Zum Inhalt springen
joinventure12

Verlusttopf füllen - These korrekt?

Empfohlene Beiträge

joinventure12

Hallo zusammen,

 

bitte um Meinungen und verifizierung meiner Thesen:

 

Märkte sind derzeit massiv im Keller und auch viele meiner ETFs. Wäre es nun nicht ratsam die ETFs zu verkaufen und gleich wieder zurück zu kaufen.

So wie ich verstanden habe, füllt sich dadurch der "Sonstige" Verlusttopf, welchen ich unbegrenzt mitziehen kann. Folglich werden dann in besseren Jahren die Erträge darauf gerechnet. Freibetrag verwende ich mit anderen Assets wie z.b. Zinsen.

 

Ist meine These soweit korrekt?

 

Grüße

Chris

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
odensee

Bringt wenig. Angenommen, du hast momentan 1000 Euro Buchverlust. Nun verkaufst du und hast 1000 Euro im Verlust"topf". Dann kaufst du neu. Irgendwann ist wieder der Stand "vor dem Crash" erreicht und du hast  1000 Euro Buchgewinn. Wenn du jetzt verkaufst, hat das ganze genau was gebracht? (Teilfreistellung bei der Rechnung mal weggelassen, ändert aber auch nichts)

 

vor 7 Minuten von joinventure12:

Freibetrag verwende ich mit anderen Assets wie z.b. Zinsen.

Das geht nur, wenn die bei einer anderen Bank anfallen. Ansonsten wird immer erst der Verlust"topf" berücksichtigt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
joinventure12
vor 1 Minute von odensee:

Bringt wenig. Angenommen, du hast momentan 1000 Euro Buchverlust. Nun verkaufst du und hast 1000 Euro im Verlust"topf". Dann kaufst du neu. Irgendwann ist wieder der Stand "vor dem Crash" erreicht und du hast  1000 Euro Buchgewinn. Wenn du jetzt verkaufst, hat das ganze genau was gebracht? (Teilfreistellung bei der Rechnung mal weggelassen, ändert aber auch nichts)

Und wenn ich nicht verkaufen will, bzw. erst in 20 Jahren - dann wären Dividenden die nächsten Jahre quasi Steuerfrei?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Ramstein

Natürlich bringt das was: vorgezogene Liquidität. Solange Geld im Verlusttopf ist, werden laufende Ausschüttungen gegengerechnet und nicht versteuert. At the end of the day gleicht sich die Steuerlast natürlich wieder aus.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
IndexP
· bearbeitet von IndexP

Das hatte ich mich in den letzten Stunden/Tagen auch schon gefragt...

 

Daß es was bringt (= Steuerstundungs-Effekt), ist klar.

Wie odensee richtig anmerkte, gleicht sich die Steuerlast am Ende natürlich aus.

 

Annahmen: geplanter endgültiger Verkauf bzw. Entsparen in 20 Jahren.

Und Voraussetzung natürlich - der 801€ Sparer-Freibetrag wird anderweitig ausgenutzt.

 

A) Wenn ich jetzt nichts tue, zahle ich in den nächsten Jahren brav die Steuer auf die Ausschüttungen bzw. die Vorabpauschale.

 

B) Wenn ich jetzt im Verlust verkaufe, dann:

- sind die Ausschüttungen der nächsten Jahre steuerfrei... (bzw. auch die Vorabpauschalen werden mit dem gefüllten Verlust-Topf verrechnet)

- die Steuer zum Schluß fällt "etwas" höher aus - wegen des niedrigeren Wiedereinstands-Wertes

 

Ich frage mich bloß, wie man hier den Steuerstundungs-Vorteil quantifizieren kann...

Der Effekt an sich sollte ja ähnlich sein wie der damalige Steuerstundungs-Vorteil der ausländischen Thesaurierer bis 2018.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
dimido
vor 7 Minuten von IndexP:

Und Voraussetzung natürlich - der 801€ Sparer-Freibetrag wird anderweitig ausgenutzt.

Darauf wollte ich gerade auch hinweisen, da es bisher noch nicht erwähnt wurde.
Kann man nur doppelt unterstreichen, da man sonst, da Gewinne immer zuerst gegen Verluste verrechnet werden bevor es an den Freistellungsauftrag rangeht, den FSA ungenutzt verfallen lassen würde. Je nach Summe Jahr für Jahr, bis der Verlusttopf komplett gegengerechnet wurde.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Maikel

Da wäre noch ein Aspekt zu berücksichtigen: Die steuerlichen Bedingungen können geändert werden, z.B. AgbSt-Satz rauf, oder "Abschaffung" der AbgSt; oder ganz andere Regelungen.

 

In einigen Bereichen wird/ist gerade eine Begrenzung der anrechenbaren Verluste eingeführt (worden). So etwas könnte uns auch in anderen Bereichen blühen.

 

Da ich auch nicht weiß, was, wie, in welcher Ausprägung kommen wird, kann ich auch nicht sagen, ob es sinnvoll ist, jetzt Verluste zu realisieren.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
beamter97

Bestandsgeschützte Altanteile würde ich nicht verkaufen.

 

Aber wie ist es mit "normalen" Altanteilen? Die gestundeten Steuern aus dem fiktiven Verkauf 31.12.2017 würden beim Verkauf jetzt fällig, der in den Verlusttopf einzustellende Betrag würde also gemindert. Das kann gewollt sein (endlich die Altlasten entsorgt), oder auch nicht. Muss jeder selber wissen, was ihm wichtig ist.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
joinventure12
vor einer Stunde von Ramstein:

At the end of the day gleicht sich die Steuerlast natürlich wieder aus.

Ist das so? Ich habe immerhin mehr Kapital über die Jahre, dass für mich arbeiten kann. Prozentual ja, absolut nein!?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
dimido
vor 9 Minuten von beamter97:

Die gestundeten Steuern aus dem fiktiven Verkauf 31.12.2017 würden beim Verkauf jetzt fällig, der in den Verlusttopf einzustellende Betrag würde also gemindert.

Dafür kann man Bankinterne Depotüberträge nutzen. Habe ich gerade frisch im März gemacht bei der ING und hat besser geklappt als gedacht.
So habe ich von einer Fondsposition gemäß FiFo die Alt-Anteile (incl. fiktiven Gewinnen) in mein Zweit-Depot übertragen die ich behalten wollte.
So konnte ich die verblieben jüngeren und teureren Anteile aus dem "alten" Depot verkaufen und damit Verluste realisieren, die ich mit Gewinnen aus dem Februar per Steuerverprobung verrechnen konnten. So habe ich mir über 5k Liquidität von der Steuer zurückgeholt die ich im Februar bereits gezahlt hatte.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
IndexP
· bearbeitet von IndexP
Am 18.3.2020 um 11:05 von joinventure12:

Märkte sind derzeit massiv im Keller und auch viele meiner ETFs. Wäre es nun nicht ratsam die ETFs zu verkaufen und gleich wieder zurück zu kaufen.

So wie ich verstanden habe, füllt sich dadurch der "Sonstige" Verlusttopf,...

Ich habe das gestern mal für einen meiner Fonds (UB42AA) durchgezogen (Käufe vorwiegend in 2013 und 2015).

Den wollte ich auf der einen Seite sowieso gern austauschen - hatte aber wegen der bis Anfang 2020 aufgelaufenen Gewinne von einer Veräußerung (und daraus resultierender Steuer-Zahlung) abgesehen.

 

Ich glaube, (fast) alle hier in diesem Thread haben einen Punkt vergessen:

Die Wirkung der seit 01.01.2018 geltenden Teil-Freistellung.

 

Blöd nämlich in diesem Zusammenhang:

- Die fiktive Veräußerung zum 01.01.2018 passierte nicht all zu weit weg von den (danach noch eintretenden) historischen Höchstständen - aber deutlich über den Kursen von z.B. 2013 und 2015.

 

Das hat folgende Konsequenzen:

- Die ja so simpel aussehende Gewinn-/Verlust-Anzeige im Depot sagt nicht viel aus, ob man mit dem angeblichen 'smart move' jetzt Steuern zahlt oder den Verlust-Topf füllt.

 

Weil:

- Bei der steuerlichen Berechnung werden ja die steuerlichen Gewinne/Verluste VOR 2018 den steuerlichen Gewinnen/Verlusten seit 2018 gegenübergestellt.

- Die Gewinne/Verluste vor 2018 gehen zu 100% ein. (im allg. reden wir hier ja von Gewinnen)

- Die steuerlichen Gewinne/Verluste seit 2018 gehen wegen Teilfeistellung zu 70% ein. (im allg. reden wir hier ja aktuell von Verlusten)

 

Hat in meinen Fall zur Folge (und der dürfte gar nicht so selten sein):

Der Schuß ging komplett nach hinten los.

Obwohl ich finanziell gesehen im Minus liege (Kaufpreis minus Verkauserlös) - habe ich JETZT Steuern bezahlt - und nicht etwa Verlust-Topf gefüllt und Steuern gestundet.

 

 

Ich mache mich mal auf die Suche...

Unsere Steuer-Experten im entsprechenden Unterforum oder auch Holzmeier haben das bestimmt schon x-mal durchgekaut.

 

Nur ich offenbar nicht vollständig durchdrungen (siehe z.B. auch der Hinweis von beamter97 weiter oben, den ich jetzt besser interpretieren kann) - und dafür jetzt Lehrgeld bezahlt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
ozymandias1
vor 3 Stunden von IndexP:

Ich habe das gestern mal für einen meiner Fonds (UB42AA) durchgezogen (Käufe vorwiegend in 2013 und 2015) ... und dafür jetzt Lehrgeld bezahlt.

Danke! Ich wollte Anfang nächster Woche (eigentlich heute schon) meinen alten A0HGWC mit TER 0,75% gegen einen günstigeren tauschen, weil "endlich" keine unversteuerten Gewinne mehr da sind. Die Auswirkungen der fiktiven Veräußerung waren mit auch nicht bewusst, und ich hätte ohne Deinen Beitrag den gleichen Fehler gemacht.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Emitter
· bearbeitet von Emitter

Bin auch so vorgegangen, aber nicht zum Steuern sparen, sondern um steuerfrei meine Altlasten mit höheren TD loszuwerden. Ich habe davor ganz genau die Steuer gegengerechnet, mit einmal den 100% Gewinnen vor 2018 und die Verluste 70% danach. Einstandskurs muss also natürlich dann beim Verkauf einiges untertroffen werden. 

Die Verkäufe und den Kauf habe ich mit Freetrades erledigt. Bleiben also als einzige Kosten die Spreads und die heftige Volatilität momentan (sollte man nicht unterschätzen!). Für den Wechsel bietet sich somit ein in dem Moment gerade fallender Markt an. Und es muss das selbe Depot sein, damit man nach den Verkäufen sofort Liquidität hat. Bin dank Limitorders insgesamt nach dem Wechsel bei ca. +50€ gelandet.

Nicht alle Positionen waren negativ, aber die Summe halt schon. Was ich jetzt nicht verstehe ist, warum meine Bank den Verlusttopf mit 700€ angibt und gleichzeitig den FSA mit 600€ genutzt hat. Warum habe ich jetzt nicht 100€ Verlusttopf? Edit: Erst nach Supportanfrage wurde es korrigiert. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...