Nostradamus März 18, 2021 vor 12 Stunden von DancingWombat: Die Frage ist aber wieviele Beratungen er machen muss um einen Abschluss zu machen. Damit relativiert sich das wieder etwas. Ich stell mir das gerade so vor: " So, Herr Meier, jetzt haben wir nach vielen Stunden der Beratung zusammen erarbeitet, dass die GKV für Sie das passende Modell ist. Bleiben Sie also einfach in der GKV. Vielen Dank und einen schönen Tag noch." vor 7 Stunden von Thomas_384: Ich hatte 3-4 verschieden PKV Vertreter als das Thema für mich noch relevant war (bin in der GKV geblieben) in den Jahren von 2006 - 2016. Die Verkaufsgespräche waren leider immer recht "tendenziös" und immer sehr "pushy" - habe ich so bei keinem anderen Versicherungsprodukt erlebt Das entspricht auch meiner (nicht repräsentativen) Erfahrung. Meine Gespräche begannen mit "Als erstes will ich Ihnen mal die Angst vor der PKV nehmen..." Zur generellen Entscheiungsfindung "PKV oder GKV" waren meine Gespräche jedenfalls nicht geeignet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DancingWombat März 18, 2021 vor 28 Minuten von Nostradamus: Ich stell mir das gerade so vor: " So, Herr Meier, jetzt haben wir nach vielen Stunden der Beratung zusammen erarbeitet, dass die GKV für Sie das passende Modell ist. Bleiben Sie also einfach in der GKV. Vielen Dank und einen schönen Tag noch." Das entspricht auch meiner (nicht repräsentativen) Erfahrung. Meine Gespräche begannen mit "Als erstes will ich Ihnen mal die Angst vor der PKV nehmen..." Zur generellen Entscheiungsfindung "PKV oder GKV" waren meine Gespräche jedenfalls nicht geeignet. Die Entscheidung trifft ja immer noch der Kunde und nicht der Berater/Makler. Aus meiner Sicht dürfte relativ schnell klar sein ob die PKV grundsätzlich in Frage kommt. Üblicherweise werden ja relativ früh die KO-Kriterien abgeklopft. Unabhängig davon sollte jeder der einen Wechsel plant sich niemals blind auf die Aussagen eines Vermittlers verlassen, sondern die Dinge immer validieren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Jlagreen März 19, 2021 Ein schwieriges Thema, zudem ich mir vor 11 Jahren Gedanken gemacht habe. Nun mit 36 bereue ich den Wechsel in die PKV mit 25 noch nicht. Aber die Familienplanung steht an und die Kinder werden bei mir versichert sein müssen. Da wird definitiv noch Belastung auf mich zukommen. Meine Frau arbeitet und bleibt GKV. Die Familienplanung war für mich kein NoGo für die PKV zumal diese damals auch noch unklar war. Meine Überlegung war auch, dass solange man arbeitet, höhere PKV Kosten nicht so sehr ins Gewicht fallen wie es im Alter der Fall ist. Die hohen Kosten im Alter machten mir hingegen schon Sorgen und die ganzen Horrorgeschichten dazu. Als ich damals vor der Entschiedung als Angestellter stand hat die GKV+PPV ~630€ (AN- und AG-Anteil) gekostet. Die PKV+PV habe ich dann mit 250€ abgeschlossen und für die Differenz eine Riesterrente abgeschlossen für 162€ mtl. und weitere 100€ mtl. in ETF Sparplan MSCI World. Die Steuererstattung von ~900€ p.a. gingen auch zusätzlich in den ETF Sparplan. Die Idee ist es, dass die Riesterrente zu 100% für die PKV im Alter herhalten muss und falls die Regelrente dann nicht reicht, eben noch aus dem ETF zugeschossen wird. Die weitere Ersparnis habe ich auch eher nicht verprasst, sondern in Vermögen investiert (Immobilien und Einzelaktien). Meine Rechnung war dabei wie folgt: - Riesterrente, garantiert 80.000€ -> Verrentung mit ~240€ mtl. - ETF-Sparplan ~2000€ pro Jahr auf 40 Jahre bei 5% p.a. -> ~250.000€ als weiteres Kapital für PKV im Alter, bei weiterer 4% p.a. Entwicklung wären 800€ ewige Entnahme mtl. möglich D.h. durch meine Maßnahmen sollte ich mir schonmal 1250€ teure PKV im Alter leisten können. Mal sehen ob es reicht, wenn der ETF besser läuft, wird es sogar noch besser aussehen (bisher lief er deutlich besser). Aktuell steht die PKV+PV bei 450€ und die GKV+PPV bei ~820€ (AN- und AG-Anteil). Meine PKV ist daher in 11 Jahren um 5,4% p.a. gestiegen und die GKV+PPV um 2,4% p.a. Definitiv ein Pluspunkt für die GKV, aber nicht, dass diese nicht gestiegen wäre. Da das Niveau höher war, ist selbst heute noch die Differenz PKV zu GKV nahezu gleich zu damals vor 11 Jahren (370€ vs. 380€). Was nun aber noch hinzukommt, ist die BRE. Die war zu krass in den letzten 11 Jahren. Ich habe damals bei Deutscher Ring begonnen und hab später zur Signal Iduna gewechselt (noch vor Übernahme der Deutscher Ring). Gerade bei Signal Iduna ging es ab, da bekam ich eine Grund-BRE und 5 Monatsbeiträge zurück als BRE. Vor 4-5 Jahren bekam ich sogar 2200€ BRE bei PKV mtl. Kosten von ~400€. Damals kostete mich die PKV nach Abzug AG-Anteil noch ganze ~20€ pro Monat und das in einem Komfort-Tarif . Ich habe allein an BRE eine 5-stellige Summe bekommen in den letzten 10 Jahren und mein Tarif hat keinen Selbstbehalt. Derzeit liegt die BRE bei ~1800€ seit 2-3 Jahren. Meine Arztkosten sind sehr überschaubar bis auf Routine Zahnarzt. Da ich die BRE generell in den Vermögensaufbau transferierte, bin ich eigentlich recht entspannt bzgl. PKV im Alter. Zur Not muss die Rente herhalten (knapp 3000€ Brutto bei mir prognostiziert von DRV) und dann leben meine Frau und ich eben von Kapitalerträgen . Spannend wird es nun sein sobald Kinder ins Spiel kommen. Diese müssen definitiv bei mir in die PKV, da ich mehr als meine Frau verdiene. Meine Frau ist da sehr besorgt, ich weniger, da es letztlich nur unsere Sparrate reduziert wird und mehr nicht. Solange unsere Jobs nicht in Gefahr sind, bleibe ich entspannt. Wie ich schon erwähnte, machen mir die Mehrkosten im Erwerbsleben weniger was aus als im Alter und für die PKV im Alter habe ich gleich zu Beginn vorgesorgt. Ein Weg zurück in die GKV wird es für mich nicht geben. Das habe ich bereits vor 11 Jahren ganz klar entschieden. Ich komme nicht in die KVdR und investiere viel in Aktien/ETFs, da wäre ein GKV Beitrag auf alle Erträge der Super Gau. Zudem möchte ich nicht gezwungen sein 1 Jahr oder mehr unter BBG zu verdienen, dann wäre mein Brutto ja unter meinen Nettoausgaben Abschließend bin ich auch absolut gegen die 2x Wechsler (GKV -> PKV -> GKV), die das System einfach ausnutzen. Das sind in der Regel die, die konsumiert haben und eben nicht die Differenz angelegt haben und denen dann das System PKV um die Ohren fliegt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DancingWombat März 19, 2021 vor 22 Minuten von Jlagreen: Aktuell steht die PKV+PV bei 450€ und die GKV+PPV bei ~820€ (AN- und AG-Anteil). Meine PKV ist daher in 11 Jahren um 5,4% p.a. gestiegen und die GKV+PPV um 2,4% p.a. Definitiv ein Pluspunkt für die GKV, aber nicht, dass diese nicht gestiegen wäre. Da das Niveau höher war, ist selbst heute noch die Differenz PKV zu GKV nahezu gleich zu damals vor 11 Jahren (370€ vs. 380€). Was nun aber noch hinzukommt, ist die BRE. Die war zu krass in den letzten 11 Jahren. Ich habe damals bei Deutscher Ring begonnen und hab später zur Signal Iduna gewechselt (noch vor Übernahme der Deutscher Ring). Gerade bei Signal Iduna ging es ab, da bekam ich eine Grund-BRE und 5 Monatsbeiträge zurück als BRE. Vor 4-5 Jahren bekam ich sogar 2200€ BRE bei PKV mtl. Kosten von ~400€. Damals kostete mich die PKV nach Abzug AG-Anteil noch ganze ~20€ pro Monat und das in einem Komfort-Tarif . Ich habe allein an BRE eine 5-stellige Summe bekommen in den letzten 10 Jahren und mein Tarif hat keinen Selbstbehalt. Derzeit liegt die BRE bei ~1800€ seit 2-3 Jahren. Meine Arztkosten sind sehr überschaubar bis auf Routine Zahnarzt. Da ich die BRE generell in den Vermögensaufbau transferierte, bin ich eigentlich recht entspannt bzgl. PKV im Alter. Zur Not muss die Rente herhalten (knapp 3000€ Brutto bei mir prognostiziert von DRV) und dann leben meine Frau und ich eben von Kapitalerträgen . Spannend wird es nun sein sobald Kinder ins Spiel kommen. Diese müssen definitiv bei mir in die PKV, da ich mehr als meine Frau verdiene. Meine Frau ist da sehr besorgt, ich weniger, da es letztlich nur unsere Sparrate reduziert wird und mehr nicht. Solange unsere Jobs nicht in Gefahr sind, bleibe ich entspannt. Wie ich schon erwähnte, machen mir die Mehrkosten im Erwerbsleben weniger was aus als im Alter und für die PKV im Alter habe ich gleich zu Beginn vorgesorgt. Ein Weg zurück in die GKV wird es für mich nicht geben. Das habe ich bereits vor 11 Jahren ganz klar entschieden. Ich komme nicht in die KVdR und investiere viel in Aktien/ETFs, da wäre ein GKV Beitrag auf alle Erträge der Super Gau. Zudem möchte ich nicht gezwungen sein 1 Jahr oder mehr unter BBG zu verdienen, dann wäre mein Brutto ja unter meinen Nettoausgaben Schön mal diese Darstellung zu lesen. Das ist genau das was ich immer wieder argumentiert habe. Es zählt eben nicht die prozentuale Steigerung sondern die absolute Steigerung. Man zahlt halt in € und nicht in %! Die BRE in deinem Tarif sind offensichtlich wirklich hoch. Das ist natürlich hervorragend, solange man gesund ist. Irgendwann wird diese Komponente wegfallen, daher nicht langfristig damit kalkulieren. Ein Kind in der PKV kostet ~150€ pro Monat. Das sollte ja locker tragbar sein, zumal der Arbeitgeber die hälfte dazu zahlt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ZfT März 19, 2021 · bearbeitet März 19, 2021 von ZfT vor 1 Stunde von DancingWombat: Ein Kind in der PKV kostet ~150€ pro Monat. Das sollte ja locker tragbar sein, zumal der Arbeitgeber die hälfte dazu zahlt. aber nur bis zur Bemessungsgrenze, hat man also deren zwei, oder gar drei... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
B2BFighter März 19, 2021 https://www.aerztezeitung.de/Politik/Rueddel-sieht-PKV-eher-als-Zusatzversicherung-418003.html Hört hört ... 18.03.2021 CDU Politiker Erwin Rüddel, Vorsitzender des Gesundheitsausschusses im Bundestag sagte er bei einer Online-Konferenz des Instituts für Versicherungswissenschaften an der Universität Leipzig „Die Bürgerversicherung spielt ausschließlich im Wahlkampf eine Rolle, danach bei keinem mehr“. Er hält das duale System aus gesetzlicher und privater Krankenversicherung für sinnvoll. „Viele Innovationen hätten wir nicht in der GKV, wenn es die PKV nicht geben würde.“ Allerdings goss er auch Wasser in den Wein der Privatversicherer: „Die Zukunft der PKV sehe ich mehr in einer Zusatzversicherung als in einer Vollversicherung.“ _________________________________________________________ Das Thema bleibt in jedem Fall spannend... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Badurad März 19, 2021 vor 3 Stunden von Jlagreen: Als ich damals vor der Entschiedung als Angestellter stand hat die GKV+PPV ~630€ (AN- und AG-Anteil) gekostet. Die PKV+PV habe ich dann mit 250€ abgeschlossen und für die Differenz eine Riesterrente abgeschlossen für 162€ mtl. und weitere 100€ mtl. in ETF Sparplan MSCI World. Die Steuererstattung von ~900€ p.a. gingen auch zusätzlich in den ETF Sparplan. Die Idee ist es, dass die Riesterrente zu 100% für die PKV im Alter herhalten muss und falls die Regelrente dann nicht reicht, eben noch aus dem ETF zugeschossen wird. Die weitere Ersparnis habe ich auch eher nicht verprasst, sondern in Vermögen investiert (Immobilien und Einzelaktien). Meine Rechnung war dabei wie folgt: - Riesterrente, garantiert 80.000€ -> Verrentung mit ~240€ mtl. - ETF-Sparplan ~2000€ pro Jahr auf 40 Jahre bei 5% p.a. -> ~250.000€ als weiteres Kapital für PKV im Alter, bei weiterer 4% p.a. Entwicklung wären 800€ ewige Entnahme mtl. möglich Danke für die gute und ausführliche Darstellung! Zwei Anmerkungen habe ich trotzdem noch. 1.) Ich finde ein Komfort PKV-Tarif für €250 (Eintrittsalter 25) und €450 (mit 36 Jahren) ist sehr günstig. Ich war im Comfort+ beim Deutschen Ring versichert und der war deutlich teurer. (Hatte aber ebenfalls eine sehr gute BRE.) 2.) Deine Rechnung sieht vor, daß Du die Sparrate (PKV vs. GKV) bis zum Renteneintritt hast. Das wird sehr wahrscheinlich nicht eintreten, da dem die Beitragssteigerung sowie Kinder mit eigenem Beitrag im Wege stehen. Grundsätzlich aber ein total sinnvoller Ansatz, den aber vermutlich die wenigsten konsequent so fahren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DancingWombat März 19, 2021 vor 2 Stunden von ZfT: aber nur bis zur Bemessungsgrenze, hat man also deren zwei, oder gar drei... Wie meinst du das? Der Beitrag für ein Kind liegt bei etwa 150€ pro Monat. Hast man zwei oder drei Kinder zahlt man natürlich auch zwei oder drei Beiträge. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
yuser März 19, 2021 vor 29 Minuten von Badurad: Ich finde ein Komfort PKV-Tarif für €250 Ohne den genauen Tarif zu kennen würde ich das eher als Einsteigertarif klassifizieren, rein aufgrund des Beitrags. vor 3 Stunden von DancingWombat: Ein Kind in der PKV kostet ~150€ pro Monat. Ich bin da eher bei 200€ (+) pro Monat - wenn es nach meiner Definition eines leistungsstarken Tarifs in der Vollversicherung (also kein Quotentarif in der Beihilfe) geht. vor 3 Minuten von DancingWombat: Hast man zwei oder drei Kinder zahlt man natürlich auch zwei oder drei Beiträge. Er meinte vermutlich wenn der Arbeitgeberbeitrag (der Zuschuss) voll aufgebraucht ist dann gibt es keinen weiteren Zuschuss mehr. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ZfT März 19, 2021 vor 5 Stunden von yuser: Er meinte vermutlich wenn der Arbeitgeberbeitrag (der Zuschuss) voll aufgebraucht ist dann gibt es keinen weiteren Zuschuss mehr. Ja das meinte ich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Templum März 28, 2021 On 3/19/2021 at 5:01 PM, B2BFighter said: Allerdings goss er auch Wasser in den Wein der Privatversicherer: „Die Zukunft der PKV sehe ich mehr in einer Zusatzversicherung als in einer Vollversicherung.“ Man verachte auch nicht, dass die Versicherungsfreiheit immer mehr Arbeitnehmern durch absurde Steigerungen der Versicherungspflichtgrenze ziemlich schnell genommen wird. Nicht viele werden den Abstand zwischen ihrem aktuellen Gehalt und der Grenze zumindest konstant halten können. Zumindest stellt sich vor diesem Hintergrund mir in den nächsten 5 Jahren die Frage, dass endgültig geklärt werden muss ob PKV ja oder nein (bin 30). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Depoley März 29, 2021 17 hours ago, Templum said: Man verachte auch nicht, dass die Versicherungsfreiheit immer mehr Arbeitnehmern durch absurde Steigerungen der Versicherungspflichtgrenze ziemlich schnell genommen wird. Nicht viele werden den Abstand zwischen ihrem aktuellen Gehalt und der Grenze zumindest konstant halten können. Zumindest stellt sich vor diesem Hintergrund mir in den nächsten 5 Jahren die Frage, dass endgültig geklärt werden muss ob PKV ja oder nein (bin 30). wiedo? Wenn du denkst die grenze sowieso bald wieder zu unterschreiten , musst eh wieder zurück? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Templum März 29, 2021 · bearbeitet März 29, 2021 von Templum 13 hours ago, Depoley said: wiedo? Wenn du denkst die grenze sowieso bald wieder zu unterschreiten , musst eh wieder zurück? Nein, da kommt man nach aktueller Gesetzeslage drumherum. Aber je mehr Gehalt als Angestellter nötig ist, desto mehr der AN in den lohnstagnanten Sektoren werden nicht mehr selbstbestimmt aus der GKV aussteigen dürfen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
B2BFighter März 30, 2021 · bearbeitet März 30, 2021 von B2BFighter Am 28.3.2021 um 14:50 von Templum: Man verachte auch nicht, dass die Versicherungsfreiheit immer mehr Arbeitnehmern durch absurde Steigerungen der Versicherungspflichtgrenze ziemlich schnell genommen wird. Nicht viele werden den Abstand zwischen ihrem aktuellen Gehalt und der Grenze zumindest konstant halten können. Zumindest stellt sich vor diesem Hintergrund mir in den nächsten 5 Jahren die Frage, dass endgültig geklärt werden muss ob PKV ja oder nein (bin 30). Dem kann ich nicht so ganz folgen. Die Versicherungspflichtgrenze (JAEG) entwickelt sich die letzten 20 Jahre ähnlich wie die Durchschnittslöhne (Entgelte) bei der Rentenversicherung. Der rote Balken zeigt die Entwicklung der JAEG Der blaue Balken zeigt die Entwicklung der Durchschnittsentgelte aller Arbeitnehmer Zum Verständnis: In 2005 musste der Arbeitnehmer 60,26% mehr verdienen als der Durchschnittsbürger, um sich von der Versicherungspflicht befreien lassen zu können und in die PKV zu wechseln. Seit 2011 sind es relativ konstant um die +55%... Die PKV stellt es nur gerne so dar, dass die Bedingungen zum Wechsel in die PKV erschwert werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu März 30, 2021 vor 44 Minuten von B2BFighter: Die Versicherungspflichtgrenze (JAEG) entwickelt sich die letzten 20 Jahre ähnlich wie die Durchschnittslöhne (Entgelte) bei der Rentenversicherung. Das ist insofern wenig überraschend, als sie sich beide gleichermaßen nach der Lohnzuwachsrate (2018: 3,12%; 2019: 2,94%) richten. Nur wird bei der JAEG jeweils mit zwei Jahren Verzögerung gerechnet (d.h. der Wert für 2021 gegenüber 2020 ergibt sich aus dem Lohnzuwachs des Jahres 2019) und anstelle des „eigentlichen“ Werts (2020: 62334,58 Euro; 2021: 64167,22 Euro) jeweils auf den nächsthöheren durch 450 Euro teilbaren Betrag aufgerundet. Dadurch wird der Gleichlauf ein bißchen verwischt. Allerdings: vor 44 Minuten von B2BFighter: die letzten 20 Jahre Das ist ein wenig übertrieben, denn vor 18 Jahren (2003) wurde die JAEG von der Beitragsbemessungsgrenze gelöst und ein gutes Stück extra angehoben. Übrigens sind in deiner (?) Grafik beim Durchschnittsentgelt die Werte für 2008 und 2009 vertauscht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
B2BFighter März 30, 2021 vor 10 Minuten von chirlu: Allerdings: Das ist ein wenig übertrieben, denn vor 18 Jahren (2003) wurde die JAEG von der Beitragsbemessungsgrenze gelöst und ein gutes Stück extra angehoben. Übrigens sind in deiner (?) Grafik beim Durchschnittsentgelt die Werte für 2008 und 2009 vertauscht. Danke für den Hinweis, habe ich angepasst. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
wastl33 April 20, 2021 Hallo zusammen, ich überlege in die PKV zu wechseln und bin über den Input aus dieser Gruppe "gestolpert". Meine Frage bezieht sich auf die vorvertragliche Anzeigepflicht bzw. die möglichen Folgen daraus. Zunächst ist klar, dass das Ziel sein muss die Fragen im Antrag zu 100% vollständig und korrekt zu beantworten. Letzlich wird man aber keine 100%ige Sicherheit erreichen können, sofern es den ein oder anderen Arztbesuch gab. Das gilt insbesondere dann, wenn nach bestehenden Krankheiten gefragt wird, die möglicherweise vor Urzeiten diagnostiziert, aber in den letzten Jahren nicht behandelt wurden. Wenn ich es richtig gelesen habe, gibt es ja zwei Verjährungsfristen. Die erste endet nach 3 Jahren, die zweite nach 10 Jahren. Sofern man nicht vorsätzlich oder arglistig Dinge verschwiegen hat, wäre man nach 3 Jahren "safe". Ich stelle mir nun die Frage was passiert, wenn man in den ersten 3 Jahren keine Rechnungen einreicht, weil a) keine Behandlungen angefallen sind b) zwar Behandlungen angefallen sind, die Rechnungen aber erst nach Ablauf von 3 Jahren zur Erstattung eingereicht werden Könnte man damit auch das letzte Restrisiko ausschließen, dass es diesbezüglich Probleme geben könnte? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Thomas_384 April 20, 2021 So wird das nichts - wende dich an einen Makler der dich ordentlich durch den Prozess führt und nicht allzu großen Abschlußdruck auf dich ausübt (da gibts aus meiner persönlichen Warte jedoch nicht gar so viele) und bereite deine Historie penibelst auf! Schau dir mal Antragsformular zur PKV an - Stichwort "bestehen oder bestanden" da muss du auch das angeben wo keine Behandlungen erfolgten. Ich war z.B. 10 Jahre wegen etwas nicht beim Arzt habe das aber (weil danach gefragt wurde "bestehen oder bestanden") angegeben und habe daraufhin einen Ausschluß in einer BU (andere Versicherung aber gleiche Logik bei der Beantwortung der Frage) bekommen - also durchaus "relevant" für die Versicherung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Badurad April 20, 2021 vor 3 Minuten von wastl33: Ich stelle mir nun die Frage was passiert, wenn man in den ersten 3 Jahren keine Rechnungen einreicht, weil a) keine Behandlungen angefallen sind Keine Erkrankung -> keine Behandlung -> keine Rechnung ---> alles gut vor 3 Minuten von wastl33: b) zwar Behandlungen angefallen sind, die Rechnungen aber erst nach Ablauf von 3 Jahren zur Erstattung eingereicht werden Relevant ist das Datum der Behandlung/Leistungserbringung und nicht der Einreichung zur Erstattung. Sonst könntest Du auch zwei Jahre lang die BRE kassieren und im dritten Jahr (kurz vor Verjährung der Forderung) die gesammelten Rechnungen einreichen. vor 3 Minuten von wastl33: Könnte man damit auch das letzte Restrisiko ausschließen, dass es diesbezüglich Probleme geben könnte? Das letzte Restrisiko schließt Du aus, wenn Du entweder nicht krank wirst oder in der GKV bleibst. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
wastl33 April 20, 2021 vor 26 Minuten von Badurad: Relevant ist das Datum der Behandlung/Leistungserbringung und nicht der Einreichung zur Erstattung. Sonst könntest Du auch zwei Jahre lang die BRE kassieren und im dritten Jahr (kurz vor Verjährung der Forderung) die gesammelten Rechnungen einreichen. Was bedeutet das konkret? Nehmen wir an innerhalb der ersten 3 Jahren gab es eine Behandlung. Sofern die Rechnung nun erst nach Ablauf der Frist eingereicht wird, kann der Versicherer dann noch den Vertrag kündigen weil er der Meinung ist das eine Anzeigepflichtverletzung vorliegt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Xeronas April 20, 2021 Meine Güte... wenn der VR bei Antragstellung zu Recht nach bestehenden oder bestandenen Erkrankungen fragt, heilt ihr eine mögliche VVA nicht, indem ihr die Rechnungen nicht oder verspätet einreicht. Neben 19 VVG gibts noch genug Möglichkeiten euch los zu werden, zB 314 BGB. Lasst es einfach und machts ordentlich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Badurad April 20, 2021 · bearbeitet April 20, 2021 von Badurad vor 59 Minuten von wastl33: Was bedeutet das konkret? Nehmen wir an innerhalb der ersten 3 Jahren gab es eine Behandlung. Sofern die Rechnung nun erst nach Ablauf der Frist eingereicht wird, kann der Versicherer dann noch den Vertrag kündigen weil er der Meinung ist das eine Anzeigepflichtverletzung vorliegt? Nochmal. Der Zeitpunkt zu dem Du eine Rechnung einreichst, ist irrelevant. Es zählt der Erkrankungs- bzw. Behandlungszeitpunkt. (Du gehst am Montag zum Arzt und berichtest, daß Du schon seit drei Wochen Schmerzen hat, Arzt diagnostiziert Nierensteine.) Gut gemeinter Rat: Solche Spitzfindigkeiten schon vor Abschluss werden Dich später in Teufelsküche bringen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DancingWombat April 22, 2021 · bearbeitet April 22, 2021 von DancingWombat Am 20.4.2021 um 17:53 von Badurad: Nochmal. Der Zeitpunkt zu dem Du eine Rechnung einreichst, ist irrelevant. Es zählt der Erkrankungs- bzw. Behandlungszeitpunkt. (Du gehst am Montag zum Arzt und berichtest, daß Du schon seit drei Wochen Schmerzen hat, Arzt diagnostiziert Nierensteine.) Gut gemeinter Rat: Solche Spitzfindigkeiten schon vor Abschluss werden Dich später in Teufelsküche bringen. Ich gehe jetzt zunächst mal nicht davon aus, dass wastl33 bewusst Falscheangaben machen möchte. Wenn dem so wäre, dann würden das ggf. unter Vorsatz fallen, so dass die 3 Jahrensfrist ohnehin nicht relevant wäre um "safe" zu sein. Ganz abwegig finde ich seine Überlegungen aber dennoch nicht. Man wird vermutlich nie eine 100%ige Sicherheit hinbekommen, auch wenn man noch so sorgfältig den Fragebogen ausfüllt. Es gibt aber meiner Meinung nach etwas Entspannung dadurch, dass der Versicherer für eine Kündigung oder gar einen Rücktritt immer auch prüfen muss ob er den Vertrag geschlossen hätte, wenn er von dem Umstand gewusst hätte. Sofern man unterstellt das es sich bei dem "Vergessen" von dem hier gesprochen wird eher um weniger relevante Dinge handeln dürfte, wird das wahrscheinlich der Fall sein, so dass ein Rücktritt/Kündigung unwahrscheinlich ist. Ggf. könnte der Versicherer nachträglich einen Risikozuschlag verlangen. Auch nicht schön, aber weit weniger schlimm. Dennoch ist das A und O eine saubere Beantwortung der Fragen im Antrag. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
B2BFighter April 22, 2021 · bearbeitet April 22, 2021 von B2BFighter vor 10 Minuten von DancingWombat: Ich gehe jetzt zunächst mal nicht davon aus, dass wastl33 bewusst Falscheangaben machen möchte. Wenn dem so wäre, dann würden das ggf. unter Vorsatz fallen, so dass die 3 Jahrensfrist ohnehin nicht relevant wäre um "safe" zu sein. Ganz abwegig finde ich seine Überlegungen aber dennoch nicht. Man wird vermutlich nie eine 100%ige Sicherheit hinbekommen, auch wenn man noch so sorgfältig den Fragebogen ausfüllt. Es gibt aber meiner Meinung nach etwas Entspannung dadurch, dass der Versicherer für eine Kündigung oder gar einen Rücktritt immer auch prüfen muss ob er den Vertrag geschlossen hätte, wenn er von dem Umstand gewusst hätte. Sofern man unterstellt das es sich bei dem "Vergessen" von dem hier gesprochen wird eher um weniger relevante Dinge handeln dürfte, wird das wahrscheinlich der Fall sein, so dass ein Rücktritt/Kündigung unwahrscheinlich ist. Ggf. könnte der Versicherer nachträglich einen Risikozuschlag verlangen. Auch nicht schön, aber weit weniger schlimm. Dennoch ist das A und O eine saubere Beantwortung der Fragen im Antrag. Falsche Annahme! Wenn eine teure Behandlung ansteht z.B. Krebs, wird der Versicherer jedes Schlupfloch suchen, um den Vertrag rückwirkend zu beenden. Der Versicherer wird immer argumentieren, dass er im Falle der vollständigen Angaben den Versicherungsschutz nicht gewährt hätte. Die Beweislast liegt dann beim Versicherten und ist nahezu aussichtslos. Und im Falle einer schweren Krankheit hat man sicherlich andere Sorgen, als mit seiner Krankenversicherung ein Klageverfahren durchzuführen. Und die Versicherer finden diese fehlenden Angaben: Bei solchen Fällen holen die PKVen folgende Unterlagen ein, um den Betrug bzw. die falschen Angaben nachzuweisen: 1.) Bei fachärztlichen Behandlungen liegt häufig eine Überweisung durch den Hausarzt vor oder dieser erhält später von seinem Facharztkollegen einen Arztbrief zwecks Information und Anschlussbehandlung 2.) Insbesondere bei Krankenhausbehandlungen wird zumeist eine umfassende Anamnese über den Allgemeinzustand und die bislang erfolgten Krankenbehandlungen durchgeführt und dokumentiert: Diese oftmals Jahre zurückreichende Vorbehandlungsgeschichte ergibt sich dann aus der Klinikdokumentation. Ärztliche Behandlungsdokumentationen sind mindestens 10 Jahre lang aufzubewahren. Dies folgt aus § 10 Abs. 3 MBO-Ä. Bei Röntgenaufnahmen beträgt die Aufbewahrungspflicht gem. § 28 Abs. 3 RöV sogar 30 Jahre. 3.) Aufgrund der bei Antragstellung erteilten Schweigepflichtentbindungserklärung können die Versicherer auf die Behandlungsdokumentationen und Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Vereinigungen/Krankenkassen zugreifen und diese auswerten. Die Chance, dass unvollständige oder falsche Gesundheitsangaben, nach denen die Versicherer gefragt haben, später „auffliegen“, ist somit recht hoch. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DancingWombat April 22, 2021 vor 2 Minuten von B2BFighter: Falsche Annahme! Wenn eine teure Behandlung ansteht z.B. Krebs, wird der Versicherer jedes Schlupfloch suchen, um den Vertrag rückwirkend zu beenden. Der Versicherer wird immer argumentieren, dass er im Falle der vollständigen Angaben den Versicherungsschutz nicht gewährt hätte. Die Beweislast liegt dann beim Versicherten und ist nahezu aussichtslos. Und im Falle einer schweren Krankheit hat man sicherlich andere Sorgen, als mit seiner Krankenversicherung ein Klageverfahren durchzuführen. Das der Versicherer das versuchen wird steht außer Frage. Ob das aber gelingt steht auf einem anderen Blatt Papier. Pauschale Aussagen sind hier aber schwierig. Der Versicherer wird jedoch nicht einfach so sagen können, dass er den Vertrag nicht geschlossen hätte weil eine Lapalie nicht angegeben wurde. Im Zweifel wird das ein Gericht entscheiden. Letzlich ist die Frage wie relevant das war. Dem kann man insbesondere dadurch aus dem Weg gehen indem man vollständig die Fragen beantwortet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag