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FranzFerdinand

Steuern und das Coronavirus

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FranzFerdinand

Hallo,

 

da ich meine Steuer immer schon unterjährig vorbereite, mal zwei Fragen zur Steuer in Zeiten des Coronavirus:

 

- Wenn der Arbeitgeber mich nach Hause in Homeoffice schickt, kann ich in der Zeit mein Arbeitszimmer (und verbundende Kosten) steuerlich geltend machen?

- Die Pendlerpauschale entfällt ja demnach für die betroffenen Tage? Oder überwiegt der Charakter als Pauschale?

 

Habt ihr noch weitere Hinweise zur Steuerdeklaration in Zeiten von Corona? Meine erheblichen ESt-Vorauszahlungen hat das FA freundlicherweise auf Antrag ausgesetzt, da meine Zusatzeinkünfte durch Corona zT nicht erzielbar sind. Pragmatisch und schnell, danke an die Finanzverwaltung. Dafür halte ich mit meiner Lohnsteuer den Laden am Laufen ;-)

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

- Wenn der Arbeitgeber mich nach Hause in Homeoffice schickt, kann ich in der Zeit mein Arbeitszimmer (und verbundende Kosten) steuerlich geltend machen?

Ja. Es sind aber die üblichen Kriterien zu beachten (die bei einem vorübergehenden improvisierten Arbeitszimmer wohl kaum eingehalten werden).

 

Zitat

- Die Pendlerpauschale entfällt ja demnach für die betroffenen Tage? Oder überwiegt der Charakter als Pauschale?

Ja, natürlich entfallen die Fahrtkosten. Und pauschal sind da nur die Kilometersätze, mit der Anzahl der Tage hat das nichts zu tun (schon immer musste man Urlaub und Krankheit abziehen, dito Coronaferien ).

 

Was man versuchen könnte wäre ein höherer Anteil an den Telefonkosten, mehr fällt mir nicht ein.

 

Stefan

 

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nolske

Was auch funktioniert sind neben den anteiligen Telefonkosten die anteiligen Internetkosten. Für Studenten waren/sind 20% begründbar, bei HomeOffice entsprechend mehr pro Tag.

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reckoner

Hallo,

 

ich meinte natürlich Telefon- und Internetkosten, das dürfte doch bei den meisten ein und das selbe sein (DSL-Anschluss mit IP-Telefonie).

 

Bei vielleicht ein oder zwei Monaten Homeoffice ist das aber trotzdem nicht der Rede wert.

 

Stefan

 

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beamter97
· bearbeitet von beamter97

Pressemitteilung des Bundesverbandes Lohnsteuerhilfevereine:

 

Arbeit im Home-Office - Kosten steuerlich geltend machen

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Aktie

Lohnersatzleistungen führen übrigens zur Pflichtveranlagung. Wer also 2020 Kurzarbeitergeld erhält, muss bis 02.08.2021 (bzw. 28.02.2022 wenn steuerlich beraten) eine Steuererklärung abgeben (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 32b Abs. 1 Nr. 1 EStG).

 

Besonders praktisch: Da das der durchschnittliche Arbeitnehmer wohl kaum mitkriegt und die Verspätungszuschläge seit 2019 verpflichtend zu laufen beginnen, dürfte der Staat damit einen Teil des Kurzarbeitergeldes wieder refinanzieren können.

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FranzFerdinand

Danke. In der Tat ist der dienstliche Anteil meiner Internetnutzung wohl auf 80% gestiegen. Erstattung dafür nicht in Sicht, aber es haben sich ja auch keine Kosten erhöht. Muss meinen Arbeitgeber mit solchen Kleinigkeiten nicht behelligen, sind ja nur 40€ im Monat.

 

Über welche Einkommensart ich mein Arbeitszimmer abrechne, ist ja am Ende egal, oder? (also ob als WK bei angestellt, oder bei EÜR als Selbständiger)

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42long

Mal eine Frage: Falls ich alles richtig in meine Steuererklärungssoftware eingegeben habe, stelle ich mich deutlich schlechter, wenn ich das mit den Homeoffice-Tagen (relativ authentisch) eingebe. MUSS man dieses Homeoffice-Gedöns eintragen oder kann ich nicht einfach die Angaben aus 2019 unverändert lassen? Ich habe ohnehin nicht 100%ig sauber dokumentiert, wann ich im HO war und wann zur Arbeit gefahren bin. PS: Ich habe (hatte) ca. 65km zur Arbeit.

Servus

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

die Homeoffice-Pauschale (gab es übrigens bei Threaderöffnung noch nicht) muss man natürlich nicht beanspruchen (wenn man Geld zu verschenken hat).

Was man aber muss ist die Entfernungspauschale korrekt eintragen, und Tage an denen man den Arbeitsplatz nicht aufgesucht hat zählen natürlich nicht.

 

Stefan

 

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42long
· bearbeitet von 42long

Danke für die schnelle Antwort. Also ich verstehe das so: Die Corona-HO-Pauschale dann ansetzen, wenn man (pandemiebedingt) nicht zur Arbeit gefahren war, ist immer noch besser als nix.

Aber dass ich mit der PP grundsätzlich deutlich besser wegkommen könnte, als mit der HO-Pauschale ist schon so, oder habe ich da etwas falsch erkannt (bezugnehmend auf Deinen Kommentar "wenn man Geld zu verschenken hat")? 

 

Mein Programm weist mich auch darauf hin, dass man nicht gleichzeitig ein Arbeitszimmer absetzen kann, wenn man die o.g. Pauschale in Anspruch nimmt... was besser ist wird mir aber im Einzelnen nicht angezeigt (etwas umständlich), da muss ich nochmal genau hinschauen.

Servus

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Die Corona-HO-Pauschale dann ansetzen, wenn man (pandemiebedingt) nicht zur Arbeit gefahren war, ist immer noch besser als nix.

Genau.

 

Zitat

Aber dass ich mit der PP grundsätzlich deutlich besser wegkommen könnte, als mit der HO-Pauschale ist schon so, oder habe ich da etwas falsch erkannt (bezugnehmend auf Deinen Kommentar "wenn man Geld zu verschenken hat")?

Sorry, das war zugegebenermaßen etwas zu sarkastisch. Ich wollte damit eigentlich sagen, dass das eine (HO-Pauschale) mit dem anderen (PP-Pauschela) gar nichts zu tun hat (außer, dass sie sich gegenseitig ausschließen), und das man keine Wahl hat (außer, dass man es ganz weglässt).

Womit man besser fährt muss man je nach Einzelfall betrachten. Schließlich spart man ja im HO die Fahrtkosten auch real (es ist immer besser, Werbungskosten erst gar nicht zu haben).

Und 2x65 km wie bei dir bedeuten auch etwa 2 Stunden pro Tag die du im HO mehr an Freizeit hast (mit was für einem Stundensatz man Freizeit bewertet muss jeder selber wissen).

 

Zitat

Mein Programm weist mich auch darauf hin, dass man nicht gleichzeitig ein Arbeitszimmer absetzen kann, wenn man die o.g. Pauschale in Anspruch nimmt... was besser ist wird mir aber im Einzelnen nicht angezeigt (etwas umständlich), da muss ich nochmal genau hinschauen.

Das ist eigentlich recht einfach, besser ist halt das wo mehr Werbungskosten rauskommen (in der Regel wohl das Arbeitszimmer).

Aber hast du denn bereits ein Arbeitszimmer? Das durchzubekommen ist nämlich nicht ganz trivial.

 

Stefan

 

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bobby13
· bearbeitet von bobby13
vor 2 Stunden von 42long:

 

Aber dass ich mit der PP grundsätzlich deutlich besser wegkommen ...

Das ist eine pauschale Berechnung, damit man nicht die Kosten der Fahrt aufwendig errechnen muss.

Wenn man nicht fährt gibt es natürlich auch keine Werbungskosten ....

 

Sonst kannst du ja auch noch Kinderfreibeträge beantragen, weil du Kinder haben könntest.

 

Edit: kleiner aber wichtiger Fehler

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Das ist eine pauschale Berechnung, damit man nicht die Kosten der Fahrt aufwendig errechnen muss.

Für die Entfernungspauschale ist das aber auch gar nicht möglich.

 

Zitat

Wenn man nicht fährt gibt es natürlich auch Werbungskosten ....

Welche denn? Oder hast du da ein "keine" vergessen?

 

Stefan

 

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