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blaueskamel

Für Experten: Abgeltungssteuer

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blaueskamel

Hallo,

 

Frage: Führt die Bank eine Verlustverrechnung innerhalb einer Order durch?

 

Beispiel:

Ankauf 1 BMW Aktie für 100 Euro im Jahr 2017

Ankauf 1 BMW Aktie für 300 Euro im Jahr 2018

Verkauf beider Aktien mittels einer einzigen Order zum Stückpreis von 200 Euro im Jahr 2020.

 

Wird die Bank die Aktie aus 2017 einzeln betrachten (FIFO), einen Gewinn von 100 Euro berechnen und Abgeltungssteuer abziehen? So wäre es ja bei einem Verkauf mittels 2 Orders an 2 verschiedenen Tagen.

 

Oder wird die Bank den Verkauf gesamthaft saldieren, also Summe Einkaufspreis = Summe Verkaufspreis = 400 Euro = kein Gewinn = keine Steuer.

 

 

 

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chirlu

Ist doch egal, ob die Bank das in zwei Abrechnungen oder in einer macht, solange unter dem Strich das gleiche Ergebnis steht.

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Aktie
vor 37 Minuten von blaueskamel:

Wird die Bank die Aktie aus 2017 einzeln betrachten (FIFO), einen Gewinn von 100 Euro berechnen und Abgeltungssteuer abziehen? So wäre es ja bei einem Verkauf mittels 2 Orders an 2 verschiedenen Tagen.

 

Oder wird die Bank den Verkauf gesamthaft saldieren, also Summe Einkaufspreis = Summe Verkaufspreis = 400 Euro = kein Gewinn = keine Steuer.

Du hast einen Denkfehler...

Bei zwei getrennten Orders wären es +100 und -100, also 0.

Bei einer Order ist es eben gleich 0.

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Anleger Klein

Hättest du allerdings 3 Aktien gekauft und trennst dich nur von 2, werden steuerlich die beiden ältesten zuerst verkauft, d.h. es gilt FIFO.

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MeinNameIstHase

Grundsätzlich:

Ein Verkauf = ein Geschäftsvorfall = ein steuerlicher Gewinn

Wie hoch der ausfällt, wird anhand der Anschaffungskosten der verkauten Aktien ermittelt. Für Aktien als vertretbare Wirtschaftsgüter gilt die FiFo-Fiktion.
Und es darf nicht ausgeschlossen sein, dass die verkauften Aktien auch angeschafft wurden, z.B. indem man sie auf verschiedene Depots verteilt.

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stagflation

Wie sieht es denn aus, wenn es zu Teilausführungen kommt?

  1. am gleichen Tag
  2. an verschiedenen Tagen

Könnte dann das vom TO befürchtete Szenario eintreten, dass der Verkauf in zwei unterschiedlichen Vorfällen abgerechnet wird und er am Ende 26 Abgeltungssteuer bezahlt und 100 Euro im Verlusttopf stehen?

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chirlu
vor 1 Minute von stagflation:

Könnte dann das vom TO befürchtete Szenario eintreten, dass der Verkauf in zwei unterschiedlichen Vorfällen abgerechnet wird und er am Ende 26 Abgeltungssteuer bezahlt und 100 Euro im Verlusttopf stehen?

 

Nur dann, wenn zwischen den beiden Ausführungen ein Jahreswechsel liegen sollte.

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stagflation
vor 8 Minuten von chirlu:

Nur dann, wenn zwischen den beiden Ausführungen ein Jahreswechsel liegen sollte.

 

Gut zu wissen! Vielen Dank für die Antwort! :)

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blaueskamel
1 hour ago, chirlu said:

 

Nur dann, wenn zwischen den beiden Ausführungen ein Jahreswechsel liegen sollte.

 

Supi, danke Dir.

 

Weisst Du das aus Erfahrung oder hast Du noch eine Quelle hierfür?

 

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stagflation
vor 15 Minuten von blaueskamel:

Supi, danke Dir.

 

Weisst Du das aus Erfahrung oder hast Du noch eine Quelle hierfür?

 

Chirlu kannst Du vertrauen. Was er sagt, stimmt immer! Und das auf so vielen unterschiedlichen Fachgebieten. Manchmal habe ich den Eindruck, dass Chirlu keine Einzelperson ist, sondern dass sich dahinter eine ganze Gruppe von wohlmeinenden Experten verbirgt. So eine Art "guter Forengeist"! :)

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 21 Minuten von blaueskamel:

Weisst Du das aus Erfahrung oder hast Du noch eine Quelle hierfür?

 

Gesetz.

 

Aber möglicherweise ist dir nicht klar, daß innerhalb eines Jahres alles miteinander verrechnet wird. (Innerhalb der Verrechnungskategorien jedenfalls …) Soll heißen: Wenn du im April Aktie A mit 1000 Euro Gewinn verkaufst und darauf 260 Euro Steuern zahlst und dann im November Aktie B mit 500 Euro Verlust verkaufst, wird dir die Hälfte der gezahlten Steuer erstattet. Das hat überhaupt nichts mit selbe Buchung oder auch nur selbe Aktie zu tun.

 

vor 2 Minuten von stagflation:

Was er sagt, stimmt immer!

 

Immer leider auch nicht. Aber ich bemühe mich, daß es meistens richtig ist …

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase
vor 23 Minuten von blaueskamel:

Weisst Du das aus Erfahrung oder hast Du noch eine Quelle hierfür?

Zuflussprinzip (§11 EStG).

Teilausführungen sind getrennte Geschäftsvorfälle. Mit einem börslichen Verkaufsauftrag hast du ja noch keinen Verkauf. Erst mit der Annahme durch andere Börsenteilnehmer verwirklichst du die Veräußerung. Innerhalb eines Handelstags ist es aber unschädlich, Teilausführungen zusammen zu fassen. Das ändert nichts am steuerlichen Ergebnis. Wenn man genau hinschaut, wird in so einer Abrechnung dann auch ein Durchschnittskurs gebildet.

Erst wenn du bei speziellen Brokern Intra-Day-Handel betreibst, wirst du genauer hinschauen müssen. Selbst ein Kaufmann muss aber nur einmal am Tag, nach Geschäftsschluss einen Kassensturz machen, allerdings jedes Geschäft einzeln aufzeichnen. Und beim Intraday-Handel ist man sowieso gut beraten, wenn man zu jedem Zeitpunkt einen Überblick über seinen Bestand und die Gewinne/Verluste hat.

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blaueskamel

Danke euch :)

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MeinNameIstHase

@chirlu:

hmm, also bei der Abgeltungssteuer wartet das FA nicht bis zum Jahresende, sondern verlangt sie bei Realisierung des Kapitalertrags. Allerdings ermöglicht sie eine fortlaufende Verrechnung innerhalb des Jahres. Der Unterschied ist, dass einem innerhalb des Jahres zeitweilig durchaus Liquidität entzogen wird, wenn ich Dein Beispiel aufgreifen darf.
Bei einem ausländischen Broker würde unterjährig kein Geld ans FA abgeführt. Dafür hat man da dann die vierteljährlichen Vorauszahlungen am Hals.

Zum Jahresende ergibt sich aber sowohl bei inländischen Brokern als auch bei ausländischen Brokern das gleiche steuerliche Ergebnis (zumindest in der Theorie). :-)

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