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Mysterion

Steuern für stundenweise Arbeit als Erntehelfer

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Mysterion
· bearbeitet von Mysterion

Ich möchte in der Coronakrise stundenweise als Erntehelfer aushelfen (ca. 8h/Woche). Ich bin zudem Vollzeitbeschäftigter und nicht in Kurzarbeit.

Ich werde dies nicht umsonst tun, gebe mich aber mit dem Mindestlohn zufrieden. Was muss ich steuerlich beachten und welche Steuern kommen auf mich zu?

Erste Recherche ergab, das diese Tätigkeit wohl unter 450 Euro Job fällt, alles easy, keine Steuern und bzgl. Rentenbeitrag halt entscheiden ob man sich befreien lässt oder nicht.

 

Nun noch weiter recherchiert, mit Sonderregeln für Saisonarbeiter (die vllt aber nur für Ausländer gelten) usw und blicke nun gar nicht mehr durch.

 

Evtl. kann mir hier ja jemand weiterhelfen.

 

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chirlu
vor 31 Minuten von Mysterion:

keine Steuern

 

Keine Steuern geht nicht. Minimal fallen 2% Pauschalsteuer für einen 450-Euro-Minijob an, sofern dies dein einziger Nebenjob ist. (Der Arbeitgeber darf die Pauschalsteuer für dich übernehmen, wenn er will.) Als kurzfristiger Minijob ist die Pauschalsteuer höher. Außerdem kannst du dich immer regulär besteuern lassen.

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Mysterion
· bearbeitet von Mysterion

Wer entscheidet, wie die Tätigkeit einzuordnen ist? Die Definition des kurzfristigen Minijobs ist nicht wirklich eindeutig von 450 Euro Job abgegrenzt aus meiner Sicht:

 

"Von einer geringfügigen Beschäftigung sprechen wir, wenn

das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat 450 Euro nicht übersteigt, 

die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist, es sei denn, dass die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird und ihr Entgelt 450 Euro im Monat übersteigt."

Vgl. https://www.lohn1x1.de/Fachinfo/Kurzfristige-Beschaeftigung-Lohn-Steuern-Regeln-Tipps.html 

 

450 Euro nicht übersteigen trifft auf 450 Euro Job auch zu.

Und einen 450 Euro Job kann ich auch einfach nur in o.g. Umfang machen und ihn dann kündigen.

 

Jetzt weiß ich wieder warum ich Steuerrecht hasse :-D 

 

Hab noch was gefunden:

Kurzfristige Beschäftigung in Land- und Forstwirtschaft

Das Wort "Saisonarbeit" ist im öffentlichen Bewusstsein beispielsweise mit der Spargelernte verknüpft. Für kurzfristige Beschäftigung in Land- und Forstwirtschaft gelten abweichende Regeln in Sachen Lohnsteuer. So können Arbeitgeber in Land- und Forstwirtschaft für sogenannte Aushilfskräfte eine niedrigere Lohnsteuerpauschale von nur 5 Prozent vom Lohn abziehen. Auch diese Lohnsteuerpauschale regelt § 40a EStG. Die Pauschale gilt demnach für Aushilfskräfte, die

ausschließlich für typische Aufgaben in Land- oder Forstwirtschaft eingesetzt werden. 

-für Arbeiten eingesetzt werden, die nicht ganzjährig anfallen.

-nicht zu den ausgebildeten Fachkräften in Land- und Forstwirtschaft zählen.

-nicht mehr als 180 Tage im Kalenderjahr beschäftigt werden.

-nicht mehr als 120 Euro am Tag verdienen.

-nicht beim selben Arbeitgeber bereits lohnsteuerpflichtig beschäftigt sind. 

(Stand: 2020)

Selbe Quelle wie oben.

 

Vermutlich dann einfach beim Landwirt fragen wie er das handhabt.

 

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lawkick

sinnvoll wär eine vorab Befristung (Zeitraum) dann wäre der Verdienst egal (>450€) = Kurzfristige Beschäftigung (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV).

dies ist aber als Erntehelfer nicht unüblich (der Betrieb sollte also Bescheid wissen)

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Mysterion

In dem Fall fallen doch aber ordentlich Lohnsteuer an dachte ich?

Wobei es mit der Ausnahme dann ja fast egal ist. Ob ich hetzt 2 oder 5 % Lohnsteuer zahle ist mir egal, nur 20+ sehe ich nicht ein in der Konstellation.

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lawkick

§40a Abs.3 EStG

 

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Sucher

Ich hatte mich auch schon einmal geschaut, die meisten suchen aktuell noch nach dem Motto "bitte nur Vollzeit". So schlimm kann es noch nicht sein.

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