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liki90

BU vs. Unfallversicherung mit Zusatzbausteinen

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liki90

Hallo zusammen,

 

ich hatte auf einige Beiträge geantwortet, jetzt habe ich aber auch selber eine Frage. Ich habe meine Arbeitskraft noch nicht abgesichert und bin (noch) am überlegen was sinnvoller ist: eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Unfallversicherung in Kombination mit schweren Krankheiten usw. Wie sind denn eure Erfahrungen diesbezüglich? Kann man mit der Kombi Unfall + Zusatzabsicherungen etwa 60-70% einer BU abdecken? Ich möchte nicht das 100% Risiko, das erst einmal eintreten muss, mit einer extrem teuren BU (in meinem Fall wären es über 100 EUR pro Monat!) absichern und suche aktuell nach Alternativen. 

 

Ich würde mich über eure Erfahrungen/Meinungen freuen. 

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JS_01

Wenn man einer im Internet zu findenden Statistik Glauben schenkt, sind (unbeachtet der Berufe, du hast deinen ja nicht erwähnt), sind nur ca. 10% der BU auf Unfälle zurückzuführen, weitere 15% auf Krebs (was du mit deinen schweren Krankheiten wahrscheinlich absichern willst).

 

>30% allein Psyche, weitere 20% Rücken und Skelett sowie nochmal 15% Herz-Kreislauf. 10% sind "Sonstiges".

 

Also hättest du mit deiner Kombi nur ca. 25-35% abgedeckt. Dafür zahlst du dann vielleicht auch nur 25-35% der Kosten einer möglichen BUV. Das musst du dann selbst entscheiden, was du willst.

 

Hier im Forum wurde diese Kombi nur als letzter Notnagel genannt, wenn aus gesundheitlichen Gründen eine BU nicht mehr abschließbar ist. dies wurde auch in mehreren Threads thematisiert. Da du den Leuten, die sich damit gut auskennen, aber Provisionsgier vorgeworfen hast, wird sich wahrscheinlich keiner finden der dir fachlich fundierte Auskünfte gibt.

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Xeronas

BU ist eine Statusabsicherung.

Unfall und/oder Dread Disease sind das widerrum nicht.

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liki90

Vielen lieben Dank für eure Antworten! Ich möchte keine Grundsatzdiskussion starten. Ich habe keinem im Forum eine Provisionsgier vorgeworfen, weil ich die Personen gar nicht kenne! Bitte nenne mir meinen Beitrag in dem ich das explizit gemacht habe!

 

vor 1 Stunde von Xeronas:

BU ist eine Statusabsicherung.

Unfall und/oder Dread Disease sind das widerrum nicht.

Wie kann ich das verstehen? Also BU ist besser oder ...? 

 

 

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Pat90

Du hast alle Makler über einen Kamm geschoren, da einige hier Makler sind...

 

 

Ob BU oder Unfallversicherung besser ist, kann man nur in Zusammenhang mit der Absicht beurteilen... Das was du erreichen möchtest geht mit keiner Unfallversicherung, die ich kenne.

Ich vermute, dass das für einen vertretbaren Preis nicht darstellbar ist mit den Produkten, die am deutschen Markt angeboten werden. Qualifiziert Auskunft wird dir aber nur ein Fachmann geben können.

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liki90
vor 15 Minuten von Pat90:

Du hast alle Makler über einen Kamm geschoren, da einige hier Makler sind...

 

 

Ob BU oder Unfallversicherung besser ist, kann man nur in Zusammenhang mit der Absicht beurteilen... Das was du erreichen möchtest geht mit keiner Unfallversicherung, die ich kenne.

Ich vermute, dass das für einen vertretbaren Preis nicht darstellbar ist mit den Produkten, die am deutschen Markt angeboten werden. Qualifiziert Auskunft wird dir aber nur ein Fachmann geben können.

Ja, habe ich. Ich habe aber auch daraus gelernt und mich bei den Personen, die sich betroffen fühlten auch entschuldigt. Einige Perspektiven waren mir nicht ganz bekannt. Es ist schön neues dazu zu lernen.

 

Danke für deine Antwort. Welche wesentlichen Aspekte würden denn fehlen? Bzw. hast du vlt. gute Quellen, wo ich mich einlesen könnte? Dann muss ich dich/andere nicht bzgl. Erläuterung bemühen...

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Pat90

Quellen im Sinne von Literatur kann ich dir nicht empfehlen. Letztlich wird es nur helfen die AVB zwischen BU und Unfallversicherung zu vergleichen.

 

Wichtig ist mMn der Unterschied zwischen dem Zweck einer BU und einer Unfallversicherung.

Eine BU soll im Wesentlichen die Arbeitskraft absichern und ist eine Statusabsicherung. Eine Unfallversicherung hilft an einer anderen Stelle. Sie soll die Folgen des Unfalls abfangen bzw. mildern, nicht den Lebensstatus sichern. Siehst du unter anderem auch an der Todesfallleistung. Man kann die Unfallversicherung natürlich auch ein bisschen tweaken, sodass sie einer Statusabsicherung näher kommt, das deckt dann aber bei weitem nicht so viele Sachen wie die BU ab (das wurde ja oben auch schon geschrieben).

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Unfall ist definiert als "plötzlich VON AUßEN unerwartet auf den Körper einwirkendes Ereignis". (PAUKE) ... sinngem. Kopf gegen Natursteinmauer = Unfall

 

Von außen schließt per Definition alles im Körper (jedwede Krankheit) aus. Weiterhin ist alles von außen, das nicht plötzlich ist, ebenfalls ausgeschlossen (im Ggs. zum definierten versicherten Ereignis Körperverletzung in der BU).

 

Eine Unfallversicherung kann grds. eine einmalige Entschädigung oder eine Unfallrente leisten. Erstere wird anhand des bemessenen Invaliditätsgrades bestimmt. Bspw. Arm nicht mehr über die Schulter heben = idR 5/10 der in der Gliedertaxe vereinbarten Beeinträchtigung. Arm komplett im Regelfall mit 80 % (+-) bewertet, 80 * 5/10 = 40 %.

 

Aus dem Invaliditätsgrad wird im Zusammenhang mit dem Progressionsverlauf und der Grundsumme die Entschädigung gebildet. Bspw.:

 

-100.000 Geldeinheiten Versicherungsumme

- bis 25 % immer einfach, danach abh. von der Gliedertaxe

- beispielhaft angenommen, 2 fach zwischen 25 und 50 %

 

Ergibt 25 + 30 = 55 % der Grundsumme, entspricht 55.000 Euro Leistung aus der Unfallversicherung.

 

Für eine Unfallrente werden idR 50 % Invaliditätsgrad benötigt (nicht mit der Leistungsberechnung verwechseln), im Beispiel "Arm nicht mehr über Schulterhöhe" also keine Leistung aus der Unfallrente. Einziger theoretischer Vorteil, da nach Schadenversicherung kalkuliert, kein Endalter für die Leistung, sondern lebenslang.

 

Unfallversicherung gelten als "Butter und Brot"-Geschäft der VR. Eine der wenigen Sparten, die bei fast allen Versicherern Erträge abwirft. Was Erträge abwirft, ist meist nicht der beste Deal für den Versicherungsnehmer. Eine Unfallversicherung kann vorbehaltlich der individuellen Gegebenheiten durchaus sinnvoll sein. Und seien es nur die Assitanceleistungen + Grundproblem Rettung vs. Bergung (GKV). Ist aber im Ggs zur BU nur ein extrem schmaler Ausschnitt biometrischer Risiken.

 

---

 

Die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert hingegen alle Ereignisse, die quantitativ (50 % Leistungsgrenze kumuliert) oder qualitativ (Kerntätigkeiten) zur Leistungsgrenze (50 %) führen, via versicherte Ereignisse Krankheit, Körperverletzung und Kräfteverfall ab.

 

Der Leistungsnachweis BU ist immer auf die zuletzt vor Eintritt der gesundheitlichen Beeinträchtigungen tatsächliche ausgeübte Tätigkeit hin zu führen. Der Fortbestand des Leistungsanspruchs ist durch das vereinbarte Endalter begrenzt, sowie an den Fortbestand der gesundheitlichen Beeinträchtigungen genannten Prüfberufs und das nicht-Ausüben eines anderen Berufs, der der Lebensstellung des Prüfberufs entspricht (zumutbare Einkommensreduzierung und soziale Wertschätzung), gekoppelt.

 

Die gesundheitliche Beeinträchtigung muss iS der vertraglich vereinbarten Prognose, Dauer oder unwiderleglichen Vermutung (idR 6 Monate) vorliegen.

 

---

 

Kurzum:

 

1) Eine Krankheit löst keinen Leistungsanspruch in der Unfallversicherung aus.

2) Sitze ich in Folge eines Unfalls im Rollstuhl, gibt es ggf. je nach Grund eine schmale Einmalzahlung (steuerfrei) oder schlimmstenfalls eine Unfallrente. Das dies ggf. durch psychische Folgeschäden oder chronische Schmerzleiden begleitet wird, die mir die Ausübung meines individuellen Berufs iS der 50 % Leistungsgrenze unmöglich machen, führt nur in der BU zum Leistungsauslöser.

 

 

---

Benannte aufgebohrte Unfallversicherungen (bspw. Multirenten etc.) ergänzen nur um vereinzelte Worst Case Erkrankungen mit sehr enger Definition. Diese würden in jedem realistischen Szenario auch zu einer BU Leistung führen. Es ist für Kinder vor dem 10. Geburtstag eben nur eine der überhaupt zur Verfügung stehenden Optionen. Schüler BU geht erst mit 10 in sehr guter Qualität.

---

 

Der Wert (iS Nachhaltigkeit / Dauerhaftigkeit eines Leistungsanspruchs) einer BU hängt va. an der Funktion der Statusabsicherung. Damit ist die Lebensstellung gemeint, also Einkommen und soziale Wertschätzung. Das führt dazu, dass die BU um so stärker wird, je höher mein Status ausgeprägt ist.

 

Habe ich keinen Status (bspw. ungelernte Aushilfe Logistik), reicht Arbeitskraft- oder Krankheitsabsicherung, ich benötige keine Statusabsicherung. Eine Unfallversicherung kann dann bspw. eine weitere ergänzende Ausschnittsdeckung sein.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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liki90

Vielen Dank für die sehr ausführlichen Antworten!

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SM77
Am 4.3.2020 um 12:45 von polydeikes:

Der Wert (iS Nachhaltigkeit / Dauerhaftigkeit eines Leistungsanspruchs) einer BU hängt va. an der Funktion der Statusabsicherung. Damit ist die Lebensstellung gemeint, also Einkommen und soziale Wertschätzung. Das führt dazu, dass die BU um so stärker wird, je höher mein Status ausgeprägt ist.

 

Habe ich keinen Status (bspw. ungelernte Aushilfe Logistik), reicht Arbeitskraft- oder Krankheitsabsicherung, ich benötige keine Statusabsicherung. Eine Unfallversicherung kann dann bspw. eine weitere ergänzende Ausschnittsdeckung sein.

Sorry, aber das halte ich für ausgesprochenen Blödsinn. Ich stelle mal die These auf, dass die soziale Wertschätzung mit Eintritt der BU futsch ist. Dieser "Status" hängt nämlich in allererster Linie vom ausgeübten Beruf ab, Wenn man BU ist, übt man aber keinen Beruf mehr aus und der Status ist futsch. Status ohne Beruf ist aus meiner Sicht nur für Rentner/Pensionäre/Privatiers möglich.

 

Vielleicht meinst du eher sowas wie Lebensstandard? Da würde ich dir Recht geben.

 

Irgendwie scheint diese "Statusabsicherung" seit 2017 so ein Modewort zu sein. Ist vermutlich eine gute Verkaufshilfe, da sich potentielle Kunden dann wertgeschätzt fühlen: "Sie haben einen Staus, den Sie absichern müssen".

 

Nein, ich möchte damit nicht sagen, dass eine BU nicht sinnvoll ist. Sie sollte den finanziellen Nachteil, der durch eine BU entsteht ausgleichen. Nicht mehr und nicht weniger. Mit "Status" hat das aber nicht viel zu tun. Oder ist eine RLV auch eine Statusabsicherung für die Hinterbliebenen?

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Xeronas

Sorry wenn ich da jetzt gleich dazwischebgrätsche, aber das ist das was ich an anderer Stelle schon angeprangert habe:

 

Auf der einen Seite wird fachlicher Input von Forenteilnehmern gewünscht und, bei Gott, da kann euch mit Torsten nichts besseres passieren. Und was kommt? Es wird entweder generell die Branche pauschal als schlecht hingestellt (hier nicht) oder es beginnt irgendeine Diskussion über Nichtigkeiten.

 

Haltet Ihr es denn wirklich für sinnvoll wieder eine Diskussion über Belanglosigkeiten anzuzetteln?

 

Bei BU geht es fachlich gesehen um Statusabsicherung. Punkt. Nix Modewort. Das ist halt einfach so.

Wortetymologisches Geplänkel halte ich da nicht für zielführend...

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odensee
vor 44 Minuten von SM77:

Oder ist eine RLV auch eine Statusabsicherung für die Hinterbliebenen?

Aus meiner Sicht, der ich mit Versicherungen lediglich als Kunde zu tun habe: ja.

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liki90
vor einer Stunde von SM77:

Sorry, aber das halte ich für ausgesprochenen Blödsinn. Ich stelle mal die These auf, dass die soziale Wertschätzung mit Eintritt der BU futsch ist. Dieser "Status" hängt nämlich in allererster Linie vom ausgeübten Beruf ab, Wenn man BU ist, übt man aber keinen Beruf mehr aus und der Status ist futsch. Status ohne Beruf ist aus meiner Sicht nur für Rentner/Pensionäre/Privatiers möglich.

 

Vielleicht meinst du eher sowas wie Lebensstandard? Da würde ich dir Recht geben.

 

Irgendwie scheint diese "Statusabsicherung" seit 2017 so ein Modewort zu sein. Ist vermutlich eine gute Verkaufshilfe, da sich potentielle Kunden dann wertgeschätzt fühlen: "Sie haben einen Staus, den Sie absichern müssen".

 

Nein, ich möchte damit nicht sagen, dass eine BU nicht sinnvoll ist. Sie sollte den finanziellen Nachteil, der durch eine BU entsteht ausgleichen. Nicht mehr und nicht weniger. Mit "Status" hat das aber nicht viel zu tun. Oder ist eine RLV auch eine Statusabsicherung für die Hinterbliebenen?

 

hat mit dem Thema nix zu tun, aber deine Äußerung und Denkweise finde ich sehr bedenklich. Ein(e) IngenieurIn, die/der diesen Beruf nicht mehr ausüben kann, bleibt es trotzdem bis ans Lebensende! Nur weil man einen schweren Schicksalsschlag erlitten hat, ist man nicht weniger wert oder weniger Ingenieur/in. Ich würde an deiner Stelle das Problem eher in der eigenen Haltung und Denkweise suchen.

 

 

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SM77
· bearbeitet von SM77

Naja, aus meiner Sicht ist zum eigentlichen Thema alles wichtige gesagt. Das passt schon.

 

Mir geht halt nur dieses Gerede von der "Statusabsicherung" auf die Nerven. Keine Ahnung, wieso dieses Wort immer im Kontext BU genutzt wird. Eine Kranken-, Renten-, Lebens-, Risikolebensversicherung ist dann auch eine Statusabsicherung. Wieso wird das also immer wieder betont? Kannst ja mal zum Spass "risikoleben statusabsicherung" bei Google eingeben. Kommen fast nur Ergebnisse zur BU.

 

Es ist im übrigen ziemlich unerheblich, was ich persönlich über "Status" denke (du würdest dich wundern). Ich schätze einen Menschen zum Beispiel nicht weniger, weil er kein Akademiker ist. Es gibt diverse Berufe, in denen man wenig verdient und vor denen ich höchsten Respekt habe. Die Aussage, dass man als ungelernte Aushilfe keinen Status habe, kam nicht von mir!

 

Man darf vor der Realität nicht die Augen verschließen. Sehr viele Menschen definieren sich über ihren Beruf/ihre Karriere. Dieser "Status" ist hinüber bei einer BU. 

 

Explizit ging es um Absicherung der "sozialen Wertschätzung". Lässt sich "soziale Wertschätzung" durch Geld absichern? Ich persönlich zweifele daran. 

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Du verstehst es halt einfach nicht, obwohl schon unzählige Male erklärt:

 

Arbeitskraftabsicherung = EMR

 

Meint, ich kann nicht mehr als 6/3 Stunden am Tag (halbe /volle EMR) irgendetwas arbeiten, was der Arbeitsmarkt hergibt. Jeder soziale Abstieg ist hinzunehmen. Siehe Par 43 SGB VI.

 

 

Statusabsicherung = BU

 

Bei unverändert vorliegenden gesundheitlichen Einschränkungen im zuletzt ausgeübten Beruf kann der Versicherer nur auf einen Beruf verweisen (egal ob konkrete Verweisung oder evtl. enthaltene abstrakte Verweisung) , der die Lebensstellung des ursprünglichen Berufes wahrt.

 

Lebensstellung ist der Oberbegriff für zumutbare Einkommensreduzierung und soziale Wertschätzung. Während die zumutbare Einkommensreduzierung eine sehr wacklige Angelegenheit ist, ist die soziale Wertschätzung über Jahrzehnte in unzähligen Fällen ausgeurteilt.

 

Es spielt gar keine Rolle, was ein SM77 darunter verstehen möchte, wir haben einen juristisch sauber definierten und durch Rechtssprechung wiederholt konkretisierten Begriff.

 

 

 

—-

 

Und nein. RLV kann keine Statusabsicherung sein. RLV leistet in Folge Tod. Abgesehen von Netflix ist das üblicherweise ein recht endgültiger Zustand. Es ist unwahrscheinlich, dass man 3-4-5-x Jahre später wieder lebt. Und selbst wenn, die Leistung wäre geflossen und kann nicht eingestellt werden.

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liki90

Ich verstehe „Status“ in diesem Kontext, als ein Leben in der gleichen Würde, wie vor dem schlimmen Ereignis. Und was es den sozialen Status angeht, wird dieser bei einer BU eher „eingefroren“ auf den letzten Berufs/Karrierestand...Aber vlt. ist das nur meine Wahrnehmung. Mit dieser Einstellung lässt es sich für mich besser leben.

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polydeikes

Nein. Ganz einfach, „wie lange bekomme ich meine Leistung?“.

 

Beispiel EMR: So lange ich nicht mehr als 3/6 h arbeiten kann, was der Arbeitsmarkt her gibt. Jeder soziale Abstieg ist hinzunehmen.

 

Beispiel Versorgungswerk Ärzte:

So lange ich nicht irgendeine für Ärzte zulässige Tätigkeit ausüben kann, egal in welchem Umfang.

 

—-

 

Und jetzt das Extrembeispiel Berufsunfähigkeitsversicherung, um es verständlich zu machen:

 

Neurochirurg, Facharzt oder höher, operative Tätigkeit

 

Hat einen ausgeprägten Tremor (Zittern), ist qualitativ berufsunfähig durch den Verlust einer Kernfähigkeit (Operieren) ohne die kein restliches sinnvolles Tätigkeitsfeld im zuletzt ausgeübten Beruf verbleibt.

 

Er bekommt seine Berufsunfähigkeitsrente. Und zwar so lange die Beeinträchtigungen vorliegen und er keinen Beruf ausübt, der seiner Lebensstellung im zuletzt ausgeübten Beruf entspricht.

 

Einen praktisch tätigen Arzt kann der VR nur auf praktisch tätigen Arzt verweisen und das auch nur innerhalb der erreichten Karrierestufe. Einen Oberarzt nicht auf Facharzt, einen Facharzt nicht auf Assistenzarzt.

 

Unser ehemaliger Neurochirurg könnte auch als Pharmavertreter arbeiten und das Doppelte verdienen. Die BU Rente bekäme er trotzdem, Summenversicherung.

 

——

 

Spätestens an diesem Extrembeispiel sollte man den Unterschied endlich verstehen.

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Ein geringer Status heißt wiederum niedrige oder keine Ausbildung. D.h. im Regelfall auch geringes Einkommen.

 

Geringes Einkommen heißt wiederum niedrige maximal mögliche BU Rente (und meist sündhaft teure Prämie).

 

In Folge einer Berufsunfähigkeit wird folgendes passieren:

 

Die BU Rente ist zum Sterben zu viel, zum Leben zur gering. Man wird wieder arbeiten müssen, egal ob man das gesundheitlich nun kann / sollte oder nicht.

 

Eine andere konkret ausgeübte Tätigkeit wird bei niedriger Ausgangslebensstellung unverhältnismäßig schnell eine konkrete Verweisung und somit eine Einstellung der BU Rente mit Nachleistungspflicht gem. Par 174 VVG ermöglichen.

 

Der qualitative Wert der BU Absicherung ist somit erheblich niedriger, als bei ausgeprägtem Status.

 

Daher ist dieses „jeder braucht eine BU“ völliger Bullshit. 

 

BU ist eben eine Statusabsicherung. Je höher meine Fallhöhe, desto größer die Schutzwirkung.

 

—-

 

Nicht zu vergessen, in der Nachprüfung ist der VR in der Beweispflicht (Gesundheit und / oder Lebensstellung iS konkreter Verweisung).

 

Das ist für den VR nicht weniger schwierig, als der Leistungsantrag für den VN.

 

Eher sogar schwieriger, hinsichtlich Formerfordernissen.

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Gast231208
· bearbeitet von pillendreher

@polydeikes 

Danke für die ausführlichen sachlichen Informationen (ich würde mir die Mühe nicht machen) und hoffe, dass dir zumindest deine fachliche Kompetenz und Arbeit in diesem Forum einen kleinen finanziellen Vorteil einbringt.

 

Kurze Anmerkung (anekdotisch auf mich bezogen):

Als jemand der sich niemals um eine BU oder allgemein um Versicherungen gekümmert hat, war es nach einem sehr schweren Unfall ein Glücksfall, dass noch die Eltern für mich als Student eine sehr gute Unfallversicherung abgeschlossen hatten und  die monatlichen Versicherungsbeiträge glücklicherweise immer weiter liefen.

 

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Wenn ich das wollte, müsste ich mit Klarnamen schreiben und immer die gleichen 3-4 Zeilen Beliebigkeitsinhalt freundlich antworten. Da ich in der Praxis breits zwischen 60-80 % meiner monatlichen Anfragen (v.a. aus wirtschaftlichen Aspekten und Zeitmangel) ablehne, spielt das WPF nicht einmal theoretisch eine Rolle. Diesem Forum bin ich vor 13 Jahren beigetreten und habe die Qualität mit jeder Hausse sinken sehen. Früher habe ich versucht dagegen zu wirken. Spätestens nach meiner Verwarnung in Folge der Hexenjagd auf Makler und den inzwischen klar übermächtigen Dummschwätzern, poste ich hier nur noch sehr sporadisch.

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Nicolas A.
vor 9 Minuten von polydeikes:

poste ich hier nur noch sehr sporadisch.

Was ich sehr schade finde, ich freue mich jedesmal, wenn ich einen Post von Dir sehe. Da habe ich schon viel gelernt. Danke!

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SM77

Oh man, es geht doch gar nicht darum die fachliche Kompetenz in Sachen BU von polydeikes in Frage zu stellen. 

 

Für mich suggeriert das Wort "Statusabsicherung" in Zusammenhang mit "sozialer Wertschätzung" nun mal, dass man sich einer BU gegen einen sozialen Abstieg versichern kann. Das ist halt meiner Meinung nach nicht so, da eine Versicherung nun mal nur den finanziellen Nachteil ausgleicht. Nicht mehr und nicht weniger. Mir ist durchaus der Unterschied zwischen EU und BU bewusst. Und mir ist auch bewusst, dass derjenige, der im Falle einer Berufsunfähigkeit keine Arbeit annehmen möchte, die nicht seiner bisherigen Lebensstellung entspricht, halt eine BU benötigt (oder anderweitig finanziell abgesichert ist). Wenn das mit "Statusabsicherung" gemeint ist, ist alles gut. 

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Xeronas

Ich versuchs mal anders bzw umgangssprachlich: Wann gibt es denn einen sozialen Abstieg? Passiert dir das im Erwerbsleben, respektive dann wenn du deinen Beruf (Arzt, Ingenieur etc) normal ausübst oder meist doch erst bei Krankheit, finanziellen Nöten und Einschränkungen?

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polydeikes

Niemand suggeriert, dass man sich mit einer BU gegen sozialen Abstieg versichern kann. Habe ich nie behauptet. Lies einfach ein einziges Mal meine Erläuterungen. Dann verstehst du, was eine Statusabsicherung ist (und warum das nichts mit einer RLV / PRV oder was auch immer zu tun hat).

 

Dann kommt auch kein krudes "wenn man keine Arbeit annehmen möchte". Mit meiner praktischen Erfahrung (Bestand sowie ua. mit eigener DU 2008) macht mich so ein Bullshit aggressiv.

 

Bu ist eine Absicherung für dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigung (dauerhaft gem. Rechtsprechung altes VVG ca. 18 Monate, heute iS Prognose 6 Monate + x). Krankentagegeld oder auch GKV Krankengeld sind hingegen bspw. Absicherungen gegen kurzfristige gesundheitliche Beeinträchtigungen.

 

Dauerhaft ist aber ungleich "unwiderbringlich für immer". Kurzum, der Genesungsprozess steht im Vordergrund. Es fällt schlichtweg leichter Genesung voran zu treiben, wenn ich mich nicht darum sorgen muss, dass auch nur ein falscher Schritt dazu führen könnte, dass ich auf Kosten meiner Gesundheit irgendwie wieder den Kühlschrank für mich (und ggf. meine Familie) füllen muss. Die Wahrscheinlichkeit einer nachhaltigen Genesung ist schlichtweg höher, wenn ich mich komplett darauf konzentrieren kann und nicht in finanziellen Nöten stecke. So einfach ist das.

 

Das ist auch das, was sich in den durchschnittlichen BU Rentenbezugsdauern der Versicherer widerspiegelt, dort finden wir je nach VR etwa 5-8 Jahre BU Rentenbezug. Etwas verfälscht die 2015er GDV Statistik mit 1,5 Jahren, inkl. Beitragsbefreiungen, Einmalleistugnen, befristeten Anerkenntnissen etc. pp. ...

 

Kurzum: Das Ziel ist eben nicht dauerhaft auf der Couch zu hocken. Im Ggs zu manch WPF Teilnehmer sind Menschen mehrheitlich soziale Wesen und legen Wert darauf, wieder am sozialen Leben teilzunehmen.

 

---

 

Natürlich kann auch eine BU eine endgültige Story sein und eine Wiedereingliederung gesundheitlich unmöglich werden. Für dieses Szenario sind aber ganz andere technische Aspekte relevant, bspw. die Wechselwirkungen GRV. Muss ich bei Abschluss mitbetrachten, ist aber nicht das statische Hauptrisiko.

 

---

 

Btw., ich habe meinen Status von vor DU (ca. 25-30k ZvE pro Monat bei 90+ Wochenstunden) auch nicht gehalten. Der hat sich fast halbiert (gut, dafür auch kein Viertel der Arbeitszeit mehr). Daran hätte auch keine BU-Versicherung etwas geändert. Mit einer belastbaren Absicherung wäre damals aber einiges besser gelaufen und die ein oder andere noch heute bestehende Einschränkung sicherlich vermeidbar gewesen, wenn ich mir schlicht mehr Auszeit hätte nehmen können.

 

Wäre es anders ausgegangen, wäre die Fallhöhe auch bei bspw. 4-5-6k vereinbarter BU Rente trotzdem beträchtlich gewesen. Sprich trotzdem sozialer Abstieg. Im Vergleich zu Durchschnittsverdienern aber immernoch kein Weltuntergang.

 

 

 

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yuser
vor 26 Minuten von polydeikes:

(ca. 25-30k ZvE pro Monat bei 90+ Wochenstunden)

Wow, 90+ Wochenstunden? Das ist aber heftig. Was hast Du denn gemacht, wenn ich fragen darf?

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