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Stillhaltergeschäfte vs. Verlustverrechnungsverbote

Empfohlene Beiträge

passiv_Investor
vor 2 Stunden von shanmu:

Über das Know-how verfügen auch nicht viele Steuerberater, da Optionen bei Privaten ja eher ein Exotenthema ist. Dort sehe ich den größten Kostenfaktor. Meine Hoffnung ist, dass es im Laufe des Jahres Erfahrungen und damit auch Blogs gibt, wie man die Buchungen aus der TWS rauszieht und aufwandsarm verbuchen kann.

Aber macht nicht genau das RIDE Capital? Im Video wird ja gesagt, dass deren Software die Trades aus IB zieht und die Steuerberater dann die Software haben, um das zu verbuchen.

Ich finde die Preise sind auch in Ordnung und man hat eine Kalkulationsgrundlage mit der man direkt im Voraus abschätzen kann, was einen der eigene Handelsstil in etwa als Buchhaltungsaufwand verursachen wird.

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shanmu

Korrekt. Ganz am Ende kam der Hinweis. Merci.

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JordanBelfort
Am 19.11.2020 um 18:23 von monopolyspieler:

Das Problem tut sich erst auf, wenn Du Deine verkauften Optionen wieder glatt stellst.

Man müsste ins Risiko gehen und sich ggf. ausüben lassen- bei covered calls mag ich das nicht so- da stelle ich vorher lieber glatt.

 

Gilt das für alle Optionen, die ich vorher glatt stelle?

Ich dachte, es gilt z.B. auch für Long Calls/Puts, die ich ausübe z.B. als "Versicherung für meine Aktien" oder im Rahmen eines Credit Spreads?

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monopolyspieler
· bearbeitet von monopolyspieler

Long= der Optionskäufer

 

Einerseits verlierst Du bei Ausübung den Kaufpreis der Put/Call Option

und andererseits wird Dir die Aktie zum Strikepreis ein- bzw. ausgebucht unter Berücksichtigung

der Anschaffungskosten der Option.

Damit sind etwaige Verluste aus einem Termingeschäft, die bei einem reinen Verkauf der Option

enstanden wären, jetzt in Aktienverluste umgewandelt worden.

 

Short- der Stillhalter:

Hier wird bei Ausübung das Geschäft steuerlich anders.

Der Stillhalter macht keine Verluste (aus einem Termingeschäft) wenn er ausgeübt wird:

Wird ein short call/put ausgeübt, dann hat der Stillhalter durch die Prämie *immer* Gewinne während

er mit der Einbuchung (short-put) oder Ausbuchung (short-call) nur Gewinne/Verluste im Aktientopf generiert.

 

Glattstellung =Rückkauf reduziert die vereinnahmte Kaufprämie.

Ist der Rückkauf teurer=Verluste

Gewinne und Verluste landen im allgemeinen (Verlust)-Topf.

 

Bei einem Credit Spread dürfte es kompliziert werden, denn Du bist ja nur für den verkauften Teil der Optionen in dem Sinne ein Stillhalter,

während der gekaufte Optionsteil des Spreads wieder vollständig ein Termingeschäft wäre, sofern man die Option nicht ausübt.

 

Ich bin aber auch kein Steuerberater- da ist nur meine persönliche Sichtweise dieser Misere.

Falls ich irgendwo falsch liegen sollte, möge man mich gerne berichtigen.

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oktavian

Ich habe das anders in Erinnerung @monopolyspieler Also wenn du z.B. einen call ausübst wird die Aktie nicht zum strike-price sondern zu strike-price minus Optionsprämie minus Transaktionskosten eingebucht. --> du würdest damit Aktiengewinne erzielen

wenn der call nicht im Plus ist, wären es Verluste mit Termingeschäft

Glattstellen, wären Gewinne aus Termingeschäft

In meinen Augen kann man es so einem Fall selbst bestimmen in welchen Topf man den Gewinn haben möchte, wenn ich es richtig verstanden habe.

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monopolyspieler
· bearbeitet von monopolyspieler

Du hast recht, sonst wäre mein Post von November verkehrt gewesen.:blushing:

 

Update 22.3.

Laut Depoteinbuchung heute früh war das mit den getrennten Geschäften bei short puts aber korrekt.:)

Der Einstandkurs der Aktien-Positionen meiner letzten Freitag ausgeübten short puts liegt 19,45 Euro (Consors-Gebühren) oberhalb des Strikes.

 

Long calls habe ich nie ausgeübt- immer vorher verkauft.

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oktavian
Am 19.3.2021 um 20:40 von monopolyspieler:

Du hast recht, sonst wäre mein Post von November verkehrt gewesen.:blushing:

 

Update 22.3.

Laut Depoteinbuchung heute früh war das mit den getrennten Geschäften bei short puts aber korrekt.:)

Der Einstandkurs der Aktien-Positionen meiner letzten Freitag ausgeübten short puts liegt 19,45 Euro (Consors-Gebühren) oberhalb des Strikes.

 

Long calls habe ich nie ausgeübt- immer vorher verkauft.

Wie genau wurde denn gerechnet? Das klingt so nach deiner Beschreibung:

Zeitpunkt t1: Verkauf put

Gewinn aus Termingeschäften: Stillhalterprämie minus Transaktionskosten

 

t2: assignment der Aktien

Gewinn aus Termingeschäften bleibt unverändert zu t1

Aktien haben einen Einstandskurs von strike+Kosten des assignments

 

Weiß jemand wie das bei IB automatisch verbucht wird. Reduziert die Stillhalterprämie da einfach den Einstandskurs der Aktien? Ich suche da nach einem Buch zum Nachschlagen, weil das sehr kompliziert ist.

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monopolyspieler

Zeitpunkt t1: die Prämie landet im allgemeinen Topf

 

Beim Glattstellen eines Stillhalter-Geschäftes geht das wieder zu Lasten des allgemeinen Topfes (der bei mir nur Prämien enthält) als Verlustgeschäft mit steuerlicher Erstattung.

 

t2 Prämie bleibt im allgemeinen Topf

Aktien werden zum Strike eingebucht- abzüglich der Kosten für die Einbuchung

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Project

Fast ein Jahr nach dem letzten Post zum Thema möchte ich mal fragen, ob ihr Neuigkeiten gehört habt. Nach dem ersten Aufschrei als das Thema neu war hat sich die Sache ja recht schnell gelegt. Kann doch kaum sein, dass hier nichts mehr passiert.

 

Nach gängiger Meinung und dem mir bekannten Stand bleiben ohne eine vermögensverwaltende GmbH weiter nur Stillhaltergeschäfte möglich...

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Undercover
vor 13 Minuten von Project:

Fast ein Jahr nach dem letzten Post zum Thema möchte ich mal fragen, ob ihr Neuigkeiten gehört habt. Nach dem ersten Aufschrei als das Thema neu war hat sich die Sache ja recht schnell gelegt. Kann doch kaum sein, dass hier nichts mehr passiert.

 

Nach gängiger Meinung und dem mir bekannten Stand bleiben ohne eine vermögensverwaltende GmbH weiter nur Stillhaltergeschäfte möglich...

Was soll denn noch passieren?

Du kannst doch weiter Termingeschäfte machen.

Nur sollten sich die Verluste in Grenzen halten. :)

Was natürlich manche Strategien jetzt unbrauchbar macht.

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Project
vor einer Stunde von Undercover:

Was natürlich manche Strategien jetzt unbrauchbar macht.

Das ist der Punkt. Hier gab es Petitionen und Beschwerden, Gespräche, Videos und Artikel in denen man angemerkt hatte, dass man davon ausgeht, dass das Verbot der uneingeschränkten Verlustverrechnung gekippt werden könnte und dann war alles heiße Luft und keiner ist mehr hinterher? Mir stößt das Thema weiterhin sauer auf, ich kenne die verschiedensten Strategien nur theoretisch leider

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Undercover
vor 8 Minuten von Project:

Das ist der Punkt. Hier gab es Petitionen und Beschwerden, Gespräche, Videos und Artikel in denen man angemerkt hatte, dass man davon ausgeht, dass das Verbot der uneingeschränkten Verlustverrechnung gekippt werden könnte und dann war alles heiße Luft und keiner ist mehr hinterher? Mir stößt das Thema weiterhin sauer auf, ich kenne die verschiedensten Strategien nur theoretisch leider

Das musst du mir nicht sagen.

Ich liebe seit Jahrzehnten den Butterfly Spread. Geniale Sache.

Aber nun ist das leider tot dank dieser schwachsinnigen Beschränkung.  :(

 

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passiv_Investor
vor 22 Minuten von Project:

Das ist der Punkt. Hier gab es Petitionen und Beschwerden, Gespräche, Videos und Artikel in denen man angemerkt hatte, dass man davon ausgeht, dass das Verbot der uneingeschränkten Verlustverrechnung gekippt werden könnte und dann war alles heiße Luft und keiner ist mehr hinterher? Mir stößt das Thema weiterhin sauer auf, ich kenne die verschiedensten Strategien nur theoretisch leider

 

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Project

@passiv_Investor Genau dieses Video hatte ich im Kopf als ich das Thema vorgeholt habe. Sehr sympathischer Mann mit Ahnung, der sich für die Sache einsetzt. So jemanden braucht es. Ich habe das Video vor Monaten gesehen und dachte, dass es das noch nicht gewesen sein konnte, nur geändert hatte sich nichts seither. Und leider kein Update zu dieser Klage.

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passiv_Investor

Naja, was soll er updaten? Die Klage wurde nicht angenommen. Man kann also nur abwarten bis sich einer durch alle Instanzen klagt, der gegen seinen Steuerbescheid Beschwerde einlegt. Alle anderen können sich dann an das laufende Verfahren dranhängen und abwarten was geschieht. Im dümmsten Fall zahlen sie dann eben Zinsen auf ihre geschuldeten und nicht gezahlten Steuern.

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Project

Natürlich, wo es nichts zu berichten gibt braucht man auch nicht updaten. Dann ist das wohl oder übel weiterhin der Stand der Dinge. Warten wir die nächsten Monate ab, aber so optimistisch bin ich nimmer :wacko:

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passiv_Investor

Aus welchem Grund denn? Was hat sich denn geändert? SPD in der Regierung? Das sollte Gerichte eigentlich nicht stören.

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Project

Das Momentum ist weg, nur noch wenige regen sich darüber auf. Da stellt sich das Gefühl einer neuen Realität ein. Ich hoffe natürlich auch das Gegenteil.

Schlussendlich müssen es aber die Gerichte entscheiden, stimmt schon.

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kontra-investor

Das "Momentum" ist wieder da, denn es geht weiter. Die Bafin will nun Futures für Private komplett verbieten:

https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Pressemitteilung/2022/pm_2022_02_03_produktintervention_handel_mit_futures.html

https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Aufsichtsrecht/Verfuegung/vf_220203_anhoerung_allgvfg_Futures.html;jsessionid=0B947121C640BE9B1ECBAD1BCFFEED6E.1_cid502?nn=7846700#doc17321012bodyText5

 

Und es wird weiter gehen. Ich bin mir sicher, dass weitere Verbote (Optionen, Forex, Bitcoin) längst in Vorbereitung sind.

Ihr könnt euch übrigens "sogar" beschweren:
 

Gemäß § 28 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) gebe ich hiermit Gelegenheit, sich dazu bis zum

17.03.2022

(Eingang bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)

zu äußern. Stellungnahmen können auch in elektronischer Form an das Postfach
Anhoerung-Produktintervention@bafin.de gerichtet werden.


 

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7rabbits

Da leistet die Finanzlobby ganze Arbeit, alles was direkt über die Banken läuft bleibt sicher erlaubt.

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kontra-investor

Haben Sie Beweise dafür, dass die Bankenlobby hinter dem Futures-Verbot steht?

 

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kontra-investor
· bearbeitet von kontra-investor
Schreibfehler

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Undercover
vor 3 Minuten von kontra-investor:

Es gibt noch eine Lösung, dass nämlich die der Bafin vorstehende Behörde den Spuk beendet.

Welcher Spuk sollte nun beendet werden?

Der Handel für Kleinanleger oder das Verbot?

 

Die Sache lässt sich doch ganz einfach über die Margin-Anforderung lösen.

Wenn ich da OVN statt 150 % eben 500 % stellen müsste die morgen weg sein könnten dann habe ich darauf keine Lust mehr. :(

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vanity
vor einer Stunde von kontra-investor:

Meine Bitte wäre daher, fragt bei Lindner und den beiden parlament. Staatssekretären nach:

Ich würde es mal bei Fridays for Futures probieren.

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