Keckema Mai 24, 2020 · bearbeitet Mai 24, 2020 von Keckema Hallo allerseits, bei der Auswahl von Anleihen stellt sich mir folgende Frage zu deren Besteuerung, die ich bisher anderweitig nicht beantworten konnte: Angenommen, man hat zwei Anleihen A und B zur Auswahl. Beide Anleihen gleichen sich in der Rendite, dem Fälligkeitstermin, Rückzahlung usw. Einziger Unterschied: Anleihe A hat einen höheren Kupon und dementsprechend einen höheren Kurs als Anleihe B. Meine Frage: Wenn man beide Anleihen jetzt kauft und bis zur Endfälligkeit/Rückzahlung hält, besteht dann ein Unterschied in der anfallenden Abgeltungssteuer? Bei Anleihe A mit dem höheren Kupon fällt auf die Kuponzahlungen ja höhere Abgeltungssteuer an als bei Anleihe B mit den niedrigeren Kuponzahlungen. Damit wäre Anleihe B steuerlich begünstigt. Andererseits werden beide Anleihen ja zum Nominal 100 % zurückgezahlt. Damit ergibt sich bei Anleihe A mit deren höheren Kaufkurs ja ein höherer Kursverlust bzw. ein kleinerer Kursgewinn als bei Anleihe B mit dem niedrigeren Kaufkurs. Wird dieser Kursverlust bzw. -gewinn steuerlich berücksichtigt, auch wenn es sich nicht um einen Verkauf der Anleihe handelt, sondern um deren Rückzahlung/Tilgung? Falls ja, wäre die Höhe der Besteuerung bei beiden Anleihen A und B wohl gleich. Ich danke vorab recht herzlich für Euer Interesse! Keckema Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Cai Shen Mai 24, 2020 · bearbeitet Mai 24, 2020 von Cai Shen vor einer Stunde von Keckema: Bei Anleihe A mit dem höheren Kupon fällt auf die Kuponzahlungen ja höhere Abgeltungssteuer an als bei Anleihe B mit den niedrigeren Kuponzahlungen. Damit wäre Anleihe B steuerlich begünstigt. Über mehrere Jahre, wobei der Unterschied vor allem dann zum Tragen kommt, wenn der Sparerpauschbetrag noch nicht ausgeschöpft ist. vor einer Stunde von Keckema: Andererseits werden beide Anleihen ja zum Nominal 100 % zurückgezahlt. Damit ergibt sich bei Anleihe A mit deren höheren Kaufkurs ja ein höherer "Kursverlust" als bei Anleihe B mit dem niedrigeren Kaufkurs. Betrifft ausschließlich das letzte Jahr. Kaufkurse über 100% werden steuerlich als Verlust gewertet, wobei die abschließend gezahlten Zinsen bankseitig mit dem Kursverlust bei Rückzahlung verrechnet werden. Beides landet im gleichen (Verlust-)Verrechnungstopf. Mit einem vorzeitigen (Teil-)Verkauf in einem früheren Veranlagungszeitraum könnte man hier - auch unter Berücksichtigung der Stückzinsen - etwas Spielraum schaffen. vor einer Stunde von Keckema: Verkauf der Anleihe handelt, sondern um deren Rückzahlung/Tilgung? Verkauf oder Rückzahlung sind steuerlich egal, solange es keine wertlose Ausbuchung wird. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Keckema Mai 24, 2020 Cai Shen, hab vielen Dank für Deine zeitnahe, präzise und umfassende Antwort! Damit ist meine Frage beantwortet. Ich vertraue darauf, dass Cai Shen's Ausführungen korrekt sind. Falls irgendjemand Einwände oder Ergänzungen anbringen möchte, wäre ich dafür sehr dankbar. Dickes Kompliment an alle Mitwirkenden für dieses tolle Forum! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Trauerschwan Mai 24, 2020 vor 20 Minuten von Keckema: Ich vertraue darauf, dass Cai Shen's Ausführungen korrekt sind. Falls irgendjemand Einwände oder Ergänzungen anbringen möchte, wäre ich dafür sehr dankbar. Keine Einwände. Cai Shen hat das wunderbar erklärt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag