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BU Versicherung ......Nürnberger Vers. AG zahlt nicht

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polydeikes

@Framal Versteh mich nicht falsch, aber ich habe da eine Vermutung.

 

Wenn der Leistungsnachweis auf Basis von Symptomen oder Beschwerdebeschreibungen (des VN) erfolgt, ist das immer ungenügend und angreifbar. Bei psychosomatischen Krankheitsbildern im Besonderen.

 

Wir haben ja ...

Zitat

"in Folge Krankheit, ..." ... "DIE ÄRZTLICH NACHZUWEISEN SIND" ... "Leistungsgrenze"

Das bedingt eine objektivierte Befundung. Und das ist gerade bei psychischen Beeinträchtigungen schwierig, da nach naturwissenschaftlichen Gesichtspunkten die Disziplin der Psychiatrie stand alone nur eine Trefferquote von 80-90 % aufweist (Mangel an bildgebender Diagnostik und reproduzierbarer Verfahren). Nur im Ausnahmefall kann sich ein Arzt allein auf die Beschwerdeschilderung stützen.

 

Hier könnte beispielsweise ein Grund für interdisziplinäre Begutachtung gegeben sein, was den weiteren Verlauf MÖGLICHERWEISE erklären könnte. (aber auch nicht muss)

 

Hast du in anderen Gebieten auch. Bspw. wenn lang anhaltende Beschwerden am Bewegungsapparat ausschließlich aus Sicht eines Orthopäden betrachtet werden. Oder eben der große Hausarztfehler, der standalone nur den Anforderungen der EMR genügt.

 

Genau aus dem Grund versucht ein guter Versicherungsberater zu objektivieren. Ich habe oben ja https://www.versicherungsberaterin.net/berufsunfaehigkeit-depression/ verlinkt. Da sind schon ein paar trivial dargestellte Hinweise auf Objektivierungsansätze gegeben. Ein VB hangelt sich da idealerweise im Rahmen des Ausgeurteilten entlag und vermeidet so nachfolgendes Diagnose- und Gutachterbingo.

 

 

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yuser
· bearbeitet von yuser
vor 3 Stunden von polydeikes:

Ein VB hangelt sich da idealerweise im Rahmen des Ausgeurteilten entlag und vermeidet so nachfolgendes Diagnose- und Gutachterbingo.

In was für einer Größenordnung bewegt sich das Honorar eines VB ? Auf der Seite gibt es außer „Einzelfall“ und „Unterlagen einreichen“ nichts verwertbares, kein Anhaltspunkt. So eine Begleitung ist sicherlich mit erheblichem Aufwand verbunden.

Geht das prozentual von der möglichen BU-Leistung oder macht der VB das einfach mal so nach Nase?

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Kommt drauf an. VBs können als Stunden, nach RVG oder erfolgsabhängig / pauschal abrechnen. Für beide Seiten tatsächlich eine Frage des Einzelfalls.

 

Für einen durchschnittlichen Verlauf mit 8-10 Monaten Abwicklungszeit ist mit allem drumherum mit ca. 3-6 k Euro zu rechnen. 

 

Kann mehr, kann auch deutlich weniger sein. Der eigentliche Leistungsantrag ist tatsächlich der kleinste und somit auch billigste Teil.

 

Im Falle von Frau Baumeister: Sie ist auf Monate im Voraus ausgebucht.

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yuser
vor 5 Minuten von polydeikes:

Für einen durchschnittlichen Verlauf mit 8-10 Monaten Abwicklungszeit ist mit allem drumherum mit ca. 3-6 k Euro zu rechnen. 

Danke für die Hausnummer. 
 

vor 6 Minuten von polydeikes:

auf Monate im Voraus ausgebucht.

So ist das meistens (leider) mit allen qualifizierten Experten.

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polydeikes

Anderes Beispiel von einem geschätzten Kollegen, der dank medizinisch geschulter Frau im VVA Kontext auf sehr hohem Niveau arbeitet:

 

Bei der Kundin ging alles schief. Scheidung, Verpflichtungen vom Haus an der Backe, Kinder und im Sinne Zugewinngemeinschaft nur kleines Einkommen und kleine BU-Rente gehabt.

 

Die benannte Hausnummer wäre nicht zu stemmen gewesen, auch erfolgsabhängig kaum tragbar / zu verantworten. Zumal medizinisch komplexer Fall.

 

Die Frau meines Kollegen hat die komplette VVA Prüfung übernommen (das ist inhaltlich vom Antrag durchaus etwas unterschiedlich), die komplette Aktenlage geordnet (4 Behandler) und ergänzt. Den medizinische Leistungsnachweis praktisch vorbereitet. Unentgeltlich, geht ja auch gar nicht anders. Die VB auf die Hälfte des regulären Entgelts verzichtet.

 

Am Ende 1200 Euro erfolgsabhängig, ein Geschenk, wo Makler und VB kräftig draufgelegt haben.

 

Gleichwohl, sowas ist die Ausnahme, absolute Ausnahme. 

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yuser

Interessante Darstellung. Ja, ich denke gerade wenn die Gesundheit nicht mehr gegeben ist und sonst auch alles „den Bach runtergeht“ und der GAU droht, dann ist das wirklich ein Glücksfall gewesen - mit 1200€, ohne Frage, eine wohlwollende Unterstützung. 
 

Denkt man sich selbst in so ein Szenario rein, dann kann einem Angst und Bange werden. Bedenkt man die mögliche Schadenshöhe, bei mir wären das grob überschlagen über 1,3 Mio. € die nächsten Jahrzehnte... dann wird mir klar, dass das alles andere als einfach werden würde... Einerseits die Leistung bewilligt, andererseits aber auch die notwendige Fachkompetenz irgendwie organisiert und für den eigenen Fall eingebunden zu bekommen.

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Man unterschätzt halt den Arbeitsaufwand. Da ist zum Teil auch wieder die Branche selbst schuld.

 

Bspw. geben Fondsfinanz (Kanzlei Michaelis) oder Blaudirekt (BU Expertenservice) Gutscheine für kostenlose Erstberatung aus. Is ja allet so easyyyy ...

 

Real fängt es mit der VVA Aufbereitung an (es sei denn, die 10 Jahre sind deutlichst rum). Da ist a) generell die Einhaltung von Speicherfristen vom Zeitpunkt des Leistungsantrags zu prüfen und natürlich b) inhaltlich vor allem alles mit Kausalität zum Leistungsfall genau zu prüfen und mit dem Antrag abzugleichen.

 

Je nachdem wie sauber VVA bei Antragsstellung lief, sind hier auch gern mal die ersten 4-6 Wochen rum und einige Stunden auf der Uhr. Potenziert sich, wenn Fallstricke noch ausgeräumt werden müssen.

 

Dann muss der Therapie-, Behandlungs- und Diagnosestand zusammengetragen (und ggf. ergänzt) werden, mit dem der Leistungsantrag zu stellen ist. Hier ist man stark davon abhängig, wie gut die behandelnden Ärzte den Unterschied EMR / BU verstehen (idR gar nicht). Kann von glasklar (ich bin matsch) bis „völlig unklar und nicht abgeschlossen“ reichen. Mit entsprechenden zeitliche Konsequenzen.

 

Von da an gibt es kein genormtes Vorgehen mehr. IdR wird man bereits eine sehr genaue Tätigkeitsbeschreibung erstellt und die Einschränkungen (nur quantitativ? nach Gewichtung? in prägenden Tätigkeiten?) heraus gearbeitet haben.

 

Aber ob man damit initial rausrückt? Taktische Frage ...

 

Kann auch sinnvoller sein den Versicherer erst mal kommen zu lassen, sprich einfach nur die Unterlagen zum Leistungsantrag anzufordern und zurück zu schicken.

 

Dann gibt es da durchaus VR-typische Verhaltensmuster, auf die man idealerweise eingestellt ist.

 

Tatsächlich betrachten die VBs gerade die Direktversicherer überwiegend als leichtes Opfer. Dürfte etwas mit den gesparten Personalkosten zu tun haben.

 

Die guten VBs haben aber wiederum VR auf Blacklist, wo sie erst gar keine Mandate annehmen.

 

Wie gesagt, pauschales Vorgehen gibt es nicht. Hängt va. von VVA, welcher VR und Therapie-/Behandlungs-/Diagnosestand ab.

 

Letzterer ist die Ursache, warum auch einfache Leistungsfälle idR 8-10 Monate dauern. Hat nichts mit „nicht zahlen wollen“ zu tun. Liegt einfach in der Natur der Sache eines medizinischen Leistungsnachweises.

 

Kommen dann noch Fallstricke dazu (am fatalsten wohl Außenprüfung bei Umorganisation) oder unberechtigte Forderungen nach Gutachten, tanzt die Stechuhr Tango.

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WiIngVest
vor 25 Minuten von polydeikes:

Real fängt es mit der VVA Aufbereitung an (es sei denn, die 10 Jahre sind deutlichst rum). Da ist a) generell die Einhaltung von Speicherfristen vom Zeitpunkt des Leistungsantrags zu prüfen und natürlich b) inhaltlich vor allem alles mit Kausalität zum Leistungsfall genau zu prüfen und mit dem Antrag abzugleichen.

Vielen Dank mal wieder für deine umfangreiche Stellungnahme! Wenn 10 Jahre rum sind, kann die Versicherung nur auf Arglist bei VVA gehen, oder?

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polydeikes

Arglist formal auch 10 Jahre (ganz formal + 1 Monat). Wird nur komplexer, wenn die BU objektiv binnen 10 Jahren eingetreten, aber (absichtlich) erst später gemeldet wurde.

 

Darüber hinaus nur theoretisch Versicherungsbetrug. Kein Szenario, in das man „versehentlich“ geraten könnte. Und meines Wissens in der BU bis dato noch nie erfolgreich.

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WiIngVest

Prüfen die Versicherungen dann nach 10 Jahren überhaupt noch die VVA?

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yuser
vor 19 Stunden von polydeikes:

Die guten VBs haben aber wiederum VR auf Blacklist, wo sie erst gar keine Mandate annehmen.

Zuerst ein Danke für die Mühe - spannende Einblicke. Das Gros der Versicherten wird sich eher selten mit sowas beschäftigen wollen, ich jedoch finde die Ausführungen (hoffentlich wird das nie zur eigenen Realität) wirklich erhellend und aufschlussreich. 
 

Kannst Du sagen, wer besagte Kandidaten auf einer Blacklist sind? 
Es wäre als Betroffener natürlich auch deprimierend und ernüchternd, wenn im Leistungsfall der Versicherungsberater plötzlich dankend ablehnt - dann kann man das Thema wohl gleich aufgeben und sein lassen. 

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Das ist sehr unterschiedlich, die Gründe noch viel unterschiedlicher. 

 

Va. ist es als Indikation überhaupt nicht brauchbar, da es eine Momentaufnahme ist. Wenn ich heute eine BU abschließe, darf ich davon ausgehen, dass die Vorstände bis in mein Hochrisikoalter mind. 4x gewechselt haben.

 

AMV und Generali gelten als extrem anstrengend in außergerichtlicher Klärung. Die Konzerntochter Cosmosdirekt als eher einfach. Trotzdem käme ich nie auf die Idee bei Cosmos eine BU abzuschließen.

 

Die hier thematisierte Nürnberger hat auch nicht den besten Ruf. Eine Einschätzung, die ich z.Bsp. in der Gegenwart überhaupt nicht teilen kann, bezogen auf die Vergangenheit aber belegbar ist.

 

Selbst die VBs sehen immer nur einen Ausschnitt und wie richtig hergeleitet, weniger die einfachen und komplikationslosen Leistungsfälle.

 

Anekdote dazu: Ich hatte einem Forenteilnehmer auf Anfrage vor 3, fast 4 Jahren mal 3 mögliche Versicherungsberater benannt. Weiter hatte ich damit nichts zu tun.

 

Im vergangenen Jahr hatte ich eine junge Kundin, Medizinstudentin, der Beratungsprozess war quasi abgeschlossen. Am Ende stand eine Empfehlung für HDI und LV1871 in Kombination. Aktuell eine mögliche Musterlösung für Medizinstudenten (insb. „w“).

 

Kurz vor Unterschrift kam heraus, dass es die Schwester dieses damals anfragenden Forenteilnehmers war. Ich konnte mich an die Story gar nicht mehr wirklich erinnern.

 

Der Forenteilnehmer hatte für den Leistungsantrag der Mutter gefragt. Die wiederum ebenfalls ua. bei HDI versichert.

 

Der Leistungsfall ging wiederum völlig in die Hose. Der VB redete auf die Mutter ein, die Tochter dürfe auf keinen Fall HDI abschließen, man sehe ja, wie das ausginge.

 

Die Tochter sich mit der Story wiederum völlig verunsichert an mich gewendet. Obwohl die Anträge versandfertig vorlagen.

 

Selbstverständlich habe ich die Anträge nicht eingereicht und mich erstmal um Klärung bemüht. Zumal ich den VB (heute ein leider) ganz gut kenne.

 

In Folge mehr als unangenehmer Recherchearbeit ergab sich, dass es im Groben um das Thema Außenprüfung bei Umorganisation ging.

 

Lassen wir mal außen vor, dass der VB aus meiner Sicht Fehler gemacht hat. HDI hat im aktuellen Bedingungswerk zwei eingeschränkte Verzichte auf Umorga:

 

1) unter 5 Mitarbeitern

2) für kfm tätige Akademiker (kfm ist beim Arzt auch Tätigkeit am gleichen Arbeitsplatz, bspw. Hausarzt)

 

(bis hierhin LV1871 identisch)

 

Zudem einen generellen Verzicht bei niedergelassenem Arzt in Einzelpraxis. Und einen völlig sinnfreien Verzicht im Kontext Gemeinschaftspraxis, unbrauchbar formuliert.

 

In diesem Punkt (Umorga) hat HDI Stand heute die bestmöglichen bedingungsseitigen Regelungen am Markt (für den Medi). Also gerade ein guter Grund für diese Wahl. Im alten Vertrag der Mutter natürlich nicht.

 

Gerade weil Umorga so ein scharfes Schwert ist, lege ich persönlich wert drauf, das schon initial durch AVB-Auswahl zu entschärfen, soweit eben möglich.

 

Der Kundin habe ich die Informationen strukturiert noch einmal aufbereitet und sie ist bei ihrer Auswahl geblieben, der Abschluss fand statt.

 

Natürlich wusste der VB es nicht. Ich habe es ihm erklärt. Ich habe ihm sogar noch Lösungsansätze gegeben.

 

Resultat: Frau des VB riet auch danach der Mutter noch einmal davon ab. Der VB selbst rühmte sich in einer Facebookgruppe, wo er „HDI geht gar nicht“ proklamierte, dass er ja gerade erst einem prominenten Makler diesbezüglich Licht ans Fahrrad geschraubt habe.

 

Die Moral von der Geschicht: Vorsicht bei subjektiver Wertung und teils veraltetem Informationshintergrund. VBs haben idR null Plan von den aktuellen Marktgegebenheiten, wenige Ausnahmen bestätigen die Regel.

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Thomas_384

Ay Caramba... vielen Dank für die Einblicke.

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ImperatoM
Am 20.5.2020 um 20:35 von Immi4:

Denn......ich habe lange Jahre in diese Versicherung eingezahlt.....mir nachweislich keine Obliegenheitsverletzung zu Schulden kommen lassen......bin nun beginnend seit 2011 an Depression erkrankt und seit Anfang 2018 nicht mehr zur Arbeit in der Lage. Die Versicherung zahlt mit immer wieder fadenscheinigen Begründungen nicht, sodass ich nun in einen Rechtstreit gezwungen werde

 

Wie lauten denn die Begründungen der Versicherung überhaupt? Hier wird zwar munter spekuliert, aber Du hast - wenn ich nichts überlesen habe - noch gar nicht mitgeteilt, ob Dir ein Fehlverhalten vorgeworfen wird (Antrag, laufende Verpflichtungen,...) oder ob dahingehend alles in Ordnung ist und der springende Punkt ist, dass die Krankheit seitens der Nürnberger nicht als BU anerkannt wird. Also: Wie lautet die Begründung (am besten wörtlich)?

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polydeikes

Die Story wird noch witziger, wenn man weiß, dass der Makler der Mutter ausschließlich besagten VB empfiehlt, weil das 20 % Provi gibt. (die natürlich der Kunde zahlt) Abgesehen von einem gewissen Hang zu einer gewissen Gesellschaft aber ein durchaus fähiger Makler.

 

Tatsächlich hatte ich ebenfalls mal eine Kooperation mit der Firma besagten VBs. Aber wg. einer Personalie, die heute (und schon länger) auf eigene Rechnung tätig ist. (das war zeitgleich das Ende der Kooperation)

 

Heute kooperiere ich mit der in meinen Augen besten VB(in) derzeit. Wofür ich mir 4 Jahre lang mehrfach Körbe beim Versuch geholt habe. Und dafür kriege ich gewiss keinen Cent ... 

 

Neben ihr sind aber auch weitere VB mit Sicherheit als sehr fähig anzusehen.

 

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DeusX
· bearbeitet von DeusX
Am 25.5.2020 um 00:11 von polydeikes:

Abgesehen von einem gewissen Hang zu einer gewissen Gesellschaft aber ein durchaus fähiger Makler.

M. H. und AL?

 

Am 25.5.2020 um 00:11 von polydeikes:

Heute kooperiere ich mit der in meinen Augen besten VB(in) derzeit.

Ich nehme an A. B.? :)

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