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Santana

Auszahlung Direktversicherung

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Santana

Hallo zusammen,

mein Schwiegervater hat eine betriebliche Altersvorsorge der LVM die jetzt im November 2020 fällig wird.
Diese wurde 1999 abgeschlossen. Er ist 59 Jahre alt (ich weiß auch nicht warum die Laufzeit ungleich des Rentenalters ist, er weiß es auch nicht mehr wieso dies damals so gemacht wurde).
Er hat nun die Möglichkeit sich das Kapital auf einen Schlag auszuzahlen oder eine Rente zu beziehen.
Das Problem ist ja, dass er dieses versteuern muss und da er noch im Erwerbsleben steht dies natürlich dann mit einem höheren Steuersatz geschehen würde als Rentner.
Eigentlich würde er die Auszahlung gerne in die Zukunft (sprich mit 65-66 verschieben).

Gibt es dort eine Möglichkeit der Neuanlage oder eine sonstige gute steuerliche Alternative wie man mit dieser Situation umgehen kann? (falls weitere Daten benötigt werden, gerne)

Vielen Dank für eure Hilfe!

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Cauchykriterium

Was hat denn die diesbezügliche Anfrage beim LVM ergeben?

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beamter97
· bearbeitet von beamter97
vor 3 Stunden von Santana:

Das Problem ist ja, dass er dieses versteuern muss

Das kann man bei diesen alten Verträgen so generell nicht sagen, meistens wurden die Prämien vom AG pauschal versteuert und eine Kapitalauszahlung wäre steuerfrei. Bei einer Rentenzahlung wäre der Ertragsanteil zu versteuern.

Das sollte aber in den Vertragsunterlagen stehen, auf den Gehaltsabrechnungen erkennbar sein (pauschal versteuerte Zukunftssicherung) oder beim Versicherer erfragt werden können.

Anders sieht das mit der KV-Pflicht aus. da gibt es seit Anfang dieses Jahres einen Freibetrag in Höhe von 1/20 der monatlichen Bezugsgröße, für darüber liegende Beträge müssen vom Leistungsempfänger KV- und PV-Beiträge in voller Höhe gezahlt werden. bei Kapitalauszahlung wird der Betrag durch 120 geteilt und Beiträge auf diesen rechnerischen Monatsbetrag für die nächsten 10 Jahre(120 Monate) unter Berücksichtigung des o.g. Freibetrages von der Krankenversicherung berechnet.

 

Edit:

Bei einem zum Zeitpunkt der Auszahlung noch versicherungspflichtig Beschäftigten werden natürlich nur Beiträge von Einkünften bis zur Bemessungsgrenze erhoben. Bei entsprechender Verdiensthöhe kann es also vorkommen, dass für die im geschilderten Fall ca. 7 Jahre keine Beiträge auf die Kapitalauszahlung anfallen.

Gilt für freiwillig GKV-versicherte natürlich analog.

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WOVA1

Solche Direktversicherungen wurden in den 90zigern oft mit Endalter 60 abgeschlossen.

Hintergrund war, dass damals  bei einer wesentlich höheren Arbeitslosigkeit die älteren Semester ja gedrängt wurden, Arbeitspätze für die jüngeren freizumachen..

 

Zur Neuanlage wird sich vermutlich der Versicherer mit Angeboten melden - war jedenfalls bei mir so, als meine Direktversicherung 2019 fällig war (Hannoversche).

Kann man prüfen -  allzu attraktiv war es nicht. 

Der KV-Pflicht ( sofern man nicht privatversichert ist ) entgeht man aber nicht.

 

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Schlumich
· bearbeitet von Schlumich
vor 22 Stunden von beamter97:

Das kann man bei diesen alten Verträgen so generell nicht sagen, meistens wurden die Prämien vom AG pauschal versteuert und eine Kapitalauszahlung wäre steuerfrei. Bei einer Rentenzahlung wäre der Ertragsanteil zu versteuern.

Das sollte aber in den Vertragsunterlagen stehen, auf den Gehaltsabrechnungen erkennbar sein (pauschal versteuerte Zukunftssicherung) oder beim Versicherer erfragt werden können.

Anders sieht das mit der KV-Pflicht aus. da gibt es seit Anfang dieses Jahres einen Freibetrag in Höhe von 1/20 der monatlichen Bezugsgröße, für darüber liegende Beträge müssen vom Leistungsempfänger KV- und PV-Beiträge in voller Höhe gezahlt werden. bei Kapitalauszahlung wird der Betrag durch 120 geteilt und Beiträge auf diesen rechnerischen Monatsbetrag für die nächsten 10 Jahre(120 Monate) unter Berücksichtigung des o.g. Freibetrages von der Krankenversicherung berechnet.

 

Edit:

Bei einem zum Zeitpunkt der Auszahlung noch versicherungspflichtig Beschäftigten werden natürlich nur Beiträge von Einkünften bis zur Bemessungsgrenze erhoben. Bei entsprechender Verdiensthöhe kann es also vorkommen, dass für die im geschilderten Fall ca. 7 Jahre keine Beiträge auf die Kapitalauszahlung anfallen.

Gilt für freiwillig GKV-versicherte natürlich analog.

Schwarze Hervorhebung oben durch mich: Genau - ich meine das hat sich zum 01.01.2005 geändert. Wenn ich mich nicht täusche (Wissende mögen mich korrigieren), sind seit 2005 Kapitalabfindungen voll mit dem dann im Alter geltenden persönlichen Steuersatz zu versteuern. In diesem Fall würde erst einmal die Kapitalabfindung besteuert werden (Annahme 25% persönlicher Steuersatz) und von dem "Rest" würden  die KV- und PV-Beträge ermittelt und entsprechend über einen Zeitraum von 10 Jahren von der KV eingezogen. (Korrekt?)

 

Dann würde das für mich bedeuten, dass ich mir in einem solchen Fall (egal ob DV vor 2005 oder danach) bei einer Kapitalabfindung die über die nächsten 10 Jahre fällig werdenden KV-und PV-Beiträge direkt nach Auszahlung der Gesamtsumme auf ein extra Konto legen würde (weg ist ohnehin weg), um von dort die Abbuchungen zu bedienen.

 

Kann man abschätzen, was von 100.000€ im Falle DV vor 2005 bzw. nach 2005 übrig bleibt. Meine Schätzung wäre in Falle DV abgeschlossen nach 2005 ca. 65.000€ (25% pers. Steuersatz im Alter und Abzug KV/PV).

 

 

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beamter97
· bearbeitet von beamter97
vor einer Stunde von Schlumich:

und von dem "Rest" würden  die KV- und PV-Beträge ermittelt

Träum weiter!

Die Auszahlung der Direktversicherung ist "nachträgliches" Arbeitseinkommen und unterliegt in voller Höhe (vorbehaltlich des Freibetrages) der Beitragspflicht.

Oder zahlst Du derzeit als AN auch nur SV-Beiträge von Deinem um die Lohnsteuer(incl Soli) verminderten Brutto?

vor einer Stunde von Schlumich:

die über die nächsten 10 Jahre fällig werdenden KV-und PV-Beiträge

Die kannst Du aber nur schätzen, da a) der Freibetrag jährlich angepasst wird, und b) die Beitragssätze sich schon mal ändern.- Im Regelfall nach oben:(

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Schlumich
· bearbeitet von Schlumich
vor 3 Stunden von beamter97:

Träum weiter!

Die Auszahlung der Direktversicherung ist "nachträgliches" Arbeitseinkommen und unterliegt in voller Höhe (vorbehaltlich des Freibetrages) der Beitragspflicht.

 

OK, bedeutet: vom Gesamtbetrag der Kapitalabfindung geht der KV- und PV-Anteil ab und es wird auf den Gesamtbetrag (im Falle DV nach 2005) der persönliche Steuersatz angewendet?

 

Und nochmal zu obiger Abschätzung zurück: kann man davon ausgehen, dass ca. 35%  42%*der Kapitalabfindung auf der Strecke bleiben (ca. 18% KV- und PV-Beiträge, Rest Steuer) bei DV nach 2005 und bei DV vor 2005 (wenn pauschal versteuert wurde) ca. 18% KV- und PV-Beiträge erhoben werden? (Beispiel für Splittingtarif)

 

* Edit: habe gerade feststellen müssen, dass die Fünftelregelung bei der Kapitalabfindung einer DV nicht akzeptiert wrid.

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