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Schnubbihh

Expertenfrage zu Bausparvertrag (Wohnungsbauprämie)

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Schnubbihh

Hallo liebe Community,

 

ich habe mal eine Frage an die Experten, da ich nicht weiterkomme und § 2 Abs. 2 WoPG nicht wirklich verstehe.

Sachverhalt:

- Bausparvertrag abgeschlossen in 09/2011 (mein Alter zu diesem Zeitpunkt 20Jahre)

- Für 2012 wurde Wohnungsbauprämie beantragt, anschließend wegen zu hohem Verdienst nicht mehr möglich

- Zu 03/2020 habe ich den Vertrag nun gekündigt, ohne Aufnahme von Kredit und ohne Wohnungsbauzweck

 

Die LBS hat nun die Wohnungsbauprämie nicht ausgezahlt.

Begründung: Prämie ist zwar nicht mehr zweckgebunden (da U25 bei Vertragsabschluss), wird aber nur für die letzten 7 Jahre ausgezahlt. 2012 zählt da also nicht mehr zu und somit wird die Prämie zurückgehalten. Ich hätte meinen Vertrag also 2019 kündigen müssen, um Anspruch auf die Prämie zu haben.

 

Kann das ganze so stimmen? Macht für mich alles wenig Sinn, aber konnte jetzt auch nicht wirklich andere Informationen im Internet finden.

Besten Dank für Eure Hilfe!

 

Beste Grüße!

 

 

 

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chirlu

Grundsätzlich stimmt das schon:

Zitat

Unschädlich ist jedoch eine Verfügung ohne Verwendung zum Wohnungsbau, die frühestens sieben Jahre nach dem Vertragsabschluss erfolgt, wenn der Bausparer bei Vertragsabschluss das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte. Die Prämienbegünstigung ist in diesen Fällen auf die Berücksichtigung der in Absatz 1 Nr. 1 bezeichneten Aufwendungen der letzten sieben Sparjahre bis zu der Verfügung beschränkt.

Die Frage ist höchstens, wie die „letzten“ Jahre gezählt werden – also ob das angebrochene Jahr 2020 mitzählt.

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Schnubbihh

Besten Dank für die Rückmeldung!

Was meint der Rest, wie das Jahr 2020 zu werten ist?

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