Dr.Akula Mai 4, 2020 vor einer Stunde von chocobo: Mal ganz unabhängig von den Restkostentarifen nach Umstellung Kostenerstattung bei der GKV. Man könnte doch auch nach Absprache mit ein Versicherer einen Vollkostentarif neben der GKV laufen lassen. So hätte man auch das Beste aus beiden Welten. Zu mindestens wenn es nicht auf den Preis ankommt. ich glaube nicht, dass das möglich ist. Zumindest war bei meinem wechsel in die PKV nur ein vertragsbeginn zum nachgewiesenen kündigungszeitpunkt der gkv möglich. ist auch irgendwie nachvollziehbar, denn sonst wäre das quasi eine einladung zum betrug. woher sollte deine pkv wissen, dass du deine arztrechnungen nicht auch bei der gkv einreichst (und umgekehrt) und dann doppelt kassierst? Könnte man beliebig viele PKVen abschließen, dann würde man so mit jeder arztrechnung ordentlich gewinn machen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chocobo Mai 4, 2020 vor 41 Minuten von Dr.Akula: ich glaube nicht, dass das möglich ist. Zumindest war bei meinem wechsel in die PKV nur ein vertragsbeginn zum nachgewiesenen kündigungszeitpunkt der gkv möglich. Doch: Darf ich meine Private Krankenversicherung parallel zur GKV behalten? Grundsätzlich können Sie gleichzeitig privat und gesetzlich versichert sein. Sie müssen dann für beide Versicherungen einen Beitrag entrichten, können allerdings nur jeweils Leistungen aus einer Versicherung erhalten. Bei jeder Behandlung durch einen Arzt, im Krankenhaus etc. können und müssen Sie sich also entscheiden, ob Sie sich als privat oder gesetzlich Versicherter behandeln lassen. In dem einen Fall erhalten Sie eine Rechnung, die Sie sich von Ihrer PKV erstatten lassen können, im anderen Fall müssen Sie nur Ihre gesetzliche Krankenkassenkarte vorlegen. Beachten Sie bitte: Wenn Sie versicherungspflichtig in der GKV werden, müssen Sie das private Versicherungsunternehmen unverzüglich darüber informieren – auch wenn Sie die private Krankenversicherung nicht kündigen wollen. Quelle: https://www.pkv.de/themen/krankenversicherung/so-funktioniert-die-pkv/wann-muss-ich-zurueck-in-die-gkv/ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chocobo Mai 4, 2020 vor 1 Stunde von dev: Ich bin auch Privatpatient, kann aber rechnen. Alles was ich selbst verwalte, kann ich auch selbst ausgeben. In den letzten 15 Jahren war ich weder im Krankenhaus (WorstCase ), noch hatte ich jährlich nicht bezahlbare Rechnungen. ( 15 Jahre sagen wir mal 150 EUR gespart, sind bei 7% p.a. lebenslang 150 monatlich incl. Inflation ) Versicherungen bezahlt man nicht, die kauft man, aber nur wenn sie billig sind. Ich bin seit 11 Jahren PKV versichert. Auch noch nie eine Rechnung eingereicht. Bisher nur BRE erhalten. Zahnarztbesuche und mal einmal ein Besuch beim HNO habe ich auch alles nicht eingereicht. Doch wenn ich echt mal die Sch... an der Backe habe, muss ich mir nicht ganz so Gedanken machen. Da dann ein großen Teil meiner Kosten die Rückdeckungsversicherung für einspringt. Gesundheit ist nicht berechenbar. Das ist das Problem. Und hier macht für mich die Rückdeckung mit einem Versichertenkollektiv Sinn. Auch da muss ich je nach dem mit gewissen Wahrscheinlichkeiten rechnen. Denn ich habe nur 50 Sitzungen amb. Psychotherapie versichert. Hoffentlich muss ich nie, und wenn, dann nur einmal die Woche hin. :-) Also deine Rechnung kann schnell kippen, was ich dir jedoch nicht wünsche. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peter Wolnitza Mai 4, 2020 vor 6 Stunden von chirlu: Wobei man da genau auf die Bedingungen schauen muß. Manche Tarife beinhalten die freie Krankenhauswahl europaweit, manche deutschlandweit, manche gar nicht. Geht dabei im Prinzip (wie immer bei der PKV) erstmal um drei elementare Fragen: WAS ist versichert? WO ist es versichert? WIE HOCH ist es versichert? Erfährt man aber leider nur, wenn man sich die Vertragsbedingungen durch liest (und versteht) und zwar IMMER Teil 1 (MB/KK 2009) UND Teil 2 (Tarifbedingungen) - da kommen zum Teil lustige Dinge zum Vorschein. Sollten übrigens manch eine Rate-Agentur auch mal tun, würde zu erheblich weniger Sternchen und Kochlöffelchen führen. (wäre aber halt nicht so gut fürs eigenen Geschäft.) Leider vertrauen zu Viele immer noch auf bunte Prospekte und nette Vertreter-Aussagen. Kurz zum Thema "kleine Weh-Wehchen" und "worst-case". a) wird der Unterschied zwischen Beidem immer höchst individuell eingeschätzt b) haben die Meisten (als GKV Patient leider systembedingt) überhaupt keine Ahnung, was die Höhe tatsächlich abgerechneter Kosten anbelangt. Da wird gewaltig unter- aber auch genauso oft dramatisch überschätzt. Nehme mal Schätzungen entgegen.... worst-case Szenario: Herztransplantation - wagt jemand eine Prognose im Hinblick auf Erstattung GKV vs Erstattung PKV? (wobei ich jetzt von einer vernünftigen PKV rede!) Würde mich echt mal interessieren, was da so für Zahlen in den Köpfen sind... vor einer Stunde von Dr.Akula: ich glaube nicht, dass das möglich ist. Zumindest war bei meinem wechsel in die PKV nur ein vertragsbeginn zum nachgewiesenen kündigungszeitpunkt der gkv möglich. ist auch irgendwie nachvollziehbar, denn sonst wäre das quasi eine einladung zum betrug. woher sollte deine pkv wissen, dass du deine arztrechnungen nicht auch bei der gkv einreichst (und umgekehrt) und dann doppelt kassierst? Könnte man beliebig viele PKVen abschließen, dann würde man so mit jeder arztrechnung ordentlich gewinn machen Generell ist (m)einer PKV der geplante Abschluss einer weiteren KV mitzuteilen. Wird leider nix mit Gewinn durch Krankheit... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
dev Mai 4, 2020 vor 51 Minuten von chocobo: Also deine Rechnung kann schnell kippen, was ich dir jedoch nicht wünsche. Kann dir aber auch so gehen, wenn die Versicherung nicht zahlen will - wünsche ich auch keinem. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Badurad Mai 4, 2020 vor 40 Minuten von Peter Wolnitza: Kurz zum Thema "kleine Weh-Wehchen" und "worst-case". a) wird der Unterschied zwischen Beidem immer höchst individuell eingeschätzt b) haben die Meisten (als GKV Patient leider systembedingt) überhaupt keine Ahnung, was die Höhe tatsächlich abgerechneter Kosten anbelangt. Da wird gewaltig unter- aber auch genauso oft dramatisch überschätzt. Nehme mal Schätzungen entgegen.... worst-case Szenario: Herztransplantation - wagt jemand eine Prognose im Hinblick auf Erstattung GKV vs Erstattung PKV? (wobei ich jetzt von einer vernünftigen PKV rede!) Würde mich echt mal interessieren, was da so für Zahlen in den Köpfen sind... Die Einschätzung was ein Wehwechen und was Worst-Case ist, ist so individuell wie die Vorstellung was ein anständiges Auto ist. Ich meine für eine Herztransplantation mal Zahlen in der Größenordnung von €50.000 gelesen zu haben, d.h. heuter vermutlich eher €60.000. Der Unterschied zwischen GKV und PKV dürfte hier nur marginal sein, weil auch der GKV-Patient vom Chefarzt sowie diversen Ober- und Assistenzärzten behandelt wird und wegen der schwere des Eingriffs auf der Intensivstation liegt. "Komfort-" und "Wunschleistungen" werden also kaum zum Tragen kommen, bzw. in Relation zur Gesamtrechnung vernachlässigbar sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
liki90 Mai 4, 2020 vor 6 Minuten von Badurad: Die Einschätzung was ein Wehwechen und was Worst-Case ist, ist so individuell wie die Vorstellung was ein anständiges Auto ist. Ich meine für eine Herztransplantation mal Zahlen in der Größenordnung von €50.000 gelesen zu haben, d.h. heuter vermutlich eher €60.000. Der Unterschied zwischen GKV und PKV dürfte hier nur marginal sein, weil auch der GKV-Patient vom Chefarzt sowie diversen Ober- und Assistenzärzten behandelt wird und wegen der schwere des Eingriffs auf der Intensivstation liegt. "Komfort-" und "Wunschleistungen" werden also kaum zum Tragen kommen, bzw. in Relation zur Gesamtrechnung vernachlässigbar sein. Wenn Popcorn nicht fett machen würden, würde ich mir jetzt eine Portion gönnen... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Mai 4, 2020 vor 7 Minuten von Badurad: "Komfort-" und "Wunschleistungen" werden also kaum zum Tragen kommen, bzw. in Relation zur Gesamtrechnung vernachlässigbar sein. Auch genau dieselben Leistungen durch dieselben Personen werden sehr unterschiedlich abgerechnet. Bei einer Privatabrechnung fällt für jede einzelne Leistung ein Honorar nach GOÄ an. Es gibt zwar eine gewisse Verrechnung mit den allgemeinen Krankenhausleistungen (Fallpauschale), aber das hält sich in Grenzen. Mein Tip, ohne etwas nachgeschlagen zu haben: Fallpauschale 80000 Euro (gilt für GKV und für PKV ohne wahlärztliche Behandlung); Abrechnung mit wahlärztlicher Behandlung 150000 Euro. Ich bin auf die Auflösung gespannt. :-) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dr.Akula Mai 4, 2020 vor einer Stunde von Badurad: Die Einschätzung was ein Wehwechen und was Worst-Case ist, ist so individuell wie die Vorstellung was ein anständiges Auto ist. Ich meine für eine Herztransplantation mal Zahlen in der Größenordnung von €50.000 gelesen zu haben, d.h. heuter vermutlich eher €60.000. Der Unterschied zwischen GKV und PKV dürfte hier nur marginal sein, weil auch der GKV-Patient vom Chefarzt sowie diversen Ober- und Assistenzärzten behandelt wird und wegen der schwere des Eingriffs auf der Intensivstation liegt. "Komfort-" und "Wunschleistungen" werden also kaum zum Tragen kommen, bzw. in Relation zur Gesamtrechnung vernachlässigbar sein. Herzlichen Glückwunsch, du hast die entscheidenden Unterschiede zwischen GKV und PKV nicht mal im Ansatz verstanden ;-) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Badurad Mai 5, 2020 vor 13 Stunden von Dr.Akula: Herzlichen Glückwunsch, du hast die entscheidenden Unterschiede zwischen GKV und PKV nicht mal im Ansatz verstanden ;-) Gut, daß wir nun so flott die Sachebene verlassen haben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
lacerator1984 Mai 5, 2020 vor 13 Stunden von Dr.Akula: Herzlichen Glückwunsch, du hast die entscheidenden Unterschiede zwischen GKV und PKV nicht mal im Ansatz verstanden ;-) Dann lass uns doch mal an deiner exorbitanten Intelligenz teilhaben. Ich komme ja vom Land und bin nicht auf der Höhe. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Mai 5, 2020 Ich hatte ja schon gesagt: vor 15 Stunden von chirlu: Auch genau dieselben Leistungen durch dieselben Personen werden sehr unterschiedlich abgerechnet. Bei einer Privatabrechnung fällt für jede einzelne Leistung ein Honorar nach GOÄ an. Es gibt zwar eine gewisse Verrechnung mit den allgemeinen Krankenhausleistungen (Fallpauschale), aber das hält sich in Grenzen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nostradamus Mai 5, 2020 Na ja, Ärzte bekommen bei PKV-Patienten für die gleiche Leistung ein Vielfaches, darum geht's hier, oder? Bei einer Herztransplantation wird wohl auch beim GKV-Patienten nicht der lernwillige Assistenzarzt das Messer schwingen. Gehen wir also davon aus, dass die Leistung hier unabhängig von GKV oder PKV die gleiche ist. Nur in der GKV kostet der Spaß 100.000 € und in der PKV 200.000 €. Jetzt bin ich auf die Auflösung gespannt. ;-) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Badurad Mai 5, 2020 vor 35 Minuten von Nostradamus: Na ja, Ärzte bekommen bei PKV-Patienten für die gleiche Leistung ein Vielfaches, darum geht's hier, oder? Das ist ein beliebter, oft wiederholter und trotzdem so nicht zutreffender Mythos. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
liki90 Mai 5, 2020 Kann es sein, dass die ein oder andere PKV gar nichts zahlt, da Leistung nicht in GOÄ enthalten? Also GKV u.U. sogar besser als PKV. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nostradamus Mai 5, 2020 vor 31 Minuten von Badurad: Das ist ein beliebter, oft wiederholter und trotzdem so nicht zutreffender Mythos. "Für die Behandlung von Privatversicherten erhalten Ärzte im Schnitt mehr als doppelt so viel Geld wie für ihre Leistungen an GKV-Versicherten. Für eine medizinisch im Grundsatz gleiche Leistung erhält ein niedergelassener Arzt von der Privatversicherung durchschnittlich das 2,28-Fache der Vergütung, die ihm die gesetzliche Kasse zahlt. Bei Radiologen, Internisten, Kinder- und Hausärzten fällt der Aufschlag sogar noch etwas höher aus, bei Augen- oder Hautärzten etwas geringer. Der Grund für die Differenz liegt in den unterschiedlichen Abrechnungsregelungen für GKV und PKV: Bei den Privatpatienten dürfen niedergelassene Mediziner die Sätze der Gebührenordnung für Ärzte deutlich überschreiten. Außerdem sehen die gesetzlichen Regelungen hier keine Mengenbegrenzungen vor – für GKV-Versicherte gelten dagegen Obergrenzen und gesetzlich definierte Budgets." Von hier: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/daz-az/2008/az-21-2008/aerzte-verdienen-an-privatversicherten Du meinst, diese Information ist nicht korrekt? Oder reden wir irgendwie aneinander vorbei...? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Mai 5, 2020 Also, der Satz ist jedenfalls nicht so richtig: Zitat Bei den Privatpatienten dürfen niedergelassene Mediziner die Sätze der Gebührenordnung für Ärzte deutlich überschreiten. Oder jedenfalls begründet er nicht das, was er begründen soll – Überschreiten der GOÄ-Sätze ist möglich (mit Honorarvereinbarung), kommt aber selten vor und hat entsprechend wenig Auswirkung auf die durchschnittliche Bezahlung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
lacerator1984 Mai 5, 2020 vor 19 Minuten von chirlu: Also, der Satz ist jedenfalls nicht so richtig: Oder jedenfalls begründet er nicht das, was er begründen soll – Überschreiten der GOÄ-Sätze ist möglich (mit Honorarvereinbarung), kommt aber selten vor und hat entsprechend wenig Auswirkung auf die durchschnittliche Bezahlung. Meine Vermutung ist, dass etwas unscharf formuliert ist in dem Artikel und der 1,0-fache Satz gemeint ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Mai 5, 2020 vor 10 Minuten von lacerator1984: Meine Vermutung ist, dass etwas unscharf formuliert ist in dem Artikel und der 1,0-fache Satz gemeint ist. OK, das wäre denkbar und würde in eine richtigere Richtung gehen; allerdings wird der GKV auch nicht der Grund-Satz der GOÄ berechnet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nostradamus Mai 5, 2020 Am 2.5.2020 um 21:06 von HaRaS1983: hab es mir gerade angeschaut der Arag 182 bzw. DKV KAMP1 kostet so knapp 150€ bei meinem Alter. Dafür ambulant PKV ... muss mal drüber nachdenken @yuser gibt es irgendwelchen noch irgendwelche Fallen? Musst mal ein Guide schreiben oder kann man mit Dir mal telefonieren :p Noch einmal dazu: Gibt's zu solchen ambulanten Zusatzversicherungen schöne Vergleichstests oder so? Ich seh zwar Seiten, die verschiedene Tarife auflisten, aber ich hab noch nichts entdeckt, wo sich mal kritisch mit dem ganzen Thema auseinandergesetzt wurde (à la Finanztip oder Finanztest). Falls da jemand was hat: Immer gerne. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
B2BFighter Mai 5, 2020 Um die Abrechnungen zwischen GKV/PKV bei einer Stationären Heilbehandlung einmal klarzustellen: Die Vergütung der KHs ist bei der PKV und GKV gleich hoch: Der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhaus-gesellschaft (DKG) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) haben für das Jahr 2019 den Fallpauschalenkatalog (DRG-Katalog) für Krankenhäuser vereinbart. Der DRG-Katalog ist seit dem Jahr 2004 verbindliche Abrechnungsgrundlage für rund 20 Millionen stationäre Fälle pro Kalenderjahr und steuert ein Finanzierungsvolumen von ca. 70 Milliarden Euro. Ebenfalls wurde eine Verständigung über den pauschalierenden, tagesbezogenen Entgeltkatalog für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (PEPP-Entgeltkatalog 2019) erzielt. Nach der verpflichtenden Einführung des neuen Vergütungssystems in 2018 werden ab dem kommenden Jahr die Leistungen ausschließlich über den neuen Entgeltkatalog abgerechnet. Unterschiede Private Krankenversicherung Versicherte können sich auch für Spezial- oder Privatkliniken ohne Kassenzulassung entscheiden. In vielen Krankenvolltarifen sind Wahlleistungen vorgesehen bzw. können zusätzlich vereinbart werden. Sie garantieren neben der normalen DRG Kostenübernahme eine zusätzliche Vergütung eines Ein- anstatt Zweibettzimmers oder eine Chefarztbehandlung. Gesetzliche Krankenversicherung: Die Krankenhauswahl ist eingeschränkt. Die Klinik muss über eine Kassenzulassung verfügen. Wenn ein Krankenhausaufenthalt erforderlich ist, übernimmt die GKV die anfallenden DRG Kosten. Erwachsene GKV-Mitglieder müssen allerdings einen Eigenanteil von 10 Euro pro Aufenthaltstag (maximal 28 Tage pro Jahr) tragen. Es besteht kein Anspruch auf Unterbringung im Ein- oder Zweibett-Zimmer, auch nicht auf Chefarztbehandlung, hierzu wäre eine private Zusatzversicherung notwendig. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Badurad Mai 5, 2020 vor 4 Stunden von Nostradamus: "Für die Behandlung von Privatversicherten erhalten Ärzte im Schnitt mehr als doppelt so viel Geld wie für ihre Leistungen an GKV-Versicherten. Für eine medizinisch im Grundsatz gleiche Leistung erhält ein niedergelassener Arzt von der Privatversicherung durchschnittlich das 2,28-Fache der Vergütung, die ihm die gesetzliche Kasse zahlt. Bei Radiologen, Internisten, Kinder- und Hausärzten fällt der Aufschlag sogar noch etwas höher aus, bei Augen- oder Hautärzten etwas geringer. Der Grund für die Differenz liegt in den unterschiedlichen Abrechnungsregelungen für GKV und PKV: Bei den Privatpatienten dürfen niedergelassene Mediziner die Sätze der Gebührenordnung für Ärzte deutlich überschreiten. Außerdem sehen die gesetzlichen Regelungen hier keine Mengenbegrenzungen vor – für GKV-Versicherte gelten dagegen Obergrenzen und gesetzlich definierte Budgets." Von hier: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/daz-az/2008/az-21-2008/aerzte-verdienen-an-privatversicherten Du meinst, diese Information ist nicht korrekt? Oder reden wir irgendwie aneinander vorbei...? Ich meine, daß hier regelmäßig Äpfel mit Birnen verglichen werden, Ambulant und stationär, Facharzt und Allgemeinmediziner. Beispiel ambulante Behandlung beim Allgemeinmediziner wegen grippalen Infekts. GKV: Pauschale pro Quartal plus ein paar andere Kleinigkeiten. Am Ende bekommt der Arzt irgendwas zwischen €30 und €40. Nicht schlecht, falls er nur einen Zeitaufwand von 5 Minuten hatte. Dummerweise wird die Pauschale nur einmal pro Quartal gezahlt, falls der Patient also mehrfach vorstellig wird, ist es nicht so spannend. PKV: Der Arzt berechnet seine GOÄ-Ziffern (eingehende Untersichung und Beratung...) und multipliziert sie ggf. noch mit 1,5 oder wasauchimmer. Wird im obigen Fall ebenfalls zu einer Rechnung von ca. €40 führen. Diese €40 kann der Arzt allerdings bei jedem Besuch des Patienten abrechnen, egal wie oft dieser wieder vorstellig wird. Da ist es dann auch viel attraktiver den Patienten sicherheitshalber nochmals "zur Kontrolle" einzubestellen. 1,8-fach GOÄ heißt mitnichten 1,8-mal die Rechnung des Kassenpatienten. Stationär sieht das dann nochmals ganz anders aus. Daher nochmals zu Nostradamus Ausage "Na ja, Ärzte bekommen bei PKV-Patienten für die gleiche Leistung ein Vielfaches, darum geht's hier, oder?" --> Das ist so einfach nicht richtig! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
liki90 Mai 5, 2020 · bearbeitet Mai 5, 2020 von liki90 vor 17 Minuten von Badurad: Ich meine, daß hier regelmäßig Äpfel mit Birnen verglichen werden, Ambulant und stationär, Facharzt und Allgemeinmediziner. Beispiel ambulante Behandlung beim Allgemeinmediziner wegen grippalen Infekts. GKV: Pauschale pro Quartal plus ein paar andere Kleinigkeiten. Am Ende bekommt der Arzt irgendwas zwischen €30 und €40. Nicht schlecht, falls er nur einen Zeitaufwand von 5 Minuten hatte. Dummerweise wird die Pauschale nur einmal pro Quartal gezahlt, falls der Patient also mehrfach vorstellig wird, ist es nicht so spannend. PKV: Der Arzt berechnet seine GOÄ-Ziffern (eingehende Untersichung und Beratung...) und multipliziert sie ggf. noch mit 1,5 oder wasauchimmer. Wird im obigen Fall ebenfalls zu einer Rechnung von ca. €40 führen. Diese €40 kann der Arzt allerdings bei jedem Besuch des Patienten abrechnen, egal wie oft dieser wieder vorstellig wird. Da ist es dann auch viel attraktiver den Patienten sicherheitshalber nochmals "zur Kontrolle" einzubestellen. 1,8-fach GOÄ heißt mitnichten 1,8-mal die Rechnung des Kassenpatienten. Stationär sieht das dann nochmals ganz anders aus. Daher nochmals zu Nostradamus Ausage "Na ja, Ärzte bekommen bei PKV-Patienten für die gleiche Leistung ein Vielfaches, darum geht's hier, oder?" --> Das ist so einfach nicht richtig! Ich war als PKV-Patientin bisher 4 Mal bei verschiedenen Ärzten (alle mit Kassenzulassung). 1,5 Faktor habe ich noch nie gesehen. Es war immer mindestens 2,3 und i.d.R 3,0 und 3,5. Beratung immer 3,5. Waren alles Routineuntersuchungen, außer einer kleinen OP am Kiefer das war aber beim Kieferchirurgen. Zum Vergleich: eine Untersuchung bei Augenarzt (Kontrolle) hatte in der GKV ca. 30 EUR gekostet (habe ich in der Patientenquittung zumindest so gesehen). Beim selben Arzt nur über PKV , absolut 1:1 gleiche Behandlung und Aufwand: 157 EUR. Nachtrag: Ärzte erhalten vermutlich für die gleiche Leistung das gleiche, die Praxis sieht aber offensichtlich anders aus, da die PKV die Freiheit bietet mehr an Leistungen abzurechnen und auch mit höheren Faktoren. Vermutlich hat @Nostradamus genau das gemeint? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Mai 5, 2020 · bearbeitet Mai 5, 2020 von chirlu vor 16 Minuten von liki90: Es war immer mindestens 2,3 und i.d.R 3,0 und 3,5. Beratung immer 3,5. Waren alles Routineuntersuchungen. Das wundert mich sehr. Alles über 2,3 (dem sogenannten Regelhöchstsatz für allgemeine Leistungen) setzt einen besonderen Aufwand voraus, und der Arzt muß auf der Rechnung begründen, worin dieser Aufwand bestand („auf die einzelne Leistung bezogen für den Zahlungspflichtigen verständlich und nachvollziehbar“, § 12 Abs. 3 GOÄ). vor 25 Minuten von B2BFighter: Um die Abrechnungen zwischen GKV/PKV bei einer Stationären Heilbehandlung einmal klarzustellen: Die Vergütung der KHs ist bei der PKV und GKV gleich hoch Ja und nein. Ja, wenn keine wahlärztliche Behandlung („Chefarztbehandlung“) gewählt wird; nein bei Wahlarzt (was für Privatversicherte und Zusatzversicherte der Normalfall ist). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
B2BFighter Mai 5, 2020 · bearbeitet Mai 5, 2020 von B2BFighter Tippfehler Die Zahlen sprechen inzwischen eine andere Sprache ! Die GKV vergütet zunehmend mehr je Versicherten. Die höhere Vergütung an den Gesamtausgaben der PKV ist fast ausschließlich auf die Zahnbehandlung und die Arzneimittel zurückzuführen. Beispiel 2015: Gesamtversicherte: 79,50 Mio PKV: 8,83 Mio (11,10%) GKV : 70,70 Mio (88,90%) Gesamtkosten: 230,5 Milliarden PKV: 32,2 Milliarden ( 13,20 %) GKV: 221,3 Milliarden (86,80 %) Beispiel 2018: Gesamtversicherte: 81,55 Mio PKV: 8,75 Mio (10,73 %) GKV : 72,8 Mio (89,27 %) Gesamtkosten: 253,5 Milliarden PKV: 32,2 Milliarden ( 12,73 %) GKV: 221,3 Milliarden (87,37 %) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag