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cryptoman

Market-Maker (Trade Republic) will ausgeführte Transaction stornieren

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cryptoman
· bearbeitet von cryptoman

 

vor 12 Minuten von bondholder:

Mit der Lebenseinstellung wirst du voraussichtlich in Deutschland im juristischen Bereich nicht glücklich werden. wikipedia: Rechtsstaatsprinzip

Sorry, ich habe nicht ganz verstanden, was hat meine Situation mit dem deutschen Rechsstaatsprinzip zu tun. Und was verbindet das Valutadatum und meine Lebenseinstellung? Eigentlich geht es in diesem Thema um Transaktionen an der Börse.

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Ich habe doch das Geld gezahlt.

Nein, hast du nicht, der 8.6. liegt ja noch vor uns.

Und es war auch nur eine Anmerkung von mir, wenn du schon gezahlt hättest wäre eben auch das storniert worden.

 

Zitat

Nein. Das Geld wird bei TR sofort nach der Transaktion aus dem TR Verrechnungskonto abgebucht.

Sorry, aber lies doch einfach die Abrechnung, da steht Valuta 8.6.

 

Zitat

TR kann in Ihrem System die Geldflüsse zu einem späterem Zeitpunkt gleichsetzen, für mich ist das irrelevant.

Was für dich relevant ist spielt aber gar keine Rolle. Alle Banken rechnen so ab wie TR.

 

Zitat

Es kann ja nicht ernsthaft sein, dass der TE die ETF-Anteile nachträglich zu einem höheren Preis kaufen muss und auf den zusätzlichen Kosten sitzen bleibt.

Wer sagt denn sowas?

 

Stefan

 

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cryptoman
vor 30 Minuten von bondholder:

Trade Republic könnte ohne Anerkennung einer Rechtspflicht auf Kulanzbasis den Schaden übernehmen. Geld genug wäre vorhanden, um Reputationsschäden abzuwenden. Einen Versuch ist es wert – der Schaden hält sich ja in engen Grenzen. Ist es als Trade-Republic-Kunde möglich, jenseits des First-Level-Supports mit kompetenten Personen zu kommunizieren oder wird man da komplett im Regen stehen gelassen?

Die Frage ist: wer ist hier der geschädigte? Ich bin es soweit nicht, mein Gewinn durch den Kauf und Verkauf von 5 Stücke ist ca. 35 €.

Wenn es L&S Exchange ist, dann sollten die bzw. TR die beiden Transaktionen stornieren, die Abbuchungen rückgängig machen und alles gut. Warum dieser Theater: „Um Deine Lieferverpflichtung erfüllen zu können, musst Du nun die fehlenden Stücke kaufen oder zu Deinem Trade Republic Depot übertragen“.

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bondholder
· bearbeitet von bondholder
vor 48 Minuten von cryptoman:

Sorry, ich habe nicht ganz verstanden, was hat meine Situation mit dem deutschen Rechsstaatsprinzip zu tun.

Zitat:

"Der Market-Maker hat diese Transaktion entsprechend § 35 der Bedingungen für die Geschäfte an der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg rückwirkend aufgehoben."

 

https://www.boersenag.de/Regelwerke

 

§ 35 Mistrade-Regelung

(1) Der Market Maker kann ein Geschäft rückwirkend aufheben, das durch einen fehlerhaften Quote zustande gekommen ist. Ein Quote ist insbesondere dann als fehlerhaft anzusehen, wenn er aufgrund einer technisch bedingten Fehlfunktion des Handelssystems oder aufgrund eines Bedienungsfehlers erheblich und offenkundig von dem zum Zeitpunkt der Stellung des Quotes marktadäquaten Preis abweicht. Die Korrektur hat unverzüglich nach Erkennen des Fehlers zu erfolgen. Die Handelsüberwachungsstelle ist über die Korrektur zu unterrichten.

(2) Der Market Maker hat bei der Entscheidung über eine rückwirkende Geschäftsaufhebung sowohl das Interesse der Handelsteilnehmer an einem der tatsächlichen Marktlage entsprechenden Preis als auch das Vertrauen der Handelsteilnehmer in den Bestand des festgestellten und veröffentlichten Preises zu beachten. Im Falle einer unmittelbaren Berichtigung des Preises nach dessen Eingabe überwiegt regelmäßig das Interesse der Handelsteilnehmer an einem der Marktlage entsprechenden Preis.

(3) Der Market Maker hat den Handelsteilnehmer in schriftlicher oder elektronischer Form über die Aufhebung zu unterrichten.

(4) Ist der Handelsteilnehmer der Auffassung, dass der Market Maker unberechtigt von einem Geschäft zurückgetreten ist, muss er Einwendungen hiergegen unverzüglich, spätestens eine Stunde nach Handelsaufnahme des betreffenden Wertpapiers am folgenden Handelstag geltend machen. Der Einwand ist gegenüber dem Market Maker zu erheben. Die Handelsüberwachungsstelle und die Geschäftsführung sind vom Market Maker über erhobene Einwendungen zu unterrichten. Wird vom Einwendenden die ganze oder teilweise Rückgängigmachung der Fehlerberichtigung verlangt und lehnt der Market Maker dies ab oder nimmt dies nicht zusagegemäß vor, kann das Schiedsgericht angerufen werden. Das Schiedsgericht kann auch über die Art und Form einer Glattstellung entscheiden.

 

Geschaeftsbedingungen_Hamburg_2018-01-03.pdf

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cryptoman
vor 6 Minuten von reckoner:

Nein, hast du nicht, der 8.6. liegt ja noch vor uns.

Und es war auch nur eine Anmerkung von mir, wenn du schon gezahlt hättest wäre eben auch das storniert worden.

Ok. Ich habe es aber sofort gesehen, dass der Kontostand um 389,33 € geringer wurde. Zumindestens betrachte ich dieses Geld als abgebucht. Kann sein, dass es noch bis 8.6 "mein Geld" ist. Dann sollte am 8.6 einen "Überschuss" von 389,33 € auf meinem TR Konto entstehen und es wurde doch einen Leerverkauf ausgeführt (was TR eigentlich nicht erlaubt).

vor 6 Minuten von reckoner:

Wer sagt denn sowas?

Weil der Kurs von diesem ETF kann am Montag z. B. auf 100 € steigen.

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

Zitat

Ich bin es soweit nicht, mein Gewinn durch den Kauf und Verkauf von 5 Stücke ist ca. 35 €.

Willst du es nicht verstehen? Du hast nicht gekauft.

 

Mal ein Beispiel aus einem anderen Bereich:

Man ist professioneller Ebayhändler, man kauft und verkauft. Nun hast man ein Produkt gekauft, und stellst es sofort wieder zum Verkauf. Anschließend tritt der erste Verkäufer vom Vertrag zurück (nehmen wir mal an das ginge, etwa aufgrund eines Irrtums). Nun muss das Produkt woanders gekauft werden, der zweite Vertrag besteht ja immer noch.

 

Zitat

Warum dieser Theater: „Um Deine Lieferverpflichtung erfüllen zu können, musst Du nun die fehlenden Stücke kaufen oder zu Deinem Trade Republic Depot übertragen“.

Weil TR gar nichts dafür kann, warum soll der Broker da überhaupt etwas tun?

[TR ist sowas ähnliches wie Ebay in meinem Beispiel]

 

Ich hatte auch mal einen versehentlichen Leerverkauf, der Fehler lag aber bei der Bank. Da bekam ich dann direkt einen Anruf - man konnte erahnen, dass da ganz schön Stress herrschte, Leerverkauf gibt es bei dieser Bank nämlich auch nicht -, und auch ich musste das Wertpapier zum Glattstellen nochmal kaufen (den Schaden hat die Bank aber natürlich übernommen und sogar noch was oben drauf gelegt).

 

EDIT:

Zitat

Weil der Kurs von diesem ETF kann am Montag z. B. auf 100 € steigen.

Und das könnte dann dein Schaden sein den du von L&S zurückfordern kannst.

 

Stefan

 

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bondholder
· bearbeitet von bondholder
vor 13 Minuten von cryptoman:

Die Frage ist: wer ist hier der geschädigte? Ich bin es soweit nicht, mein Gewinn durch den Kauf und Verkauf von 5 Stücke ist ca. 35 €.

Korrektur: Wenn der Kaufvertrag nicht aufgehoben worden wäre, dann hättest du einen Gewinn von circa 35 Euro gemacht.

 

 

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cryptoman
· bearbeitet von cryptoman

 

vor 20 Minuten von bondholder:

Der Market-Maker hat diese Transaktion entsprechend § 35 der Bedingungen für die Geschäfte an der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg rückwirkend aufgehoben.

Ich habe nirgendwo behauptet, dass die L&S Exchange hier rechtswidrig die Transaktion stornieren will. Die ganze Abwicklung scheint aber zu Lasten des Kunden gehen, was der Kunde nicht zu verantworten kann.

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reckoner

Hallo,

 

bitte beantworte doch mal die Frage, wann die Emails dich erreicht haben.

 

Stefan

 

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cryptoman
· bearbeitet von cryptoman
vor einer Stunde von reckoner:

Hallo,

 

Willst du es nicht verstehen? Du hast nicht gekauft.

 

Mal ein Beispiel aus einem anderen Bereich:

Man ist professioneller Ebayhändler, man kauft und verkauft. Nun hast man ein Produkt gekauft, und stellst es sofort wieder zum Verkauf. Anschließend tritt der erste Verkäufer vom Vertrag zurück (nehmen wir mal an das ginge, etwa aufgrund eines Irrtums). Nun muss das Produkt woanders gekauft werden, der zweite Vertrag besteht ja immer noch.

 

Ja das verstehe ich jetzt. Das ist der erste solche Fall in meiner Trading-Praxis. Man erwartet, dass ausgeführte Transaktionen an der Börse sofort gültig und unbestritten sind.

 

Wenn es sowas bei TR öfter vorkommt (wovon ich nicht ausgehe), wie sollen überwiegend junge Leute die bei TR schnell und kostengünstig handeln wollen, sich über solche Dinge vorab Gedanken machen? Wenn man sich bei jedem Trade zuerst überlegt, wird das ein "mistradegefährdete Trade"? Und man kann theoretisch darüber vor Gericht streiten? Bei Transaktionen, die heutezutage an der Börse mit modernen IT-Systemen in millisikunden ausgeführt werden?

 

vor einer Stunde von reckoner:

Und das könnte dann dein Schaden sein den du von L&S zurückfordern kannst.

Ich mache jeden Tag bei TR ca. 20-30 Trades. Für mich lohnt sich der Aufwand nicht wegen 30-50 Euro Schaden. Der bittere Geschmack bleibt aber noch. Ich schätze, es wird nicht ganz einfach, den Schaden von L&S zurückfordern.

vor einer Stunde von reckoner:

Hallo,

 

bitte beantworte doch mal die Frage, wann die Emails dich erreicht haben.

 

Stefan

 

Am 04.06 um 17:45 Uhr wurde gekauft. Am 05.06. um 07:53 wurde verkauft. Die Emails haben mich am 05.06. um 11 Uhr erreicht, wenn die beiden Transaktionen schon ausgeführt wurden.

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Nur, wenn es sowas bei TR öfter vorkommt,

Offenbar hast du es nicht verstanden. Der Fehler lag nicht bei TR, sondern bei L&S. Das hätte dir auch bei jeder anderen Bank passieren können (nur bei jeder die den Handel über L&S anbietet natürlich).

 

Zitat

Für mich lohnt sich der Aufwand nicht wegen 30-50 Euro Schaden.

Echt jetzt?

Du machst Kindergartenorder (5*77 Euro), und dann lohnt bei 39 Euro der Aufwand nicht?

 

Und warte doch erstmal ab, vielleicht kannst du am Montag sogar mit Gewinn kaufen. Der Letzte Kurs (83,28) war jedenfalls nicht schlecht.

 

Zitat

Die Emails haben mich am 06.06. um 11 Uhr erreicht, wenn die beiden Transaktionen schon ausgeführt wurden.

Dann hattest du wohl genügend Zeit bereits am 6.6. glattzustellen. Warum hast du das nicht getan?

 

Stefan

 

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bondholder
· bearbeitet von bondholder
vor 44 Minuten von cryptoman:

Am 05.06 um 17:45 Uhr wurde gekauft. Am 06.06. um 07:53 wurde verkauft. Die Emails haben mich am 06.06. um 11 Uhr erreicht, wenn die beiden Transaktionen schon ausgeführt wurden.

Jetzt ist es bei mir gerade 02:08 Uhr morgens am Samstag 06.06.2020. Irgendwas stimmt da nicht – waren deine Transaktionen am Donnerstag (04.06.2020) nachmittags und Freitag (05.06.2020) morgens?

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cryptoman
· bearbeitet von cryptoman
vor 20 Minuten von reckoner:

Hallo,

 

Offenbar hast du es nicht verstanden. Der Fehler lag nicht bei TR, sondern bei L&S. Das hätte dir auch bei jeder anderen Bank passieren können (nur bei jeder die den Handel über L&S anbietet natürlich).

 

Natürlich verstehe ich, dass die TR und L&S unterschiedliche Einheiten sind. Als Laie oder Anfänger wird es aber nicht wahrgenommen. Aber vielen Dank für deine sehr hilfreiche Aufklärungen. Jetzt ist endlich ein klares Bild entstanden.

vor 20 Minuten von reckoner:

Und warte doch erstmal ab, vielleicht kannst du am Montag sogar mit Gewinn kaufen. Der Letzte Kurs (83,28) war jedenfalls nicht schlecht.

Dann hattest du wohl genügend Zeit bereits am 6.6. glattzustellen. Warum hast du das nicht getan?

Weil heute am Tage der Briefkurs viel höher lag (ca. 92 €). Und zu 83,28 € habe ich später am Abend versucht zu kaufen, hat aber nicht geklappt mit dem Limit-Order. Es ist bei diesem ETF sehr oft "glitcht" wie ich es gemerkt habe.  Ich habe es aber zuerst nicht von TR Emails verstanden, was die von mir wollen, da ich der Auffassung war, keinen Leerverkauf getätigt zu haben. Als einfache Trader hat man keine tiefen rechtlichen Kenntnisse über Mistrade-Regelungen. Jetzt ist aber viel kluger geworden.

vor 15 Minuten von bondholder:

Jetzt ist es bei mir gerade 02:08 Uhr morgens am Samstag 06.06.2020. Irgendwas stimmt da nicht – waren deine Transaktionen am Donnerstag (04.06.2020) nachmittags und Freitag (05.06.2020) morgens?

Sorry, ja genau wie du schreibst.

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Belgien
· bearbeitet von Belgien
vor 7 Stunden von bondholder:

Zitat:

"Der Market-Maker hat diese Transaktion entsprechend § 35 der Bedingungen für die Geschäfte an der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg rückwirkend aufgehoben."

 

https://www.boersenag.de/Regelwerke

 

§ 35 Mistrade-Regelung

(1) Der Market Maker kann ein Geschäft rückwirkend aufheben, das durch einen fehlerhaften Quote zustande gekommen ist. Ein Quote ist insbesondere dann als fehlerhaft anzusehen, wenn er aufgrund einer technisch bedingten Fehlfunktion des Handelssystems oder aufgrund eines Bedienungsfehlers erheblich und offenkundig von dem zum Zeitpunkt der Stellung des Quotes marktadäquaten Preis abweicht. Die Korrektur hat unverzüglich nach Erkennen des Fehlers zu erfolgen. Die Handelsüberwachungsstelle ist über die Korrektur zu unterrichten.

(2) Der Market Maker hat bei der Entscheidung über eine rückwirkende Geschäftsaufhebung sowohl das Interesse der Handelsteilnehmer an einem der tatsächlichen Marktlage entsprechenden Preis als auch das Vertrauen der Handelsteilnehmer in den Bestand des festgestellten und veröffentlichten Preises zu beachten. Im Falle einer unmittelbaren Berichtigung des Preises nach dessen Eingabe überwiegt regelmäßig das Interesse der Handelsteilnehmer an einem der Marktlage entsprechenden Preis.

(3) Der Market Maker hat den Handelsteilnehmer in schriftlicher oder elektronischer Form über die Aufhebung zu unterrichten.

(4) Ist der Handelsteilnehmer der Auffassung, dass der Market Maker unberechtigt von einem Geschäft zurückgetreten ist, muss er Einwendungen hiergegen unverzüglich, spätestens eine Stunde nach Handelsaufnahme des betreffenden Wertpapiers am folgenden Handelstag geltend machen. Der Einwand ist gegenüber dem Market Maker zu erheben. Die Handelsüberwachungsstelle und die Geschäftsführung sind vom Market Maker über erhobene Einwendungen zu unterrichten. Wird vom Einwendenden die ganze oder teilweise Rückgängigmachung der Fehlerberichtigung verlangt und lehnt der Market Maker dies ab oder nimmt dies nicht zusagegemäß vor, kann das Schiedsgericht angerufen werden. Das Schiedsgericht kann auch über die Art und Form einer Glattstellung entscheiden.

 

Geschaeftsbedingungen_Hamburg_2018-01-03.pdf 162 kB · 0 Downloads


Diese Mistraderegelungen geben LSX weitreichende Möglichkeiten der Rückabwicklung von durchgeführten Trades. Wer an solchen Börsen handelt, muss auf Rückabwicklungen gefasst sein. 
 

Ich kann verstehen, dass das Ganze irritierend ist, wenn es das erste Mal passiert. Ich bin >100mal per Mistradeantrag des Emittenten rückabgewickelt worden. Beim ersten Mal habe ich auch gedacht „Die spinnen wohl“. Solch späte Stornierungen (17.45 Uhr gekauft, 11.00 Uhr am nächsten Tag storniert) sind allerdings an den Börsen, an denen ich handele, nicht möglich, doch LSX ist halt „speziell“. 
 

Es ist auch mir in der Anfangsphase passiert, dass ich durch zu frühen Verkauf unabsichtlich einen Leerverkauf getätigt hatte. Ich habe mit einem Einspruch stets erreichen können, dass die Rückabwicklung sich dann auf Kauf und Verkauf bezogen hat, da die beiden Geschäfte als Einheit angesehen werden sollten. 

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase

Hi,

unterscheidet Kontobuchungen und Ankündigungen von Kontobuchungen. Gleiches gilt für Depotbuchungen. Die Ankündigungen erfolgen aufgrund der Informationspflichten im Treuhandverhältnis von Broker zum Kunden. Auslöser sind die Mitteilungen des Handelspartner/Handelsplattform. Übrigens ist der Broker Handelspartner auf der Plattform. Privatleute selbst handeln da ja nicht, sondern beauftragen den Broker als Kommissionär (schreiben sie ja auch). Die Misstradeemail war ursprünglich an den Broker gerichtet und ich finde es schon ein starkes Stück, wenn Sie dich so informieren, als ob Du alle Folgen daraus tragen solltest und sie als Broker damit nichts weiter zu tun hätten. Ob da noch ein Dritter als Skontroführer eingeschaltet ist, weiß ich nicht.

Ich bin mir nicht sicher, aber ich hege Zweifel, ob ein Broker sämtliche Risiken/Folgen eines stornierten Misstrades auf den Kunden abwälzen kann, insbes. das Kursrisiko zur Eindeckung eines dadurch entstehenden Leerverkaufs. Schließlich ist der Broker Treuhänder und Auftragsvermittler (Kommissionsgeschäft) und sollte seinerzeit alles Erforderliche tun, um den Schaden für seinen Kunden zu begrenzen. Dazu gehört m.E. dass der Kunde dadurch nicht in Verlegenheit gerät, ein ungewolltes/unzulässiges Leergeschäft eingegangen zu sein. Nur der Broker verfügt über die organisatorische Infrastruktur auf Fristen seitens der Handelsplattform zu reagieren. Das gehört zu seinen Pflichten, müsste Grundlage seiner Zulassung als Broker gemäß Finanzaufsicht und Börsengesetz sein.


Ich kenne auch nicht die Geschäftsbedingungen des Brokers, ob dieser interessewahrend für den Kunden den (ungewollten) Leerverkauf, der durch das Storno entstand, durch einen Nachkauf abwickeln muss, falls dieser nicht selbst reagiert. Das Interesse des Kunden bei einem stornierten Misstrade dürfte darin bestehen, dass er so gestellt wird, als habe der Trade und dessen Folgetrade (Verkauf) nie stattgefunden. Es entgeht ihm der vermeintliche Gewinn, dafür hat er aber auch keine Verluste wegen Nachkauf etc. zu tragen.

 

Als Kommissionär/Skontroführer trägt auch der Broker das Risiko, Wertpapiere bei einem Leerverkauf auf der Handelsplattform zu liefern. Alles andere wäre auch unsinnig, denn derjenige Dritte, der die Wertpapiere auf die Plattform gekauft hat, will ja gerade nicht das Risiko tragen, das eine Privatperson nicht liefern kann. Sonst bräuchte er ja keine Börse, sondern würde mit Dir außerbörslich mittels privaten Depotübertrag handeln.

Unterm Strich ist der eigene Broker der primäre Adressat für Schadenersatzansprüche, den mit ihm hat man ein Vertragsverhältnis und ihn hast du beauftragt, die Wertpapiere auf der Handelsplattform als Kommissionär zu kaufen/verkaufen.

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Bast
vor 55 Minuten von Belgien:

Diese Mistraderegelungen geben LSX weitreichende Möglichkeiten der Rückabwicklung von durchgeführten Trades. Wer an solchen Börsen handelt, muss auf Rückabwicklungen gefasst sein. 

Wie sind denn die Mistraderegelungen ansonsten im Direkthandel (Tradegate, Baader Bank etc.)? Ich bin (vielleicht etwas naiv) davon ausgegangen, dass dort ein Kauf definitiv ist. 

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cryptoman
vor 2 Stunden von Belgien:


Diese Mistraderegelungen geben LSX weitreichende Möglichkeiten der Rückabwicklung von durchgeführten Trades. Wer an solchen Börsen handelt, muss auf Rückabwicklungen gefasst sein. 
 

Ich kann verstehen, dass das Ganze irritierend ist, wenn es das erste Mal passiert. Ich bin >100mal per Mistradeantrag des Emittenten rückabgewickelt worden. Beim ersten Mal habe ich auch gedacht „Die spinnen wohl“. Solch späte Stornierungen (17.45 Uhr gekauft, 11.00 Uhr am nächsten Tag storniert) sind allerdings an den Börsen, an denen ich handele, nicht möglich, doch LSX ist halt „speziell“. 
 

Es ist auch mir in der Anfangsphase passiert, dass ich durch zu frühen Verkauf unabsichtlich einen Leerverkauf getätigt hatte. Ich habe mit einem Einspruch stets erreichen können, dass die Rückabwicklung sich dann auf Kauf und Verkauf bezogen hat, da die beiden Geschäfte als Einheit angesehen werden sollten. 

Ich hoffe es wird mir nicht 100 mal passieren. Dass die L&S eine Besonderheit ist, ist auch gut zu wissen. Wäre der Beitrag viel höher gewesen, könnte man vor Gericht darüber streiten :wacko: 

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cryptoman
· bearbeitet von cryptoman
vor einer Stunde von MeinNameIstHase:

Unterm Strich ist der eigene Broker der primäre Adressat für Schadenersatzansprüche, den mit ihm hat man ein Vertragsverhältnis und ihn hast du beauftragt, die Wertpapiere auf der Handelsplattform als Kommissionär zu kaufen/verkaufen.

Meine erste Gedanke war auch, dass der Broker alles regeln soll. Als Laie muss man ja nicht wissen oder erkennen, dass TR und L&S verschiedene Einheiten sind. Ich vermute, die meisten Kuden von TR sind dessen nicht bewusst. Die TR hier versucht sogar, ihre Ansprüche gegen L&S an mich abzutreten, damit das "mein Problem" wird, falls ich wegen des Falls tatsächlich vor Gericht ziehe (was ich natürlich nicht tun werde aber es gibt verrückte die wegen Cent-Beträge klagen).

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Irgendwas stimmt da nicht – waren deine Transaktionen am Donnerstag (04.06.2020) nachmittags und Freitag (05.06.2020) morgens?

Oh ja, stimmt, die Tage sind sicher aus versehen um eins weitergerutscht. Ist mir ja gestern Nacht (in #36) auch passiert.:-*

 

Zitat

Als Laie oder Anfänger wird es aber nicht wahrgenommen.

Du bist aber laut deiner Schilderung kein Anfänger. Aber egal, selbst im allerersten Trade wäre es nicht anders gelaufen.

 

Zitat

Weil heute am Tage der Briefkurs viel höher lag (ca. 92 €). Und zu 83,28 € habe ich später am Abend versucht zu kaufen, hat aber nicht geklappt mit dem Limit-Order.

OK. Dann ist das "etwas warten" kein Nachteil für dich. Wobei, den von mir genannten Schlusskurs hättest du doch nehmen können.

Je länger du wartest um so mehr ist es dein Risiko. Was beispielsweise nicht geht ist, jetzt noch Tage lang auf einen Kurs unter 70 Euro zu hoffen um mit ordentlichem Gewinn rauszukommen, und wenn der Kurs dann doch nach oben läuft den Verlust als Schadenersatz zu fordern (quasi eine Spekulation auf Kosten eines anderen).

 

@MeinNameIstHase: Warum stürzt du dich so auf den Broker? Der kann doch absolut nichts dafür, schuldig ist alleinig der Marketmaker (L&S). [oder meinst du mit Broker L&S?]

Zitat

ob dieser interessewahrend für den Kunden den (ungewollten) Leerverkauf, der durch das Storno entstand, durch einen Nachkauf abwickeln muss, falls dieser nicht selbst reagiert.

Ja, das muss sogar so sein, eben wenn dieser nicht reagiert (wo sollen die wieder verkauften Wertpapiere sonst herkommen?). Wie nun der fehlende Tag ausgeglichen wird weiß ich aber auch nicht (vielleicht gibt es sowas wie Sofortlieferungen?).

Problematisch ist auch der Kommunikationsweg Email - das ist zwar sehr schnell und daher zweckmäßig, aber es besteht keine Gewissheit, wann der Kunde die Mail liest. Daher können daraus kaum Pflichten abgeleitet werden.

 

Zitat

Das Interesse des Kunden bei einem stornierten Misstrade dürfte darin bestehen, dass er so gestellt wird, als habe der Trade und dessen Folgetrade (Verkauf) nie stattgefunden. Es entgeht ihm der vermeintliche Gewinn, dafür hat er aber auch keine Verluste wegen Nachkauf etc. zu tragen.

Das ist ja auch der Fall. Und sogar recht schnell erledigt (10 Minuten hinsetzen und den Fall schildern, und das mit Belegen an L&S), der Fragesteller scheut aber selbst diesen geringen Aufwand (wobei er hier im Thread mittlerweile schon mehr Zeit aufgewendet hat).

 

Zitat

Es ist auch mir in der Anfangsphase passiert, dass ich durch zu frühen Verkauf unabsichtlich einen Leerverkauf getätigt hatte. Ich habe mit einem Einspruch stets erreichen können, dass die Rückabwicklung sich dann auf Kauf und Verkauf bezogen hat, da die beiden Geschäfte als Einheit angesehen werden sollten.

Wenn der Handelspartner wirklich in beiden Fällen der Market Maker war könnte das die einfachste Lösung sein.

Grundsätzlich sind es aber erstmal zwei unabhängige Geschäfte. Man stelle sich mal vor, es wäre z.B. in Frankfurt gekauft und in Hamburg verkauft worden.

 

Stefan

 

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cryptoman
· bearbeitet von cryptoman
vor 22 Minuten von reckoner:

Problematisch ist auch der Kommunikationsweg Email - das ist zwar sehr schnell und daher zweckmäßig, aber es besteht keine Gewissheit, wann der Kunde die Mail liest. Daher können daraus kaum Pflichten abgeleitet werden.

Im Prinzip sollten solche wichtigen Informationen als Nachricht direkt in TR Depot zugestellt werden. Da bin ich ständig online und würde es sofort merken. Die Email habe ich eigentlich sogar einige Stunden später nach der Zustellung gelesen. Was wäre aber wenn die Email in Spam-Ordner gelandet wäre und es ginge um zig tausende von Euros? :o

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Was wäre aber wenn die Email in Spam-Ordner gelandet wäre und es ginge um zig tausende von Euros?

Dann wäre - wie schon in #44 vermutet - TR tätig geworden und hätte die Position durch Kauf glattgestellt, denke ich.

Erstmal geht es da auch nicht um das Geld, das lässt sich später regeln, sondern um die Lieferung der Wertpapiere an den Käufer (das hat zwingend zu erfolgen - der Verweiß auf einen Misstrade in einem ganz anderen Geschäft ist nicht zulässig und wäre ein klarer Fall für die Handelsüberwachung, wenn nicht gar für die Staatsanwaltschaft).

 

Stefan

 

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MeinNameIstHase

Hi reckoner,

vor 48 Minuten von reckoner:

Warum stürzt du dich so auf den Broker? Der kann doch absolut nichts dafür, schuldig ist alleinig der Marketmaker (L&S). [oder meinst du mit Broker L&S?]

TR agiert als Kommissionär. Das schreibt ja TR auch selbst. TR handelt auf der Handelsplattform, nicht der Kunde. Siehe §383 ff HGB.  Als Kunde beauftragt man den Broker, den Handel für einen auszuführen. Und zu den Nebenpflichten als Kommissionär gehört, dass er Interesse wahrend Leistungsstörungen behandelt (§384 HGB).

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Belgien
· bearbeitet von Belgien
vor 1 Stunde von cryptoman:

Ich hoffe es wird mir nicht 100 mal passieren. Dass die L&S eine Besonderheit ist, ist auch gut zu wissen. Wäre der Beitrag viel höher gewesen, könnte man vor Gericht darüber streiten :wacko: 


LSX ist nur insofern eine Besonderheit, als dass die Mistraderegelungen- vermutlich bewusst - vage formuliert sind und nicht konkret festlegen, ab welcher Höhe der Abweichung von einem „marktadäquaten Preis“ (dessen Bestimmungsmethode präzisiert sein sollte) ein aus Kundensicht attraktiv erscheinender Kauf/Verkaufskurs zum Mistrade werden kann. Zudem sind keine konkreten Fristen genannt, innerhalb derer die Feststellung eines Mistrades erfolgen muss („unverzüglich nach Erkennen des Fehlers“ kann alles bedeuten). Eine weitere Besonderheit von LSX ist, dass es keine unabhängige Überprüfung eines Mistradeantrags gibt, da hier der Market Maker seinen eigenen Antrag - natürlich neutral und unabhängig ;) - prüft, um dann festzustellen, dass dem Antrag stattzugeben ist und der Trade rückabgewickelt werden muss. An richtigen Börsen gibt es eine HÜSt, die Mistradeanträge prüft. Mistrades gibt es jedoch regelmäßig an allen Börsen (und auch im außerbörslichen Handel), nicht nur an der LSX.

vor 2 Stunden von Bast:

Wie sind denn die Mistraderegelungen ansonsten im Direkthandel (Tradegate, Baader Bank etc.)? Ich bin (vielleicht etwas naiv) davon ausgegangen, dass dort ein Kauf definitiv ist. 


Ich handele nicht über Tradegate und die Baader Bank, so dass ich deren Mistraderegelungen nicht kenne (ich lese nur die Mistraderegelungen an den Handelsplätzen, an denen ich aktiv bin, ich bin schließlich kein Paragraphenmasochist ;) ). Auf den Börsenwebseiten müssten die konkreten Mistraderegelungen veröffentlicht sein. Lies meine Antwort direkt über dieser und checke, ob die dortigen Mistraderegelungen die genannten Kriterien erfüllen.

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

TR agiert als Kommissionär. Das schreibt ja TR auch selbst. TR handelt auf der Handelsplattform, nicht der Kunde.

OK.

Trotzdem ändert das nichts daran, das TR erstmal den Kunden ansprechen muss.

Woher soll TR wissen, dass die beiden Geschäfte zusammenhängen? (ja, in diesem Fall ist das klar, aber es gibt ja auch anders gelagerte Fälle, etwa einen Verkauf mit anschließendem Rückkauf, wenn dann da eines der Geschäfte storniert wird muss es ja nicht unbedingt bedeuten, dass der Kunde dann auch das zweite nicht möchte)

 

Stefan

 

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase

Hi Belgien,

die LS-X (ich hoffe, wir meinen das gleiche Handelssystem Lang & Schwarz Exchange) ist Teil der Börse Hamburg.

Schau mal unter §11 bzgl. Handelsüberwachung

https://www.ls-x.de/media/site/regelwerk/Regelwerk_Lang_Schwarz_Exchange_3.1.2018.pdf

@reckoner:
Klar, wird der Kommissionär seinen Kunden informieren. Er darf aber andererseits auch keine Aufträge annehmen, die er nicht erfüllen kann. Dazu hat er sich gegenüber der Börse (vermutlich bzgl. Leerverkäufe) verpflichtet. Notfalls muss er dafür gegenüber der Börse einstehen. Du musst Verpflichtungen im Außenverhältnis TR - LSX und im Auftragsverhältnis zum Kunden (Kommittenten) unterscheiden. Der innere Zusammenhang ergibt sich dadurch, dass TR niemals einen Verkaufsauftrag angenommen hätte, wenn bei Auftragserteilung die Wertpapiere im Depot nicht verfügbar gewesen wären.


Etwas anderes ergibt sich auch nicht, wenn der Kunde die Wertpapiere einfach zwischenzeitlich auf ein drittes Depot umgebucht hätte. Auch dann müsste TR im Rahmen der Rückabwicklung des Kaufs Interesse wahrend tätig werden und sich die Wertpapiere innerhalb der börslichen Lieferfrist besorgen. Ob vom Kunden durch erneuten Übertrag oder durch Glattstellungskauf, wenn der Kunde nicht reagiert, sei dahin gestellt.


TR hat es schließlich selbst in der Hand, bei der Depoteinbuchung einen Vorbehalt auszusprechen, konkret die Wertpapiere vorübergehend zu sperren, wenn er das Risiko der Wirksamkeit des Übertragungsgeschäft (Erfüllungsgeschäft zum Kaufvertrag) auf den Kunden abwälzen möchte.


Die Lösung dazu wird man sicher irgendwo im Kleingedruckten der TR-AGB finden, sofern die bei Eskalation des Falles einer gerichtlichen Prüfung standhält. Letztlich geht's darum, ob TR erfolgreich das Kursänderungsrisiko aus dem fehlgeschlagenen Geschäft auf den Kunden abwälzen kann. Zuvor muss TR aber gegenüber der Börse alles ihm Zumutbare unternehmen, dass dem Kunden ein solcher Schaden erst gar nicht entsteht.

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