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Luxxinator

Quellensteuerrückerstattung Südkorea (Samsung)

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Luxxinator

Hi,

ich besitze Samsung-Aktien (881823) bei der Consorsbank. Auf Dividendenzahlungen wird eine Quellensteuer von 22 % erhoben. 15 % sind auf die deutsche Abgeltungssteuer anrechenbar. Also werden 7 % zuviel Steuern bezahlt. Diese 7 % würde ich mir gerne zurückholen. Das Rückerstattungsprozedere aus anderen Ländern (Schweiz, Dänemark...) sind mir geläufig und funktionieren einwandfrei.

Meine Internetrecherchen zu Südkoreas Quellensteuererstattung blieben erfolglos. Hat jemand Erfahrungen mit der Quellensteuererstattung aus Südkorea? Wo sind Formulare oder eine Anleitung zu finden?

Vielen Dank!

 

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase

Hi Luxxinator,

Vorweg: Südkorea ist "Republik Korea" (Republic of Korea, ROK, ISO-Kürzel: KR), in Auflistungen auch schon mal unter "Korea, Republik" zu finden.

 

https://www.nts.go.kr/eng/data/KOREANTAXATION2012.pdf

Ist eine Zusammenfassung der Steuern, die es in der Republik Korea gibt.

 

Ich werde da auch nicht schlau. Ich würde mich dumm stellen, und die koreanische Botschaft anrufen und dort nachfragen. :rolleyes:

Vielleicht kann Dir Jiyeong Park (Tax Treaties Division) <maiy0100@mosf.go.kr> weiterhelfen. Er wurde in obigem Dokument auf der letzten Seite dafür benannt.

Auf der Webseite fand ich auf die Schnelle nur eine Datei, die als Formular in diese Richtung genannt ist:
https://www.nts.go.kr/eng/data/tax_treaty.pdf

 

PS: Eine Einschränkung ergibt sich durch Antragsfristen, die nach nationalem Recht bestehen. Auch da bin ich überfragt.

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Luxxinator

Vielen Dank @MeinNameIstHase! :-) Du bringst etwas Licht ins Dunkel.

 

vor 8 Stunden von MeinNameIstHase:

https://www.nts.go.kr/eng/data/KOREANTAXATION2012.pdf

Ist eine Zusammenfassung der Steuern, die es in der Republik Korea gibt

Auf der obigen Webseite habe ich sogar eine neuere Publikation (2019) gefunden "Tax Guide for Foreign taxpayers in Korea":

https://www.nts.go.kr/eng/wtsnts_skin/board_skin/mdl/mdlFileDown.asp?minfoKey=MINF7420080211223143&key=395754

 

vor 8 Stunden von MeinNameIstHase:

Auf der Webseite fand ich auf die Schnelle nur eine Datei, die als Formular in diese Richtung genannt ist:
https://www.nts.go.kr/eng/data/tax_treaty.pdf

Das genannte Erstattungsformular gibt mir Rätsel auf. Ich finde auch eine Kontonummer/SWIFT.

 

Kann jemand weitere Tipps/Erfahrungen teilen? Danke

 

 

 

 

 

Tax Guide for Foreign taxpayers 2019.pdf

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase

In dem von Dir verlinkten Dokument beschreibt Abschnitt 64 das Vorgehen für eine Steuererstattung.

Zitat

64 Claiming a refund

A foreign corporation or non-resident who is substantially attributable to domestic original income shall submit an application for entitlement to reduced tax rate to the withholding agent before receiving the domestic original income.


However, if the application for entitlement to reduced tax rate is not submitted before withholding, the non-residential party or the withholding agent shall request for correction to refund claim by attaching the following documents to the district tax office of the withholding agent within five years from the end of the month when the tax amount is withheld.

 

Required documents

-Application for entitlement to reduced tax rate

-Certificate of residence

- Payment statement

 

The Head of the relevant district tax office must either process the refund or notify to the beneficial owner that he or she is not eligible for the refund within 6 months of receiving the refund claim 
 

■Related Laws
Article 156-6 of the Income Tax Act [Special Cases concerning Procedures for Withholding Taxes from Nonresidents for Application of Reduced Tax Rate under Tax Treaty]⋅

Article 156-6 (Special Cases concerning Procedures for Withholding Taxes from Nonresidents for Application of Reduced Tax Rate under Tax Treaty)

...

(3)Where a withholding agent fails to receive the application for reduced tax rate or the report on foreign investment vehicle from the real income earner or from the foreign investment vehicle concerned, or is unable to figure out the real income earner by reviewing submitted documents or any ground prescribed by Presidential Decree arises, he or she shall deduct the withholding tax under each subparagraph of Article 156 (1), without applying the reduced tax rate. (Also volle koreanische QSt, weil die Lagerstelle nicht die nötigen Unterlagen von Dir hat, den reduzierten QSt in Anwendung zu bringen)

 

(4)Where a real income earner who has failed to be benefited of the reduced tax rate under paragraph (3) intends to apply for the reduced tax rate, he or she may file an application for rectification with the head of a tax office having jurisdiction over the place for tax payment of his or her withholding agent, as prescribed by Presidential Decree, within three years from the last day of the month in which the date when the tax amount has been withheld pursuant to paragraph (3) falls.

...

(6)In addition to the matters prescribed in paragraphs (1) through (5), other matters necessary for applying reduced tax rate such as method/procedure of submitting the application for reduced tax rate, the report on foreign investment vehicle or other related documents, duty of keeping submitted documents and method/procedure of requesting rectification of the said documents shall be prescribed by Presidential Decree.

...und neuerdings kann man sich sogar 5 Jahre Zeit lassen (Applicable to requests for correction filed on or after Jan. 1, 2017)

 Das heißt: Adressat ist das koreanische Finanzamt, welches für die koreanische Lagerstelle zuständig ist. (Vermutlich findet man dies im Geschäftsbericht der Aktiengesellschaft, wenn es nicht aus den Bankunterlagen (Deine Depoteinbuchung beim Kauf) hervorgeht. (Das koreanische Gegenstück zur Clearstream Bank in Deutschland für viele dt. Aktien und dessen zuständiges FA.)

 

Ich habe keine Ahnung über die Formvorschriften. Ich täte das zuständige koreanische FA per Email anschreiben und den Antrag formlos stellen mit der Bitte, dir eventuell benötigte Formulare zu zu schicken.

 

(Das verlinkte Formular gibt aber selbst für einen formlosen Antrag wichtige Hinweise, welche Angaben die von Dir alles haben wollen. Im Kleingedruckten der Formulare wird immerhin auf Artikel 156-2 des koreanischen EStG verwiesen.

 

Gehe davon aus, dass man in Korea kaum Deutsch versteht. Ich weiß auch nicht, ob eine Meldebestätigung vom Einwohnermeldeamt oder doch eine Bestätigung vom FA über die Steuerpflicht in D erforderlich ist (mitsamt der Bestätigung, dass genau diese Dividendeneinkünfte im Rahmen des DBA in D versteuert werden).

 

 

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Luxxinator

Wow! Das sind hilfreiche Erkenntnisse. Ich werde das koreanische Finanzamt und/oder Konsulat anschreiben, ob diese Dokumente reichen bzw. was noch benötigt wird. Super! Danke

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cantaloupe

Ich hoffe, das funktioniert... halte uns bitte auf dem Laufenden :-)

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Luxxinator

Börse Online hat einen Artikel dazu geschrieben: https://www.boerse-online.de/nachrichten/aktien/wie-bekomme-ich-zurueck-was-der-suedkoreanische-fiskus-abzieht-1029929028

 

Sie fragen, wir antworten! Die Redaktion von Euro am Sonntag beantwortet Leseranfragen zu Rechts-, Finanz- und Versicherungsthemen. Von Redaktion Euro am Sonntag

Mir werden durch den koreanischen Fiskus jedes Jahr 22 Prozent der Dividende von Samsung Electronics (ISIN: KR 700 593 000 3) als Quellensteuer abgezogen, allerdings nur 15 Prozent von meiner Depotbank auf die Abgeltungsteuer angerechnet. Wie kann ich die sieben Prozentpunkte Differenz zurückbekommen?
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€uro am Sonntag: Für Samsung wie auch für andere dividendenstarke Titel aus Südkorea gilt: Man muss sich die sieben Prozentpunkte im Land selbst erstatten lassen. Die Formularhilfe beim deutschen Bundeszentralamt für Steuern hilft da nicht weiter - die Beamten aus Bonn haben die Republik Südkorea wohl nicht auf dem Schirm. Um an das Erstattungsformular zu kommen, muss man direkt auf die Website der koreanischen Steuerverwaltung gehen (www.nts.go.kr) und dort in der Kopfzeile unter Resources/Forms nach dem Erstattungsformular "Application for Non-TaxaSTEUERN tion & Tax Exemption on Korean source income under the Tax Treaty" suchen. Das Formular ist in englischer Sprache abgefasst und muss in dreifacher Ausfertigung ausgefüllt werden. Das geht direkt am Rechner oder in der Papierversion als ausdruckbares PDF-Exemplar.

Im unteren Abschnitt ist die notwendige Wohnsitzbestätigung des deutschen Finanzamts angebracht. Man füllt die drei Formulare aus und schickt die Petition an sein eigenes Finanzamt, um sich die Ansässigkeit in der Bundesrepublik mit Dienstsiegel bestätigen zu lassen. Eine Ausfertigung behalten die deutschen Beamten gleich ein, zwei gehen zurück an den Steuerzahler. Tipp: Achten Sie darauf, dass die Beamten ihre Bestätigung mit Dienstsiegel gestempelt haben. Der amtliche Abdruck macht im Ausland Eindruck.

Ein Exemplar behält man für sich zurück. Das Original mit dem Dienstsiegel geht zusammen mit den Belegen der Depotbank über Dividendengutschrift und Steuereinbehalt an die koreanische Erstattungsbehörde. Besonderheit: Es gibt in Südkorea kein Amt, das die Rückabwicklung von Quellensteueransprüchen zentral übernimmt. Adressat ist das jeweilige Finanzamt, das für das Unternehmen zuständig ist, dessen Dividende ausgezahlt und besteuert wurde. Für die beiden Technologiegiganten LG und Samsung ist das Seoul Regional Tax Office (86, Jong-ro 5-gil, Jongno-gu, Seoul) zuständig.

Auch die Fristen sind klar geregelt. Die Rückerstattung muss innerhalb von fünf Jahren ab dem Ende des Monats, in dem der Steuerbetrag einbehalten wurde, bei dem zuständigen Distriktfinanzamt eingereicht werden. Auch der koreanische Beamte hat eine klare Vorgabe: Innerhalb von sechs Monaten ab Antragseingang muss der Antrag entweder zur Zufriedenheit des deutschen Steuerzahlers bearbeitet oder sein Anliegen abgelehnt werden.

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TechInvestor

Hallo zusammen,

ich beschäftige mich auch gerade mit dem Thema Samsung Erstattung Quellensteuer. Besitze die GDRs (WKN 881823). Habe auch den Artikel der Börse Online studiert und mir die Formulare der sudkoreanischen Behörden angeschaut. Leider taucht da ein kleines Problem auf: Die Angaben auf den Formularen sind in koreanischem Won (KRW) zu dokumentieren. Die Dividendengutschriften der Bank für die GDRs sind aber in US Dollar. Außerdem verbrieft ein GDR 25 Stück der originalen Aktie. Muß man jetzt alles umrechnen in KRW und akzeptieren die koreanischen Behörden die Belege mit US Dollar ? Leider steht auf den Bankbelegen auch nur der Devisenkurs von US Dollar zu Euro da natürlich die Gutschrift in Euro erfolgte. Also bräuchte man auch den korrekten Umrechnungskurs von US Dollar zu KRW und woher bekommt man den und welcher ist es (Briefkurs/Geldkurs/Interbankenkurs) ? Wer kann dazu etwas sagen und hat Erfahrung ?

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dornech
· bearbeitet von dornech

Hallo, die Angaben zu den Umrechnungen kann man daraus entnehmen:

https://depositaryreceipts.citi.com/adr/guides/pgm_dispaDivd.aspx?pageId=15&subpageID=113&Type=D&cusip=796050201

 

Andere Frage: hat jemand schon mal Erfolg gehabt?

 

Die Webseite des südkoreanischen Finanzministeriums bzw. der Steuerverwaltuign ist unterirdisch und direkter email-Kontakt geht auch nicht. Nichtmal eine Anfrage nach dem zuständigen Finanzamt wird beantwortet.

Die Botschaft macht auch nichts.

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B3n

Für ADRs und GRDs auf südkoreanische Aktien kann eine Vorabbefreiung beantragt werden. 

Dazu muss nur eine Einwilligungserklärung zu Weitergabe der persönlichen Daten durch die Lagerstelle an die koreanischen Behörden eingereicht werden. 

Die Erklärung braucht keine Nachweise ( erst auf Anforderung) und ist bis auf Widerruf gültig. 

Danach werden dann direkt nur noch die 15% einbehalten. 

 

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hattifnatt
· bearbeitet von hattifnatt
vor 11 Minuten von B3n:

Für ADRs und GRDs auf südkoreanische Aktien kann eine Vorabbefreiung beantragt werden. 

Dazu muss nur eine Einwilligungserklärung zu Weitergabe der persönlichen Daten durch die Lagerstelle an die koreanischen Behörden eingereicht werden. 

Die Erklärung braucht keine Nachweise ( erst auf Anforderung) und ist bis auf Widerruf gültig. 

Danach werden dann direkt nur noch die 15% einbehalten. 

Interessant - das muss aber i.d.R. von der Depotbank unterstützt werden, da man als Endkunde ja die Lagerstelle nicht direkt kontaktieren kann, oder? Bei welchen Depotbanken hat das für dich funktioniert? 

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B3n
vor 53 Minuten von hattifnatt:

Interessant - das muss aber i.d.R. von der Depotbank unterstützt werden, da man als Endkunde ja die Lagerstelle nicht direkt kontaktieren kann, oder? Bei welchen Depotbanken hat das für dich funktioniert? 

Die Bank muss bereits sein das zu verschlüsseln ja, wie generell bei Serviceleistungen. 

Können tut das aber im Grunde fast jede Bank, da dies ein Service über Clearstream ist und die Stücke i.d.R. dort lagern. 

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Luxxinator

Bei welcher Depotbank funktioniert die Vorabbefreiung?
Ich habe dazu bereits meine Banken angeschrieben (Consors, ING, TradeRepublic). Alle drei Banken bieten diesen Service nicht an.

 

Das ist die Antwort von ING:

"es ist zwar allgemein möglich, eine Vorabermäßigung der Quellensteuer zu beantragen. Dazu müssen wir aber Ihren Namen gegenüber den ausländischen Behörden offenlegen - das machen wir grundsätzlich nicht. Bei Ländern, bei denen keine Nennung Ihrer Daten erforderlich ist, nehmen wir die Vorabermäßigung automatisch für Sie vor. Das ist z.B. bei US-amerikanischen Dividenden der Fall. Da werden 15% Quellensteuer fällig, die aber mit der inländischen Kapitalertragsteuer verrechenbar sind. Sie können dann die rückforderbare Quellensteuer aus dem Ausland zurückfordern. Hierüber erhalten Sie die dazu erforderlichen Informationen: www.ing.de/bzst"

 

Bitte sag mir welche Banken eine Vorabbefreiung erlauben?

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hattifnatt
vor 44 Minuten von Luxxinator:

Bitte sag mir welche Banken eine Vorabbefreiung erlauben?

Die DKB macht es z.B. automatisch für Hongkong, aber für Südkorea (habe auch 881823) ist es bisher nicht passiert (sollte ich vielleicht mal nachfragen?)

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Luxxinator
· bearbeitet von Luxxinator
Schreibfehler

ja, bitte! Bitte fragen Sie ihre DKB an.

@B3n Wissen Sie welche Banken eine Vorabbefreiung unterstützen?

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Luxxinator

Ich habe folgende Depotbanken angeschrieben und angefragt, ob eine Quellensteuervorabreduzierung möglch ist. Die Antworten bisher:

TradeRepublic: nicht möglich

ING: nicht möglich

Consors: nicht möglich

Comdirect: nicht möglich

Scalabel: nicht möglich

DKB: möglich!

HVB: möglich!

 

Antwort von HVB:
"eine Vorabreduzierung für südkoreanische Aktien ist bei uns

grundsätzlich möglich und wird durch eine Erteilung der entsprechenden

Vollmacht kostenfrei durchgeführt. Siehe auch anhängenden Flyer.

 

Voraussetzung ist hierbei, dass die Wertpapiere auf der passenden Lagerstelle liegen.

Diese sind bei Clearstream, VA 43 LGst 500, 620 o. 680 - bei VA 80 LGst 1999

oder bei VA 30, LGst 0, 9204, 9205 oder 9272.
 

Sollten Ihre Aktien anderweitig gelagert sein, müssten diese ggf. umgelagert werden.

Die Umlagerung wäre allerdings kostenpflichtig, je AUftrag um die Euro 30,-."

Den Flyer habe ich beigefügt.

 

Antwort von DKB:

"Eine Quellensteuervorabreduzierung für Südkorea bieten wir Ihnen an.
Das dafür benötigte Formular stellen wir Ihnen dann gerne zur Verfügung."

 

 

HVB_Quellensteuer_Vorabreduzierung_0120.pdf

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hattifnatt
vor einer Stunde von Luxxinator:

Antwort von DKB:

"Eine Quellensteuervorabreduzierung für Südkorea bieten wir Ihnen an.
Das dafür benötigte Formular stellen wir Ihnen dann gerne zur Verfügung."

Cool, auf meine Anfrage kam noch keine Antwort ;)

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chirlu
· bearbeitet von chirlu

Die Postbank macht diese Dinge grundsätzlich auch (Südkorea weiß ich nicht konkret), jedoch gegen eine nicht unerhebliche Gebühr (Größenordnung 100 Euro). Da die Postbank bekanntlich eine Marke der Deutschen Bank ist, könnte ich mir vorstellen, daß auch diese selbst und Maxblue das anbieten.

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B3n
Am 21.3.2022 um 13:24 von Luxxinator:

ja, bitte! Bitte fragen Sie ihre DKB an.

@B3n Wissen Sie welche Banken eine Vorabbefreiung unterstützen?

 

Nein das kann auch kundenindividuell sein ob die Bank den Service bieten will. 

Die Neobroker werden es eher unwahrscheinlich machen auch wenn Sie es könnten ( TradeRepublic bedient sich HSBC als Abwickler die es können, da es aber ein manueller Prozess passt es nicht zu einem Neobroker)

Comdirect und Commerzbank sollten es aber beide machen. Comdirect nimmt für Vorabbefreiungen auch pauschal 5 EUR je Zahlung, da ist Südkorea einer der einfachsten Vorgänge. Das wird mit dem nicht möglich eher eine falsche Aussage beim Kundenservice gewesen sein. Einfach mal nach den Ländern für Vorabbefreiung fragen. 

Volksbanken und Sparkasse bieten das an. 

Deutsche Bank mit maxblue machen sehr vielen in Bezug auf Quellensteuer. 

 

 

 

 

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hattifnatt
Am 22.3.2022 um 15:46 von Luxxinator:

Antwort von DKB:

"Eine Quellensteuervorabreduzierung für Südkorea bieten wir Ihnen an.
Das dafür benötigte Formular stellen wir Ihnen dann gerne zur Verfügung."

OK, ich habe diese Antwort bekommen:

Zitat

Eine mögliche Quellensteuervorabbefreiung in diesem Land wird 
automatisch durch unseren Wertpapierdienstleister, die dwpbank, 
für all unsere Depotkunden mit Bestand beantragt.

Das funktioniert für mich zumindest nicht wie beschrieben - habe nochmal rückgefragt ;) 

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hattifnatt
Am 23.3.2022 um 18:27 von hattifnatt:

Das funktioniert für mich zumindest nicht wie beschrieben - habe nochmal rückgefragt ;) 

OK, neue Antwort ;)

Zitat

vielen Dank für Ihre Nachricht.

 

Zunächst entschuldigen Sie die vorherige Nachricht.

 

Diese bezog sich auf die Zahlung von Zinsen und die damit

mögliche verbundene Quellensteuervorabbefreiung.

 

Tatsächlich wäre eine Quellensteuervorabreduzierung für

das besagte Papier möglich. Die dafür erforderlichen Formulare

für die Beantragung habe ich Ihnen im Anhang hinterlegt.

Formulare habe ich mal der Einfachheit halber angehängt ;) 

Südkorea Quellensteuervorabreduzierung.pdf

Südkorea Bevollmächtigung zur Datenoffenlegung.pdf

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Dandy

Maxblue hat mir unaufgefordert ein Formular dazu geschickt und Südkorea war auch dabei. Super Service!

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dornech

Hallo,

nochmal die Nachfrage nachdem das mit der Vorabbefreiung i d R ja eher nicht klappt: hatr denn shcon mal jemand Erfolg gehabt, für die GDR die QSt erstattet zu bekommen?

 

Ich habe unlängst auf eine englische Einreichung mit allen Unterlagen ein koreanisches Antwortschreiben bekommen - alleine das finde ich schon eher befremdlich für ein Land, das im Welt(kapital)markt mitspielen will.

Ich konnte mir das übersetzen lassen - die koreanische Steuerbehörde scheint GDR fälschlicherweise für einen FOnds zu halten und will nicht erstatten.

Andere Erfahrungen?

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