beamter97 März 9, 2020 vor 5 Stunden von Der Heini: Dachte das gilt nur wenn ein Pflegegrad vorliegt. § 94 SGB XII "Übergang von Ansprüchen gegen einen nach bürgerlichem Recht Unterhaltspflichtigen" spricht allgemein von "Unterhaltsansprüchen". Eine einschränkende Bedingung wie "Vorliegen eines Pflegegrades" steht nicht im Gesetz. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
penga März 10, 2020 · bearbeitet März 10, 2020 von penga 15 hours ago, odensee said: Vielleicht hat der große Geist den Eingangsbeitrag nur flüchtig gelesen. Es geht um ein Ehepaar, er 70jähriger Rentner, sie 60jährig und arbeitslos (aber nicht als solche gemeldet), dem Anschein nach keinerlei Erfahrung mit Geldanlage, das Guthaben muss zur Deckung einer Rentenlücke herangezogen werden. Und die sollen sich jetzt mit P2P-Plattformen beschäftigen? Absurd. Wie deckt sie dann die 800,- Lücke pro Monat? Vielleicht keine Rätselhefte mehr kaufen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee März 10, 2020 · bearbeitet März 10, 2020 von odensee vor 6 Stunden von penga: Wie deckt sie dann die 800,- Lücke pro Monat? ALG1 beantragen könnte dazu beitragen. Ausserdem bleibt die Lücke nicht bei 800 Euro, wenn sie in Rente geht. Denn dann kommt ihre Rente dazu. Und die wird marginal höher ausfallen (vermutlich), wenn sie jetzt ALG1 beantragt. Ausserdem, ja, auch Ausgabenseite betrachten, selbstverständlich. Wurde alles schon geschrieben. edit: @Peter1101 scheint kein Interesse mehr zu haben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peter1101 März 10, 2020 vor 6 Stunden von odensee: edit: @Peter1101 scheint kein Interesse mehr zu haben. Wie kommst du darauf? Ich bin nach wie vor sehr interessiert und verfolge die Kommunikation natürlich und bin über nach wie vor sehr dankbar über die rege Beteiligung. Am 8.3.2020 um 00:18 von odensee: Wenn deine Mutter, auch wenn es ihr schwer fällt, sich arbeitslos melden würde, käme nicht nur jetzt das ALG1 noch dazu, es würden auch die Rentenansprüche deiner Mutter steigen. Wie realistisch ist es denn, dass sie vermittelt wird? SIe ist eine sehr erfahrene Verkäuferin im Einzelhandel. Ich könnte mir vorstellen, dass sie eine gern vermittelte Arbeitskraft darstellt. Am 9.3.2020 um 10:51 von beamter97: Seit 1.Januar 2020 nur noch, wenn Verdacht besteht, dass das Einkommen 100k im Jahr übersteigt. Mit 100k p.a. ist das Einkommen der Kinder gemeint? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
beamter97 März 10, 2020 vor 30 Minuten von Peter1101: Mit 100k p.a. ist das Einkommen der Kinder gemeint? eines jedes einzelnen unterhaltspflkichtigen Kindes. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee März 10, 2020 vor 30 Minuten von Peter1101: SIe ist eine sehr erfahrene Verkäuferin im Einzelhandel. Ich könnte mir vorstellen, dass sie eine gern vermittelte Arbeitskraft darstellt. Die menschliche Seite ist verständlich, aber dann ist das ein Thema, was nicht in ein Wertpapierforum passt. Aus rein finanzieller Sicht wäre ein bezahlter Job ja sogar noch besser als ALG1. vor 30 Minuten von Peter1101: Mit 100k p.a. ist das Einkommen der Kinder gemeint? Ja, klar. Mit 100k Einkommen der Eltern ist ein Pflegeplatz bezahlbar. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Chevprolet März 10, 2020 vor einer Stunde von Peter1101: Wie kommst du darauf? Ich bin nach wie vor sehr interessiert und verfolge die Kommunikation natürlich und bin über nach wie vor sehr dankbar über die rege Beteiligung. SIe ist eine sehr erfahrene Verkäuferin im Einzelhandel. Ich könnte mir vorstellen, dass sie eine gern vermittelte Arbeitskraft darstellt. Mit 100k p.a. ist das Einkommen der Kinder gemeint? Ich habe mal munkeln gehört, dass ab 60 nicht mehr vermittelt sondern zwangsverrentet wird, ich kann aber nicht bestätigen ob das Gerücht stimmt. Auf die 60 Jahre käme ja noch die Bezugsdauer des ALG1 drauf, es könnte schon Sinn machen in dieser Richtung zu recherchieren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu März 10, 2020 vor 56 Minuten von Chevprolet: Ich habe mal munkeln gehört, dass ab 60 nicht mehr vermittelt sondern zwangsverrentet wird, ich kann aber nicht bestätigen ob das Gerücht stimmt. Schon deshalb nicht, weil man eine Altersrente frühestens ab 63 beziehen kann. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Chevprolet März 10, 2020 vor 47 Minuten von chirlu: Schon deshalb nicht, weil man eine Altersrente frühestens ab 63 beziehen kann. Du hast Recht, habe gerade nochmals quergelesen. Zwangsrente ist unter bestimmten Vorraussetzungen ebenfalls ab 63, das Gerücht war also eine Ente. https://www.steuertipps.de/altersvorsorge-rente/finanzen/bgh-lockert-zwangsrente-fuer-hartz-iv-bezieher Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stefi009 März 11, 2020 Unter den genannten Bedingungen, d.h. dass monatlich 800 EUR benötigt werden, käme für mich nur Tagesgeld o.ä. "sicheres" in Frage. Alles andere wäre finde ich verantwortungslos. Die 100k sind bei der Rate ja schneller weg als einem lieb ist, da kann man fast gar nicht von anlegen sprechen, da das Geld ja die nächsten Jahre benötigt wird. Die menschliche Seite ist leider sehr tragisch, aber wie @odensee schon geschrieben hat, gehört dies nicht primär ins WPF. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BarbarossaII März 11, 2020 @Peter1101: 1. wie viel von der 800Euro/Monat Lücke decken die Rentenansprüche Deiner Mutter? => ggf. sicherstellen, dass alles vorbereitet ist, dass sie zum frühstmöglichen Zeitpunkt tatsächlich in Rente gehen kann (Versicherungsverlauf checken / optimieren, frrühzeitige Antragsstellung,..) 2. evtl. Rente der Mutter als mutmaßlich längerlebendem Partner erhöhen, indem (mit einem Teil des freien Kapitals) freiwillige Rentenbeiträge eingezahlt werden; für über 50 Jährige möglich; Beratungsstelle der Rentenversicherung kann ausrechen, was das konkret bringt. Barbarossa II Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine März 11, 2020 Hast Du einen Termin beim VdK gemacht? Wenn nein unbedingt empfehlenswert. Holt Euch Hilfe von Experten bei den Fragen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag