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Manuel77

Quellensteuer-Katastrophe bei VanEck ETF

Empfohlene Beiträge

Manuel77

Hallo,

 

da er bei der ING im Angebot war, habe ich mir den ETF

 

VanEck Vect.Gl Equal Weight U

NL0009690221 (A1J01T)

Fondsdomizil Niederlande

zugelegt. Niedrige TER und gute Mischung, der ETF ist auch nicht zu klein. Ich muss dazu sagen, dass ich seit ca. 2 Jahren in ETF investiere und oft die im „Angebot“ kaufe, soweit die Mischung stimmt.

Nun habe ich die Ertragsabrechnung für diesen ETF bekommen und mich hat fast der Schlag getroffen: QUELLENSTEUER!

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Habe ich bisher bei keinem meiner ETF im Auszug, zum Vergleich mal ein Auszug aus meinem FTSE All-World (Fondsdomizil Irland):

 

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Fragen:

Was ist das für eine Teufelei? Was ist an den Niederlanden so anders als an Irland?

Habe ich hier einen Steuernachteil erlitten?

Wie kann ich mir das Geld zurückholen? Wird es automatisch von meiner Depotbank zurückgeholt, oder muss ich in meiner Steuererklärung rummurksen, was ich nicht kann und will?

Ist damit nicht das Fondsdomizil Niederlande eine Katastrophe für uns Deutsche? Muss in diesem Forum nicht viel deutlicher darauf hingewiesen werden, dass man mit Argusaugen auf das Domizil Irland achten muss?

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stagflation

1,25€ ? Katastrophe? Findest Du nicht, dass Du es etwas übertreibst?

 

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DST

Ich spüre deinen Schmerz. Anscheinend hast du dein gesamtes Vermögen in diesen Aktions-ETF investiert mit der Hoffnung keinen Cent abdrücken zu müssen, und nun werden dir plötzlich Steuern im Wert von etwa 0,1% auferlegt. Die ING sollte sich schämen. Am besten veranlasst du direkt einen (kostenlosen) Depotübertrag zu einer anderen Bank und schreibst einen Beschwerdebrief sowie eine negative Bewertung bei Trustpilot.

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Manuel77
vor 34 Minuten von DST:

 Anscheinend hast du dein gesamtes Vermögen in diesen Aktions-ETF investiert mit der Hoffnung keinen Cent abdrücken zu müssen, und nun werden dir plötzlich Steuern im Wert von etwa 0,1% auferlegt. Die ING sollte sich schämen.

Ich wollte doch nur ein trockenes Thema humoristisch aufbereiten. Nein, ich bin nicht zur ING umgezogen und habe bisher auch kaum etwas in den ETF investiert.

Im Ernst: Momentan habe ich 2k in dem ETF und will im Laufe des Jahres auf ca. 20 k ansparen. Der ETF schüttet ca. 3 Prozent Dividende aus. Das sind 600 Euro. Macht bei 15 Prozent Quellensteuer 90 Euro zusätzliche Steuern im Jahr.

Die Fragen sind also durchaus berechtigt. 15 Prozent zusätzliche Steuer auf Ausschüttungen sind nicht gerade attraktiv. 

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 15 Minuten von Manuel77:

Ich wollte doch nur ein trockenes Thema humoristisch aufbereiten.

 

:)

 

Du hast natürlich vollkommen Recht, der Sache nachzugehen! Das würde ich auch machen. Es ist wichtig zu verstehen, was passiert - selbst wenn es nur ein paar Cent sind.

 

Wenn Du bei Google "Dividende Quellensteuer Niederlande" eingibst, findest Du auch gleich ein paar Artikel zu dem Thema. Mit den Niederlanden gibt es ein DBA und die 15% Quellensteuer wird bei der Abgeltungssteuer angerechnet. Du musst also keine niederländischen Formulare ausfüllen und Dir auch nichts aus den Niederlanden zurückholen. :)

 

Interessant finde ich an der Abrechnung, dass die angerechnete Quellensteuer offenbar nicht den Abzug vom Sparer-Pauschbetrag mindert, sondern in den Verrechnungstopf für ausländische Steuern gebucht wurde. Falls Du bei Deiner Recherche herausfindest, warum das so abgerechnet wird und wie man diesen Verrechnungstopf nutzen kann, schreib es uns bitte!

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Mikromenzer

 

vor 3 Minuten von stagflation:

Falls Du bei Deiner Recherche herausfindest, warum das so passiert und wie man diesen Verrechnungstopf nutzen kann, schreib es uns bitte!

Wenn ich mich recht erinnere verrechnet die ING erst ab einem bestimmten Betrag.

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whister

Ist das nicht zu deinem Vorteil? Durch die anrechnenbare ausl. Quellensteuer spart man sich einen Teil des Solis.

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moonraker
vor 54 Minuten von Mikromenzer:
vor einer Stunde von stagflation:

 Falls Du bei Deiner Recherche herausfindest, warum das so abgerechnet wird und wie man diesen Verrechnungstopf nutzen kann, schreib es uns bitte!

Wenn ich mich recht erinnere verrechnet die ING erst ab einem bestimmten Betrag.

Das hat nichts mit der ING oder einer anderen Bank in D zu tun...

Der Verrechnungstopf Quellensteuer wird erst nach Aufbrauchen des Sparerpauschbetrags verrechnet.

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tsubbi
· bearbeitet von tsubbi

Eigentlich soll es doch keine Quellensteueranrechnung mehr geben aufgrund der Teilfreistellung, daher finde ich den Vorgang sehr interessant. Das Ganze wäre wenn dann eher zu deinem Vorteil und macht den ETF ziemlich interessant :)

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chirlu
vor 7 Minuten von tsubbi:

Eigentlich soll es doch keine Quellensteueranrechnung mehr geben aufgrund der Teilfreistellung

 

Du vermischt Fondsebene und Anlegerebene.

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tsubbi

Hm? Laut Abrechnung hat er anrechenbare Quellensteuer auf Anlegerebene, die gibt es eigentlich nicht mehr.

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Taxadvisor
vor 23 Minuten von tsubbi:

Hm? Laut Abrechnung hat er anrechenbare Quellensteuer auf Anlegerebene, die gibt es eigentlich nicht mehr.

Falsch verstanden. Der Fonds zahlt QuSt => keine Anrechnung auf Anlegerebene mehr. Das jeweilige Land des Fondsdomizils erhebt QuSt auf Ausschüttungen => Anrechnung auf Anlegerebene

 

Gruß

Taxadvisor

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Manuel77
Am 1.4.2020 um 10:01 von Taxadvisor:

Falsch verstanden. Der Fonds zahlt QuSt => keine Anrechnung auf Anlegerebene mehr. Das jeweilige Land des Fondsdomizils erhebt QuSt auf Ausschüttungen => Anrechnung auf Anlegerebene

 

Gruß

Taxadvisor

Aber was bedeutet das nun für mich? Hat dieser ETF nun einen Nachteil, den andere nicht haben?

 

Muss ich mir das Geld in der Steuererklärung zurückholen?

Was geschieht mit dem "Verrechnungstopf ausländischer Quellensteuer"?

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase

So eine anrechenbare QSt wird auf die Steuer, die auf ausländische Kapitalerträge entfällt, angerechnet.

Kapitalerträge gelten als ausländisch, wenn die ISIN kein DE am Anfang hat.
Voraussetzung ist somit, dass du überhaupt Steuern auf Kapitalerträge zahlst, und diese z.B. nicht deshalb 0,00 ist, weil sie mit dem Sparerpauschbetrag gedrückt werden. Wo keine Steuern, da kann auch nichts angerechnet werden. Zudem müssen sie auf ausl. Erträge entfallen. Das wird aufgeteilt. Wie viel entfällt auf inländische, wie viel auf ausländische.

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Ramstein
· bearbeitet von Ramstein
vor 4 Minuten von MeinNameIstHase:

So eine anrechenbare QSt wird auf die Steuer, die auf ausländische Kapitalerträge entfällt, angerechnet.

Kapitalerträge gelten als ausländisch, wenn die ISIN kein DE am Anfang hat.

 

Entweder nur schräg geschrieben, oder einfach falsch.

 

So isses:

 

Zitat

Kapitalanleger, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind, können die ausländische Quellensteuer, die auf ihre ausländischen Kapitalerträge entfallen, auf die deutsche Abgeltungsteuer anrechnen lassen (§ 32d Abs. 5 EStG). Die Anrechnung ist auf die Höhe der anfallenden Abgeltungsteuer begrenzt.

Quelle

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MeinNameIstHase

... und was ist daran jetzt "falsch"?

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Taxadvisor
vor 5 Minuten von MeinNameIstHase:

... und was ist daran jetzt "falsch"?

Naja, die QuSt kann auch auf die Abgeltungsteuer angerechnet werden, die auf inländische Einkünfte anfällt, nicht nur auf ausländische Einkünfte...

 

Gruß

Taxadvisor

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MeinNameIstHase

mea culpa ... ich streiche die Einschränkung sicherheitshalber mal durch

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Manuel77
vor 38 Minuten von Taxadvisor:

Naja, die QuSt kann auch auf die Abgeltungsteuer angerechnet werden, die auf inländische Einkünfte anfällt, nicht nur auf ausländische Einkünfte...

 

Gruß

Taxadvisor

Okay sehe ich das richtig:

 

Sofern ich meinen Sparerpauschbetrag nicht ausgeschöpft habe, sind die VanEck ETF mit Sitz Niederlande nicht empfehlenswert.

Wenn ich über den Pauschbetrag komme, wird die gezahlte Quellensteuer automatisch von meiner Bank von meinen anderen Steuern abgezogen,  oder muss ich das in meiner Steuererklärung selber machen?

Fazit: Kleinanlegern sollten stark auf das Fondsdomizil achten, LU und Irland sind grundsätzlich zu empfehlen, alles andere kann Probleme machen?

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MeinNameIstHase

Das macht die Bank automatisch, sofern sie in Deutschland sitzt.
Ja, für Kleinanleger wird die QSt unter Umständen zu einer Definitivbelastung. Schuld sind hier die Niederländer.

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beamter97

Nur der Vollständigkeit halber:

 

Auch im Falle der Günstigerprüfung kann die gez. ausl. Quellensteuer auf die tarifliche Einkommensteuer angerechnet werden, allerdings begrenzt auf den Anteil an der Steuer, der dem Anteil der Kap-Einkünfte an den gesamten Einkünften entspricht. (§32d Abs.6 EStG), Damit vermindert sich auch die Basis für die Zuschlagsteuern Soli und Kirche.

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Tropentraum

Ich hänge mich hier mal dran, weil ich die Quellensteuer bei VanEck auch nicht verstehe.

 

Gekauft habe ich 150 Stück vom VanEck Morningstar Developed Markets Dividend Leaders UCITS ETF WKN A2JAHJ. Dividende war 0,93 € pro Stück, also hätte eigentlich 139,50 € gutgeschrieben werden müssen.

In der Steuermitteilung von Smartbroker wurden aber 97,56 € vom Pauschbetrag abgezogen und 20,93 € in den Quellensteuertopf gepackt. 

 

Die Niederlande haben also 15 % Quellensteuer abgezogen, die in den Topf gewandert ist. Und wer hat die anderen 15 % bekommen? Wenn ich es richtig verstehe, wird der Quellensteuertopf herangezogen, wenn ich die 801 € aufgebraucht habe?

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Micha78

Es gibt keine anderen 15 %. 

Es sind 15 % Quellensteuer auf den Bruttobetrag und dann 30 % Teilfreistellung.

So wie eingangs in dem Beispiel, alles in Ordnung.

Und wenn du Steuern zahlen musst dann wird die anrechenbare Quellensteuer verrechnet.

Ansonsten verfällt die nicht angerechnete Steuer am Jahresende.

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oktavian
Am 2.4.2020 um 12:04 von Manuel77:

Sofern ich meinen Sparerpauschbetrag nicht ausgeschöpft habe, sind die VanEck ETF mit Sitz Niederlande nicht empfehlenswert.

Wenn ich über den Pauschbetrag komme, wird die gezahlte Quellensteuer automatisch von meiner Bank von meinen anderen Steuern abgezogen,  oder muss ich das in meiner Steuererklärung selber machen?

so sehe ich das auch. Ausländische Quellensteuern sind auch besonders schlecht für Kinderdepots mit NVA. Insgesamt wurde die Steuer immer nachteiliger für Kleinsparer. Früher gab es mal die Körperschaftssteuer extra, so dass man bei Freistellungsauftrag mehr Dividende bekam als ausgeschüttet wurde. Heute ist der Freibetrag niedrig und Kleinsparer werden  noch extra durch ausländische Quellensteuern geschröpft. Hier sind die 15% immerhin voll anrechenbar, wenn du mal über den Freibetrag kommst.

Hier gibt es eine Länderübersicht: https://www.bzst.de/DE/Privatpersonen/Kapitalertraege/AuslaendischeQuellensteuer/auslaendischequellensteuer_node.html

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Tropentraum

Danke Euch für die Antworten! Teilfreistellung ist also sowas wie ne Abschlagszahlung auf die deutsche Steuer? Ich habe mir jetzt ein Buch bestellt, um mich mit dem Thema Steuern bei Kapitalanlagen mal gründlicher zu beschäftigen. In den Büchern, die ich bisher zum Thema Finanzen gelesen habe, waren Steuern nur so ein Nebenkapitel.

Danke auch für den Link @oktavian

 

Einen ausschüttenden ETF habe ich noch aus Luxemburg. Da läuft es dann genauso? Sonst habe ich nur ETFs mit Sitz in Irland.

 

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