicht beanstandet, wenn das Kreditinstitut nicht nur am Ende des Kalenderjahres, sondern auch unterjährig (zu bestimmten Stichtagen oder auch täglich bzw. mit jedem neuen Geschäftsvorfall) einen Abgleich vornimmt und dem Steuerpflichtigen einen etwaigen sich ergebenden positiven Steuersaldo erstattet, der im Rahmen der jeweils nächsten Kapitalertragsteuer-Anmeldung verrechnet wird. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kleinerfisch Juni 22, 2020 Juristisch ist also beides möglich, sofortige Erstattung oder Buchung am Jahresende. Fragt sich, welche Bank den Ärger mit den Kunden haben will, wenn sie mögliche Steuererstattungen herauszögert. Offenbar nur Flatex - die sind ja generell schmerzfrei, was Kundenservice angeht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Juni 22, 2020 · bearbeitet Juni 22, 2020 von Ramstein vor 1 Stunde von kleinerfisch: Juristisch ist also beides möglich, sofortige Erstattung oder Buchung am Jahresende. Fragt sich, welche Bank den Ärger mit den Kunden haben will, wenn sie mögliche Steuererstattungen herauszögert. Offenbar nur Flatex - die sind ja generell schmerzfrei, was Kundenservice angeht. Bei mir und Flatex D erfolgt die Steuerverrechnung/optimierung immer sofort. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Belgien Juni 23, 2020 Am 22.6.2020 um 10:27 von Ramstein: Bei mir und Flatex D erfolgt die Steuerverrechnung/optimierung immer sofort. Schön für Dich, doch macht dies Flatex leider nicht bei normalen Kunden. Wenn man sich bei Flatex darüber beschwert, antwortet der „Kundenservice“ nach einigen Wochen, dass der Gesetzgeber Banken nicht so einer unterjährigen Verlustverrechnung verpflichtet hätte und Flatex dies „aus technischen Gründen“ nur einmalig am 31.12. eines Jahres durchführt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag