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santiago70

Handelsmodalitäten Degiro Steuer

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santiago70
· bearbeitet von santiago70

Hallo! Ich habe bei Degiro zwei Depots. Um auf ausländischen Börsenplätzen handeln zu können werden dort für jeden Börsenplatz einmalig jahrlich Gebühren für die Einrichtung der Handelsmodalitäten erhoben. Ich erhalte für jedes Jahr eine Jahresübersicht. Eine Steuerbescheinigung wird nicht ausgestellt. Dort sind alle nötigen Daten für die Steuererklärung enthalten. Nur die Gebühren für die Handelsmodalitäten sind nicht aufgeführt. Die Jahresübersicht sende ich dem Finanzamt stets mit, da unter anderem keine Verlustverrechnung erfolgt. Kann ich diese Gebühren in der Anlage KAP angeben, wenn ich den Nachweis über die Gebühren beifüge? Wenn ja an welche Stelle erfolgt dieser Eintrag.

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reckoner

Hallo,

 

warum suchst du nicht erstmal hier im Forum bevor du einen Beitrag erstellst? DeGiro und die Steuer wird doch schon ausgiebig diskutiert.

 

Zitat

Dort sind alle nötigen Daten für die Steuererklärung enthalten.

Nein, sind sie nicht.:P (und das von mir, der das sonst immer bestreitet - aber wenn jemand einfach pauschal eine solche Behauptung aufstellt kann ich nicht anders)

 

Zitat

Nur die Gebühren für die Handelsmodalitäten sind nicht aufgeführt.

Richtig. Die sind aber auch nicht nötig.

 

Zitat

Kann ich diese Gebühren in der Anlage KAP angeben, wenn ich den Nachweis über die Gebühren beifüge?

Nein.

 

Stefan

 

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