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ImperatoM

Riester in Rürup überführen

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ImperatoM
· bearbeitet von ImperatoM

Die Rürup-Rente war lange für die Förderberechtigten weniger attraktiv als die RürupRiester-Rente, insbesondere weil Einzahlungen in Rürup erst ab 2025 zu 100% steuerlich absetzbar sind. Dieses Jahr sind 90% der Einzahlungen abziehbar. Die Riester-Rente steckt zunehmend in der Krise, weil Versicherer im Ultrazinstief zunehmend ernste Probleme bekommen, überhaupt noch eine positive Realrendite zu erwirtschaften und weil mit fairr-Riester auch der letzte verbleibende halbwegs vernünftige Fondssparplan an der gesetztlichen Beitragsgarantie zu scheitern droht.

 

Ich möchte daher hier gerne die Frage offen diskutieren, ob ein Rürup-Fondssparplan vor diesem Hintergrund vielleicht an neuer Attraktivität gewinnt. Möglicherweise sogar eine Variante, dass man Riester förderschädlich kündigt und das ausgezahlte Kapital im gleichen Kalenderjahr in Rürup investiert, um zumindest 90% der Steuerförderung zu behalten.

 

Klar ist, dass sich das ganze nicht lohnen kann für Personen, die vor allem von Zulagen profitiert haben statt von Steuervorteilen. Insbesondere die geringverdienende 60-Euro-Sparer und Kinderreiche haben im Riester durch die hohe Förderquote konkurrenzlose Vorteile in der Förderung. Wenn es interessant sein kann, dann für diejenigen, die von den Steuervorteilen profitiert haben. Aufpassen muss man auch, dass für Rürup-Einzahlungen bis zu rund 24.000 Euro im Jahr steuerlich genutzt werden können, aber die tatsächlich nutzbare Summe meist geringer ist, weil auch andere Altersvorsorgebeiträge hiervon abgezogen werden (z.B. Gesetzl. Rentenversicherung). Hier muss man individuell prüfen.

Weiterhin klar ist, dass die wegfallende Beitragsgarantie für diejenigen keine gute Idee ist, die auf eine feste Zusatzrente im Alter angewiesen sind, hier wären die Risiken ggf. zu groß. Auch andere Dinge sind bei Rürup verbraucherunfreundlicher: Z.B. die fehlende Entnahmemöglichkeiten für den Eigenheimerwerb oder die fehlende Kündigungsoption. Welche weiteren Nachteile fallen euch ein?

 

Interessant ist jedenfalls, dass die fehlende Beitragsgarantie marktschwankungsunabhängig ermöglicht, in Aktien investiert zu sein und zu bleiben und dabei eien staatliche Förderung zu erhalten. Zudem sind die Kosten bei Rürup häufig geringer, bei fairr z.B. zusätlich zu den 36 Euro Jahresgebühr nur 0,4% statt 0,6% Jahresgebühr - immerhin ein Drittel der prozentualen Gebühr weniger.

 

Ich stelle mal eine bewusst vereinfachte Rechnung auf (sonst wird es schnell etwas unübersichtlich, wir können es ja später mal exakter durchgehen, wenn sich das ganze überhaupt als attraktiv herausstellen sollte):

Jemand hat 10.000 Euro in seinem Riester-Vertrag liegen, von denen er 8.000 Euro selbst eingezahlt hat. Dafür wurden 3.000 Euro Förderung gezahlt, die bei einer Kündigung zurückgezahlt werden müssen (plus rund 550 Euro auf die Gewinne, die aber in dieser Rechnung eher vernachlässigt werden können, weil sie ohnehin im Rentenalter nachträglich besteuert würden). Wer im gleichen Kalenderjahr 8.000 Euro in Rürup einzahlt, erhält 7.200 Euro davon anerkannt, wofür er rund 2.700 Euro Steuern erstattet bekommt (bei gleichbleibendem Grenzteuersatz - wenn dieser gestiegen ist, umso besser). Den 3.000 Euro Nachteil stehen also 2.700 Euro Vorteil gegenüber, so dass man nur 300 Euro "Verlust" bei der Sache macht. Zusätzlich braucht man noch die 550 Euro Kapitalertragssteuer, die aber keinen echten Verlust darstellen, weil die Steuer später eh anfiele (ja, hier kann man sauberer rechnen, es gibt störende Effekte in beide Richtungen).

 

Den 300 Euro Effektivnachteil stehen bei 20 Jahren Restlaufzeit und einem Durchschnittsguthaben (bei weiter erfolgenden Einzahlungen) von 20.000 Euro ständen 800 Euro Gebührenersparnis gegenüber. Rechnet man mit einem nicht weiter bespartem Vertrag, der (sehr peesimistisch gedacht) auch keine Kurssteigerungen erzielt , kommt man auf 320 Euro Gebührenvorteil nach 20 Jahren.

 

Es scheint also Bedingungen zu geben, unter denen sich die Überführung von Riester in Rürup lohnen könnte. Das ist aber erstmal nur ein allererster Eindruck, vielleicht fallen Euch einige Fallstricke ein, die hier nicht berücksichtigt worden sind. Wer z.B. noch einen sehr guten Rentenfaktor von 40 o.ä garantiert hat, kann andere gute Gründe zum Nichtwechsel haben und es gibt sicher einige weitere. Auf der anderen Seite ist das endlich eine Chance, mit der geförderten Altersvorsorge eben doch auf eine hohe Aktienquote zu kommen (lasst uns in diesem Thread hier bitte nicht darüber diskuieren, ob das überhaupt sinnvoll ist, hier soll es nur um die Sinnhaftigkeit des Wechsels gehen). Wahrscheinlich kennt Ihr andere attraktive Anbieter von Rürup-Fodnsparplänen. Welche Vor- und Nachteile fallen Euch noch zu dem Manöver ein?

 

 

 

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etherial

Ist das Problem nicht, dass Rürup-Renten-Verträge teurer sind als Private Renten-Verträge. D.h. das was man vorversteuert (geschenkt bekommt man ja gar nichts) muss man auch noch mit teuren Kosten bezahlen?

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Allesverwerter

Erhöht denn die Riesterkündigung das zu versteuernde Einkommen im Kündigungsjahr?

 

Oder wird die Steuerersparnis aus der Vergangenheit einfach nur vom Auszahlungsbetrag abgezogen?

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Knacker
vor 6 Minuten von Allesverwerter:

Erhöht denn die Riesterkündigung das zu versteuernde Einkommen im Kündigungsjahr?

 

Oder wird die Steuerersparnis aus der Vergangenheit einfach nur vom Auszahlungsbetrag abgezogen?

Beim ersteren nur dann, wenn nach Abzug der Förderung ein Gewinn verbleibt. Ansonsten wird vom Auszahlungsbetrag die Zulagen und die Steuerförderung abgezogen.

 

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Allesverwerter

 

vor 9 Minuten von Knacker:

Beim ersteren nur dann, wenn nach Abzug der Förderung ein Gewinn verbleibt. Ansonsten wird vom Auszahlungsbetrag die Zulagen und die Steuerförderung abgezogen.

 

a) mit welchem Steuersatz wird der Riestergewinn versteuert, KAP oder sonstige Einkünfte?

der TE hat mit KAP gerechnet, oder?

 

b) das heisst die Zulagen/Steuerförderung-Rückzahlung ist nicht direkt bei der Steuer mit Rürup verrechenbar?

 

Hintergrund: Für Riester wurde in der Regel eine Rückerstattung mit hohem Steuersatz gewährt, bei der Einmalzahlung Rürup wird der Steuersatz stark sinken.

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chirlu
vor einer Stunde von etherial:

Ist das Problem nicht, dass Rürup-Renten-Verträge teurer sind als Private Renten-Verträge. D.h. das was man vorversteuert (geschenkt bekommt man ja gar nichts) muss man auch noch mit teuren Kosten bezahlen?

 

Die Kosten fallen allerdings auf der Vorsteuerseite an, d.h. sie reduzieren den später zu versteuernden Betrag. Wenn also jemand im Rürup z.B. 0,4% Gebühren zahlt und im Rentenalter einen Steuersatz von 35% hat, reduzieren sich die Gebühren nach Steuern auf 0,26%. (Gilt für eine einmalige Gebühr am Ende der Sparphase; bei laufenden Gebühren ist die Rechnung komplizierter, aber das Prinzip bleibt, daß ein Teil der Gebühren effektiv vom Fiskus übernommen wird.)

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whister
vor einer Stunde von Knacker:

Ansonsten wird vom Auszahlungsbetrag die Zulagen und die Steuerförderung abgezogen.

Rein rechtlich hat man eine Rückzahlungsverpflichtung der Zulagen und Steuerförderung. Der Abzug von der Auszahlung erfolgt nur zur Sicherung der Ansprüche des Staates. Es kann durchaus sein dass die Auszahlung geringer ist als die Rückzahlungsverpflichtung & dann erhält man eine Zahlungsaufforderung vom Finanzamt/ZfA.

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ImperatoM
vor 2 Stunden von Allesverwerter:

a) mit welchem Steuersatz wird der Riestergewinn versteuert, KAP oder sonstige Einkünfte?

der TE hat mit KAP gerechnet, oder?

b) das heisst die Zulagen/Steuerförderung-Rückzahlung ist nicht direkt bei der Steuer mit Rürup verrechenbar?

a) Ja, ich bin von KAP ausgegangen, lasse mich aber gerne eines besseren belehren

b) Die Erstattung kommt erst mit der nächsten Steuererklärung, aber die Steuerrückzahlung fällt schon mit der Auszahlung an - für die Zwischenzeit brauchst Du den Steuerbetrag als Cash.

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Knacker
vor 1 Stunde von whister:

Es kann durchaus sein dass die Auszahlung geringer ist als die Rückzahlungsverpflichtung & dann erhält man eine Zahlungsaufforderung vom Finanzamt/ZfA.

Das träfe nur bei einem hoch in den Verlust abgerutschten Vertrag zu und in dem Fall stellt man ihn  beitragsfrei, so dass der Anbieter am Ende die Garantie leisten muss.

vor 29 Minuten von ImperatoM:

a) Ja, ich bin von KAP ausgegangen, lasse mich aber gerne eines besseren belehren

b) Die Erstattung kommt erst mit der nächsten Steuererklärung, aber die Steuerrückzahlung fällt schon mit der Auszahlung an - für die Zwischenzeit brauchst Du den Steuerbetrag als Cash.

a) trifft leider nicht zu, weil sonstige Einkünfte

b)der im Folgejahr erstattete Steueranteil wird infolge des dann geringeren Steuersatzes natürlich nicht ganz so hoch sein wie zurückgeforderte Steuerförderung

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whister
vor 17 Minuten von Knacker:

Das träfe nur bei einem hoch in den Verlust abgerutschten Vertrag zu und in dem Fall stellt man ihn  beitragsfrei, so dass der Anbieter am Ende die Garantie leisten muss.

Nicht nur - es gibt auch Konstellationen in denen die steuerliche Förderung den eingezahlten Betrag um ein vielfaches übersteigt. Eine förderschädliche Kündigung ist dann tatsächlich nicht sinnvoll.

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Knacker
vor 5 Minuten von whister:

Nicht nur - es gibt auch Konstellationen in denen die steuerliche Förderung den eingezahlten Betrag um ein vielfaches übersteigt. Eine förderschädliche Kündigung ist dann tatsächlich nicht sinnvoll.

Du meinst hier sicher die Steuer- und Zulagenförderung.

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whister
vor 1 Minute von Knacker:

Du meinst hier sicher die Steuer- und Zulagenförderung.

Nein, aktuell erhält man in bestimmten Konstellationen bei einer Einzahlung von 1.925,00 Euro eine steuerliche Förderung von 4.809,88 Euro (4.984,88 Euro - 175,00 Euro Zulage).

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Knacker
vor 2 Stunden von whister:

Nein, aktuell erhält man in bestimmten Konstellationen bei einer Einzahlung von 1.925,00 Euro eine steuerliche Förderung von 4.809,88 Euro (4.984,88 Euro - 175,00 Euro Zulage).

Wenn das die steuerliche Förderung für ein Jahr sein soll, dann würde mich das sehr interessieren?

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whister
Gerade eben von Knacker:

Wenn das die steuerliche Förderung für ein Jahr sein soll, dann würde mich das sehr interessieren?

Dieser Effekt tritt auf wenn du eine hohe Vergütung für mehrjährige Tätigkeit erhälst und du deine regelmäßigen Einkünfte durch Riester (und weiteren Maßnahmen) Richtung Null drückst. Faktisch verfünffacht sich dadurch die maximale steuerliche Förderung in einem Jahr.

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ImperatoM
· bearbeitet von ImperatoM
vor 18 Stunden von Knacker:

a) trifft leider nicht zu, weil sonstige Einkünfte

Okay, hast Du dafü eine Quelle?

 

Zitat

b)der im Folgejahr erstattete Steueranteil wird infolge des dann geringeren Steuersatzes natürlich nicht ganz so hoch sein wie zurückgeforderte Steuerförderung

Das allerdings ist tendentiell eher nicht so wie Du beschreibst. Wieso sollte der Steuersatz für die Neueinzahlung geringer sein? Häufig stimmt das Gegenteil: Denn die zurückgefordeten Steuerförderungen vom Riester-Vertrag waren Entlastungen in Höhe der früheren jeweiligen Grenzsteuersätze multipliziert mit den Einzahlungen. Tendentiell steigern Menschen ihren Grenzsteuersatz aber im Laufe der Zeit (etliche Tarifverträge und auch Besoldungstabellen, aber auch die meisten  frei verhandelte Gehälter), so dass der für die Rürup-Einzahlung relevante Grenzsteuersatz häufig höher liegen dürfte als der der Riester-Rückzahlung - das muss man letztlich aber natürlich immer individuell prüfen.

 

Wenn im Einzelfall der persönliche Grenzsteuersatz um mehr als 10 Prozent (nicht: Prozentpunkte, sondern wirklich Prozent, z.B. von 30 auf 33% !) gestiegen ist, macht mab sogar einen steuerlichen Gewinn bei der Sache. Dann zahlt man für 10.000 Euro Einzahlungen 3.000 Euro Steuerförderung zurück, bekommt jetzt aber z.B. 90% von 35% auf 10.000 Euro im Rürup-Vertrag zurück, also 3.150 Euro. Wie gesagt: Das ist individuell sehr unterschiedlich, lohnt sich aber bei gestiegenem Grenzssteuersatz.

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Knacker
· bearbeitet von Knacker
vor 59 Minuten von ImperatoM:

Okay, hast Du dafü eine Quelle?

Über dieses Thema haben wir hier schon öfters diskutiert. Definitiv weiß ich, dass es so ist, weil mein Sohn vor Jahren seinen Riester nach ca. 8 Jahren mit ca. 100 % Gewinn gekündigt hat.

vor 59 Minuten von ImperatoM:

Das allerdings ist tendentiell eher nicht so wie Du beschreibst. Wieso sollte der Steuersatz für die Neueinzahlung geringer sein? Häufig stimmt das Gegenteil: Denn die zurückgefordeten Steuerförderungen vom Riester-Vertrag waren Entlastungen in Höhe der früheren jeweiligen Grenzsteuersätze multipliziert mit den Einzahlungen.

Du bringst ja selbst das beste Argument. Die Steuerförderung wurde in der Regel mit dem individuell höchsten (Grenz-)Steuersatz errechnet. Wenn jetzt, die über die Jahre angesammelte Summe einmalig in einen Rürupvertrag eingezahlt wird, dann greift ein im Durchschnitt geringerer Steuersatz als der Grenzsteuersatz.

vor 59 Minuten von ImperatoM:

Tendentiell steigern Menschen ihren Grenzsteuersatz aber im Laufe der Zeit (etliche Tarifverträge und auch Besoldungstabellen, aber auch die meisten  frei verhandelte Gehälter), so dass der für die Rürup-Einzahlung relevante Grenzsteuersatz häufig höher liegen dürfte als der der Riester-Rückzahlung - das muss man letztlich aber natürlich immer individuell prüfen.

Das mag wohl stimmen, aber auch der Grenzsteuersatz wird - wenn auch seltener - nach oben angepasst.

 

vor 59 Minuten von ImperatoM:

Wenn im Einzelfall der persönliche Grenzsteuersatz um mehr als 10 Prozent (nicht: Prozentpunkte, sondern wirklich Prozent, z.B. von 30 auf 33% !) gestiegen ist, macht mab sogar einen steuerlichen Gewinn bei der Sache. Dann zahlt man für 10.000 Euro Einzahlungen 3.000 Euro Steuerförderung zurück, bekommt jetzt aber z.B. 90% von 35% auf 10.000 Euro im Rürup-Vertrag zurück, also 3.150 Euro. Wie gesagt: Das ist individuell sehr unterschiedlich, lohnt sich aber bei gestiegenem Grenzssteuersatz.

Du machst den großen Fehler, dass Du von einem einheitlichen Grenzsteuersatz ausgehst. Dieser vermindert sich mit der Minderung des zvE. Beim Riester mindere ich dieses p.a. max um 2.100 € beim Rürup liegt der Max-Betrag > 24.000 €. Der in Deinem Beispiel von 30 auf 33 % gestiegene Grenzsteuersatz vermindert sich bei einer Rürup-Einzahlung von ca. 24.000 € eventuell bis auf 25 %.

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ImperatoM
vor einer Stunde von Knacker:

Du machst den großen Fehler, dass Du von einem einheitlichen Grenzsteuersatz ausgehst. Dieser vermindert sich mit der Minderung des zvE. Beim Riester mindere ich dieses p.a. max um 2.100 € beim Rürup liegt der Max-Betrag > 24.000 €. Der in Deinem Beispiel von 30 auf 33 % gestiegene Grenzsteuersatz vermindert sich bei einer Rürup-Einzahlung von ca. 24.000 € eventuell bis auf 25 %.

Stimmt, das gilt es in der Tat zusätzlich zu berücksichtigen. Allerdings liegt die Steuerersparnis natürlich auch nicht beim verminderten Grenzssteuersatz, sondern zwischen den beiden und wäre etwas aufwendig per Integralrechnung oder deutlich weniger auwendig per Ausprobieren in einer Steuer-Software zu bestimmen. Im Beispiel Deines Sohnes mit 100% Gewinn im Riestervertrag wäre der Effekt sogar komplett verschwunden, weil dieser Gewinn ja wieder Grenzssteuersatzerhöhend wirkt. Also gilt es auch, den Gewinn mitzuberücksichtigen. Ein möglicher Workaround bei großen Grenzssteuersatzdifferenzen wäre es, die Rürup-Einzahlung bei großen derartigen Effekten auf zwei Kalenderjahre zu verteilen, auch wenn man auf die zweite Erstattung dann ein Jahr länger warten muss, werden im Folgejahr dann andererseits immerhin 92% der Einzahlung steuerlich anerkannt. Auch hier wird jeder individuell prüfen müssen, was für ihn am geeignetsten ist.

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Knacker
· bearbeitet von Knacker
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vor 6 Stunden von ImperatoM:

Stimmt, das gilt es in der Tat zusätzlich zu berücksichtigen. Allerdings liegt die Steuerersparnis natürlich auch nicht beim verminderten Grenzssteuersatz, sondern zwischen den beiden und wäre etwas aufwendig per Integralrechnung oder deutlich weniger auwendig per Ausprobieren in einer Steuer-Software zu bestimmen.

Mit einem Einkommenssteuerrechner kann man das relativ einfach errechnen. Doch leider ist es nicht so einfach, wie Du vermutest, weil sich die Höchstbeiträge zur Rürup-Rente im Gesensatz zum Riesterhöchstbetag nur anteilig steuerlich auswirken. Nicht nur dass sie sich z. B. in 2019 mit nur 88 % auswirken, darüber hinaus beinhalten die Höchstbeiträge (für 2019 = 24.305 €) auch die Beiträge zur gesetzlichen RV einschl. dem Arbeitgeberzuschuss. Demzufolge wirkt sich (bei rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern und auch bei Beamten) von eingezahlten 24.305 € nur ein Bruchteil der Beiträge einer Rürup-Rente steuerlich aus. Im Nachfolgend berechneten Beispiel hat man bereits mit einer Einzahlung von 11.400 € die Höchstförderung für Rürup erreicht.

 

Ich habe mal mit meinem Steuerrechner die 2019er Daten eines Steuerpflichtigen entsprechend manipuliert. Bei einem  Bruttoeinkommen von 69.337 € zahlt er

- ohne Riester und ohne Rürup 17.900 € Steuern,

- ohne Rürup, aber mit Riester-Einzahlung € 17.157 € Steuern und

- ohne Riester, aber mit Rürup-Einzahlung 13.502,90 €

- mit Riester und mit Rürup 12.811 €.

 

Hierbei muss man wissen, dass der Höchstbetrag für Riestereinzahlungen in Höhe von 2.100 € nicht auf die anderen Altersvorsorgebeiträge angerechnet wird und demzufolge zusätzlich wirkt. Der Rürup-Beitrag konkurriert mit den Höchstbeiträgen zur Rentenversicherung (bei Beamten sogar fiktiven Beiträgen), wird noch bis 2025 gemindert (für 2019 auf 88 %) und hat deshalb nur eine begrenzt steuerliche Auswirkung. Demzufolge macht es wenig Sinn einen Riester zu Gunsten eines darüber hinaus sehr unflexiblen Rürups aufzugeben.

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Knacker
vor 22 Stunden von whister:

Dieser Effekt tritt auf wenn du eine hohe Vergütung für mehrjährige Tätigkeit erhälst und du deine regelmäßigen Einkünfte durch Riester (und weiteren Maßnahmen) Richtung Null drückst. Faktisch verfünffacht sich dadurch die maximale steuerliche Förderung in einem Jahr.

Das ist aber weit hergeholt, zumal es nur ein Einmal-Effekt wäre und man das zvE mit Riester nur um 2.100 € nach unten bringen kann.

 

PS: "erhältst" schreiben viele falsch. Ich habe es auch lange so geschrieben wie Du.

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phlp112

Es gibt noch einen aus meiner Sicht gravierenden Nachteil bei Rürup. Die Vererbbarkeit der Ansprüche im Todesfall. 
 

Hier ist ein ziemlich aktueller Artikel zu dem gesamten Thema:

https://www.finanzwesir.com/blog/wochenueberblick-kw22-2020

 

@chirlu hatte da auch einen wichtigen Kommentar gepostet:

 


 

 

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whister
vor 2 Stunden von Knacker:

Das ist aber weit hergeholt, zumal es nur ein Einmal-Effekt wäre und man das zvE mit Riester nur um 2.100 € nach unten bringen kann.

Stimmt schon. Ich wollte damit nur deutlich machen dass man Riester nicht blind kündigen und davon ausgehen sollte dass man einfach etwas Zulagen und steuerliche Förderung vom Auszahlungsbetrag abgezogen bekommt.

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ImperatoM
· bearbeitet von ImperatoM
vor 6 Stunden von Knacker:

Doch leider ist es nicht so einfach, wie Du vermutest, weil sich die Höchstbeiträge zur Rürup-Rente im Gesensatz zum Riesterhöchstbetag nur anteilig steuerlich auswirken. Nicht nur dass sie sich z. B. in 2019 mit nur 88 % auswirken, darüber hinaus beinhalten die Höchstbeiträge (für 2019 = 24.305 €) auch die Beiträge zur gesetzlichen RV einschl. dem Arbeitgeberzuschuss.

Da liegst Du falsch, beide Aspekte habe ich selbst bereits im Eingansposting beschrieben.

Aber zurück zum Thema: Welche noch ungenannten Vor- und Nachteile kennt Ihr? Welche guten Anbeiter von Rürup-Fondssparplänen kennt Ihr?

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Knacker
vor 9 Stunden von ImperatoM:

Da liegst Du falsch, beide Aspekte habe ich selbst bereits im Eingansposting beschrieben.

Entschuldige, in der Tat hast Du die beiden Aspekte genannt. Leider bin ich erst danach eingestiegen und hatte Deinen Eingangspost nicht wahrgenommen.

 

In meinem berechneten Beispiel wirken sich Einzahlungen in einen Rürup bis max. 11.400 € steuerlich aus. Dafür bekommt der Steuerpflichtige ca. 4.400 € Steuern erstattet und muss - gleiches Einkommen und  gleiche Steuerhöhe unterstellt - für sechs Jahre jeweils 750 € Förderung = 4.500 € zurückzahlen.

 

vor 9 Stunden von ImperatoM:

Aber zurück zum Thema: Welche noch ungenannten Vor- und Nachteile kennt Ihr?

Ich erkenne hauptsächlich Nachteile

- für Geringverdiener mit Zulagenförderung, wie in Deinem Ausgangspost beschreiben, uninteressant,

- für Gutverdiener mit Steuerförderung, wie in meinem Beispiell errechnet, uninteressant,

- weitere Abschlussgebühren für den Neuabschluss des Rürup und

- für über 50jährige wird die 62/12er-Regelung zerschossen.

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ImperatoM
· bearbeitet von ImperatoM
vor 57 Minuten von Knacker:

Ich erkenne hauptsächlich Nachteile

- für Geringverdiener mit Zulagenförderung, wie in Deinem Ausgangspost beschreiben, uninteressant,

- für Gutverdiener mit Steuerförderung, wie in meinem Beispiell errechnet, uninteressant,

Bei Gutverdienern stimmt das zwar unter rein steuerlichen Aspekten, aber wenn eine wesentlich höhere Rendite erzielbar ist, weil die Aktienquote konstant hoch bleiben kann, dann werden die einmaligen steuerlichen Nachteile über die Jahre schnell irrelevant.

Zitat

- weitere Abschlussgebühren für den Neuabschluss des Rürup und

- für über 50jährige wird die 62/12er-Regelung zerschossen.

Bei Fondssparplänen gibt es meines Wissens in der Regel keine Abschlusskosten. Den Hinweis auf die 62/12er (ggf. sogar 60/12er für ältere Verträge) finde ich sehr gut- das sollte man mitbeachten!

Man merkt schon, dass das Model längst nicht für jeden interessant ist. Aber für einige noch nicht zu alte Gutverdiener ohne besonders hohen Zulagenanspruch könnte es doch interessant sein, scheint mir. Denn immerhin ist es wohl aktuell die einzige Möglichkeit, ETF-Sparen steuerlich gefördert zu bekommen, ohne unter Umschichtungen zu leiden.

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whister
vor 12 Minuten von ImperatoM:

Bei Gutverdienern stimmt das zwar unter rein steuerlichen Aspekten, aber wenn eine wesentlich höhere Rendite erzielbar ist, weil die Aktienquote konstant hoch bleiben kann, dann werden die einmaligen steuerlichen Nachteile über die Jahre schnell irrelevant.

Dieses Argument greift jedoch nur wenn man in seiner Asset Allocation 100% Aktien hat. In dem Moment wo auch nur einen kleinen Anteil nicht-Aktien hat könnte man überlegen diesen Anteil teilweise iin Riester zu halten.

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