wertomat April 13, 2020 · bearbeitet April 13, 2020 von wertomat Hallo, kennt sich hier jemand mit der Rentenversicherung aus Ich habe von denen einen Schrieb bekommen, dass es ungeklärte Zeiten in vielen Monaten zwischen 1996 und 2005 gab. Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich während der genannten Zeiten entweder ausbildungsstellen suchend oder arbeitslos gemeldet war (beides ohne Bezüge von Arbeitslosengeld, Sozialhilfe o.ä.) - bzw- in der letzten genannten Zeit 2002-2005) in einer Ausbildung (ohne Einkommen und ohne Einzahlungen in die Rentenversicherung war). Fragen: - Ist es trotzdem wichtig, die Arbeitslosigkeit in diesen alten Jahren zu belegen? Ändert sich durch belegte Arbeitslosigkeit oder Ausbilder was im Vergleich zu "nichts gemeldet / unbekannt)? - Falls es was ändert: Wie könnte ich die damals arbeitslosen Zeiten heute nachweisen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu April 13, 2020 Wahrscheinlich bist du jetzt 43. Das ist das Alter, in dem automatisch eine Kontenklärung eingeleitet wird, wenn du nicht vorher schon selbst eine veranlaßt hast. vor 10 Minuten von wertomat: Ändert sich durch belegte Arbeitslosigkeit oder Ausbilder was im Vergleich zu "nichts gemeldet / unbekannt)? Grundsätzlich ja. Ob es unter dem Strich etwas einbringt, kann man nicht allgemein sagen, denn es hängt von vielen Details deiner Versichertenbiografie ab; tendenziell hat es mehr Auswirkungen auf eine mögliche Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente als auf deine Altersrente. Bis 44 (Tag vor deinem 45. Geburtstag) kannst du auch noch beantragen, Beiträge für bestimmte Zeiten der schulischen Ausbildung nachzuzahlen. Auch dafür muß geklärt sein, welche Zeiten das ggf. sind. vor 16 Minuten von wertomat: Wie könnte ich die damals arbeitslosen Zeiten heute nachweisen? Wenn du selbst keine Unterlagen mehr dazu hast, ist die Krankenkasse meist die beste Anlaufstelle. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
wertomat April 13, 2020 Ohr ja schon ich bin schon 43 mittlerweile : ) Danke. Ich versuche mal, bei meiner ehemaligen Krankenkasse nachzufragen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
gruber April 13, 2020 Ich habe vor ein paar Jahren freiwillig eine Kontenklärung gemacht. Unterlagen ausgefüllt so weit wie möglich und dann Termin vereinbart über die Rentenversicherung für die Rentenberatung im örtlichen Landratsamt. Da kam eine nette Dame von der Rentenversicherung vorbei, die ist dann die 27 Seiten Antrag mit mir durchgegangen. Als Nachweise hatte ich wirklich alles mitgenommen, was ich noch irgendwie zu Ausbildung, Studium, Unterbrechungen, Ferienjobs etc. finden konnte. Teilweise hat sie Sachen eingescannt, teilweise einfach nur ein Häkchen im Antrag daneben gemacht. Stempel drunter, dass wir das gemeinsam ausgefüllt haben und gut wars. Ich musste auch nichts mehr nachreichen. Der Service wird momentan leider nur online oder telefonisch angeboten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag