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Sebbo1985

Steuerklassenwechsel nach Heirat für uns sinnvoll?

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Sebbo1985

Meine Partnerin und ich haben diesen Monat geheiratet.

 

Bisher war unser Verdienst nicht extrem weit auseinander, in Zukunft wird der Unterschied aber größer werden.

 

Bisherige Situation: Mein Bruttoverdienst: ca. 74.000 €, ihr Bruttoverdienst: ca. 55.000 €

 

Im Februar 2020 haben wir unser zweites Kind bekommen, meine Frau ist seitdem in Elternzeit und bezieht Elterngeld. Bis September 2020 ca. 1.550 €/mtl. und dann bis August 2021 ca. 775 €/mtl..

 

Ab August 2021 wird meine Frau in Teilzeit wieder arbeiten gehen und dann ca. 37.000 € verdienen.

 

Macht es jetzt für uns während der Elternzeit steuerlich schon Sinn sofort in die Steuerklassen 3/5 zu wechseln, oder erstmal bis nächstes Jahr noch in 4/4 bleiben?

 

Habe gelesen, dass bei Bezug von Elterngeld und ungünstiger Steuerklasse das Gehalt welches meine Frau noch bis Mitte April diesen Jahres bezogen hatte extrem nachteilig besteuert werden würde.

 

Und ab nächstem Jahr würde 3/5 dann auf jeden Fall sinnvoll sein, oder?


Und macht es zusätzlich noch Sinn, die Kinderfreibeiträge voll auf mich zu übertragen? (bisher jeder 1,0 Kinder)

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user0089

Wenn ihr jetzt auf 3/5 wechselt, wird sich dein Netto entsprechend erhöhen. Auf die Höhe des Elterngelds hat es keine Auswirkung mehr. Ihr hättet vorher unter Umständen auf 5/3 wechseln können, um das Nettogehalt deiner Frau und damit das Elterngeld zu erhöhen.

Mit dem Lohnsteuerjahresausgleich wird es ausgeglichen. Bei 4/4 ist die Wahrscheinlichkeit für eine Erstattung höher. Bei 3/5 und dem Progessionsvorbehalt des Elterngelds kann es passieren, dass ihr nachzahlen müsst oder sich eure Erstattung reduziert.

 

 

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Sebbo1985

Naja, da wir vor 4 Tagen erst geheiratet haben war kein Wechsel auf 5/3 möglich ;-)

 

Klar, das bei 4/4 die Erstattung höher wäre (so wie bis jetzt bei 1/1) ist mir bewusst.

 

Die Frage ist nur, ob bei Wechsel auf 3/5 insgesamt mehr übrig bleibt. Und Wenn ja, ob der Wechsel erst nächstes Jahr oder schon dieses Jahr Sinn macht, bei den bestehenden Rahmenbedingungen.

 

 

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user0089

Danke für den Hinweis, auf die von mir fahrlässig überlesene Angabe. Also erst mal Glückwunsch und alles Gute für Euch!

 

Nach dem Lohnsteuerjahresausgleich spielt es keine Rolle, wenn ihr zusammenveranlagt, wovon ich mal ausgehe. Daher musst du für dich überlegen, ob du lieber mehr Netto mit einer möglichen Nachzahlung willst oder ob du dem Finanzamt einen Kredit gewährst und dich über eine höhere Erstattung freust.

Eventuell entscheidungsrelevant könnten auch Sozialleistungen sein, die du in nächster Zeit beziehst, zum Beispiel Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld. Diese werden auch auf Basis des Nettos bestimmt. Mit einem höheren Nettoverdienst, gibt es also mehr. 

 

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 16 Minuten von Sebbo1985:

Die Frage ist nur, ob bei Wechsel auf 3/5 insgesamt mehr übrig bleibt.

 

Nein; die letztlich verbleibende Steuer ist unabhängig von den Lohnsteuerklassen. Bei denen geht es nur um die Höhe der Vorauszahlungen.

 

Am genauesten trefft ihr die tatsächliche Steuer mit Steuerklasse 4-Faktor (Informationen bei Finanztip).

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lacerator1984
vor 23 Minuten von chirlu:

 

Nein; die letztlich verbleibende Steuer ist unabhängig von den Lohnsteuerklassen. Bei denen geht es nur um die Höhe der Vorauszahlungen.

 

Am genauesten trefft ihr die tatsächliche Steuer mit Steuerklasse 4-Faktor (Informationen bei Finanztip).

Letztlich habe ich bisher kaum jemanden getroffen, der das mit den Steuerklassen versteht.

Aus diesem Grund ist es auch i.d.R. extrem feindlich gegenüber Frauen, die dann gefühlt nichts verdienen, wenn sie Steuerklasse 5 sind und deswegen weniger arbeiten gehen. Das böse Erwachen kommt dann spätestens bei Scheidung oder Rente.

 

Die letzte Diskussion zum Thema hatte ich neulich mit einem Paar im Ruhestand. Die Steuerklassen waren gewechselt worden, um möglichst viel Netto zu bekommen, was aber zu einer horrenden Nachzahlung führt und entsprechend zu Abschlägen. Darüber haben sie sich dann massiv beschwert. ;)

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HanniVector

Bereits gesagt wurde: Die Wahl der Steuerklasse ist nur ein Mittel zur Cashflowoptimierung, die finale Abrechnung erfolgt mit der Einkommenssteuererklärung und zur Ermittlung der Einkommenssteuer wird die Steuerklasse nicht berücksichtigt, es ergeben sich lediglich Nach- oder Rückzahlungen bei unpassender Wahl der Steuerklasse. Ausnahme: die Steuerklasse hat auch Einfluss auf die Höhe des Elterngelds und des Kurzarbeitergelds - spielt bei euch aber keine Rolle mehr, weil ihr die Steuerklasse rechtzeitig vor der Geburt hättet ändern müssen.

 

Noch nicht gesagt: Das Elterngeld selbst wird nicht versteuert, es unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt. Das Elterngeld wird dabei auf euer gemeinsamens Einkommen addiert um den persönlichen Steuersatz zu ermitteln - das ergibt einen höheren Steuersatz den ihr dann auf dein Gehalt zahlen müsst (und das könnte mit deiner Aussage der extrem ungünstigen Besteuerung gemeint sein). Das ließe sich theoretisch mit einer getrennten Veranlagung unterbinden: da deine Frau dieses Jahr nach deinen Angaben und dem Grundfreibetrag von €9408 bleibt und somit selber überhaupt keine Steuern zahlen muss, würde sich das für sie lohnen. Dann würdest du aber weiterhin den vollen Steuersatz analog eines Singles zahlen - steuerlich dürfte sich das so ohne weiteres nicht lohnen. Üblicherweise werdet ihr die gemeinsame Veranlagung wählen, in welcher euer Einkommen aufsummiert wird und anschließend halbiert wird um daraus euren persönlichen Steuersatz zu ermitteln.

In das gleiche Horn stösst deine Frage mit den Kinderfreibeträgen: seit ihr gemeinsam Veranlagt wird der Kinderfreibetrag im Rahmen der Einkommenssteuererklärung auf euer gesamtes gemeinsames Einkommen angerechnet, nur wenn ihr  euch Einzelveranlagt  würde sich die Frage der Aufteilung der Kinderfreibeträge stellen (wobei ich hier nicht weiß, ob da über Gestaltungsmöglichkeiten vorliegen...)

 

 

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Madame_Q
vor einer Stunde von lacerator1984:

Letztlich habe ich bisher kaum jemanden getroffen, der das mit den Steuerklassen versteht.

Das ist richtig und leider ein Trauerspiel. Die Leute sind aber selbst schuld. Kann man doch alles nachlesen im Internet.

 

vor einer Stunde von lacerator1984:

Aus diesem Grund ist es auch i.d.R. extrem feindlich gegenüber Frauen, die dann gefühlt nichts verdienen, wenn sie Steuerklasse 5 sind und deswegen weniger arbeiten gehen.

Da würde nicht passieren, wenn Klarheit und Wissen herrschen würde. Dann könnte jede Ehe es so handhaben, dass Mann und Frau jeweils für sich recht zufrieden sind. Ich verdiene zwar weniger als mein Mann, habe aber trotzdem Steuerklasse 4 wie auch mein Mann.

 

vor einer Stunde von lacerator1984:

Das böse Erwachen kommt dann spätestens bei Scheidung oder Rente.

Dieser Punkt muss auch nicht so sein.

Wenn man weiß, was auf einen zukommt, dann kann man VORHER handeln und an den richtigen Schrauen drehen.

Außerdem gibt es Eheverträge, mit denen man alles regeln kann.

Heutzutage ist vielmehr das Problem vorhanden, dass Pärchen sich trotz Ehe nicht so sehr als Einheit sehen wie früher. Mein Geschlecht will mittlerweile zu sehr unabhängig vom Mann sein und das erzeugt schlechte Stimmung in vielen Ehen.

 

Ich kenne übrigens Pärchen, welche die Steuerklassen sogar komplett verdrehen (Mann=Besserverdiener=Steuerklasse 5 und Frau=Steuerklasse 3), damit das Netto auf den Lohnzetteln möglichst gleich ist. Kann man auch machen. Man verliert in keinem Fall Geld.

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Bärenbulle

https://www.steuerklassen.com/steuerklassenrechner/

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Shonsu

Wenn ich die aktuelle Elterngeldberechnung richtig verstehe (bei uns ist es schon ein paar Jahre her) wird für die Berechnung des Elterngeldes immer noch die Steuerklasse berücksichtigt (was ich ungerecht und schwachsinnig empfinde).

 

D.h. falls Ihr noch weitere Kinder plant und wieder Deine Frau in Elternzeit geht, würde ich Euch sogar empfehlen, Mann = Steuerklasse 5, Frau = Steuerklasse 3. Damit wird die Elterngeldhöhe der Frau maximiert. Nachteil ist der oben erwähnte Kredit an das Finanzamt bis zum Lohnsteuerjahresausgleich. 

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