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Rheinschuetz

Quellensteuerrückerstattung Deutschland --> Schweiz

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Rheinschuetz

Hallo zusammen,

 

Das Thema gibt es hier im Forum schon in die andere Richtung Schweiz --> Deutschland.

 

Bei mir ist es genau umgekehrt und ich blicke nicht durch, wie ich den Rest der Steuern, die der deutsche Staat auf meine Dividende einbehält wieder zurückfordern kann.

 

Folgende Situation:

- Ich bin deutscher Staatsbürger, wohne und arbeite aber seit 10 Jahren in der Schweiz d.h. keine steuerlichen Verpflichtungen in Deutschland.

- In meinem schweizer Depot der Firma Equatex AG liegen Aktien von einem Unternehmen (Anlagevermögen ca. 15000 €)

- Die Dividende wird seit 2016 jeden Mai auf mein Schweizer Konto ausbezahlt

- Von der Dividende wurden jedesmal direkt 26,375% abgeführt (KapErtSt und Soli)

 

Nun habe ich letztes Jahr rausgefunden, dass ich 15% davon direkt in meiner Schweizer Steuererklärung zurückfordern kann. Die restlichen 11,375% müsste ich per Antrag vom deutschen Fiskus zurückholen d.h. für die Jahre 2016 und 2017 könnte ich den vollen Betrag rückfordern und für 2018 und 2019 die 11,375%, da ich 15% bereits in der Steuererklärung angerechnet bekommen habe. Ist das soweit korrekt? Soweit ich noch gelesen habe, kann ich maximal 4 Jahre zurückliegende Abzüge rückfordern?

 

Jetzt beginn für mich der Dschungel der Formulare :tdown:

Muss ich das Formular R-D 1 und R-D Anlage ausfüllen und abschicken? Gibt es dafür irgendwo eine Hilfestellung? Mein Deutsch ist meiner Meinung nach sehr gut, aber diese verklausulierten Sätze in diesen Forumlaren lassen sogar mich manchmal verzweifeln und selbst nach dem vierten Mal durchlesen, verstehe ich nicht was ich ankreuzen soll :lol:

 

Eventuell kennt sich hier im Forum jemand damit aus? Ich wäre für jede Hilfe dankbar.

 

Freundliche Grüsse,

 

Rheinschuetz

 

 

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Infocollector

Sagen wir mal so, ob sich der Aufwand lohnt, hängt sehr stark davon ab, wie hoch die Dividende deiner Aktienanlage effektiv ausfällt. Deine 15k als Grundlage nehmend, nehme ich mal eine Dividendenrendite von 2% an, wäre die Bruttodividende 300 EUR p.a. Für 2016 und 2017 zusammen wären das 160.50 EUR, die du dir zurückholen könntest, für 2018 und 2019 etwa 35 EUR pro Jahr. Als ich vor Jahren vor derselben Überlegung stand, habe ich da kurz meinen zu erwartenden Zeitaufwand zzgl. Portokosten für Schweizer Steueramt und für den deutschen Fiskus gegengerechnet und entschieden, dass das in keinem lohnenden Verhältnis zueinander steht.

 

Sollte deine Dividendenrendite deutlich höher ausfallen (also z.B: mind. 4% p.a.), kann deine Rechnung schon wieder anders aussehen.

Amtliche Hilfestellungen kenne ich da übrigens nicht und habe damals beim Recherchieren auch nichts Sinnvolles online finden können.

 

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase

Hi Rheinschuetz,

auf dem Formularserver des BZSt und dort das Formular R-D 1 (Antrag auf Erstattung der dt. Abzugssteuern von Kapitalerträgen nach dem D-CH Doppelbesteuerungsabkommen) runterladen, ausfüllen und vom CH-Finanzamt bestätigen lassen. Anschließend mit geforderten Belegen einreichen.

https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=00C66D7891AB4794624E

Das sind 4 Seiten, darunter 2 Seiten Ausfüllanleitung.

 

Damit Du durch D einbehaltene Quellensteuern als Schweizer Bewohner teilweise erstattet bekommst, brauchst du via Bank eine Steuerbescheinigung der deutschen "auszahlenden Stelle". Da gibt es zwei Situationen:

 

a) Das Depot wird schon bei einer deutschen Bank geführt, die sind verpflichtet jedem Kunden eine Steuerbescheinigung auszustellen, weil sie die Steuer einbehalten. Die 'erben' die Pflicht von der Lagerstelle. Frag in diesem Fall gleich die Bank, ob die das Verfahren als Bevollmächtigte für Dich durchführen. (Ich bin da überfragt.)

 

b) Das Depot wird in der Schweiz (oder Drittländer wie F, NL ...) geführt. Dann musst du die Bank beauftragen, dass die bei der Lagerstelle der deutschen Wertpapiere (z.B. oft die Clearstream Bank AG) auf Deinen Namen eine Steuerbescheinigung für Dich besorgt. Die normale Bankabrechnung/der Kontobeleg reicht dazu nicht. Das ist womöglich der teuerste Teil des Verfahrens, da CH-Banken da gerne mal 50 Euro und mehr im Einzelfall (eigene und fremde Spesen) verlangen. Discountbroker bieten unter Umständen diesen Service erst gar nicht an und dann bist Du der Dumme.
 

Schuldner einer Kapitalforderung: Ist bei Dividenden die Aktiengesellschaft (die schuldet Dir die Dividende). Sie beauftragt eine Depotbank/Lagerstelle in D mit der Abwicklung, welche dann die auszahlende Stelle ist. Führt der Gläubiger sein Depot in D, übernimmt die (deutsche) Bank/Sparkasse die Pflichten als auszahlende Stelle.

Gläubiger einer Kapitalforderung bzw. der Erträge bist Du, wenn du in eigenem Namen/eigene Rechnung handelst und nicht selbst nur Strohmann bist. Bei Dividendenansprüchen ist es der Aktionär und nicht der, der zufällig den Dividendenschein (von Dir als Aktionär gegen Geld bekam) um ihn dann einzulösen. Dito bei Zinsansprüchen aus Anleihen usw.

 

Schweizer Pauschalbesteuerung ... ist ein Fall in bestimmten Kantonen für Superreiche, die zahlen jährlich eine fixen Betrag anstelle der CH-Einkommenssteuer. Die verhandeln das direkt mit der kantonalen Finanzverwaltung aus. Das geht nach dem Schema xx% vom Vermögen oder xx CHF bezogen auf Hausgröße/geschätzter Lebensstandard. Das besondere daran ist, dass D sagt: Die zahlen ja keine Steuern vom Einkommen in CH und brauchen deshalb nicht den Schutz eines DBA. Da wird ja nichts "doppelt" besteuert.


Speziell mit CH gibt es Sonderregeln für Deutsche, die in die CH ausgewandert sind. Die sind bis 5 Jahre nach Wegzug noch in D weiterhin beschränkt steuerpflichtig. (Sollte für Dich aber nicht mehr relevant sein.)
Sowie für Pendler und Leute mit Doppelwohnsitz (hüben wie drüben).

 

Ich hoffe, ich hab' das jetzt richtig zusammen getragen. Bin selbst davon ja nicht betroffen.

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