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slekcin

Besteuerung von thesaurierendem Alt-Fonds

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slekcin
· bearbeitet von slekcin

Moin, 

 

ich habe am 08.06.2020 alle 625 Anteile des Templeton Growth (Euro) Fund (WKN: 941034). Da es sich um einen geerbten Altbestand von vor 2009 handelt, bin ich davon ausgegangen, dass das ganze Steuerfrei behandelt wird. Dabei habe ich wohl nicht an die thesaurierungen gedacht. Jedenfalls wurden 143,88 Euro Steuer einbehalten. Stimmt die Abrechnung der Consors für einen Fonds mit Altbestand so und kann ich mir die Steuer vom Finanzamt erstatten lassen ? Ich kenne mich leider nicht so gut mit den Regeln der Steuerreform 2018 und den damit verbundenen 100.000 Euro Freibetrag aus. Die Zahlen der Abrechnung habe ich angehängt. 

 

Wenn man in den Bundesanzeiger schaut hatte der wohl ausschüttungsgleiche Erträge: https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?session.sessionid=86a2682046df570160ea97ee97f98cf3&page.navid=detailsearchlisttodetailsearchdetail&fts_search_list.selected=2354296a37aea204&fts_search_list.destHistoryId=95383

 

Danke 

 

 

Consors.png

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Taxadvisor

Die Steuer auf die EUR 1.152,30 akk. thes. Erträge bzw. die Erhöhung des Verlusttopfes (auf Finanzamtsebene) gibt es nur, wenn nachgewiesen werden kann, dass alle Thesaurierungen von Kauf bis 31.12.2017 erklärt und versteuert wurden (so BFH-Rechtsprechung).

 

Gruß

Taxadvisor

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slekcin
vor 25 Minuten von Taxadvisor:

Die Steuer auf die EUR 1.152,30 akk. thes. Erträge bzw. die Erhöhung des Verlusttopfes (auf Finanzamtsebene) gibt es nur, wenn nachgewiesen werden kann, dass alle Thesaurierungen von Kauf bis 31.12.2017 erklärt und versteuert wurden (so BFH-Rechtsprechung).

 

Gruß

Taxadvisor

Danke dir. Brauche ich immer alle oder gibt es anteilig was zurück wenn ich z.B. von 2012 bis 2017 was nachweisen kann ?

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kleinerfisch

Das Ergebnis der Kursveränderung bis 2017 ist nicht zu versteuern, kommt daher auch nicht in der Abrechnung vor.

Die Thesaurierungen bis 2017 betragen 1152,30 und sind zu versteuern.

Das Ergebnis der Kursveränderung ab 2018 sind die -831,25. Davon noch abzuziehen ist die bereits versteuerte Vorabpauschale aus Anfang 19 und/oder Anfang 20 von 35,60 -> 866,85

Darauf gibt es 30% TFS (260,06), so dass -606,79 zu versteuern bleiben

 

Zusammen ergeben sich (1152,30-606,79) 545,51 zu versteuern. Rechnerisch passt es also.

 

Anfang 2021 bekommst Du die Jahressteuerbescheinigung 2020 (bei Consors glaube ich antragspflichtig).

Die wird als zu versteuernde Erträge die 545,51 ausweisen, die gezahlten Steuern und weiter unten auch die 1152,30 mit dem Hinweis, sie seien von den Kapitalerträgen abzuziehen.

Das machst Du auch und gibst bei den Kapitalerträgen nur -606,79 an (oder Du verwendest ein Steuerprogramm, das den Abzug automatisch nach dem Abtippen der JStB vornimmt).

Noch weiter unten stehen auch die -606,79 noch mal als Veräußerungsergebnis bestandsgeschützter Anteile (oder so ähnlich). Die gibst Du auch ein.

 

Da es sich um einen Verlust aus Altbeständen handelt, ist er sofort abziehbar und die 100k Freibetrag werden nicht geändert.

Man kann zwar auf Antrag den Freibetrag durch Verluste wieder auffüllen (wenn er schon unter 100k liegt), aber das ist regelmäßig schlechter als die sofortige Verrechnung.

 

Im Ergebnis bekommst Du die Steuern wieder und noch einen Verlustvortrag beim Finanzamt in Höhe der 606,79 EUR, für den Du eine Verlustfeststellungsbescheid bekommst. Diesen Verlust kannst Du dann in späteren Jahren in der Steuererklärung mit dann angefallenen Erträgen verrechnen.

 

Das alles gilt natürlich nur, wenn Du sonst 2020 keinerlei Kapitalerträge hast. Hast Du noch andere, egal ob bei Consors oder anderen Banken, werden die mit den 606,79 beim Finanzamt verrechnet und je nach Höhe dieser anderen Erträge beibt dann entweder noch immer ein zu bescheinigender Verlust übrig oder nicht. Über die Zeit bekommst Du so dann auch Steuern auf die 606,79 gutgeschrieben.

 

 

vor 2 Stunden von slekcin:

Brauche ich immer alle oder gibt es anteilig was zurück wenn ich z.B. von 2012 bis 2017 was nachweisen kann ?

Ich würde zunächst einfach nur die JStB abtippen.

Falls Nachfragen kommen, kannst Du immer noch Nachweise für die tatsächliche Versteuerung beibringen.

 

vor 3 Stunden von Taxadvisor:

Die Steuer auf die EUR 1.152,30 akk. thes. Erträge bzw. die Erhöhung des Verlusttopfes (auf Finanzamtsebene) gibt es nur, wenn nachgewiesen werden kann, dass alle Thesaurierungen von Kauf bis 31.12.2017 erklärt und versteuert wurden (so BFH-Rechtsprechung).

(meine Hervorhebung)

@Taxadvisor: Ich tue mich ja schwer Dir zu widersprechen aber ich finde dazu nur das Urteil vom 08.09.10 I R 90/09, dass m.E. aussagt, dass die akk. thes. Ertäge abgezogen werden können, soweit sie tatsächlich versteuert wurden. Im Nachgang entschied das FG München am 24.09.13, 13 K 87/11, dann auch, dass die nachweislich versteuerten Erträge der Jahre ab 2000 zu Recht abgezogen wurden, dagegen die vom Kläger nicht als versteuert nachgewiesenen Erträge der Jahre 1998 und 1999 als auch die bzgl. des Versteuerungsstatus bei der Mutter des Klägers nicht mehr nachvollziehbaren Erträge der Jahre 1993-97 zu Recht nicht abgezogen wurden.

Es scheint also so zu sein, dass ein teilweiser Nachweis zu einem entsprechend teilweisem Abzug führt.

Oder kennst Du neuere, dem widersprechende Urteile?

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Taxadvisor
vor 46 Minuten von kleinerfisch:

(meine Hervorhebung)

@Taxadvisor: Ich tue mich ja schwer Dir zu widersprechen aber ich finde dazu nur das Urteil vom 08.09.10 I R 90/09, dass m.E. aussagt, dass die akk. thes. Ertäge abgezogen werden können, soweit sie tatsächlich versteuert wurden. Im Nachgang entschied das FG München am 24.09.13, 13 K 87/11, dann auch, dass die nachweislich versteuerten Erträge der Jahre ab 2000 zu Recht abgezogen wurden, dagegen die vom Kläger nicht als versteuert nachgewiesenen Erträge der Jahre 1998 und 1999 als auch die bzgl. des Versteuerungsstatus bei der Mutter des Klägers nicht mehr nachvollziehbaren Erträge der Jahre 1993-97 zu Recht nicht abgezogen wurden.

Es scheint also so zu sein, dass ein teilweiser Nachweis zu einem entsprechend teilweisem Abzug führt.

Oder kennst Du neuere, dem widersprechende Urteile?

Ja, wenn ich nur einzelene Jahre nachweisen kann, kann ich diese natürlich abziehen. Mir ging es darum aufzuzeigen, dass es ein Alt-/Erbfall ist, und man den Nachweis auch für alle Thesaurierungen des Erblassers führen muss und eben nicht nur für seine "eigenen".

 

Gruß

Taxadvisor

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kleinerfisch

Dann sind wir uns ja einig :)

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beamter97
vor 1 Stunde von kleinerfisch:

Hast Du noch andere, egal ob bei Consors oder anderen Banken, werden die mit den 606,79 beim Finanzamt verrechnet

Und bitte immer die Reihenfolge der Verrechnung beachten, egal ob auf Ebene einer deiner Banken oder später in der Veranlagung:

 

Erträge mindern vorrangig Verlustvorträge, dann den Freibetrag.

(Der Vollständigkeit halber: danach erfolgt die Verrechnung anrechenbarer ausländischer Quellensteuer)

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slekcin
· bearbeitet von slekcin

Vielen Dank für die Hilfe und auch den ausführlichen Post von dir kleinerfisch. Das heißt, dass das dann beim Finanzamt mit der Steuererklärung von 2020 verrechnet wird, also auch die 606,70 Verlust ? Oder werden die direkt von der Bank bei weiteren Einkünften direkt gegengerechnet. 

 

  

Am 10.6.2020 um 12:24 von kleinerfisch:

Anfang 2021 bekommst Du die Jahressteuerbescheinigung 2020 (bei Consors glaube ich antragspflichtig).

Das ist ja nervig. Normalerweise habe ich die immer so bekommen. Bei Consors bin ich erst seit kurzem. 

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beamter97
· bearbeitet von beamter97
Am 10.6.2020 um 12:24 von kleinerfisch:

Anfang 2021 bekommst Du die Jahressteuerbescheinigung 2020 (bei Consors glaube ich antragspflichtig).

 

@slekcin

Die Suchfunktion ist manchmal hilfreich,

auch auf der Consors-Seite

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kleinerfisch
vor 1 Stunde von slekcin:

Das heißt, dass das dann beim Finanzamt mit der Steuererklärung von 2020 verrechnet wird, also auch die 606,70 Verlust ? Oder werden die direkt von der Bank bei weiteren Einkünften direkt gegengerechnet. 

Die Verrechnung kann nur beim FA erfolgen, da Consors weder wissen kann, ob Du nicht bei anderen Banken schon die 100k Freibetrag für Altbestände anderweitig verbraucht hast, noch, ob Du die Thesaurierungen wirklich versteuert hast.

Bei Consors ist die Sache soweit abgeschlossen. Du hast Deine 5xx EUR Ertrag verstuert und gut ist.

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