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Wohnberechtigungsschein - WBS

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Als ich mir heute aus Interesse Mietwohnungen auf immoscout24 angeguckt habe, kam eines zum anderen. Zuerst kam ich auf Wohnungsgesellschaften und darüber auf den Wohnberechtigungsschein. Beides interessante Themen, wenn es darum geht Geld zu sparen oder sogar darum Geld anzulegen.

 

Beim Wohnberechtigungsschein verstehe ich die Obergrenze nicht so ganz, da auf verschiedenen Websites stark unterschiedliche Summen genannt werden und auch nie genau angegeben wird, ob es sich jetzt um Netto oder Brutto handelt. Eines ist klar: Die Einkommensobergrenze ist von Budesland zu Bundesland unterschiedlich.

 

Wenn ich es richtig verstanden habe, dann steht einem der WBS, laut einer offiziellen Tabelle für Baden-Württemberg, bei einem Jahreseinkommen von bis zu 51.000€ zu, wenn man alleine lebt. Meine Fragen:

Netto oder Brutto?

Kann das wirklich sein? Würde dann nicht einem Großteil der Bevölkerung ein WBS zustehen?!

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whister
vor 41 Minuten von King of the Bong:

Wenn ich es richtig verstanden habe, dann steht einem der WBS, laut einer offiziellen Tabelle für Baden-Württemberg, bei einem Jahreseinkommen von bis zu 51.000€ zu, wenn man alleine lebt. Meine Fragen:

Netto oder Brutto?

Wenn von Einkommen die Rede ist ist eigentlich immer das Buttoeinkommen gemeint.

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HnsPtr
· bearbeitet von HnsPtr

Man ist uU berechtigt.

Vergabe erfolgt aber idR nach Bedürftigkeit. Als "ok-verdienender" Single ohne Kinder kommt man in Gegenden mit angespannter Wohnraum-Situation normalerweise nicht zum Zug - auch wenn man theoretisch berechtigt ist.

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whister
vor 28 Minuten von HnsPtr:

Man ist uU berechtigt.

Vergabe erfolgt aber idR nach Bedürftigkeit. Als "ok-verdienender" Single ohne Kinder kommt man in Gegenden mit angespannter Wohnraum-Situation normalerweise nicht zum Zug - auch wenn man theoretisch berechtigt ist.

Und was hat das mit dem WBS zu tun? Der WBS ist ein Schein den man beim Erfüllen klar definierter Bedingungen erhält. Ob einem dann Jemand eine Wohnung vermietet ist ein völlig anderes Thema.

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HnsPtr
vor 19 Minuten von whister:

Und was hat das mit dem WBS zu tun? Der WBS ist ein Schein den man beim Erfüllen klar definierter Bedingungen erhält. Ob einem dann Jemand eine Wohnung vermietet ist ein völlig anderes Thema.

 

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CorMaguire
· bearbeitet von CorMaguire
vor 4 Stunden von King of the Bong:

...Wenn ich es richtig verstanden habe, dann steht einem der WBS, laut einer offiziellen Tabelle für Baden-Württemberg, bei einem Jahreseinkommen von bis zu 51.000€ zu, wenn man alleine lebt. Meine Fragen:

Netto oder Brutto?

Kann das wirklich sein? Würde dann nicht einem Großteil der Bevölkerung ein WBS zustehen?!

Nö. Die Einkommensgrenzen sind deutlich niedriger. Gockeln nach Wohngeld oder Wohngeldrechner sollte genügend Anhaltspunkte liefern.

 

Was Du da hast, sieht für mich eher nach den Fördergrenzen für diejenigen aus, die solchen Wohnraum erstellen.

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Maury
vor 4 Stunden von King of the Bong:

Wenn ich es richtig verstanden habe, dann steht einem der WBS, laut einer offiziellen Tabelle für Baden-Württemberg, bei einem Jahreseinkommen von bis zu 51.000€ zu, wenn man alleine lebt. Meine Fragen:

Netto oder Brutto?

Kann das wirklich sein? Würde dann nicht einem Großteil der Bevölkerung ein WBS zustehen?!


Ich glaube, dass du da etwas falsch verstehst. Die in dem Dokument genannte „Bezugsgröße“ ist ein Begriff der Sozialversicherung. Keine Ahnung, was die da in der Tabelle rechnen. Für BaWü ist hier ein ungefähres Jahresbrutto von 21k genannt:

 

https://www.promietrecht.de/Wohnberechtigung/Wohnberechtigungsschein-Tabelle-Einkommensgrenzen-E2524.htm

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King of the Bong
· bearbeitet von King of the Bong

https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/bauen/wohnungsbau/wohnberechtigung/ Wenn man hier auf "Wer kann einen Wohnberechtigungsschein beziehen" klickt, dann ist die von mir gepostete Tabelle dort am Ende das Absatzes verlinkt. Ich kann die Tabelle dadurch nur als Einkommenstabelle für den/die Mieter deuten.

 

@CorMaguire
Ich denke, dass Wohngeld etwas anderes ist als der Wohnberechtigungsschein.

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CorMaguire
· bearbeitet von CorMaguire
vor 22 Minuten von King of the Bong:

https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/bauen/wohnungsbau/wohnberechtigung/ Wenn man hier auf "Wer kann einen Wohnberechtigungsschein beziehen" klickt, dann ist die von mir gepostete Tabelle dort am Ende das Absatzes verlinkt. Ich kann die Tabelle dadurch nur als Einkommenstabelle für den/die Mieter deuten.

 

@CorMaguire
Ich denke, dass Wohngeld etwas anderes ist als der Wohnberechtigungsschein.

Stimmt! Da war ich auf dem falschen Dampfer. Der WBS ist wohl dafür, dass man die ca. 58.500 geförderten Wohnungen (BW) überhaupt mieten darf.

 

 

 

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SVN14
vor 17 Minuten von CorMaguire:

Stimmt! Da war ich auf dem falschen Dampfer. Der WBS ist wohl dafür, dass man die ca. 58.500 geförderten Wohnungen (BW) überhaupt mieten darf.

 

 

 

Genau. Diese geförderten Wohnungen dürfen nur mit WBS angemietet werden.

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