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Kaspah

steuererklärung 2019, angabe ETF

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Kaspah

zunächst wünsche ich euch ein schönes osterwochenende trotz Quarantäne.

 

jetzt zu meinem anliegen: ich habe 2018 erstmalig in ETF investiert und sitze aktuell an der steuerklärung für das jahr 2019. das ganze läuft kontinuierlich über einen Sparplan bei der Consorsbank. die von mir besparten ETF haben ihren sitz jeweils in Irland und Luxemburg und arbeiten thesaurierend. laut meiner depotbank sind für 2019 keine steuern angefallen und ich führe dies auf den sparerpauschbetrag zurück. nachdem ich viel im Internet gelesen habe, konnte ich folgende fragen leider nicht klären:

 

a) muss ich trotz der investmentsteuerreform aufgrund des ausländischen Domizils meiner ETF die KAP ausfüllen oder ist dies irrelevant, da die steuern durch eine in Deutschland ansässige bank (Consorsbank) abgeführt bzw. mit meinem Pauschbetrag verrechnet wurden?

 

b) habe ich das soweit richtig verstanden, dass die abgeltungssteuer basierend auf der vorabpauschale durch die depotbank abgeführt wird und ich nur eine Steuererklärung machen muss, wenn meine erträge die 801€ Pauschbetrag übersteigen?

 

vielen dank schonmal, falls mir jemand weiterhelfen kann.

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west263
vor 4 Minuten von Kaspah:

a) muss ich trotz der investmentsteuerreform aufgrund des ausländischen Domizils meiner ETF die KAP ausfüllen oder ist dies irrelevant, da die steuern durch eine in Deutschland ansässige bank (Consorsbank) abgeführt bzw. mit meinem Pauschbetrag verrechnet wurden?

es muss nicht ausgefüllt werden, Pauschbetrag verrechnet

 

vor 5 Minuten von Kaspah:

b) habe ich das soweit richtig verstanden, dass die abgeltungssteuer basierend auf der vorabpauschale durch die depotbank abgeführt wird und ich nur eine Steuererklärung machen muss, wenn meine erträge die 801€ Pauschbetrag übersteigen?

noch nicht mal dann, denn anfallende Beträge oberhalb von 801€ werden direkt mit der Abgeltungssteuer versteuert. Damit ist dann alles erledigt. Erst wenn Du mehr als 1 Depot hast und z.B. Verluste oder Gewinne miteinander verrechnet werden müssen, brauchst Du die KAP.

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MeinNameIstHase

Nur dann, wenn die Vorabpauschale zu Steuern führt, aber dafür kein Geld auf dem Konto der Bank liegt und die das deshalb nicht machen kann. Das steht dann aber dick und fett in der Bankabrechnung.

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konstant
· bearbeitet von konstant

Oh, ich war falsch hier! Sorry! Ich habe nun die Frage (hoffentlich) im richtigen Thread gestellt:

 

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Kaspah

vielen dank für die schnellen antworten! wo habt ihr eure informationen her? gibt es gute originalquellen oder bücher/pdfs zu der versteuerung? habe mich bisher nur bei größeren finanzseiten dazu informiert.

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