Haribo. Juni 10, 2020 Hallo Forenfreunde, da es bestimmt viele Wege gibt, will ich nach dem Einfachsten fragen: Eine Forderung ist seit Monaten überfällig, ich will gern über Mahnbescheide.de etwas Druck machen und ggf. die Ansprüche vorm Einsetzen der Verjährung auch gerichtlich Mahnen, vorher würde ich der Forderung meinerseits gern noch Verzugszinsen zurechnen, da Schuldner Stand heute, 20 Monate im Verzug. Welche Referenz wähle ich, was ist üblich? Vielleicht kurze Beispielrechnung? 2,5 k Forderung, 20 Monate Verzug seit Fälligkeit Fester Zins oder dynamischen Referenzzins? Danke im Vorab! LG Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Yerg Juni 10, 2020 Wenn nichts anderes vereinbart ist, gilt § 288 BGB: fünf oder neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, abhängig davon, ob der Schuldner Verbraucher ist. Den relevanten Basiszinssatz veröffentlicht die Bundesbank, er ist schon recht lange unverändert bei -0,88 Prozent, das macht die Rechnung einfach. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ozymandias Juni 10, 2020 https://www.zinsen-berechnen.de/verzugszinsrechner.php Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Aktie Juni 10, 2020 · bearbeitet Juni 10, 2020 von Aktie Eine eigene Mahnung hast du verschickt und das auch dokumentiert (z.B. Einschreiben oder Reaktion des Schuldners)? Was bietet denn überhaupt mahnbescheide.de, dass sie für ihre Dienstleistungen 24,99 Euro zzgl. Erfolgsbeteiligung verlangen? Ich würde es einfach direkt über das offizielle Portal machen, auch wenn das nicht so sexy aussieht. Den Link zur Zinsberechnung hast du ja bereits bekommen, dort siehst du auch die unterschiedlichen Sätze. Mahngebühren und die Kosten des gerichtlichen Mahnverfahrens gehen natürlich zulasten des Schuldners (letztere werden automatisch aufgeschlagen). Im gerichtlichen Mahnverfahren findet übrigens keine inhaltliche Prüfung statt. Natürlich musst du alles korrekt angeben, Zweifelsfälle könntest du aber erst einmal für dich günstig auslegen (z.B. Beginn des Verzugs). Wenn du Pech hast, widerspricht der Schuldner allerdings und du bist genauso schlau wie vorher. Außer Spesen nichts gewesen und du musst entscheiden, ob sich Rechtsberatung und Prozesskosten lohnen. Ich würde es trotzdem immer versuchen, die paar Euro ist es wert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Haribo. Juni 11, 2020 vor 13 Stunden von Aktie: Eine eigene Mahnung hast du verschickt und das auch dokumentiert (z.B. Einschreiben oder Reaktion des Schuldners)? Was bietet denn überhaupt mahnbescheide.de, dass sie für ihre Dienstleistungen 24,99 Euro zzgl. Erfolgsbeteiligung verlangen? Ich würde es einfach direkt über das offizielle Portal machen, auch wenn das nicht so sexy aussieht. Den Link zur Zinsberechnung hast du ja bereits bekommen, dort siehst du auch die unterschiedlichen Sätze. Mahngebühren und die Kosten des gerichtlichen Mahnverfahrens gehen natürlich zulasten des Schuldners (letztere werden automatisch aufgeschlagen). Im gerichtlichen Mahnverfahren findet übrigens keine inhaltliche Prüfung statt. Natürlich musst du alles korrekt angeben, Zweifelsfälle könntest du aber erst einmal für dich günstig auslegen (z.B. Beginn des Verzugs). Wenn du Pech hast, widerspricht der Schuldner allerdings und du bist genauso schlau wie vorher. Außer Spesen nichts gewesen und du musst entscheiden, ob sich Rechtsberatung und Prozesskosten lohnen. Ich würde es trotzdem immer versuchen, die paar Euro ist es wert. Dankeschön Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag