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mabida

Auswirkung von temporärer MwSt Senkung auf bestehende Verträge

Empfohlene Beiträge

mabida
· bearbeitet von mabida

Hi Zusammen,

sehe ich es richtig, dass in den meisten Verträgen wie Fitnessstudio, Bahnabo, Internet, Telefon usw. die monatlichen Kosten inkl. MwSt. vereinbart sind?

Folglich wirkt sich die temporäre MwSt Senkung auch nicht auf bestehende Verträge aus? (Bzw. der Konsument hat keinen Anspruch auf eine Preissenkung.)

Danke und Grüße

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MarkyMark787

Das siehst Du richtig. Als Privatkunde habe ich in allen Verträgen einen Bruttoendpreis vereinbart, den ich weiterhin zu zahlen habe.

Die Senkung wirkt sich natürlich dennoch aus, denn das Unternehmen muss ja weniger Umsatzsteuer abführen. Somit erhöht sich für die Unternehmen der Nettoumsatz.

Nun mag es sicherlich das eine oder andere Unternehmen geben, das eben diesen Vorteil an Dich als Endkunden weitergibt. Einen Anspruch darauf hast Du aber nicht.

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beamter97
· bearbeitet von beamter97
vor 50 Minuten von MarkyMark787:

Einen Anspruch darauf hast Du aber nicht.

Anders sieht das bei z.B. deinen Energieversorgern aus: sofern Du eine Preisgarantie von denen hast, beinhaltet die keine öffentlich-rechtlichen Abgaben(incl. Steuern).

Da solltest Du bei der nächsten Abrechnung darauf achten, dass die periodengerecht die unterschiedlichen Steuersätze anwenden.

Und denen die Zählerstände per 30.6.20 und 31.12.20 mitteilen, damit die den Verbrauch nicht mittels Schätzung aufteilen.

 

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mabida

Danke für eure Antworten @MarkyMark787 und @beamter97!

 

Insbesondere der Hinweis mit den Energieversorgen ist interessant! Vielen Dank!

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MeinNameIstHase

Du kannst bei Dauerschuldverhältnissen als Verbraucher (z.B. Fitnessstudio-Vertrag) aber jederzeit hingehen und die MwSt-Senkung zum Anlass nehmen, dass du einen Rabatt aushandelst. Bei anderen Verbraucherverträgen kommt es auf den Einzelfall an. Ein Mobilfunkvertrag mit fixer monatlicher Rate (alles inkl. als Flatrate) dürfte wohl unverändert gegenüber Verbrauchern fort gelten. Bei einem Vertrag, der Gesprächsminuten abrechnet, könnte es einen Unterschied geben, ob die Minuten nach der MwSt-Senkung anfielen oder nicht. Würde man nämlich jedesmal einen Extravertrag nur für das einzelne Gespräch mit der Telefongesellschaft abschließen, dürfte die nur die gesetzliche MwSt verlangen, die dann aktuell gilt. Der Mobilfunkvertrag ist dann nur noch ein Rahmenvertrag.

Gerade die großen Anbieter dürften aber die Senkung per Vertragsangebote an ihre Kunden auch so weiter geben; vielleicht mit dem Hintergedanken bei Dauerschuldverhältnissen dann wieder 2 Jahre Vertragslaufzeit zu sichern.

 

Ich kenne den genauen Wortlaut des Gesetzes dazu nicht und auch nicht, was da im Verordnungsweg an ergänzenden Maßnahmen verlautbart wird. Deswegen wäre ich vorsichtig mit Festlegungen in allen Aspekten, wie was wo gehandhabt wird.

 

Unter Kaufleuten (im Unterschied zu Verbrauchern) wird im übrigen regelmäßig der Nettopreis die bestimmende Vertragsgrundlage sein.

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Aktie

Ich schätze, dass das ganz unterschiedlich gehandhabt wird. Es dürfte auch darauf an kommen, ob im Unternehmen mit Brutto- oder Nettopreisen gearbeitet wird. Beispiel Dönermann, der wird auch weiterhin seine 5 Euro brutto haben wollen, wie sie oben auf der Tafel stehen. Gerade im Dienstleistungsbereich rechnen hingegen viele mit Netto-Stundensätzen (100 Euro zzgl. USt) und dort wird es sicherlich günstiger. Von kundenfreundlichen Unternehmen habe ich heute schon gehört, dass sie alle Aufträge von Endverbrauchern erst im Juli abrechnen wollen. Wer nicht so kundenfreundlich ist, nimmt vielleicht am Jahresende trotzdem die Preiserhöhung mit, obwohl er den Preis nie gesenkt hat.

 

Die Restaurants haben eh Spaß in nächster Zeit:

Speisen derzeit: 19 % USt

ab 01.07.2020: 5 % USt

ab 01.01.2021: 7 % USt

ab 01.07.2021: 19 % USt

 

Richtig spannend wird es eigentlich auf der Unternehmensseite, die die Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen müssen. Wenn z.B. der Dönermann keinen Termin mehr beim Kassenprogrammierer kriegt, weil der überlastet ist und dann im Juli noch 19% ausweist und die auch abführen muss (§ 14c UStG). Oder beim Bauunternehmer, der quartalsweise Abschlagszahlungen erhält (mal mit 19% und mal mit 16%), dann im Dezember die Schlussrechnung stellt und nach Bauabnahme im Januar womöglich noch eine Korrekturrechnung schreiben muss.

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MeinNameIstHase

Hi Aktie,

ich gehe davon aus, dass der Gesetzgeber klar stellt, dass der Zeitpunkt der Leistungserbringung maßgeblich für die Anwendung des Umsatzsteuersatzes ist. So war's zumindest in der Vergangenheit. Ansonsten gilt bei Sollversteuerung, dass die Steuer mit Ablauf des Voranmeldezeitraums entsteht und bei Istversteuerung mit Eingang des Entgelts.

 

Hier ein alter Link auf die USt-Erhöhung von 2007, der viele Fragen dazu beantworten dürfte.
https://www.mittelstandswiki.de/wissen/Mehrwertsteuererhöhung_2007

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 1 Stunde von Aktie:

Richtig spannend wird es eigentlich auf der Unternehmensseite, die die Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen müssen.

 

Spannend wird es bei den Unternehmen, die ihre Buchhaltung selber machen oder ein Warenwirtschaftssystem nutzen.

 

Es gibt Programme, bei denen man einen neuen USt-Satz relativ einfach konfigurieren kann - und welche, bei denen man dafür ein Programm-Update braucht. Ich erinnere mich noch an den Spaß bei der Umstellung des Normal-Steuersatzes auf 19%. 

 

Damals ist mir klargeworden, dass manche Software-Hersteller die USt-Sätze als Mittel sehen, um ihre Kunden abhängig zu machen. Sprich: das Ändern von Steuersätzen ist möglicherweise absichtlich kompliziert. Ohne Wartungsvertrag wird deren Software bei einer Änderung der USt-Sätze mehr oder weniger wertlos.

 

Die geplante Änderung der Steuersätze wirft nicht nur rechtliche, sondern auch technische Fragen auf. Einen Vorlauf von nur 4 Wochen halte ich für deutlich zu kurz!

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Aktie
vor 25 Minuten von MeinNameIstHase:

ich gehe davon aus, dass der Gesetzgeber klar stellt, dass der Zeitpunkt der Leistungserbringung maßgeblich für die Anwendung des Umsatzsteuersatzes ist.

Klar, ich war etwas schreibfaul. Aber von Steuerkanzleien gab es heute schon Rundschreiben, dass private ESt-Erklärungen erst wieder im Juli übermittelt werden. Bauabnahme/Einzug in mein frisch fertiggestelltes EFH könnten leider wegen Corona auch erst ab Juli wieder stattfinden, bis dahin gibt es sicherlich noch eine lockere Steckdose festzuschrauben.

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MeinNameIstHase
vor 12 Stunden von stagflation:

Es gibt Programme, bei denen man einen neuen USt-Satz relativ einfach konfigurieren kann - und welche, bei denen man dafür ein Programm-Update braucht. Ich erinnere mich noch an den Spaß bei der Umstellung des Normal-Steuersatzes auf 19%. 

Aber "neu" ist das Problem nicht. Die USt-Satz-Anpassung von 15% auf 16% im April 1998 war auch unterjährig. Die von 16% auf 19% war ja per 1.1.2007 praktisch zum Jahreswechsel.


Standardwerk zum Nachlesen ist:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/2019-11-28-GoBD.html
 

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Edved
vor 4 Stunden von MeinNameIstHase:

Aber "neu" ist das Problem nicht. Die USt-Satz-Anpassung von 15% auf 16% im April 1998 war auch unterjährig. Die von 16% auf 19% war ja per 1.1.2007 praktisch zum Jahreswechsel.


Standardwerk zum Nachlesen ist:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/2019-11-28-GoBD.html
 

Ob nun Unterjährig oder nicht:

ich persönlich halte die Vorbereitungszeit von nicht einmal 4 Wochen für fatal. In 2006/2007 gab es m.W. ein BMF Schreiben aus August 2006, also über 4 Monate vorab. Ich befürchte, das wird den meisten Unternahmen, insbesondere den kleinen, noch echte Probleme machen...

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Aktie
Zitat

Die Mehrwertsteuer sinkt zudem nicht für alle Produkte. „Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man über die Regelung zur Tabaksteuer schmunzeln“, sagt FDP-Haushälter Otto Fricke.

So soll auf Tabakprodukte weiterhin der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent gelten. Eine Umstellung sei für Tabakprodukte zu aufwendig, womöglich müssten sogar Waren zurückgerufen werden, heißt es im Gesetz. Für alkoholische Produkte wie Bier, Wein oder Schnaps sinkt dagegen der Satz auf 16 Prozent.

https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/konjunkturpaket-bundesregierung-will-mehrwertsteuersenkung-noch-in-dieser-woche-beschliessen/25896902.html

 

Aus 2 Steuersätzen mach 3... Oder 4, wenn Bücher (auch preisgebunden) vielleicht bei 7% bleiben?

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