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Nostradamus

Wechsel der Steuerklasse bei Kurzarbeitergeld

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Nostradamus

Hallo zusammen,

meine Frau und ich sind beide noch in Steuerklasse 4. Wir wissen, dass es für einen (später einmal angedachten) Bezug von Elterngeld sinnvoll wäre, dass meine Frau, die weniger verdient als ich und das Elterngeld beziehen würde, dann rechtzeitig in Steuerklasse 3 wechseln sollte. Denn so bleibt netto mehr übrig und beim Thema Eltengeld ist es ja so, dass man sich dieses Geld auch nicht mehr mit der Steuererklärung zurückholen könnte.
Das Kurzarbeitergeld hängt ja wie das Elterngeld vom Nettogehalt ab. Entgeht uns nun entsprechend auch Geld, wenn wir weiterhin in Steuerklasse 4 bleiben oder ist das mit der Steuererklärung dann wieder egal? Sollte ich also jetzt erstmal in Steuerklasse 3 wechseln? Wir werden beide in ein paar Tagen in Kurzarbeit arbeiten.
Vielen Dank schon mal für alle Antworten!

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

das ganze Thema ist sehr komplex, weil sich einerseits das Kurzarbeitergeld ändert, aber damit auch der Progressionsvorbehalt. Es kann imho sogar sein, dass das bessere Modell ab einer bestimmten Zeit zum schlechteren wird.

 

Zitat

Entgeht uns nun entsprechend auch Geld, wenn wir weiterhin in Steuerklasse 4 bleiben oder ist das mit der Steuererklärung dann wieder egal?

Dem Mehrverdiener entgeht etwas Geld, der Wenigerverdiener bekommt aber was dazu. Daher dürfte der Unterschied nicht immens sein, solange beide kurzarbeiten.

Genauer kann man das ohne Zahlen nicht sagen.

 

Die Kombi 3/5 kann ja Nachzahlung oder Erstattung bedeuten (am Ende ist die Steuer immer gleich, egal ob 3/5 oder 4/4). Und diese Erstattung bzw. Nachzahlung bekommt man bei Lohnersatzleistungen quasi sofort, und mehr oder weniger abschließend (ganz vereinfacht gesagt).

 

Stefan

 

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jny
vor 2 Stunden von reckoner:

...
 

Die Kombi 3/5 kann ja Nachzahlung oder Erstattung bedeuten (am Ende ist die Steuer immer gleich, egal ob 3/5 oder 4/4). Und diese Erstattung bzw. Nachzahlung bekommt man bei Lohnersatzleistungen quasi sofort, und mehr oder weniger abschließend (ganz vereinfacht gesagt).

Das ist meiner Meinung falsch! Das Kurzarbeitergeld wird wie das Elterngeld vom Netto berechnet. Damit kommt man mit der Steuererklärung NICHT auf die gleiche Summe zwischen 3/5, 5/3 und 4/4!

Nostradamus, prüfe ob du die Steuerklasse mehrmals unterjährig wechseln darfst, ich meine da gab es eine Änderung...

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reckoner

Hallo,

 

der erste zitierte Satz galt für den Normalfall (ohne Lohnersatzleistungen). Und da ist es für die Steuer völlig egal, am Ende gleicht es sich wieder aus.

Wenn nun aber Kurzarbeitergeld (o.a.) dazu kommt ist es halt anders (deshalb schrieb ich auch gleich zu Anfang "komplex", und das ist es wirklich, ohne Modellrechnung geht es nicht, und welchen Zeitraum soll man dann in dem Modell ansetzen?).

 

Nochmal etwas anders erklärt: Wenn ich Lohn auf Steuerklasse 3 bekomme kann ich mich über den höheren Betrag noch nicht so richtig freuen, denn es könnte sein das es später zu einer Steuernachzahlung kommt. Bei den Lohnersatzleistungen ist es aber anders, was ich da mehr habe das bleibt mir auch (weil steuerfrei), und selbst der Progressionsvorbehalt sollte daran nicht viel ändern (weil die Lohnsteuer in den normalen Monaten so hoch war als wäre der Lohn das ganze Jahr gleich, das passt dann wieder ungefähr).

 

Meine Hauptaussage war auch, dass es sich für den Fall von Kurzarbeit für beide nicht viel nimmt, jedenfalls bedeutend weniger als wenn nur eine Seite Lohnersatzleistungen erhält.

 

Außerdem müsste man noch prüfen ab wann ein Wechsel der Steuerklassen für die Lohnersatzleistung relevant ist (bei Elterngeld sind das beispielsweise 6 Monate zurück wenn ich mich nicht irre).

Also, welche Nettolohn ist die Basis für das Kurzarbeitergeld? Der vom letzten Monat? Der Durchschnitt der letzten X Monate?

 

Stefan

 

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Nostradamus

Danke für die Antworten. Seit 2020 darf man ja nun "mehrmals pro Jahr" (so lese ich es aus mehreren Quellen) die Steuerklassen wechseln, was wir noch nicht getan haben. Eigentlich wollten wir auch eh schon auf ich III / meine Frau V umstellen. Bei uns liegt der Verdienst bei ca. 70 % ich / 30 % meine Frau. Aber einiges ist noch unklar: Ich werde in 70 % Kurzarbeit gehen und meine Frau voraussichtlich in 50 %, wobei letzteres noch nicht ganz fest steht. Dann ist die Frage, wie lange das dauern wird, was natürlich noch niemand vorhersehen kann..

Weiterhin haben meine Recherchen in Bezug auf Elterngeld Folgendes ergeben:
"Fehler Nr. 5. Zu spät die Steuerklasse wechseln (gilt nur für Verheiratete)

Je höher Ihr Nettogehalt vor der Geburt Ihres Kindes war, desto höher fällt Ihr Elterngeld aus. Der Elternteil, der sich nach der Geburt am meisten um das Kind kümmert, sollte so früh wie möglich in die Steuerklasse III wechseln: Mütter mindestens sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes, Väter mindestens sieben Monate vor der Geburt. Dadurch erhöht sich das Nettoeinkommen, das für die Berechnung des Elterngeldes entscheidend ist. Angesichts der Fristen müssten Sie also sehr schnell sein – am besten planen Sie den Steuerklassenwechsel wie den Nachwuchs im Voraus."

Na gut, das war jetzt für das Elterngeld. In Bezug aufs Kurzarbeitergeld konnte ich es noch nicht herausfinden, ob es da auch derartige Fristen gibt. Was ich bisher gelesen habe, spricht eher für nein. Schwierige Angelegenheit also. Ich kann ja auch nicht meine kommende Steuererklärung schon überschlagen... aber ich würde nun schon dazu tendieren, den Wechsel (ich III / meine Frau V) bald in Auftrag zu geben.

 

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jny

Meine Meinung:

1) sicher sein, dass mehrmals wechseln iO ist. Dazu muss es irgendwo was offizielles geben (hab ich aber auch nicht auf die schnelle gefunden)

2) Elterngeld ist für euch wahrscheinlich wichtiger als kurzarbeitergeld (ich vermute das bezieht ihr deutlich länger?) fürs EG muss die Steuerklasse passen!

3) kag bezieht sich meines Wissens auf das entfallene Entgelt des entsprechenden Monats, damit auch mit der Steuerklasse des Monats.

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Holodoc111
vor 11 Stunden von jny:

Meine Meinung:

1) sicher sein, dass mehrmals wechseln iO ist. Dazu muss es irgendwo was offizielles geben (hab ich aber auch nicht auf die schnelle gefunden)

2) Elterngeld ist für euch wahrscheinlich wichtiger als kurzarbeitergeld (ich vermute das bezieht ihr deutlich länger?) fürs EG muss die Steuerklasse passen!

3) kag bezieht sich meines Wissens auf das entfallene Entgelt des entsprechenden Monats, damit auch mit der Steuerklasse des Monats.

PDF

zu 1] https://www.presseportal.de/pm/69585/4490203

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jny
vor einer Stunde von Holodoc111:

Danke! :)

Aber auch da wundert mich, dass nichts offizielles zitiert wird. Es muss doch eine offizielle Anweisung/Hinweis/... an die Finanzbehörden geben.

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chirlu
vor 9 Minuten von jny:

Es muss doch eine offizielle Anweisung/Hinweis/... an die Finanzbehörden geben.

 

§ 39 Abs. 6 EStG: https://www.buzer.de/gesetz/4499/al82520-0.htm

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reckoner

Hallo,

 

ich möchte noch einmal zu bedenken geben, dass sich sobald beide Ehepartner Lohnersatzleistungen beziehen die Vor- und Nachteile praktisch fast aufheben. Noch dazu geht es vielleicht nur um ein oder zwei Monate.

 

Wenn aber plötzlich eine Situation entsteht wo nur noch die Frau betroffen ist (Kurzarbeit bei ihm schnell wieder vorbei, oder sie verliert ihren Job, oder eben sie schwanger wird) können sich die Steuerklassen deutlich negativ auswirken.

Nehmen wir das Beispiel Schwangerschaft (weil das ja zumindest irgendwie geplant ist): Die Kurzarbeit dauert länger als gedacht, sagen wir bis zum Jahresende, und im Sommer kommt dann die erfreuliche Nachricht. Dann können die Steuerklassen nicht mehr wirksam zurückgewechselt werden, das Elterngeld basiert auf dem Einkommen mit Steuerklasse 5; und da geht es dann nicht nur um ein paar Euro, sondern um ein paar Hundert.

 

Ich spreche da aus eigener Erfahrung, was vorher so klar aussieht kann am Ende doch falsch sein. Und wie schon am Anfang gesagt, das Thema ist so komplex das man mit pauschalen Überlegungen nicht zum Ziel kommt, man muss Modellrechnungen anstellen (hier mit mehreren Unbekannten, insbesondere die Zeiträume mit Lohnersatzleistungen).

 

Und noch was, es kann auch zu gesetzlichen Änderungen kommen (gerade aktuell: Bonus für Pflegekräfte soll steuerfrei bleiben).

 

Stefan

 

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Nostradamus
· bearbeitet von Nostradamus
vor 7 Stunden von reckoner:

Hallo,

 

ich möchte noch einmal zu bedenken geben, dass sich sobald beide Ehepartner Lohnersatzleistungen beziehen die Vor- und Nachteile praktisch fast aufheben. Noch dazu geht es vielleicht nur um ein oder zwei Monate.

 

Wenn aber plötzlich eine Situation entsteht wo nur noch die Frau betroffen ist (Kurzarbeit bei ihm schnell wieder vorbei, oder sie verliert ihren Job, oder eben sie schwanger wird) können sich die Steuerklassen deutlich negativ auswirken.

Nehmen wir das Beispiel Schwangerschaft (weil das ja zumindest irgendwie geplant ist): Die Kurzarbeit dauert länger als gedacht, sagen wir bis zum Jahresende, und im Sommer kommt dann die erfreuliche Nachricht. Dann können die Steuerklassen nicht mehr wirksam zurückgewechselt werden, das Elterngeld basiert auf dem Einkommen mit Steuerklasse 5; und da geht es dann nicht nur um ein paar Euro, sondern um ein paar Hundert.

Also, es stimmt natürlich schon, dass der Wechsel allein aufgrund der Kurzarbeit  wohl am Ende keine Unsummen ausmachen sollte. Nichtsdestotrotz wäre es ja sowieso sinnvoll, wenn ich erstmal in Steuerklasse 3 gehe und die Kurzarbeit ist nun eben der Stein des Anstoßes. Ich gehe weiterhin davon aus, dass die Info stimmt, dass man recht flexibel nun mehrmals pro Jahr die Steuerklasse wechseln kann. Dann sollte meine Frau nach dem jetzigen Wechsel in Klasse 5 doch dann im Falle der Schwangerschaft (oder besser gesagt: schon kurz davor, also in der "Planungsphase") einfach in Klasse 3 wechseln können, oder wo siehst du hier noch Probleme?

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

oder wo siehst du hier noch Probleme?

Erstmal muss man es dann auch auf dem Schirm haben. Ich schreib' mir sowas gerne in den Terminkalender, nur, ohne festen Termin ist das schwierig.

Ich kann mir aber gut vorstellen, dass du auch gerade durch diesen Thread dran denkst, und dann ist ja alles OK.

 

Weiterhin bin ich mir nicht sicher welche Lohnzahlung die Basis ist wenn mehrere Lohnersatzleistungen direkt aufeinanderfolgen. Also wenn beispielsweise nach der Kurzarbeit sofort das Elterngeld folgt, oder halt Arbeitslosengeld. Wie wird das dann berechnet? Vielleicht weiß das ja jemand anderes.

 

Ich reite da auch ein wenig drauf rum weil es aktuell mit der Planungssicherheit nicht so gut aussieht.

In welcher Branche arbeitet ihr denn?

 

Stefan

 

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jny
vor 2 Stunden von reckoner:

...

Weiterhin bin ich mir nicht sicher welche Lohnzahlung die Basis ist wenn mehrere Lohnersatzleistungen direkt aufeinanderfolgen. Also wenn beispielsweise nach der Kurzarbeit sofort das Elterngeld folgt, oder halt Arbeitslosengeld. Wie wird das dann berechnet? Vielleicht weiß das ja jemand anderes.

 

...

 

Guter Punkt.

Link

 

Ich denke wir sind uns einig, dass es wichtiger ist, das EG zu optimieren. Aber ich gehe davon aus, dass Nostradamus schlau genug ist, die "Planungsphase" notfalls ein paar Wochen später beginnen zu lassen. Noch was: für die Höhe des KAG sind auch die Kinderfreibeträge wichtig. Bei Stkl 5 gibt's aber keinen mehr. Und: eventuell wird je nach Tarifvertrag noch vom Unternehmen aufgestockt. Das kann natürlich bei dir oder deiner Frau unterschiedlich sein.

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reckoner

Hallo,

 

danke für den Link - es ist offenbar noch schlimmer als ich dachte.

 

Und selbst wenn es wie angekündigt kurzfristig eine Gesetzesänderung gibt bleibt womöglich die falsche Steuerklasse bzw. der dadurch niedrigere Lohn als Basis (weil, ändern der Steuerklassen innerhalb der Lohnersatzleistung ändert ja nichts, da fallen ja gar keine Steuern an).

 

Zitat

Ich denke wir sind uns einig, dass es wichtiger ist, das EG zu optimieren.

Richtig, darauf will ich die ganze Zeit hinaus. Wenn sich beide in Lohnersatzleistung befinden reden wir über Peanuts, bei nur einem macht es hingegen schon was aus. Und Elterngeld bekommt ja üblicherweise nur einer (von den 2 Extramonaten mal abgesehen).

 

Zitat

Noch was: für die Höhe des KAG sind auch die Kinderfreibeträge wichtig. Bei Stkl 5 gibt's aber keinen mehr.

Dafür aber doch bei Klasse 3 doppelt.

 

Stefan

 

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Nostradamus
vor 16 Stunden von reckoner:

Hallo,

 

Erstmal muss man es dann auch auf dem Schirm haben. Ich schreib' mir sowas gerne in den Terminkalender, nur, ohne festen Termin ist das schwierig.

Ich kann mir aber gut vorstellen, dass du auch gerade durch diesen Thread dran denkst, und dann ist ja alles OK.

 

Weiterhin bin ich mir nicht sicher welche Lohnzahlung die Basis ist wenn mehrere Lohnersatzleistungen direkt aufeinanderfolgen. Also wenn beispielsweise nach der Kurzarbeit sofort das Elterngeld folgt, oder halt Arbeitslosengeld. Wie wird das dann berechnet? Vielleicht weiß das ja jemand anderes.

 

Ich reite da auch ein wenig drauf rum weil es aktuell mit der Planungssicherheit nicht so gut aussieht.

In welcher Branche arbeitet ihr denn?

 

Stefan

 

Auf dem Schirm hätten wir den Wechsel der Steuerklassen wegen Elterngeld sowieso, denn wir sind ja gerade beide in Klasse 4, was fürs Elterngeld nicht optimal wäre und hätten dann so oder so daran gedacht. Ich bin in der chemischen Industrie und meine Frau im Personalmarketing.

Danke @jny für den Link. Das liest sich aktuell wirklich noch nicht so schön, falls es jetzt länger mit KUG weitergeht und dann Elterngeld fällig wird... Kinder haben wir noch keine (das meintest du mit: "für die Höhe des KAG sind auch die Kinderfreibeträge wichtig", oder?). Aber in der Tat würde bei mir tariflich auf 90 % aufgestockt werden, bei meiner Frau nicht. Soll heißen im Extremfall KUG Null bekomme ich noch 90 % und meine Frau nur 60 %. Wer weiß, obs soweit kommen wird, aber das geht ja dann auch stark in die Richtung, dass ich nun in Klasse 3 wechseln sollte.

 

vor 9 Stunden von reckoner:

Und selbst wenn es wie angekündigt kurzfristig eine Gesetzesänderung gibt bleibt womöglich die falsche Steuerklasse bzw. der dadurch niedrigere Lohn als Basis (weil, ändern der Steuerklassen innerhalb der Lohnersatzleistung ändert ja nichts, da fallen ja gar keine Steuern an).

Puh, da kommen mir langsam zu viele Variablen rein... Also, ich arbeite diesen Monat in 70 % KUG und ich würde vermuten, danach auch noch ein oder zwei Monate, aber wer weiß das schon. Meine Frau wird wahrscheinlich auf 50 % gehen, aber das steht auch noch nicht fest. Ich würde mal nicht vermuten, dass wir beide auf KUG Null herunterfahren werden. Aber wer weiß das schon genau und das alles mit allen Eventualitäten durchzukalkulieren, ist auch sehr müßig... Würdest du an meiner Stelle eher dazu tendieren, die Steuerklassen erstmal bei 4 zu belassen?

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

ich würde sagen das man sich auf die Person konzentrieren sollte die Lohnersatzleistungen bezieht bzw. die höheren Leistungen. Der normale Lohn ist uninteressant, weil man zu hohe Lohnsteuern im Rahmen der Steuererklärung zurück bekommt.

 

Grundsatz: Ungünstige Lohnsteuern lassen sich später wieder ausgleichen, ungünstige Lohnersatzleistungen hingegen nicht.

 

Zitat

Puh, da kommen mir langsam zu viele Variablen rein...

Das meinte ich mit "komplex".

Und ein und dieselbe Variable kann das Ergebnis sogar nach oben oder nach unten bringen, je nach dem (bei Kurzarbeit das ganze Jahr spielt der Progressionsvorbehalt manchmal gar keine Rolle, bei nur einem Monat muss man den aber auf jeden Fall berücksichtigen, z.B.).

 

Zitat

Würdest du an meiner Stelle eher dazu tendieren, die Steuerklassen erstmal bei 4 zu belassen?

Da kann/will ich mich nicht festlegen. Wenn dann könnt nur ihr einschätzen wie lange die Kurzarbeit andauern wird, wann die Schwangerschaft real wird u.s.w. - und das kann sogar von einander abhängen (wegen der Zeiten mit weniger Geld wartet ihr lieber noch ein Jahr mit dem Kind, z.B.).

 

Wenn ihr das mit dem Kind wirklich steuern könnt, dann würde ich damit warten bis sämtliche anderen Lohnersatzleistungen erledigt sind, praktisch trennt ihr dann die beiden Bereiche. Welche Steuerklasse dann aktuell die Richtige ist kann man aber trotzdem nicht sagen (weil ja selbst du nicht weißt wie lange und in welchem Umfang die Kurzarbeit bleibt). Vielleicht ist die Kombi 4/4 ja sogar jetzt die Richtige.

 

Stefan

 

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jny
· bearbeitet von jny
Korrektur

Ich gebe zu bedenken, dass die derzeitige 4/4 fürs EG auch nicht optimal ist. Ich würde das pragmatisch sehen: fürs EG muss 7 (+?) Monate vorher die Steuerklasse passen. Für das brutto-Einkommen sind zusätzliche frühere Monate relevant.

 

Mehr Variablen würde ich persönlich nicht berücksichtigen

Sonst bist du nämlich auch bald bei der Frage, was wäre, wenn einer eurer AG die Krise nicht übersteht... Wird ALG bei der Berechnung des EGs berücksichtigt? Keine Ahnung :D

 

Edit: sind es 7 Monate, oder sind es mehr? Ich habe noch was mit "Zeiten Mutterschutz zählen nicht" im Kopf...

 

Edit2: siehe Anmerkung reckoner.

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Edit: sind es 7 Monate, oder sind es mehr?

In dem Artikel den du weiter oben verlinkt hast steht sogar 12 Monate, und Durchschnitt. (???)

 

Stefan

 

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jny

Einkommen 12 Monate, aber die Steuerklasse muss mindestens 7 Monate vorher gelten. Darauf bezog sich meine Aussage, war aber sehr unklar von mir formuliert.

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reckoner

Hallo,

 

Basis ist aber doch das Nettoeinkommen, und da sind die Vor- und Nachteile durch die Steuerklasse bereits enthalten. Oder wie wird das gerechnet?

 

Stefan

 

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jny
Am 9.4.2020 um 16:23 von reckoner:

Hallo,

 

Basis ist aber doch das Nettoeinkommen, und da sind die Vor- und Nachteile durch die Steuerklasse bereits enthalten. Oder wie wird das gerechnet?

 

Stefan

 

Nein, das Brutto wird zu einem fiktiven Elterngeld-Netto umgerechnet.

Berechnung Netto

Und für die Steuerklasse gilt §2c Absatz 3 BEEG: "... Soweit sich in den Lohn- und Gehaltsbescheinigungen des Bemessungszeitraums eine Angabe zu einem Abzugsmerkmal geändert hat, ist die von der Angabe nach Satz 1 abweichende Angabe maßgeblich, wenn sie in der überwiegenden Zahl der Monate des Bemessungszeitraums gegolten hat. ... "

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BlacksheepK
· bearbeitet von BlacksheepK
sorry, falscher thread, bitte löschen

-

 

 

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reckoner

Hallo,

 

OK, wenn ich den verlinkten Artikel richtig verstehe reicht es, wenn man in 7 der letzten 12 Monate die richtige Steuerklasse hatte, egal ob mit Einkommen (und Steuern) oder nur mit Lohnersatzleistungen.

 

Stefan

 

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