Peter Wolnitza Mai 6, 2020 Sind nicht eingereichte Rechnungen aufgrund der BRE in der PKV mit einkalkuliert? Oder fließen die BRE auch als Ausgaben mit ein? Selbstbehalte etc. vor 4 Stunden von ZfT: Gute Frage, hab ich auch schon überlegt. Wahrscheinlich bleiben nicht eingereichte Rechnungen außen vor, denn wie sollten die Versicherungen davon wissen... BRE ist i.d.R. kein Vertragsbestandteil, wird als bei der Prämienkalkulation NICHT berücksichtigt, sondern am Ende des Geschäftsjahres aufgrund der Ergebniskennzahlen fürs kommende Jahr fest gelegt. (Ausnahme: Garantierte BRE) Es soll Versicherungsmathematiker geben, die das wissen... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ano_nym Mai 6, 2020 vor 20 Stunden von yuser: Dazu ist mir leider nichts bekannt. Ob die beiden besagten Kandidaten hilfreich wären ist auch fraglich. Alles was ich dazu las geht in die Richtung dass die GKV ja ausreichend wäre (die Betonung liegt auf >ausreichend<) und meistens wurden die Themen auf „ es ist zu teuer und kostet 150€/Monat“ reduziert. Nach dem Motto: kostet viel mit fraglichem Nutzen. So einfach würde ich mir das nicht machen. Geht es um einen Schnupfen, Magen-Darm-Infekt etc. beim Hausarzt - ja, dann braucht man das nicht unbedingt. Aber ich merkte dass der Hausarzt plötzlich mehr Zeit hat... anstatt 8 Minuten ist man dann eben auch mal 25 Minuten drin und kann in Ruhe bestimmte Dinge klären. Dafür kommt dann auch die Rechnung nach GOÄ. Kurzfristig Facharzttermine zu bekommen soll jeder der es wirklich braucht gerne mal im Selbstversuch testen... Oder auch z.B. ein Termin zum MRT: Anruf Ende Dezember, Termin so irgendwann frühestens Ende März, eher April hieß es noch. „Ich bin privat versichert, hilft das irgendwie?“ Antwort: ja, das hilft. Können Sie am 14.Januar kommen? MRT-Schädel privat bzw. mit Rechnung nach GOÄ sind über 800€. Klar kann man das auch mal aus der eigenen Tasche bezahlen oder man versucht sein Glück bei dieser Terminservice-Stelle... Keine Ahnung ob das was hilft. Wenn mit dem MRT entsprechend nach Befund die Geschichte dann zu Ende ist, gut. Falls man danach zum Neurologen sollte geht das Spiel erneut los. Chefarzt Neurologie in der Privatambulanz im Krankenhaus (noch rede ich von keiner Uniklinik) - Sekretariat am Telefon: Wie sind sie denn versichert? Als gesetzlich Versicherter können wir sie leider nicht... Ich bin Privatpatient... Ah, ok. Dann können sie in zwei Wochen gerne vorbeikommen... Nun kurz mit der GKV gesprochen ob es in der Privatambulanz ggf. ein Problem mit der Vorleistung gibt (hat der Chef dort eine Kassenzulassung? Es geht ja um eine ambulante Behandlung...). Überweisung vom Hausarzt mit eingereicht, Rechnung wurde sowohl von der GKV als auch von der ambulanten Restkostenversicherung problemlos erstattet. Was hättest Du jetzt ohne die Karte „Ich bin Privatpatient“ gemacht? Du hättest ggf. bzw. ziemlich sicher den Arzt in der Privatambulanz gar nicht empfohlen bekommen (durch den Hausarzt), sondern Du wärst zu einem niedergelassenen Neurologen gegangen und hättest dort vielleicht auch erst in 4 Wochen oder gar Monaten einen Termin bekommen. Man muss immer die eigene Situation im Blick behalten. Solange man im Sessel sitzend theoretisch über sowas philosophieren kann ist alles gut. Wehe Du brauchst Termine bei Spezialisten (ich sagte ja: ich sprach noch nicht einmal von einem Spezialisten an einer Uniklinik) und obiges startet und der Druck kommt.. und es heißt in 4 Monaten könnten wir vielleicht einen Termin für sie haben.. dann bin ich persönlich froh dass ich aktuell sagen kann „ ich bin Privatpatient“ (obwohl ich in der GKV bin). Ob man das gut finden muss - sicher nein. Aber aktuell ist es meiner Erfahrung nach die Realität. Viele wissen gar nicht bzw. können es nicht wissen was ihnen vorenthalten wird. Auf der anderen Seite muss man auch mitsprechen können und nicht alles was ein Arzt in den Raum stellt kommentarlos akzeptieren - die Politik spricht hier vom mündigen Bürger, der mitspricht und ggf. auch widerspricht. Du wolltest persönliche Erfahrungen, das sind sie. sehe ich auch so, versteh nur nicht wieso du das in meinem Thread aus einer anderen Perspektive bewertet hast Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
liki90 Mai 6, 2020 vor 39 Minuten von Peter Wolnitza: Sind nicht eingereichte Rechnungen aufgrund der BRE in der PKV mit einkalkuliert? Oder fließen die BRE auch als Ausgaben mit ein? Selbstbehalte etc. BRE ist i.d.R. kein Vertragsbestandteil, wird als bei der Prämienkalkulation NICHT berücksichtigt, sondern am Ende des Geschäftsjahres aufgrund der Ergebniskennzahlen fürs kommende Jahr fest gelegt. (Ausnahme: Garantierte BRE) Es soll Versicherungsmathematiker geben, die das wissen... Es ging nicht um die Prämienkalkulation, sondern um Ausgaben GKV vs. PKV, deshalb die Frage. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
yuser Mai 6, 2020 vor 1 Minute von ano_nym: aus einer anderen Perspektive bewertet hast Ich denke nicht dass ich das habe. Müsste aber nochmals nachlesen. Meine Hauptversicherung ist immer noch die GKV, welche mit Zusatzversicherungen flankiert ist - u.a. im ambulanten Bereich macht mich das auch zum Privatpatient trotz bzw. gerade mit GKV. Ich äußerte mich kritisch zur Vollversicherung, vor allem wenn es Tarife sind, die in vielen Bereichen gar leistungsschwächer als die GKV sind. Oder man meint damit sparen zu können.. Wo siehst Du genau den Widerspruch? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
liki90 Mai 10, 2020 · bearbeitet Mai 10, 2020 von liki90 Weiß irgendeiner von den Forum-Mitgliedern, ob es ein Schlupfloch gibt, dass eine KV den Beitrag aufgrund hoher OP-Kosten für das Kind erhöhen kann? Eine Freundin hat mit das heute beim Spaziergang erzählt. Die Continentale hätte sowohl bei Ihrem Ehemann als auch beim Kind den Beitrag nach einer Gaumen-OP erhöht. Soweit ich weiß ist das nicht zulässig...aber vielleicht gibt es ein Schlupfloch und eine kleine Ausnahmeregel? ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
HaRaS1983 Mai 10, 2020 vor 9 Minuten von liki90: Weiß irgendeiner von den Forum-Mitgliedern, ob es ein Schlupfloch gibt, dass eine KV den Beitrag aufgrund hoher OP-Kosten für das Kind erhöhen kann? Eine Freundin hat mit das heute beim Spaziergang erzählt. Die Continentale hätte sowohl bei Ihrem Ehemann als auch beim Kind den Beitrag nach einer Gaumen-OP erhöht. Soweit ich weiß ist das nicht zulässig...aber vielleicht gibt es ein Schlupfloch und eine kleine Ausnahmeregel? ... sowas hab ich noch nie gehört? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
liki90 Mai 10, 2020 Gerade eben von HaRaS1983: sowas hab ich noch nie gehört? Ich auch noch nicht und meines Wissen ist das auch nicht möglich. Vielleicht ist etwas falsch verstanden worden, aber ich wollte mal nach Meinungen fragen vlt. gibt es doch irgendeine "Ausnahme" Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Mai 10, 2020 Vielleicht ist ja anläßlich der OP eine Anzeigepflichtverletzung aufgeflogen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
liki90 Mai 10, 2020 · bearbeitet Mai 10, 2020 von liki90 vor 1 Minute von chirlu: Vielleicht ist ja anläßlich der OP eine Anzeigepflichtverletzung aufgeflogen. Das war auch mein Gedanke. Der Ehemann ist schon seit seiner Kindheit bei der Continentale versichert und das Kind haben sie auch sofort nach der Geburt bei ihm mitversichert....Ich denke nicht, dass da etwas verletzt wurde. Und wenn ja, reagiert man doch nicht mit einer Beitragserhöhung? Da folgt eher eine Kündigung, Nachzahlung usw... soweit ich weiß. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Mai 10, 2020 Du kannst dir vielleicht mal die Akten zeigen lassen. Ansonsten bleibt nur wildes Herumraten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
liki90 Mai 10, 2020 vor 3 Minuten von chirlu: Du kannst dir vielleicht mal die Akten zeigen lassen. Ansonsten bleibt nur wildes Herumraten. Ja, das wäre sinnvoll. Ich hatte ihr auch gesagt, dass das nicht möglich ist aber sie ist sich felsenfest sicher, dass die OP der Grund war. Aber Ausnahmen bestätigen die Regel daher kann es vlt. sein, dass so etwas auch tatsächlich möglich ist...deshalb hab ich die Frage gestellt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
HaRaS1983 Mai 10, 2020 vor 31 Minuten von liki90: Ja, das wäre sinnvoll. Ich hatte ihr auch gesagt, dass das nicht möglich ist aber sie ist sich felsenfest sicher, dass die OP der Grund war. Aber Ausnahmen bestätigen die Regel daher kann es vlt. sein, dass so etwas auch tatsächlich möglich ist...deshalb hab ich die Frage gestellt. ist doch bullshit. Entweder war die OP am Ende des Jahres und es gab ne normale Erhöhung oder wegen der OP gab es vllt keine Beitragrückerstattung. Die haben sich nur wichtig gemacht oder das ganze nicht ganz verstanden. War bisher immer so, wenn mir jemand solche STories erzählt hat. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
liki90 Mai 10, 2020 · bearbeitet Mai 10, 2020 von liki90 vor 8 Minuten von HaRaS1983: ist doch bullshit. Entweder war die OP am Ende des Jahres und es gab ne normale Erhöhung oder wegen der OP gab es vllt keine Beitragrückerstattung. Die haben sich nur wichtig gemacht oder das ganze nicht ganz verstanden. War bisher immer so, wenn mir jemand solche STories erzählt hat. Warum wichtig gemacht? Also sie hat es normal erzählt, war auch nicht aufgebracht aber hatte halt gemeint sie zahlen viel zu viel und nach der OP (die OP war Anfang März) gab es eben eine satte Erhöhung aufgrund der OP.... Für mich klingt das nach einem Missverständnis und ich würde ihr gerne helfen und sagen, dass wenn es wirklich so drinnen steht sie dieser Erhöhung widersprechen soll. Ich will mich aber nicht zu weit aus de Fenster lehnen... Ergänzung: eine andere Quelle hat mir auch gesagt, dass das Bullshit ist und eine Erhöhung nicht möglich sei. Es wird vermutlich nur ein Missverständnis sein. Aber so entstehen Gerüchte und Vorurteile...leider Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Mai 10, 2020 · bearbeitet Mai 10, 2020 von chirlu Ah, Stichwort Beitragsrückerstattung … Die Continentale hat einen Tarif (CS2PLUS), bei dem es verschiedene Rabattstufen gibt bei mehrjähriger Nichtinanspruchnahme. Also eine Art vorgezogene Beitragsrückerstattung, wo der Beitrag gar nicht erst bezahlt wird. Da würde ein Teil des Rabatts wegfallen, wenn eine Rechnung eingereicht wurde. Stichtag ist 1. Juli, meine ich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Mimiku Mai 12, 2020 · bearbeitet Mai 12, 2020 von Mimiku Am 2.5.2020 um 21:44 von Dr.Akula: man muss natürlich auch hier gegenrechnen: 150 Euro für den Zusatztarif + noch mal 50 euro für einen guten zahnzusatztarif, dann noch die fehlende anfängliche ersparnis, die die pkv vollversicherung bietet, da bist du mindestens bei 250 euro höheren Kosten im monat gegenüber einem reinen pkv tarif. Wenn du nur für dich rechnest, mag das zwar stimmen, aber je nach Familiensituation ist das Modell für die zusätzliche Leistung durchaus attraktiv (sofern man es sich leisten kann und will). Ich zahle für einen ambulanten Kostenerstattungstarif (SDK in meinem Fall)+ stationär (1-Bett, Chefarzt) + gutem Zahntarif ca. 150€. Meine Frau (Hausfrau-->Fam. Vers.) kann ich mit 150€ gleichermaßen absichern und bin damit in jedem Fall günstiger als mit 2 PKV Volltarifen. Jedes Kind kann ich mit ca. 40€ ebenso (ambulant+stationär+zahn) absichern (statt 100€-200€ für eine volle PKV). Und später könnte die KV der Renter + ZVen je nach Einnahmen bzw. deren Verteilung - zumindest nach aktueller Gesetzeslage - im Vergleich zu den dann gültigen Voll-PKV Beiträgen durchaus ebenso besser abschneiden. Nichtsdestotrotz:das Ganze ein Nischenprodukt. Es ist nicht das selbe wie PKV und die Thematik entsprechend komplex und birgt ihre Fallstricke. Und den idealen Weg werden wir ohnehin erst im Nachhinein kennen... @yuser: darf ich fragen, bei welcher Kasse du bist? Du scheinst ja zumindest mit dem Verteilen der GKV-Vorleistungen ganz gute Erfahrunge mit deiner Kasse gemacht zu haben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
yuser Mai 12, 2020 · bearbeitet Mai 12, 2020 von yuser Anpassung vor 24 Minuten von Mimiku: darf ich fragen, bei welcher Kasse du bist? Es ist eine geschlossene BKK mit Unternehmensbezug in der Medizinbranche. Diese ist für die Allgemeinheit somit nicht zugänglich. Obwohl ich nicht mehr für das Unternehmen tätig bin ist eine Weiterversicherung möglich. Gibt es bei Dir Probleme mit den Vorleistungen? Ich habe bisher selten jemand mit besagtem Konstrukt angetroffen. vor 24 Minuten von Mimiku: und birgt ihre Fallstricke In der Tat. Man muss schon etwas hinterher sein, Dreh- und Angelpunkt ist die Vorleistung auf den Belegen. Ich hatte kürzlich erstmalig den Fall, dass die ARAG eine Dokumentation der Vorleistung auf Einzelpositionsbene für ein Rezept wollte - haben sie dann bekommen aber da es sich um ein Vitamin handelte erfolgte keine Erstattung. Die paar Euro sind mir egal, an sowas darf man sich bei diesem Verfahren nicht stören - meiner Erfahrung nach. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Mimiku Mai 13, 2020 vor 13 Stunden von yuser: Gibt es bei Dir Probleme mit den Vorleistungen? Ich habe bisher selten jemand mit besagtem Konstrukt angetroffen. In anderen Foren habe ich (ältere) Berichte gefunden, in denen darüber berichtet wurde, das das bei mehreren Besuchen desselben Arztes in einem Quartal z.T. zu Problemen geführt haben soll. Selbst hatte ich den Fall bisher noch nicht (nutze die Kostenerstattung aber auch noch nich allzu lange und hatte auch bisher nicht viele Arztbesuche nötig). Was meine Kasse aber anscheinend anders sieht, ist die Erstattung von Privatrezepten. Nach §25a Abs. 5 BMV-Ä sind auch bei Kostenerstattung Kassenrezepte zu verwenden (dafür ist statt dem Name der Krankenkasse der Vermerk "Kostenerstattung" anzubringen). Damit entfällt dann auch die Wirtschaftlichkeitsprüfung für den Arzt. Allerdings kann ich mich daher nicht einfach als Privatpatient ausgeben, sondern muss ggf. dem Arzt (der das Kostenerstattungsverfahren ggf. nicht einmal kennt) erklären, wie er sein Rezept auszustellen hat. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
yuser Mai 13, 2020 · bearbeitet Mai 13, 2020 von yuser vor 26 Minuten von Mimiku: Nach §25a Abs. 5 BMV-Ä sind auch bei Kostenerstattung Kassenrezepte zu verwenden (dafür ist statt dem Name der Krankenkasse der Vermerk "Kostenerstattung" anzubringen). Ich reiche seit über 10 Jahren munter Privatrezepte ein. Ohne Probleme. Die GKV bringt ihren Vorleistungsvermerk an und weiter gehts... Komisch, hast Du vielleicht für die Veranlassten Leistungen keine Kostenerstattung gewählt? Nach dem was Du schreibst ja eigentlich schon, denn sonst müsste ja nicht Kostenerstattung bei Dir drauf. Auch bei AU-Bescheinigungen steht bei mir Privat drauf. Ohne Probleme. Das mit den Quartalspauschlen hab ich auch schon gelesen. Hatte ich noch nie. Meine Bearbeiter bei der GKV sind informiert, falls dieser Fall eintreten könnte, eine Verteilung vorzunehmen. Meine GKV hat eine pauschale Kostenerstattung, d.h. das sind immer 30 oder 35% pro Beleg. Ich benötige keine Einzelerstattung pro Position, die zuerst von GOÄ nach EBM „umgeschlüsselt“ werden müsste - und was manchmal gar nicht möglich ist, da die Abrechnungssysteme nicht deckungsgleich sind. Ich hadere manchmal mit den Hochschulambulanzen, wenn ich z.B. ambulant in die Privatsprechstunde einer Uniklinik möchte. Ich hatte kürzlich den Fall einer Chefarztambulanz in einer Nicht-Uniklinik, das ging problemlos mit Vorleistung und Erstattung. Wie das aber mit Kassenzulassungen eines Chef- oder Oberarztes in der Privatsprechstunde einer Uniklinik ambulant aussieht, das ist bzgl. Vorleistung für mich noch eine kleine Grauzone, da dies nicht direkt ersichtlich ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Mimiku Mai 13, 2020 vor 2 Stunden von yuser: Ich reiche seit über 10 Jahren munter Privatrezepte ein. Ohne Probleme. Die GKV bringt ihren Vorleistungsvermerk an und weiter gehts... Komisch, hast Du vielleicht für die Veranlassten Leistungen keine Kostenerstattung gewählt? Nach dem was Du schreibst ja eigentlich schon, denn sonst müsste ja nicht Kostenerstattung bei Dir drauf. Ich schätze mal, es liegt hier im Ermessen der Kasse, wie streng sie diese Regelungen auslegt (sofern sie denn überhaupt bekannt sind). vor 2 Stunden von yuser: Das mit den Quartalspauschlen hab ich auch schon gelesen. Hatte ich noch nie. Meine Bearbeiter bei der GKV sind informiert, falls dieser Fall eintreten könnte, eine Verteilung vorzunehmen. Meine GKV hat eine pauschale Kostenerstattung, d.h. das sind immer 30 oder 35% pro Beleg. Ich benötige keine Einzelerstattung pro Position, die zuerst von GOÄ nach EBM „umgeschlüsselt“ werden müsste - und was manchmal gar nicht möglich ist, da die Abrechnungssysteme nicht deckungsgleich sind. Wenn man eine entsprechende ZV hat ist eine pauschale Erstattung sicherlich das Praktischste. Bei manchen Kassen ist in der Satzung geregelt, dass eine pauschale Erstattung von 25%-35% erfolgt. Bei der Mehrheit findet man dazu (zumindest in der Satzung) keine Infos. vor 2 Stunden von yuser: Ich hadere manchmal mit den Hochschulambulanzen, wenn ich z.B. ambulant in die Privatsprechstunde einer Uniklinik möchte. Ich hatte kürzlich den Fall einer Chefarztambulanz in einer Nicht-Uniklinik, das ging problemlos mit Vorleistung und Erstattung. Wie das aber mit Kassenzulassungen eines Chef- oder Oberarztes in der Privatsprechstunde einer Uniklinik ambulant aussieht, das ist bzgl. Vorleistung für mich noch eine kleine Grauzone, da dies nicht direkt ersichtlich ist. Ich hatte hierzu auch mal bei meiner Kasse nachgefragt und dazu die Auskunft erhalten, dass es einfach davon abhängt, ob der Arzt eine Abrechnungserlaubnis für die GKV hat, d.h. wenn der Arzt selbst oder die Klinik für das Fachgebiet über eine ensprechende Ermächtigung verfügt. Das im Einzelfall herauszufinden gestaltet sich aber leider nicht immer als einfach... Ob man dann in die Privatsprechstunde geht oder die 'normale', sollte dann eigentlich keine Rolle mehr spielen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee Mai 13, 2020 Am 5.5.2020 um 21:13 von yuser: Du wolltest persönliche Erfahrungen, das sind sie. Ich habe auch welche... https://www.wertpapier-forum.de/topic/52864-in-die-pkv-gehen-lohnt-es-sich-noch-oder-zu-großes-risiko/?do=findComment&comment=1150463 ... sehe aber bei Privatversicherten auch den einen oder anderen Vorteil. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
yuser Mai 13, 2020 · bearbeitet Mai 13, 2020 von yuser vor 3 Stunden von odensee: Ich habe auch welche... Ja, so kann es auch laufen - keine Frage. Ich denke das kann regional sehr stark variieren. Nimm beispielsweise mal München, vermutlich viele Privatversicherte. Da wird es dann mit „nur GKV“ sicher nicht einfach. Oder Freiburg, wo Du dich auch gegen die Masse an Privatversicherten irgendwie durchsetzen musst. vor 3 Stunden von odensee: sehe aber bei Privatversicherten auch den einen oder anderen Vorteil. Ich auch - deshalb bin ich eben beides. GKV mit entsprechender Versicherung, die mich quasi zum Privatpatient (mit den diskutieren Vor- und Nachteilen) macht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
lacerator1984 Mai 18, 2020 Im Handelsblatt ist heute ein Artikel über PKV inkl. Zusatzversicherungen. Interessant ist dabei, dass auch eine Tabelle abgedruckt ist mit ambulanten Zusatzversicherungen, die bisher so gar nicht im Fokus standen. Grundlage ist eine Analyse von Franke und Bornberg. Inhaltlich finde ich allerdings den Artikel sehr dürftig. Eigentlich ist das wieder nur eine nicht nachvollziehbare Rennliste. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
liki90 Mai 22, 2020 Könnte für den einen oder anderen Sparer interessant sein: P.S. Taucht in den ganzen Propagandablättchen gegen die PKV nicht wirklich auf. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nostradamus Mai 22, 2020 vor 32 Minuten von liki90: Könnte für den einen oder anderen Sparer interessant sein: P.S. Taucht in den ganzen Propagandablättchen gegen die PKV nicht wirklich auf. Klar war bzw. ist das Beschiss mit der Doppelverbeitragung. Vor allem, weil bestehende Verträge rückwirkend davon betroffen waren. Ob das nun gegen die GKV an sich bzw. für die PKV spricht, na ja. Falls man der Seite arbeitgeber.de glauben schenken will: "Doppelverbeitragung ist bei betrieblicher Altersvorsorge nicht die Regel, sondern die Ausnahme. Betriebliche Altersvorsorge, die bereits vor 2002 begonnen wurde, wurde im damaligen Regelfall der reinen Arbeitgeberfinanzierung ohne Belastung durch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge angespart. Auch bei einer Arbeitnehmerfinanzierung blieben die umgewandelten Entgelte beitragsfrei, wenn – wie in den meisten Fällen – Sonderzahlungen dafür verwendet wurden. Seit 2002 können Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge generell bis zu einer Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (2018: 3.120 €) beitragsfrei eingezahlt werden, unabhängig davon, ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer die Finanzierung übernehmen und ob laufendes Entgelt oder eine Sonderzahlung zur Finanzierung verwendet wird. Zu einer Doppelverbeitragung kann es daher nur kommen, wenn bei einer vor 2005 begonnenen Direktversicherung (Altzusage) die Finanzierung durch Umwandlung von laufendem Gehalt erfolgte oder bei dieser die bestehende Grenze von 1.752 € überschritten war bzw. ab 2002, soweit Beiträge oberhalb der 4%-Grenze eingezahlt werden. Bei wievielen Betriebsrentnern es heute tatsächlich zu einer Doppelverbeitragung kommt, lässt sich nicht genau ermitteln. Schätzungen gehen dahin, dass mehrere Hunderttausend davon (teilweise) betroffen sein könnten. Die Zahl der Betroffenen ist damit zwar nicht gering, für über 90 % der Betriebsrentner gibt es aber keine Doppelverbeitragung." Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
liki90 Mai 22, 2020 vor 41 Minuten von Nostradamus: Klar war bzw. ist das Beschiss mit der Doppelverbeitragung. Vor allem, weil bestehende Verträge rückwirkend davon betroffen waren. Ob das nun gegen die GKV an sich bzw. für die PKV spricht, na ja. Falls man der Seite arbeitgeber.de glauben schenken will: "Doppelverbeitragung ist bei betrieblicher Altersvorsorge nicht die Regel, sondern die Ausnahme. Betriebliche Altersvorsorge, die bereits vor 2002 begonnen wurde, wurde im damaligen Regelfall der reinen Arbeitgeberfinanzierung ohne Belastung durch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge angespart. Auch bei einer Arbeitnehmerfinanzierung blieben die umgewandelten Entgelte beitragsfrei, wenn – wie in den meisten Fällen – Sonderzahlungen dafür verwendet wurden. Seit 2002 können Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge generell bis zu einer Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (2018: 3.120 €) beitragsfrei eingezahlt werden, unabhängig davon, ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer die Finanzierung übernehmen und ob laufendes Entgelt oder eine Sonderzahlung zur Finanzierung verwendet wird. Zu einer Doppelverbeitragung kann es daher nur kommen, wenn bei einer vor 2005 begonnenen Direktversicherung (Altzusage) die Finanzierung durch Umwandlung von laufendem Gehalt erfolgte oder bei dieser die bestehende Grenze von 1.752 € überschritten war bzw. ab 2002, soweit Beiträge oberhalb der 4%-Grenze eingezahlt werden. Bei wievielen Betriebsrentnern es heute tatsächlich zu einer Doppelverbeitragung kommt, lässt sich nicht genau ermitteln. Schätzungen gehen dahin, dass mehrere Hunderttausend davon (teilweise) betroffen sein könnten. Die Zahl der Betroffenen ist damit zwar nicht gering, für über 90 % der Betriebsrentner gibt es aber keine Doppelverbeitragung." Die GKV hat mächtige Lobbyisten. Ist ja auch klar, weil sonst würde jeder in die PKV wechseln. Wir werden sehen, wie lange die GKV noch durchhält. Merkels Fachkräfte zahlen nicht ein und junge, gut verdienende Leute wechseln vermehrt in die PKV. Außer mit Kindern - die haben die A-Karte gezogen, leider. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag